Wohngenossenschaft - Zweimal Kaution zahlen?

In: Wohnen
Hey ihr!

Weiß nicht, ob sich einer von euch gut damit auskennt, aber hab da mal ne Frage, ob der Sachverhalt rechtens ist:

Meine Mutter wohnt in einer 60qm Wohnung allein, da ich vor kurzem ausgezogen bin. Da gibt es natürlich die Möglichkeit in eine kleinere Wohnung zu ziehen, um Mietkosten zu sparen. Sie hatte vor 15 Jahren, als sie einzog, schon 600 DM Kaution bei der Wohngenossenschaft hinterlegt. Nun hat sie gehört, dass wenn sie jetzt aus der großen in eine kleine Wohnung innerhalb der Genossenschaft ziehen würde, trotzdem nochmal 600 EUR Kaution auf sie zukommen würden. Was soll das denn bitte sein? Wofür hat sie denn früher die Kaution bezahlt? Normalerweise bekommt man das Geld ja wieder zurück, wenn man aus einer Wohnung zieht. Dann würde das Geld doch wieder in die neue Wohnung fließen. Aber die verlangen zusätzlich nochmal 600 EUR...

Was meint ihr? Kann das sein?

Bearbeitet von littlemarble am 18.10.2008 13:02:47
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War auch mal in einer Wohngenossenschaft. Aber das man bei einem Umzug gleich nochmal ne Kaution hinterlegen muss, hab ich ja noch nie gehört.
Allerdings bekommt man seine Kaution in einer Wohngenossenschaft nicht so schnell zurück. Das dauert so seine Zeit. Zumindest war es bei mir so, dass ich die Kohle erst nach so zwei oder drei Jahren wieder gekriegt habe. Die wurde anstandslos überwiesen, ohne das ich erinnern musste. Vielleicht ist das der Grund einer Doppelten Kaution bei einem Umzug. Am besten schaut ihr mal im Mietvertrag nach, ob da was geregelt ist. Wenn nicht, dann hilft ein Anruf bei der Genossenschaft.
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Am besten bei der Wohnungsbau nachfragen, vielleicht waren früher nur 1 Monatsmiete Kaution nötig und heute 2 oder 3. Auch könnte es sein das Sie die Kaution der alten Wohnung später zurückbekommt.

Es könnte auch sein, das evtl. Nebenkosten erst abgerechnet werden müssen, bevor eine Rückzahlung für die 1. Wohnung erfolgt.

Gruß

Sparfuchs

Bearbeitet von Sparfuchs am 18.10.2008 13:14:27
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Vielleicht wurden ja auch die Höhe der Kaution für ne Wohnung im Laufe der 15 Jahre erhöht??
Ich hatte mich auch mal bei ner Wohnungsgesellschaft ne Wohnung angeschaut, die sollte 900€ Kaution kosten.
Wenn du die 600€ (was sie jetzt zahlen soll) und 300€ (umgerechnet von den 600 DM damals) zusammen rechnest, kommst du da auch auf auf zusammen 900€

lg capricorn

Edit: Oh Sparfuchs war schneller ...

Bearbeitet von capricorn80 am 18.10.2008 13:17:19
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Bei mir waren es in 1992 bei 46m² DM 1000
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die rechnen fast alle die kaution/anteile auf die gemietete whg an. bei den meisten ist auch wenn du zum 30.5 die whg kündigst die kaution erst nach 12 monaten nach den jahresgeschäftsschluss. das würde heissen das zeitfenster der 12 monate fängt erst am 1.1 des nächsten jahres an.
anders ist es wenn du genossenschaftsanteile kaufst, die werden dann nur auf die m² grösse deiner neuen whg an-/abgerechnet. aber auch hier händelt das jede genossenschaft wie sie es will da es keine gesetzliche grundlage dazu gibt!

grundsätzlich steht das aber alles in den verträgen ;)

hier ist es fast bei allen so das je angefangene 10m² 150€ fällig werden, bei meiner Ma in HH ist es egal welche grösse da fallen 2500€ an. dafür ist ihre miete sehr günstig für die hamburger verhältnisse und die objekte werden alle sehr gepflegt!
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schau in der Satzung der Wohngenossenschaft nach, die hat ihre Mutter bei den Unterlagen, du kannst sie allerdings zum Beispiel auch bei der Genossenschaft selber bekommen, etwa im Internet (so ist es bei meiner)

wie gesagt ich bin auch in ner Genossenschaft, bei uns gibt es keine "Kaution" sondern "Anteile" über einen gewissen Nennwert, bei uns ca 200Euro. Je nach Wohnungsgrösse muss man unterschiedlich viele Anteile erwerben, um die Wohnung beziehen zu dürfen, Zieht man von einer kleineren in eine grössere, muss man z.B. 2 dazukaufen, im umgekehrten falle hätte man z.B. 4 würde danach aber nur noch 2 brauchen, die "überflüssigen" 2 Anteile kann man allerdings erst mit einer Kündigungsfrist von 2 jahren wieder zurückgeben (verzinst werden die natürlich auch weiterhin, und gar nicht mal schlecht)
In dem von dir beschriebenen Fall wäre es bei uns so, dass deine Mutter keine neuen Anteile kaufen müsste, sondern die alten Anteile natürlich auf die neue Wohnung angerechnet werden, so denn in der alten Wohnung keine Reparaturen vorgenommen werden müssen, die der Mieter verschuldet hat.

Evtl liegt es aber auch einfach daran, dass deine Mutter in eine moderne Wohnung zieht, und die Kaution/Anzahl der Nateile deswegen höher ist. Bei uns ist es so, dass bei gleicher grösse eine modernere Wohnung mehr Anteile kostet, wenn sie etwa mit Zentralheizung ausgestattet ist oder modernisiert wurde (komplett neues Bad, neue Türen und Rahmen, neue Küche mit Boden und Fliesenspiegel und so weiter.

Aber wie gesagt, was in der Genossenschaftssatzung steht bei euch, das gilt, Das kann von Genossenschaft zu Genossenschaft völlig unterschiedlich geregelt sein
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