Mietvertrag

In: Wohnen
Ein Mietvertrag läuft auf die Eheleute xy........ Unterschrieben wurde aber dieser Vertrag nur vom Ehemann. Nun macht der Vermieter die Ehefrau für die Mietzahlungen verantwortlich und fordert von ihr eine eidesstattliche Versicherung, da der Ehemann nichts verdient. Meine Frage nun, ist dies rechtens, auch wenn nur der Ehemann unterschrieben hat?

Vielleicht kann ja jemand von Euch weiterhelfen, wäre schön

Scilla

Tipp der Redaktion: Auf Nummer sicher gehen und den Mietvertrag kostengünstig von einem Anwalt online prüfen lassen!

Hallo,

ich hab grad mal gegoogelt.
Weiß allerdings nicht, wie aktuell der Beitrag ist

Zu finden ists hier:
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,39,...rschrieben.html

Da steht:
Mietvertrag nur vom Ehegatten unterschrieben
Wird ein Wohnungsmietvertrag, in dessen Kopf beide Ehegatten als Mieter genannt sind, nur vom Ehemann unterschrieben, so ist nur er Partei des Mietvertrages.


Sachverhalt : Der Wohnungsvermieter hat die Beklagten auf Zahlung der Miete für die Zeit von Oktober'91 bis Februar'92 verklagt. Im Kopf des Mietvertrages war der frühere Ehemann und die Ehefrau als Mieter aufgeführt. Der Vertrag wurde jedoch nur von dem Ehemann unterschrieben.

Der Anspruch steht dem Kläger nur gegen den Beklagten zu 1) (Ehemann) zu, weil die Ehefrau, d.h. die Beklagte zu 2), nicht Vertragspartei war.



Entscheidungsgründe : Obwohl im Kopf des Mietvertrages sowohl der frühere Ehemann als auch seine Ehefrau als Mieter aufgeführt sind, ist der Mietvertrag nur mit demjenigen zustandegekommen, der den Vertrag unterschrieben hat, d.h. vorliegend mit dem Ehemann.

Von Teilen der Rechtsprechung wird die Ansicht vertreten, daß bei Eheleuten im Zweifel anzunehmen sei, daß der unterschreibende Ehegatte den anderen vertreten habe ( vgl. OLG Schleswig, NJW-RR'93, 274). Das Gericht kann sich dieser Ansicht allerdings nicht anschließen (vgl. ebenso AG Köln, WM'80, 85).

Eine gesetzliche Vertretungsmacht eines Ehegatten für den anderen besteht nur im Rahmen berechtigter Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs ( § 1357 Abs.1 BGB). Hierzu gehört die Anmietung einer Wohnung allerdings nicht. Daß der Ehemann hier von seiner Ehefrau bevollmächtigt war, sie beim Abschluß des Mietvertrages zu vertreten ist nicht ersichtlich, da sich bei der Unterschrift kein Zusatz auf seine Vertreterstellung befindet.

Ferner läßt sich aus der Tatsache, daß beide zusammen in der betreffenden Wohnung lebten, nicht herleiten, daß beide Mieter waren. Ein Ehemann, der alleine Mieter einer Wohnung ist, ist nämlich berechtigt, seine Frau in die Wohnung aufzunehmen. (Anm.: ohne daß diese selbst Mieterin ist) .




LG Mannheim 4 S 112 / 92 , NJW -RR'94, 274


Hört sich danach an, als ob er nicht von der Ehefrau die eideststaatliche Versicherung verlangen darf.

LG KRiNGELCHEN
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ich glaube da hat der Vermieter tüchtig geschlafen - es hätten auch beide Ehepartner unterschreiben müssen

soviel ich weiss : wer unterschrieben hat muss haften
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genauso ist es! nur die parteien die unterzeichnet haben sind auch haftbar!
also kann die gute frau aus dem beispiel die eidesstattliche verweigern.

Aber trotzdem zum mieterbund oder anwalt nehmen! Rechtschutzversicherung wird die kosten übernehmen

Bearbeitet von haegar3 am 08.07.2008 00:29:22
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Hallo,

Wenn Eheleute keinen Ehevertrag haben kommen sie, in der Ehe gegenseitig für einander auf, solange die Ehe dauert.

Alles was Vorher war, oder nach der Scheidung ist eigentlich, egal.

Lieben Gruß Munabhen wink.gif
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Der Meinung bin ich auch. Und ich finde es anstößig, die Miete nicht zu zahlen, wenn man in der Wohnung wohnte. Auch wenn man nicht im Mietvertrag steht. Wo gibts denn sowas. Hallo, gehts noch?? Demnächst bestellt der Gatte im Restaurant. Gattin isst. Gatte hat kein Geld. Gezahlt wird nicht, weil Gattin nix bestellt hat.

Bearbeitet von Aquatouch am 16.07.2008 12:42:14
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Wir wissen ja nicht, wie die "Vermögensverhältnisse" bei diesem betreffenden Ehepaar sind... vielleicht ist sie ja "nur" Hausfrau (und Mutter?) ohne eigenes Einkommen, er dagegen war der Alleinverdiener? In diesem Fall kann man nicht davon ausgehen dass die Frau für die Schulden ihres Mannes geradestehen kann- wie auch, wenn sie kein Einkommen hat? Also kann man von ihr auch keine "Eidesstattliche" verlangen. Wohl aber kann man als Vermieter auf pünktlicher Zahlung der Miete bestehen, die Bewohner müssen dann halt Hartz IV, Wohngeld oder dergleichen beantragen und falls nötig eine preisgünstigere Wohnung (ggf. Sozialwohnung) suchen.

Wohnt das betreffende Ehepaar denn auch gemeinsam in der Wohnung, oder hat der Mann seine Frau verlassen und sie wohnt nun allein dort? Dann hätte sie sich auch um eine Änderung beim Vermieter bemühen können, sollen, dürfen...
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