Katzenhaltung laut Mietvertrag verboten?

In: Tiere
Habe eine Katze einer Bekannten übernommen, da sie plötzlich eine Allergie entwickelt hat. Die Katze ist ca 11 Jahre alt ruhig, stubenrein und als Wohnungskatze aufgewachsen. Sie zu vermitteln ist fehlgeschlagen, also habe ich sie übernommen, weil sie mich kennt und auch, dass sie nicht ins Tierheim muss. Jetzt stelle ich leider fest, dass ich mir ein ok vom Vermieter einholen muss, da im Mietvertrag steht, dass nur Kleintiere erlaubt sind.
Die Rechtslage ist scheinbar nicht ganz klar in Bezug auf Katzenhaltung. Nun ist guter Rat teuer. Aber was mache ich, wenn der Vermieter sagt: Katzenhaltung duldet er nicht?
Habe gelesen, dass der Vermieter sein Verbot begründen muss, wenn er aber trotzdem sagt, dass er grundsätzlich keine Katze erlaubt, was kann ich dann noch tun ? Ich möchte die Katze behalten, aber möchte meinen Vermieter auch nicht verärgern. Bin ratlos !
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein hochwertiges, geruchneutralisierendes Katzenstreu könnte helfen, potentielle Bedenken des Vermieters bezüglich Gerüchen oder Sauberkeit zu mindern. Indem du die Hygiene und Geruchsneutralität sicherstellst, könntest du dem Vermieter zeigen, dass die Katze keinen negativen Einfluss auf die Wohnqualität hat.

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Kommunikation ist wichtig!

Das Zumselchen rät, dem Vermieter die neue Mitbewohnerin anzumelden, wahrheitsgemäß den Grund der Übernahme zu schildern und ihn zu bitten, dieser einen Katze den Lebensabend in seinem Haus zu gewähren. (Vllt. ist das Tier ja doch schon etwas älter, wer kann das so genau wissen :pfeifen:)
Schlimmstenfalls wird er ein Ultimatum stellen, bis wann die Katze ausgezogen sein soll. Dann wäre aber immernoch Zeit, sich Gedanken zu machen, wie man weiter vorgeht...

Bearbeitet von zumselchen am 22.01.2023 10:08:48
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Guten Morgen! Ich würde dem Vermieter exakt schildern, wie es ist. Dass die Katze schon recht alt ist und dass es nicht einer generellen Genehmigung bedarf, sondern dass es ein Einzelfall ist. Meine Tante durfte ihren uralten kleinen Hund bei Einzug in eine Wohnung mitnehmen, in der eigentlich keine Hundehaltung erlaubt war. Nur einen neuen darf sie sich dort nicht anschaffen.

Wenn du es so schilderst wie hier, glaube ich nicht, dass ein normaler Vermieter Stress macht. Für möglicherweise entstehende Schäden haftest du natürlich, aber Katzen sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Heimlich würde ich nichts machen, das kann nach hinten losgehen.

Viel Erfolg!
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Genauso wie Isamamas Tante habe ich das gemacht.
Bei meiner Trennung und Umzug in eine neue Wohnung wollte ich unbedingt meinen Kater Benji (s. Avatar) mitnehmen, da dieser sehr an mir hing und auf Schritt und Tritt folgte.
Im Mietvertrag stand aber, dass Hunde und Katzen nicht erlaubt sind.
Ich habe also dem Vermieter das Problem geschildert.
Dadurch wurde die Haltung für diesen einen Kater schriftlich genehmigt, natürlich unter der Auflage, für Schäden aufzukommen, die er verursachen würde.

Sprich mit dem Vermieter. Wenn er ein Herz hat, wird er es genehmigen.
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Ich würde das auch genau schildern und freundlich um eine Ausnahme bitten.

Bei uns ist die Tierhaltung grundsätzlich verboten (bis auf Kleintiere), aber alles ist möglich, solange es keine Beschwerden gibt.
Sprich, wenn sowieso keiner mitbekommt, dass da Tiere leben, ist es egal. Wenn ein Hund die ganze Zeit bellen würde oder im Hof seine Hinterlassenschaften zu finden wären, wären das ggf. Gründe, die zum Verbot führen würden.

Ich denke, im modernen Leben kann man kaum mehr jemandem verbieten, ein Haustier wie Hund oder Katze zu halten, und gerade von einer Katze bekommt man kaum was mit, außer vielleicht, sie ist dauerrollig.
Aber indem man das Verbot bzw. die Einschränkung bestehen lässt, hält man sich als Vermieter eine Hintertür offen, schnell für Abhilfe sorgen zu können, wenn es zu Problemen kommt.

Bearbeitet von Victoria Sponge am 22.01.2023 12:09:38
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Ich hab das oben mit der Privathaftpflicht nicht umsonst erwähnt. Katzen können große Schäden hinterlassen, zerkratzte Wände, oder beschädigten Boden, wenn sie woanders als ins Klo pinkeln. Es gibt immer solche und solche und das ist für Vermieter tatsächlich ein Ausschluss Kriterium. Ich hab schon manche beschädigte Wohnung gesehen - und gerochen 👀
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Ich sage immer, Angriff ist die beste Verteidigung. Also sprich ganz offen mit dem Vermieter, wie es zu der jetzigen Situation gekommen ist. Wenn im Mietvertrag Kleintiere erlaubt sind, wird er dir die Haltung der Katze wahrscheinlich nicht verbieten. Das Tier ist eine reine Wohnungskatze, wird also andere Mieter nicht stören. In dem Alter wird sie auch keine Tapeten mehr von den Wänden reißen ;) und wahrscheinlich hast du einen Kratzbaum oder ähnliches angeschafft. Eigentich spricht nichts gegen die Haltung der Katze. Ich wünsche dir, dass dein Gespräch mit dem Vermieter in deinem Sinne gut ausgeht. Mich würde das Ergebnis sehr interessieren und vielleicht magst du uns über den Ausgang informieren.
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Bei unserem Umzug in die jetzige Wohnung, waren Haustier auch ausgeschlossen. Ich habe dann gleich gesagt, dass wir unsere Katze gerne behalten würden.

Sie wurde dann auch ausdrücklich erlaubt, man musste nur vorher Bescheid sagen.
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Lieben Dank :blumen: für eure Antworten. Verheimlichen ist wirklich keine Lösung, man würde sozusagen unter Dauerstress stehen.
Also werde ich mich aufraffen und um eine persönliche Aussprache mit dem Vermieter zu bekommen. "seufz" das Herz schlägt mir jetzt schon bis oben hin O O :o
Aber den Kopf wird er mit wohl nicht gleich abreißen. Hoffe, dass es gut ausgeht und ihr mir und auch der Katze die Daumen drückt. :D
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Zitat (Fidelio @ 22.01.2023 23:33:37)
Hoffe, dass es gut ausgeht und ihr mir und auch der Katze die Daumen drückt. :D

Meine Daumen sind gedrückt. :)
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Ich drücke Euch beiden ganz fest die Daumen.
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Zitat (jsigi @ 23.01.2023 14:09:51)
Ich drücke Euch beiden ganz fest die Daumen.

Das Zumselchen auch!
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Zitat (jsigi @ 23.01.2023 14:09:51)
Ich drücke Euch beiden ganz fest die Daumen.

Der Geier auch... 👍👍
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Du solltest dir in der Vorbereitung auf das Gespräch auf alle möglichen Fragen schon eine Antwort zurecht legen.
Zum Beispiel: Was wird aus dem Tier, wenn du mal längere Zeit nicht zu Hause bist - wegen Urlaub, Krankenhausaufenthalt etc. Gerade ins KH kann man ja auch mal ganz unverhofft eingeliefert werden.
Es wäre vermutlich sehr schlecht, wenn du dann etwas von "das muss man dann mal sehen" stotterst.

Sie von SieErPaar
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Das ist sicher hilfreich, danke, habe mir schon einen Zettel zurechtgelegt, um auf allerhand Fragen bzw. Einwände, etwas sagen zu können. Leider war die zuständige Mitarbeiterin bisher immer außer Haus ;) , aber ich bleib dran, möchte die Angelegenheit auch gern zeitnah geklärt haben.
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:jupi: halloooo ich darf sie behalten. Bin so was von froh, endlich kann ich wieder in Ruhe pennen, ohne zu grübeln. :engel: Die Katze ist gerettet. vielen Dank nochmal für die guten Ratschläge :blumenstrauss:
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Na also. Herzlichen Glückwunsch.
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😻😼😹
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Das freut mich für euch. Alles Gute! :blumen:
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Zitat (Fidelio @ 26.01.2023 11:37:28)
:jupi: halloooo ich darf sie behalten. Bin so was von froh, endlich kann ich wieder in Ruhe pennen, ohne zu grübeln. :engel: Die Katze ist gerettet. vielen Dank nochmal für die guten Ratschläge :blumenstrauss:

:daumenhoch:
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Fidelio, ich freue mich riesig für dich und das Kätzchen :wub: Wie heißt sie denn eigentlich?
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Zitat (Fidelio @ 26.01.2023 11:37:28)
:jupi: halloooo ich darf sie behalten.

Das freut mich sehr :wub: :wub:
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Zitat (Drachima @ 26.01.2023 13:20:21)
Fidelio, ich freue mich riesig für dich und das Kätzchen :wub: Wie heißt sie denn eigentlich?

Das Zumselchen freut sich auch :daumenhoch: :applaus: und ist neugierig auf den Namen und vllt. sogar ein Foto?
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👍🥰
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Das freut mich für dich und das Kätzchen. :wub:
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Zitat (Drachima @ 26.01.2023 13:20:21)
Fidelio, ich freue mich riesig für dich und das Kätzchen  :wub: Wie heißt sie denn eigentlich?

Sie (die Katze) bzw. Er heißt Tommy und ist schwarz / weiß. Fast schwarz bis auf Bauch und vier weiße Pfoten. :rolleyes:
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