Handwerkerrechnung: Das war nicht abgemacht!

In: Wohnen
Ich hatte einen Landschaftsgärtner beauftragt. Da es sich um ein größeres Projekt handelte, wurden mehrer Rechungen ausgestellt. Irgendwann war alles vorbei, die Schlussrechnung war bezahlt. Nun sollte er nur noch Rusel und Humus vorbeibringen, dann wäre das Projekt beendet gewesen. Dafür würde noch eine Rechnung anstehen, davon wusste ich. Nun kam eine Rechnung, nur war diese unglaublich hoch, da viele Dinge abgerechnet wurden, die nicht vereinbart waren.
Ich habe die Rechnung neu ausgerechnet und nur den abgemachten Teil überwiesen.
Ich hoffe es geht alles gut und er akzeptiert das so. Was könnte den passieren?
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Hasl - das ist schwer zu sagen.

Wenn es Leistungen waren, die eindeutig nicht vereinbart waren, hätte ich erstmal das gleiche gemacht wie du. (Gabs denn einen Kostenvoranschlag wo drin stand was gemacht werden soll??)
Aber gehe zu dem Landschaftsgärtner hin und stelle ihn zur rede, sag, das die Leistungen nicht vereinbart waren und warum er sie doch gemacht hat.

Was anderes fällt mir auch nicht ein.

LG und viel Spass hier noch :blumen:

Kuschel

Bearbeitet von Kuschelmaus am 16.07.2008 11:39:47
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Was nicht vereinbart wurde, würde ich auch nicht bezahlen. Allerdings wäre es sinnvoller gewesen, erst mal Kontakt aufzunehmen und anzukündigen, dass dies, das und jenes von der Rechnung abgezogen wird und nicht einfach nur einen gekürzten Betrag zu überweisen.
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Hasl, hatten die Handwerker einen Auftragszettel? Wurde notiert welche Arbeiten ausgeführt wurden? HAST DU ETWAS UNTERSCHRIEBEN???

Sollte auf einem existierenden Auftragszettel Deine Unterschrift sein, hast Du keine Handhabe!

Sollte dies aber nicht der Fall sein, so zahle nur die Arbeiten die ausgeführt wurden und setz`Dich mit der Firma in Verbindung. Normalerweise läßt sich so eine Situation einvernehmlich klären.

Viel Glück :blumen:

Edit: Unterschriebene Leistungen sind "erbrachte" und "akzeptierte" Leistungen.

Bearbeitet von shyla am 16.07.2008 11:50:42
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Sorry. Aber wenn Du Leistungen erhalten hast und dadurch Werte geschaffen oder erhalten wurden, solltest Du diese auch bezahlen. Ein Kostenvoranschlag wäre wohl angebracht gewesen.
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Danke für die Unterstützung!!!

Ein Kostenvoranschlag gab es nicht. Unterschrieben habe ich auch nichts.
Ich habe den Handwerker umgehend angerufen, jedoch konnte er mir nicht konkret sagen was er da alles aufgelistet hat.
Sein Verhalten ist sehr ausweichend und manupulativ. Schon während den ganzen Arbeiten mussten wir ständig aufpassen, dass er nicht mehr macht als abgemacht. der "Schlussauftrag" war aber so konkret, dass wir nicht dachten, dass die Situation doch noch kippt.

Ganz konkret: Er wollte drei große Natursteine an den richtigen Platz legen. Dies wollte er kurz machen, da er gerade seinen Bagger da hatte.
Auf der Rechnung steht, dass er den Bagger extra geholt hat und die Steine ihm einen ganzen Tag gekostet hätten. Kosten ca: 900 Euro
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Zitat (Hasl @ 16.07.2008 12:02:41)
Ganz konkret: Er wollte drei große Natursteine an den richtigen Platz legen. Dies wollte er kurz machen, da er gerade seinen Bagger da hatte.
Auf der Rechnung steht, dass er den Bagger extra geholt hat und die Steine ihm einen ganzen Tag gekostet hätten. Kosten ca: 900 Euro

Da steht wohl Wort gegen Wort... hast du Zeugen oder Beweise dafür, dass er die Arbeit "mal eben schnell" mit dem grad dastehenden Bagger gemacht hat, hat der Gärtner Zeugen oder Beweise dafür, dass er dafür einen ganzen Tag brauchte und den Bagger erst von weiß der Geier wo holen musste?
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Zitat (Aquatouch @ 16.07.2008 11:51:43)
Sorry. Aber wenn Du Leistungen erhalten hast und dadurch Werte geschaffen oder erhalten wurden, solltest Du diese auch bezahlen. Ein Kostenvoranschlag wäre wohl angebracht gewesen.

Man kann das formal so behandeln. :)
Allerdings mußt du die Leistungen dann mit Vorzeichen versehen. Eine nicht beauftragte Arbeit hat ein negatives Vorzeichen, der Endzustand weicht von den Vorstellungen des Kunden ab, der wollte ja den status quo aufrechterhalten. ;)
Das Entgeld für so eine Leistung ist logischerweise auch negativ (die Zahlungsrichtung kehrt sich um ;)), weil es den Kunden Aufwand, Geld kostet, seinen gewünschten Zustand wieder zurückzuerhalten. :o
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Vllt. kannst du dich diesbezgl. ja mal an den Landesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau wenden und Rat ein holen. Weiss jetzt nicht, aus welchem Bundesland du kommst. Hier kann man dir aber sicher weiterhelfen.
LG Bailey
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Zitat (Aquatouch @ 16.07.2008 11:51:43)
Aber wenn Du Leistungen erhalten hast und dadurch Werte geschaffen oder erhalten wurden, solltest Du diese auch bezahlen.

Meiner Meinung aber auch nur, wenn die Leistungen auch vom Kunden beauftragt wurden.
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Zitat (shyla @ 16.07.2008 14:06:45)
Meiner Meinung aber auch nur, wenn die Leistungen auch vom Kunden beauftragt wurden.

Das ist wohl auch wahr. Sonst könnte ja jeder hergehen, einfach mal so auf der Straße sämtliche Autos waschen und dann von den Besitzern Bezahlung fordern... ein Handwerker kann nicht einfach Dinge tun, die er schön findet auch wenn er nicht beauftragt wurde, sie zu tun. Und es ist auch fragwürdig, wenn auf der Rechnung Posten stehen, die nicht erbracht wurden (siehe das Beispiel mit den drei Findlingen... wenn der Bagger eh da war und das Hinstellen 1,5 Stunden gebraucht hat, dann darf auf der Rechnung nicht "Arbeitszeit 1 ganzer Tag" stehen.
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Hasl, was ist denn nun aus der ganzen Misere geworden?
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Zum Glück kam nichts! Ich bin echt froh! Zum einen dass ich das nicht einfach akzeptiert habe und zum anderen, dass keine Reaktion vom Handwerker kam!
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