Hausverkauf: komplexe Konstellation

Also, das Haus meines Schwiegervaters soll verkauft werden.

Faktum ist:
- 50 % des Hauses gehören seiner geschiedenen Frau
- er ist entmündigt, der gesetzliche Vormund ist sein Bruder
- zwischen diesem Bruder - Vormund und der geschiedenen Frau besteht nicht gerade das beste Vehältnis

Das Haus soll nun begutachtet werden, muss es wahrscheinlich auch, weil das Amtsgericht über den Verkauf befinden muss.

Meine Frage ist nun die: Wer ist berechtigt, den Gutachter anzufordern? Der Vormund oder die geschiedene Frau und wer muss die Kosten tragen.

Ich hatte mich schon mal schlau gemacht und den Vormund gebeten, dieses Gutachten bei der Stadt in Auftrag zu geben (gibt da einen extra Ausschuss für, der aus drei Personen besteht und dessen Gutachten vor Gericht nicht anfechtbar sind), er hat gesagt, er mache das, hat mittlerweile seine Meinung geändert und gemeint, das Haus solle versteigert werden - ein Preis werde sich dann schon finden. Ich persönlich halte das nicht für eine gute Vorgehensweise.

Also: wer weiss, wie das rechtlich ist und wie würdet ihr vorgehen?
Hallo!
Es muß bei Euch in der Nähe bestimmt einen "Betreuungsverein" geben. Diese Leute können auf jeden Fall weiterhelfen. Dort sind gut ausgebildete Leute und auch zum Teil auch Rechtsanwälte usw. aktiv. Es wird auch mit den Gerichten zusammengearbeitet. Vor allem: Dort wird sehr unbürokratisch geholfen!

Liebe Grüße Annoe
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Die Sache wäre dann so einfach, wenn alle Beteiligten in einer Stadt wohnen würden, tun sie aber nicht.

Der Vormund, mittlerweile auch schon 80 Jahre alt lebt etwas 300 km entfernt vom Mündel, die geschiedene Frau lebt vor Ort, weiss aber nicht, welche Rechte sie als geschiedene Frau hat, und ich selbst wohne ca. 700 km weit entfernt.

Ich denke das Problem liegt darin, dass die rechtliche Lage für mich so schwer einzuschätzen ist. Zur Not fahr ich eben nochmal hin,.
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Geh mal zu dem Gutachterausschuß in deiner Stadt.
Sag, daß du ja leider so weit weg vom Ort des Geschehens wohnst, und da ein paar Fragen hast. Der Mann hier bei uns ist sehr redseelig. (Geh gleich um 9.00 Uhr hin, daß er nicht nach seiner Mittagspause schielt!) Vielleicht kann man dir da schon ein wenig weiterhelfen.

Will die Bank, daß das Haus versteigert wird?
Dann müssen die doch einen Schätzwert angeben!

Wenn ihr es euch irgendwie leisten könnt, könnt ihr das Haus auch selber ersteigern und später verkaufen. Damit könntest du deiner Frau etwas vom Erbe sichern. (Meine Eltern haben das für meine Schwester gemacht, als ihr Haus wegen der Scheidung versteigert wurde. Der Gewinn, den sie nachher gemacht hat, war erheblich!)
Dazu muß das Haus aber geschätzt sein und ihr müßtet euch schon vorab einmal mit einem Kreditberater eurer Bank zusammensetzten.

Gruß.
MEike
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@MEike

Die Bank will noch nicht, dass das Haus versteigert wird.

Ich war ja auch schon beim Gutachterausschuss der Stadt.

Aber das mit dem Kauf durch uns selber ist eine gute Idee, daran habe ich noch gar nicht gedacht. Ich red mal mit meiner Frau darüber - ein ganz neuer Aspekt_ Danke.
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Ich gehe mal davon aus, dass das Haus nicht irgendwie in Teileigentum aufgeteilt ist, jeder der beiden also sagen kann, ganz genau diese Wohnung gehört mir und die Wohnung dir, sondern dass dein Schwiegervater und seine Exfrau als Grundstücksgemeinschaft Eigentümer sind. Ich meine, wenn da nicht einer der beiden die Vertretungsvollmacht auch vom anderen Gesellschafter hat, muss ein Gutachten von beiden in Auftrag gegeben werden. Es kann natürlich auch von einem in Auftrag gegeben werden, dann muss aber der andere die Kosten dafür nicht tragen. Soll das mit der Kostenübernahme allerdings rechtlich Hand und Fuss haben, würde ich mich bei einem Rechtsanwalt, Haus- und Grundbesitzerverein oder, oder beraten lassen.
Falls ihr vorhabt, den Verkauf über eine Bank abzuwickeln, müsste sich deren Immobilienabteilung bestimmt auch mit den rechtlichen Gegebenheiten und dem Schätzwert beschäftigen.
Falls die beiden Eigentümer sich nicht auf einen Wert einigen können, bleibt noch das Instrument der Versteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft. Wie das vor sich geht, welcher Wert angesetzt wird, wer den ermittelt und ob bei jedem Betrag ein Zuschlag erteilt werden muss, weiß ich leider nicht. Sollte es soweit kommen, würde ich mal beim Amtsgericht nachfragen.
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