Hallo,
auch wenn es bei dem Bußgeld um eine Ermessensentscheidung der Behörde handelt, halt ich es für ausgeschlossen, dass der Ordnungsbeamte den Bescheid zurücknehmen wird.
Dazu gibt es ein interessantes Urteil. Danach besteht sogar die Möglichkeit für hartnäckige Falschparker den Führerschein einzuziehen.... :sarkastisch:
*Das Urteil des MODs: der Werbelink wird abgeführt*
Bearbeitet von Highlander am 13.06.2013 17:39:13
auch wenn es bei dem Bußgeld um eine Ermessensentscheidung der Behörde handelt, halt ich es für ausgeschlossen, dass der Ordnungsbeamte den Bescheid zurücknehmen wird.
Dazu gibt es ein interessantes Urteil. Danach besteht sogar die Möglichkeit für hartnäckige Falschparker den Führerschein einzuziehen.... :sarkastisch:
*Das Urteil des MODs: der Werbelink wird abgeführt*
Bearbeitet von Highlander am 13.06.2013 17:39:13
Gefällt dir dieser Beitrag?