Falsch-Parken-Ticket vor der Kita - gemein!

Hallo,

auch wenn es bei dem Bußgeld um eine Ermessensentscheidung der Behörde handelt, halt ich es für ausgeschlossen, dass der Ordnungsbeamte den Bescheid zurücknehmen wird.

Dazu gibt es ein interessantes Urteil. Danach besteht sogar die Möglichkeit für hartnäckige Falschparker den Führerschein einzuziehen.... :sarkastisch:

*Das Urteil des MODs: der Werbelink wird abgeführt*

Bearbeitet von Highlander am 13.06.2013 17:39:13
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Nach 5 Jahren stimme ich Dir zu. Der Beamte wird nix mehr zurücknehmen zudem das Geld sicherlich bereits überwiesen wurde.

Gruß

Highlander
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@Highlander
Leiche wieder zurück in den Sarg gelegt. rofl
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Zitat (labens @ 14.06.2013 19:55:11)
Leiche wieder zurück in den Sarg gelegt. rofl

Trichter verwendet? :D
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Zitat (Jeannie @ 14.06.2013 20:05:47)
Trichter verwendet? :D

Iiiiiehhhhgittigitt..... :gnade:
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Nö, Schwert hat gereicht.

Gruß

Highlander
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