DVD-Regionen: Wasn das schon wieder?

Ich weiss nicht, ob das jetzt hier richtig ist oder bei TVundKino oder bei Computer, egal, jetzt isses hier:

Ich hab endlich ein leider recht seltens Musical, Godspell, in Amerika zu kaufen entdeckt, und wurde darüber informiert, dass diese Ausführung für Region 1 (USA + Canada) kodiert ist und nur auf Playern dieser Regionskodierung läuft. Europa etc ist Region 2. Hmm. In England bekomme ich es auch, aber da ist es auch Region 1 kodiert.

Hat jemand davon Ahnung? Ich will ja gar nicht wissen, was für Filme Ihr Euch in USA kauft whistling.gif , nur, ob die hier auch laufen.
Das mit den Regionen ist halt so .. Super Überlegung damals von den Konzernen, um den Raubkopien und Schmuggelwaren und Billigkopien aus Fernost Einhalt zu gebieten. Erfolg: ging gegen 0.

Hat die DVD den Code 0, so kann sie überall angespielt werden.

Zu deinem Problem: Mittlerweile ist so ziemlich jeder DVD Player abseits der 30 Euro Baumarktmodelle dazu in der Lage, DVD Videos jeder Region abzuspielen, er ist "regionalcodefrei". Dies kann man zumeist wenn nicht schon von Anfang an so eingestellt (war früher mal den Herstellern nicht erlaubt, weiss nicht wies heute ist), dann mit einer bestimmten "geheimen" Tastenkombination im Menü des Players einstellen. Einfach mal nach exakt deinem Player googlen, dann solltest du in einschlägigen Foren genügend Anleitungen finden. War bei meinem Playern jedenfalls immer der Fall. wie gesagt, kann bei Billigstplayern anders sein.

Am PC ist die Sache meist noch einfacher, hier kann man das Laufwerk per Software (Firmware) umstellen, bei vielen Laufwerken sind allerdings nur eine begrenzte Anzahl von Änderungen möglich. Auch hier hilft wie immer das Suchen im Internet weiter, um sein Laufwerk u. U. doch für alle Regionalcodes zuzulassen, bzw die Abspielsoftware kann das.

Edit: Hier gibts ne Übersicht über die regionalcodes:
Link aufgrund nachis Hinweis entfernt

Bearbeitet von Mellly am 25.10.2008 18:38:25
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Achtung dieser Regional-Schutz zählt als Kopierschutz und die Umgehung von Kopierschutzmechanismen ist in Deutschland strafbar....selbst Link setzen zu Programmen ist Strafbar!!! Berichte selbst mit Namensnennung aber nicht!

Bitte beachten beim Link erstellen!
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Haben sich die Zeiten derart geändert? Früher waren gerade die Billigstgeräte von Reginalcodes oder sonstigen Einschränkungen am wenigsten beeindruckt smile.gif

Wenn man übrigens mit einem geeigneten Programm, so man eines hätte, eine Kopie anfertigen würde, so könnte man bei dieser Kopie problemlosest die Regionalcodierung auf "0" setzen, die liefe dann überall. Aber sowas wäre ja unerlaubt.
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Zitat
Deutschland

Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen“, die das Kopieren verhindern, zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.

Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so unwirksam, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe eben diesen Absatz im UrhG).

Dieses Verbot greift vor allem für Bild- und Tonträger ein und gilt gemäß § 69a Abs. 5 UrhG nicht für Computerprogramme. Nach § 69d UrhG hat dort der berechtigte Benutzer vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermöglichung einer Kopie.

Nach (§ 95d UrhG) sind technisch geschützte Werke deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften des technischen Schutzes zu kennzeichnen. Wer etwa eine geschützte CD kauft, soll darüber vor dem Kauf informiert werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Neuregelungen der § 95a ff. UrhG richtete, aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen und zunächst auf die Erschöpfung des Rechtswegs verwiesen
Quelle
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