Kostenumlegung bei Vermietung

Hallo an die Vermieter unter Euch,

ich hätte eine Frage an Euch bezüglich Kostenumlegung auf die Mieter.
Wir brauchen einen neuen Brenner für unsere Heizung. Kann man die Kosten anteilsmäßig auf den Mieter umlegen (Gesamtkosten ca. 1400€)?
Vielleicht kennt sich ja jemand hier damit aus.
Danke schon mal.

Viele Grüße, Alex
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Wenn du als Vermieter einen neuen Brenner für deine Heizung benötigst und überlegst, wie du die Kosten verwalten kannst, wäre die Investition in einen zuverlässigen Ölheizungsbrenner sinnvoll. Ein hochwertiger Brenner kann langfristig für Effizienz und geringere Betriebskosten sorgen, was sowohl dir als auch deinen Mietern zugutekommt.

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Hallo,

nein, das sind sogenannte Instandhaltungskosten, die nicht auf den Mieter umlegbar sind.

Du kannst sie aber steuerlich geltend machen.

Liebe Grüße aus Freising
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Egal ob du das Dach neu eindecken, die Fassade streichen, die Bäder sanieren oder die Heizung reparieren lässt- das kannst du nicht auf die Mieter umlegen. Umlagefähig sind z. B. Kosten für Hausmeister, Müllabfuhr, Straßenreinigung oder die Grundsteuer, nicht aber Reparaturen.
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