Kostenumlegung bei Vermietung

Hallo an die Vermieter unter Euch,

ich hätte eine Frage an Euch bezüglich Kostenumlegung auf die Mieter.
Wir brauchen einen neuen Brenner für unsere Heizung. Kann man die Kosten anteilsmäßig auf den Mieter umlegen (Gesamtkosten ca. 1400€)?
Vielleicht kennt sich ja jemand hier damit aus.
Danke schon mal.

Viele Grüße, Alex
Hallo,

nein, das sind sogenannte Instandhaltungskosten, die nicht auf den Mieter umlegbar sind.

Du kannst sie aber steuerlich geltend machen.

Liebe Grüße aus Freising
Gefällt dir dieser Beitrag?
Egal ob du das Dach neu eindecken, die Fassade streichen, die Bäder sanieren oder die Heizung reparieren lässt- das kannst du nicht auf die Mieter umlegen. Umlagefähig sind z. B. Kosten für Hausmeister, Müllabfuhr, Straßenreinigung oder die Grundsteuer, nicht aber Reparaturen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Themen
Wie strafbar machen wir uns... ..wenn wir... Wie habt ihr das gemacht,mit dem Umziehen ? Freunde,Verwandte oder doch ne Spedition Schimmel: An der Fuge zum Fenster Waldschaben Wohnmobil mieten - Osteuropa: von Posen nach Riga mietvertrag für ein haus Weisse Wäsche (Handt.+Bettlaken) sauber bekommen? Katze trotz Allergie