Wie strafbar machen wir uns... ..wenn wir...

Weiss nicht so richtig wohin mit diesem Thema. Naja erst mal hier.

Liebe Mutti's.
Wir, Jim und ich sind in ner verzwickten Situation.
Ok. Erstmal der Sachverhalt.
Wir haben eine Wohnung gemietet fuer ein Jahr im Maerz dieses Jahr. Kommen nicht aus dem Mietvertrag raus. Nun haben wir ein Haus gekauft und ziehen aus der Wohnung am Freitag aus. So muessen wir nun das Darlehen abbezahlen und zusaetzlich die Miete fuer die leerstehende Wohnung. Habe schon angemeldet bei der Verwaltung, dass die Wohnung zur Vermietung ab Juni zur Verfuegung steht. Wenn die Wohnung weitervermietet wird, muessten wir nicht mehr weiterbezahlen. Doch die Chancen stehen schlecht da naemlich schon 5 Wohnungen zur Weitervermietung anstehen. Und die muessen der Reihenfolge nach vermietet werden.
Nu hat Jim nen Arbeitskollegen der ne Wohnung sucht .... Der sucht genau was wir hier haben. Nu haben wir im Kopf die Wohnung nicht zur Weitervermietung zu geben sondern seinen Arbeitskollegen einziehen zu lassen und von ihm die Miete zu kassieren und bei der Verwaltung zu bezahlen.
Was kann uns im schlimmsten Fall passieren wenn das auffliegt???? Ist ja nicht erlaubt :unsure:
Hat da jemand Erfahrung? Oder Wissen drueber? Wuerde mich freuen was drueber zu erfahren befor wir uns in Brennesseln setzen.
Fledi :rolleyes:

Bearbeitet von fledermaus am 16.05.2006 14:19:57
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Untermietervertrag könnte dir helfen, die rechtliche Situation sauber zu regeln, wenn der Arbeitskollege in eure Wohnung zieht. So kann euer Kollege offiziell als Untermieter wohnen, und du bleibst rechtlich abgesichert gegenüber dem Vermieter.

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kannst du nicht sagen "wir ziehen aus und haben schon einen nachmieter gefunden"?
normal ist daran ja nichts schlechtes (der nachmieter will aber nurdiese wohnung, keine von den anderen 5)...!?
aber sonst hab ich keine ahnung aber sicherlich andere
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Sind die Bestimmungen in Amerika nicht anders wie hier? :hmm: :hmm:
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Zitat (pepsi @ 16.05.2006 - 14:21:54)
kannst du nicht sagen "wir ziehen aus und haben schon einen nachmieter gefunden"?
normal ist daran ja nichts schlechtes (der nachmieter will aber nurdiese wohnung, keine von den anderen 5)...!?
aber sonst hab ich keine ahnung aber sicherlich andere

Eigentlich das logischste von der Welt. Aber ich habe bei der Verwaltung gefragt was denn waere wenn ich nen Nachmieter bringe. Die haben gesagt, dass sie der Reihenfolge nach gehen muessen. Leider. Aber schon mal Dank fuer Deine Antwort

@Zappelhuhn, leider weiss ich die Bestimmungen von Deutschland nicht. War dort noch nie in der Situation.
Fledi :rolleyes:

BOAH!!!!!! Ich hab ne Idee! Welche Mutti moechte Urlaub machen in Memphis? 2 Schlafzimmer, 2 Bad Wohnung mit Einbaukueche. Swimmingpool und Tenniscourt in der Anlage $ 650 im Monat???

Bearbeitet von fledermaus am 16.05.2006 14:38:29
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Ich kann jetzt auch nur sagen, wie es hier ist:
wenn wir ausziehen, müssen wir entweder die Kündigungsfrist einhalten oder dem Vermieter 3 Nachmieter vorschlagen.
Wie die Rechtsprechung in den USA ist, weiß ich leider nicht.

tante ju
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Nochmal zuruck zu meiner Frage. Was koennte uns denn im schlimmsten Fall (nu mal nach deutschen Masstaeben gesehen) passieren, wenn wir privat weitervermieten. Und das auffliegt. Waere das so was schlimmes, das man dadurch seine Arbeit verlieren koennte? Wie strafbar macht man sich???
Fledi :unsure:
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die arbeit würde man hier nicht verlieren, da du keine sozialleistungen bekommsr (arbeitslosengeld) nicht mal diese - höchsten die wohnungsgesellschaft könnte ärger machen...
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also ich glaube in Österreich kann man eine Wohnung eigentlich straffrei untervermieten.

Allerdings bei den Amis wäre ich da vorsichtig. Die haben ja da noch manchmal ihre Eigenheiten. :labern:
Gibt es bei euch so was wie eine Mietervereinigung oder ähnlich? Die könnten euch sicher Auskunft geben. Oder einen Rechtsanwalt befragen? Ihr habt doch sicher wegen dem Kauf vom neuen Haus einen Anwalt oder so zu Hand. Fragt einfach mal

Über Florida könnte ich da vielleicht Infos rausbekommen, aber es kocht sicher jeder Bundesstaat sein eigenes Süppchen. :blink:
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In Dtl. musst Du glaubig die Erlaubnis vom Vermieter haben wenn Du die Wohnung untervermieten willst !
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Zitat (Jeanette @ 16.05.2006 - 15:07:32)
In Dtl. musst Du glaubig die Erlaubnis vom Vermieter haben wenn Du die Wohnung untervermieten willst !

Das ist wohl richtig, und der Vermieter darf es nicht pauschal ablehnen.
Aber untervermieten heißt, dass noch jemand einzieht.
Wenn man auszieht und ein anderer zieht ein, dann ist das eher weitervermieten.
Und da bin ich nicht sicher, ob das auch in Deutschl. so ohne weiteres erlaubt ist.
Aber wie auch immer, in USA wird es sicher anders sein als bei uns.

@Fledi: könnt ihr nicht einfach sagen, dass ihr für längere Zeit auswärts seid und der Kollege die Wohnung während eurer Abwesenheit hütet - das könnte doch eigentl. keiner verbieten.
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Fledi: Ich versteh wenn du Rat suchst. Aber wieviele Leute erwartet du hier bei den Muttis, die sich mit amerikanischem Mietrecht auskennen?

Falls es dafür Spezialisten gibt, hast du Glück gehabt, aber wenn du schon vermutest, dass das nicht legal ist, wirst du wohl auch am besten wissen, was das amerikanische Strafrecht dafür vorsieht, und auch dafür gibts wohl nicht ne Tonne Spezialisten hier.

Und Baby, es nützt dir absolut nix, wenn du weißt, wie die Strafe dafür hier aussieht. Du lebst hier nicht, du lebst in den USA. Die interessiert es da auch nicht, wie das hier bestraft wird, genausowenig wie es das deutsche Gesetz interessiert, wie die USA das erledigen.

Bearbeitet von Kalle mit der Kelle am 16.05.2006 15:20:09
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Zitat (Die Außerirdische @ 16.05.2006 - 15:16:07)
@Fledi: könnt ihr nicht einfach sagen, dass ihr für längere Zeit auswärts seid und der Kollege die Wohnung während eurer Abwesenheit hütet - das könnte doch eigentl. keiner verbieten.

Das ist die beste Idee ueberhaupt :applaus: Werde ich mit Jim drueber reden. Das koennte ja nicht verboten sein.

@Kalle. Hasste ja Recht. Sollte besser in "ask mommy" meine Frage reinbringen. Aber die Sprache.... UUUhhhhhh uebersetzen alles, dass es richtig rueber kommt.

Dank an Alle
Fledi :rolleyes:
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hi,

ansonsten habt Ihr ja kein Gesetz verletzt, euch also nicht strafbar gemacht. Ihr verletzt im Zweifel einen Vertrag, den Mietvertrag, der euch ggf. (nachlesen!) die Untervermietung verbietet.
Was kann daraus entstehen? Zunächst einmal kann der Vermieter euch wahrscheinlich fristlos aus der Bude schmeissen (was ihr sicherlich schrecklich finden werdet ;) ), dann könnte er ggf. Schandensersatz fordern, allerdings nur dann, wenn durch die Untervermietung ein Schaden entstanden ist. Solange euer Bekannter bereit ist Stein und Bein darauf zu schwören, nur diese Wohnung haben zu wollen und keine von den vier anderen, kann da eigentlich wenig passieren.

Ihr könnt also recht gelassen untervermieten. Der vermietr verliert im zweifel mehr als ihr.
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Also untervermieten darf man in Deutschland nur wenn der Mietvertrag das erlaubt. Dazu muss man auch nicht ebenfalls gleichzeitig in der Wohnung leben.
Unabhängig davon gibt es hier das Besuchsrecht, dh. für mind. 6 Wochen kann jemand mit in der Wohnung leben, ohne weitere Ankündigung und ohne das jemand was dagegen haben kann. Es gibt noch zeitliche Differenzierungen zwischen guten Freunden und Verwandten - letztere dürfen halt länger.
Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten sollte das Ganze eigentlich noch einfacher sein. Am besten den Kollegen als Freund einziehen lassen und die Mietzahlungen nicht weiter erwähnen.

Viel Erfolg - Holmes
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Liebes Fledichen

was machst Du wenn Dein Kumpel, Freund , Arbeitskollege was auch immer die Miete nicht mehr bezahlt??????

Ich habe schon Pferde Kotzen sehen!!!!!!
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Ich würd das einfach machen! Leck Arsch, was soll schon passieren, wenn die sich da ruhig verhalten und keinen Mist bauen oder die Bude ganz abbrennt - warum nicht! Und die Todesstrafe wird darauf auch nicht stehen.

Aber ich versteh das mit den 5 Wohnungen nicht. Wenn ich ne Wohnung will, dann will ich genau die und absolut keine andere - Was soll der Schwachsinn?
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Zitat (Schuldi @ 16.05.2006 - 19:07:33)
Liebes Fledichen

was machst Du wenn Dein Kumpel, Freund , Arbeitskollege was auch immer die Miete nicht mehr bezahlt??????

Ich habe schon Pferde Kotzen sehen!!!!!!

..... und wer zahlt, wenn er aus der Wohnung "eine Achterbahn" macht?
:o
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Zitat (Calendula @ 16.05.2006 - 19:18:58)
Zitat (Schuldi @ 16.05.2006 - 19:07:33)
Liebes Fledichen

was machst Du wenn Dein Kumpel, Freund , Arbeitskollege was auch immer die Miete nicht mehr bezahlt??????

Ich habe schon Pferde Kotzen sehen!!!!!!

..... und wer zahlt, wenn er aus der Wohnung "eine Achterbahn" macht?
:o

Das kommt noch dazu!!!!!!
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Zitat (tante ju @ 16.05.2006 - 14:36:33)
Ich kann jetzt auch nur sagen, wie es hier ist:
wenn wir ausziehen, müssen wir entweder die Kündigungsfrist einhalten oder dem Vermieter 3 Nachmieter vorschlagen.
Wie die Rechtsprechung in den USA ist, weiß ich leider nicht.

tante ju

Das mit den 3 Nachmietern ist leider ein Irrglaube. Hab grad nen Anwalt danach gefragt. Der Vermieter muss nicht einen Nachmieter akzeptieren, wenn er nicht will. Aber einen Untermieter darf er nicht verbieten (es sei denn, es gibt einen plausiblen Grund wie z.B. dass der Untermieter schon bei anderen Vermietern seine Miete nicht gezahlt hat o.Ä.)

Aber gibt es in Amiland nicht so was ähnliches wie hier den Mieterbund? Ich würd mich da echt absichern und lieber nen Profi befragen.Dann seid ihr auf der sicheren Seite!! :pfeifen:

Viel Glück!! :blumen:
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