Ab wann Sehhilfe für den Führerschein?

Kann mir einer sagen ab wann man eine Sehhilfe für den Führerschein benötigt?
Was steht dazu im Führerscheinrecht?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir ein Sehtest-Set, da es dir hilft, deine Sehkraft vorab selbst zu überprüfen und festzustellen, ob du eine Sehhilfe für den Führerschein benötigst. Es ist praktisch und kann dir den Weg zum Augenarzt erleichtern, falls deine Sehkraft ausreichend ist.

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Führerscheinrecht gibts nicht ;)

Aber geh doch mal bei deinem Optiker vorbei. Die machen die Prüfung für die Sehilfeneinträge und müssen dementsprechend wissen, welche Schwellenwerte es gibt.
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Zitat (Cambria @ 08.11.2008 01:08:30)
Führerscheinrecht gibts nicht ;)


Aber es gibt die Fahrerlaubnisverordnung. ;)

In der Anlage 6 der FeV stehen die entsprechenden Werte.

Klick mich

Der Augenoptiker wäre für mich die erste Anlaufstelle.
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Zitat (Karin_Roth @ 08.11.2008 00:06:34)
Kann mir einer sagen ab wann man eine Sehhilfe für den Führerschein benötigt?
Was steht dazu im Führerscheinrecht?

Soweit mir bekannt ist, braucht man generell für den Erhalt des Führerscheins den Sehtest. Die Bescheinigung hiervon muß dem Straßenverkehrsamt (bzw. dem Fahrlehrer/Prüfer) vor der Ausstellung des Führerscheins vorgelegt werden. Den Sehtest kannst Du bei einem ausgewiesenen Augenoptiker absolvieren. Der Optiker stellt fest, ob Du eine Brille benötigst. Gegebenenfalls wird er Dir sagen, daß Du zum Augenarzt gehen sollst, damit der Dir die entsprechende Brille verordnet.
Zahlen mußt Du diese aber gänzlich selbst, die Krankenkassen geben nichts mehr dazu. Wenn Du zwingend beim Fahren eine Brille benötigst, wird das im Führerschein eingetragen und dann mußt Du die Brille auch immer beim Fahren tragen. Sollte ein Unfall passieren und man stellt fest, daß Du die Brille nicht getragen hast, kann das Ärger geben bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Murmeltier
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Kenne es genau so wie Murmeltier. Musste auch erst zum Optiker, bevor ich zum Fahrprüfung antreten durfte.

Und Achtung! Immer eine zweite Brille im

:blumen:
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Das mit der Ersatzbrille im Auto glaube ich nicht.

Dann müssten die Kontaktlinsenträger ein zweites paar Linsen im Auto aufbewahren.

hier wird die Frage beantwortet

Jedem Antrag auf Führerschein muss eine Bescheinigung vom Sehtest beigefügt werden. Diese Bescheinigung kann der Optiker ausstellen und der muss eine Kopie davon ausstellen. Ohne diese Bescheinigung und dem Nachweis über Erste Hilfe wird kein Antrag auf Führerschein bearbeitet. Die Bescheinigung kostet 5 €.

Labens
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Zitat (labens @ 08.11.2008 07:33:54)
Das mit der Ersatzbrille im Auto glaube ich nicht.


Soweit ich informiert bin, ist es in Österreich Pflicht ;)
Betsy lebt lt. Profil in Österreich :pfeifen:
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:blink: Was ist der Unterschied zwischen einer Sehhilfe und einer Brille?
Contactlinsen sind dann wohl Sehhilfe? :wacko:
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:lol: Ja, lebe in Österreich

Danke Obelix, hab mich auch nochmal schlau gemacht. In Österreich ist Ersatzbrille Pflicht.
Kontaktlinsenträger müssen eine Ersatzbrille im Auto liegen haben.

In diesem Sinne
Liebe Grüße aus Tirol :blumen:
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Eine Sehhilfe ist ein zum Ausgleich von Fehlsichtigkeit eingesetztes optisches Gerät.

Quelle:Wikipedia
Das kann sowohl eine Brille als auch Kontaktlinsen sein.
Es wird im Einzelfall entschieden, was in den Führerschein eingetragen wird.
Eine Bekannte ist extrem staubempfindlich und muss beim Cabriofahren eine seitlich geschlossene Schutzbrille tragen :wacko:
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Zitat (obelix @ 08.11.2008 06:14:34)
Aber es gibt die Fahrerlaubnisverordnung. ;)

In der Anlage 6 der FeV stehen die entsprechenden Werte.

Klick mich

Der Augenoptiker wäre für mich die erste Anlaufstelle.

Danke obelix, damit hast Du mir sehr weitergeholfen.
Der Sohn hat bei dem Sehtest mit beiden Augen kaum die erste Reihe lesen können. Da ist glaube ich dabeigestanden 0,7. Danach würde er noch unter 1.1. falen und keine Eintragung in den Führerschein wegen einer Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) brauchen, wenn ich das jetzt aber richtig verstanden habe, dann nach 1.2.1. schon, weil die Augen unterschiedlich schlecht sehen, oder? Auf einem Auge hat er ein Viertel Dioptrin am anderen ein Dreiviertel.

Kann mir jemand sage wie ich 1.2.1. verstehen soll?
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und selbst mit einem auge (mit sehkraft und oder brille dazu) kannste den führerschein machen, allerdings ist dazu ein besonderer sehtest nötig. dieser kostet dann 80-100€.

als ersatzbrille so eine billigbrille aus dem grosshandel/kaufhaus ins auto legen ;)
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Für die Führerscheinprüfung ist, wie schon verschiedentlich gesagt, der Sehtest bzw. eine Bescheinigung desselben notwendig. Bekommt Junior den Schein ohne Brille/Linsen, dann darf er auch ohne Sehhilfe Auto fahren.

Wenn der Sehtest nicht bestanden wird, einfach mal beim Optiker nachfragen ob er gleich ausmessen kann was an Sehhilfe benötigt wird. Die meisten Krankenversicherungen und auch einige Krankenkassen akzeptieren die Ausmessung/Anpassung vom Optiker, dann spart man sich den vergleichsweise teureren Besuch beim Augenarzt. (Die Optiker haben normalerweise eine Art Katalog oder Liste, welche Versicherungen bzw. Kassen die Kosten übernehmen)
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Zitat (Karin_Roth @ 08.11.2008 08:41:35)
Kann mir jemand sage wie ich 1.2.1. verstehen soll?

Willst du den Führerschein machen oder dein Sohn? Wenn letzterer, dann würde ich ihn das selber rausfinden lassen. Du kannst ihm nicht Zeit seines Lebens alle Steine aus dem Weg räumen, lass ihn selber machen, nur so wird er erwachsen.

Informationen aus erster Hand bekommst du (bzw. er...) bei der Führerscheinstelle. Einfach anrufen oder vorbeischauen ;)
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naja sehtest und sofortmassnahmen am unfallrot braucht er eh direkt bei der anmeldung, bzw solte er da schon dabei haben. die bearbeitungszeit der verkehrsämter liegt bei 4-8 wochen! weiterhin das bild für sein führerschein, hier gibt es auch vorgaben welche grösse etc, aber das weiss der fotograf.

in der wartezeit kann er aber schon mit theorie und praxis beginnen! egal ob nun A,B oder BF etc oder gar LKW.

dazu sein noch gesagt, nicht immer ist die fahrschule (FS) mit den billigen stunden auch die preiswerte. die FS grundkosten sind für alle gleich, so mit lässt evtl. der preiswerte seine schüler ein paar stunden mehr machen. er solte sich im freundeskreis umhören wo sie gemacht haben und was sie wirklich bezahlt haben.

grundkosten liegen zu 90% bei 1000€
also anmeldungen FS und verkehrsamt
12 bzw 14 pflichtstunden
theoprüfung
praxisprüfung
schulungsmaterial
die theoriestunden sollte in den anmeldekosten drin sein! es gibt aber auch FS die sich das nochals extra zahle lassen! auch vorprüfungen für die theorie sollten in der FS gemacht werden....kostenlos!

man merkt ich hab ein fahrlehrer in der familie ;)
sollten also dazu noch fragen sein, kann ich gern nachfragen ;)
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Fehler passiert!

Beitrag erfolgt nachstehend.

Bearbeitet von Murmeltier am 08.11.2008 12:14:07
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Zitat (Valentine @ 08.11.2008 09:00:58)
Für die Führerscheinprüfung ist, wie schon verschiedentlich gesagt, der Sehtest bzw. eine Bescheinigung desselben notwendig. Bekommt Junior den Schein ohne Brille/Linsen, dann darf er auch ohne Sehhilfe Auto fahren.

Wenn der Sehtest nicht bestanden wird, einfach mal beim Optiker nachfragen ob er gleich ausmessen kann was an Sehhilfe benötigt wird. Die meisten Krankenversicherungen und auch einige Krankenkassen akzeptieren die Ausmessung/Anpassung vom Optiker, dann spart man sich den vergleichsweise teureren Besuch beim Augenarzt. (Die Optiker haben normalerweise eine Art Katalog oder Liste, welche Versicherungen bzw. Kassen die Kosten übernehmen)

Hi, Valentine und Karin Roth,

der Optiker erstellt selbstverständlich die Bescheinigung für den Sehtest, das ist überhaupt kein Problem. Sollte der Optiker jedoch die Notwendigkeit einer Brille befürworten, so würde ich trotzdem vor dem Kauf einer solchen zum Augenarzt gehen. Der Besuch beim Augenarzt wird von der Kankenkasse bezahlt. (Überweisung vom HA mitnehmen oder 10,-- €, ist ja klar). Wenn dort allerdings auch die Messung des Augendrucks erfolgen soll, ist das ist eine sogenannte IGeL-Leistung und muß aus eigener Tasche bezahlt werden.
Die Kosten für die Brille selbst werden nicht mehr von der Krankenkasse übernommen, es gibt auch keinen Zuschuß mehr für die Gläser. Das alles muß selbst gezahlt werden.
Sollte die Brille ausschließlich für's Autofahren notwendig sein, würde ich mir ein preiswertes Gestell aussuchen, dann kommt man incl. der Gläser - z. B. bei Ap...o-Optik - schon mit 49,90 € Gesamtpreis zurecht. Diese Brillen sehen durchaus sehr gut aus und Dein Junior wird dort sicher was passendes finden.

Murmeltier
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Zitat (Valentine @ 08.11.2008 09:08:34)
Willst du den Führerschein machen oder dein Sohn? Wenn letzterer, dann würde ich ihn das selber rausfinden lassen. Du kannst ihm nicht Zeit seines Lebens alle Steine aus dem Weg räumen, lass ihn selber machen, nur so wird er erwachsen.

Informationen aus erster Hand bekommst du (bzw. er...) bei der Führerscheinstelle. Einfach anrufen oder vorbeischauen ;)

was ist denn das für eine doofe antwort.
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Was ist an der Antwort bitte doof?

1. will dein Sohn den Führerschein machen. Wenn er alt genug dafür ist, dann sollte er auch alt genug dafür sein, sich seine Informationen selber zusammenzusammeln.

2. findest du hier im Forum durchaus auch Antworten die nicht so ganz den Tatsachen entsprechen, insofern wäre es tatsächlich günstig, sich mal ans entsprechende Amt zu wenden.

3.: deine Umschalttaste klemmt offensichtlich.
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Zitat
1. will dein Sohn den Führerschein machen. Wenn er alt genug dafür ist, dann sollte er auch alt genug dafür sein, sich seine Informationen selber zusammenzusammeln.


1. Ist der Titel dieses Threads nicht "Darf ich meinem erwachsenen Sohn behilflich sein?"

Zitat
2. findest du hier im Forum durchaus auch Antworten die nicht so ganz den Tatsachen entsprechen, insofern wäre es tatsächlich günstig, sich mal ans entsprechende Amt zu wenden.


2. Kann es hier im Forum auf jede Frage unsachliche und/oder falsche Antworten geben. Wenn man dem entgehen will, dann darf man überhaupt keine Frage stellen.

Zitat
3.: deine Umschalttaste klemmt offensichtlich.

3. Und was ist dein Problem?
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Das mit der Ersatzbrille als Pflicht im Handschufach finde ich ne gute Idee von den Österreichern. Sollte man bei uns auch mal einführen. Kann ja immer mal was passieren mit der Brille, Bügel abbrechen, Glas rausfallen, Nasensteg durchbrechen. Bin selber Brillenträger und Autofahrer, und die besagten Pannen sind mir alle schon passiert, wenn auch nicht im Auto beim Autofahren.
Und bei Kontaktlinsen ist die Chance, dass einem mal eine rausfällt und verloren geht, ja eigentlich noch grösser, oder man bekommt plötzlich ein tränendes Auge oder hat die Dinger zu lange drin gehabt... dann ne passende Brille im Handschuhfach liegen zu haben, die man schnell nach dem Anhalten aufsetzen kann, ohne Gefummel und Suchen der Linse auf dem Boden (schmutzig isse dann ja auch noch)

Aber gut,ist ja eigentlich nicht Thema des Threads.. aber gut finde ich das wie gesagt schon, jeder der ne Brille mit ner stärke größer Fensterglas braucht, hat auch immer ne Ersatzbrille parat die er ins auto legen kann, und seis nur die "alte", ausgemusterte Brille

Bearbeitet von Bierle am 09.11.2008 01:07:40
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Zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass der link von obelix auch schon wieder veraltet ist, denn der ist von 2002. Es gibt eine Novelle von 2008 und die scheint selbst der Optiker nicht zu kennen. Demnach bräuchte er bei unterschiedlicher Äugigkeit noch keine Sehhilfe, aber die genauen Richtwerte werden wir uns am Montag vom TÜV geben lassen.
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Zitat (Bierle @ 09.11.2008 01:07:13)
Das mit der Ersatzbrille als Pflicht im Handschufach finde ich ne gute Idee von den Österreichern. Sollte man bei uns auch mal einführen. Kann ja immer mal was passieren mit der Brille, Bügel abbrechen, Glas rausfallen, Nasensteg durchbrechen. Bin selber Brillenträger und Autofahrer, und die besagten Pannen sind mir alle schon passiert, wenn auch nicht im Auto beim Autofahren.

ja. ganz tolle idee. noch extra fürs auto eine neue brille kaufen. weil die brille beim autofahren ja auch immer so schnell kaputtgeht. mein lieber biber. sollte meine brille wirklich jemals irgendwann irgendwie (wie auch immer) beim autofahren unbrauchbar kaputtgehen, fahr ich halt das auto halt nicht mehr ohne die nötige brille. dazu brauche ich kein ersatzbrillengesetz.

(auch sehr sinnvoll, sich dann ausgemusterte oder kaufhausbrillen ins handschuhfach zu legen, das erhöht die verkehrssicherheit ungemein.)

Bearbeitet von smudo am 09.11.2008 02:05:28
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Zitat (Karin_Roth @ 09.11.2008 01:17:29)
Zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass der link von obelix auch schon wieder veraltet ist, denn der ist von 2002. Es gibt eine Novelle von 2008 und die scheint selbst der Optiker nicht zu kennen. Demnach bräuchte er bei unterschiedlicher Äugigkeit noch keine Sehhilfe, aber die genauen Richtwerte werden wir uns am Montag vom TÜV geben lassen.

Hast recht, der Link ist schon älter.
Ich bekenne mich schuldig ... :heul:
Eine Novelle von 2008 hab ich nicht gefunden, jedoch die vom 15.Juni 2007.

Klick mich

Die entsprechenden Werte findest du hier auf Seite 2.

Jetzt bin ich gespannt, mit welchen Werten der TÜV aufwartet. :rolleyes:
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