Erbschaftssteuer bei Gebäuden mit Erbpachtvertrag

Guten Tag,
Ein Gebäude soll mir übertragen werden, welches auf einem relativ großem Grundstück mit Erbpachtvertrag besteht. Wird bei der Verschenkung/Vererbung der Wert des Grundstücks oder der Wert des Gebäudes für die entsprechende Steuer veranschlagt, wenn der Freibetrag überschritten wird?
Wenn der Wert des Grundstücks veranschlagt werden würde, wäre ich betroffen; beim Veranschlagung des Gebäudes müsste ich mir keine Sorgen machen.
Kann man entsprechende Richtlinien durch §§ irgendwo nachlesen?

Danke für Eure Hilfestellung
Gruß
Hoppe
Verstehe ich das richtig- das Grundstück ist gepachtet, nur das Haus soll an dich übertragen werden? Dann bleibt das Grundstück im Besitz eines anderen, und du musst irgendwie Pacht dafür zahlen? Schenkungs- und Erbschaftssteuern werden meines Wissens nur auf das erhoben, was tatsächlich den Besitzer wechselt, in deinem Fall also nur das Haus.

Da das ganze sowieso über einen Notar laufen muss, würd ich einfach mal diesen fragen.
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Hallo Valentine,
erst einmal Danke für Deinen Beitrag. So wie von Dir geschildert ist es. Noch zur Richtigstellung: Dies Gebäude wurde mir bereits im Jahr 2006 über die Nießbrauchregelung übertragen. Jetzt habe ich von dem Finanzamt in dem Bereich wo das Gebäude steht eine Mitteilung erhalten was das Grundstück an Wert hat. Dieser Wert ist doppelt so hoch wie der Ertragswert, der eigentlich angesetzt werden sollte. Bei der Rückfrage bei dem Finanzamt, welches für die Schenkungssteuer zuständig ist, teilte mir dieser Beamte mit, dass auch im Erbpachtfall jeweils der höhere Wert (Ertragswert oder Grundstückswert 1996 -20%)angesetzt wird, wie bei der Verschenkung/Vererbung ohne Erbpachtanteil.
Gruß
hoppe

Bearbeitet von hoppe am 06.01.2009 14:14:25
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Es sieht doch so aus, dass der ermittelte Grundstückswert abzüglich des jährlichen Erbpachtzins x 18,6 für die Schenkung/Erbschaftsteuer angesetzt wird.
Gruß hoppe
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