Verjährungsfristen von Rechnungen

Hallo Leute,
uns wurde vor Kurzem von unserem ehemaligen Telefonanbieter ein Betrag vom Konto abgebucht ohne vorherige Mahnung oder Erinnerung u.s.w..
Wir hatten den Vertrag vor ca. 3,5 Jahren gekündigt und dachten damit wäre die erteilte Einzugsermächtigung auch entzogen. Nachdem wir das Geld zurückgebucht haben, bekamen wir Post und konnten lesen, daß angeblich noch ein Betrag aus einer Rechnung vom17.08.2005 fällig wäre.
Weiß jemand bescheid über Verjährungsfristen und ob der Anbieter überhaupt berechtigt war den Betrag einfach abzubuchen?
LG lelaphf
Die Abbuchung war auf jeden Fall unrechtsmäßig, meiner Meinung nach.

Der Forderung ist verjährt- und zwar seit 1.1.08. Selbst wenn diese nicht verjährt gewesen wäre, dürften die nicht einfach abbuchen.

Das kannst du denen gerne schreiben. Sollten Sie nicht drauf eingehen, Anwalt oder Verbraucherberatung einschalten.

Interessiert mich schon, wer der Anbieter war - vielleicht schreibst du mir das per PM.

LG

Sparfuchs
Gefällt dir dieser Beitrag?
Mit Vertragsablauf erlischt normalerweise auch die Einzugsermächtigung... das gilt in jedem Fall für Beträge, die nach Vertragsablauf angeblich fällig geworden sein sollen.

Meldet euch mal bei dem Unternehmen und kramt vorher alle Unterlagen und Überweisungsträger, die ihr habt, raus... vielleicht handelt es sich ja um ein Versehen... kann schon mal vorkommen. Aber Bezahlen würd ichs so lange nicht, bis feststeht, dass es auch wirklich kein Versehen war.

Verjährungsfristen findest du übrigens entweder im Vertrag, den ihr damals abgeschlossen habt, oder in den §§ 195, 188, 189 BGB Gesetze im Internet

Bearbeitet von Cambria am 21.01.2009 19:07:00
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Sparfuchs, 21.01.2009)
und zwar seit 1.1.08.

Hö? Dann müsste die Forderung seit dem 01.01.2005 bestehen...
wenn man mal den allerungünstigsten Fall annimmt (dass die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres anfängt, in dem die Forderung entstanden ist), dann wäre der Verjährungsbeginn am 01.01.2006 und somit die Forderung am 01.01.2009 verjährt... So oder so, verjährt ist verjährt smile.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hi,

Abbuchungen kann man ja zurück holen.
Einfach mal ein "nettes" Schreiben hinschicken, dass die Forderung bereits verjährt ist. Manche Gesellschaften, Anbieter,... versuchen es wohl anscheinend und sie können damit sogar unter Umständen eine Verjährung beenden, wenn man die Verjährung nicht selber geltend macht. Zur Sicherheit alles noch in Brief verfassen (wie oben genannt) und dann per Einschreiben mit Rückschein schicken! Ist zwar teurer, aber man hat was in der Hand. In solchen Fällen "lohnt" es sich meist auch direkt an die Geschäftsleitung zu schreiben und auf die Art und Weise aufmerksam zu machen. Da solche Dinge, wenn Sie bekannt werden nmlich nicht gerade förderlich für eine Gesellschaft, Anbieter,.... ist, wird dies meist schnell geregelt.
Mit der Kündigung sollte eigentllich auch die Einzugsermächtigung erloschen sein. Da ich aber auch immer keinem traue, widerrufe ich mit der Kündigung auch gleichzeitig die Einzugsermächtigung.
Bis jetzt zum Glück auch noch keine Schwierigkeiten gehabt.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Wie hoch war denn der Betrag? Ich meine, geht es um ein paar Euro, oder um viel Geld? Wenn es nicht viel ist, wird die Telefongesellschaft sicher keine kostenintensiven Anwälte in Bewegung setzen...

Hier gibt es auch eine Diskusion darüber...

Hier wird in einem ähnlichen Fall gefragt, ob der Betroffene umgezogen ist, ohne die "Gläubiger" zu informieren, dann würde die Verjährung evtl. aufgehoben....
Gefällt dir dieser Beitrag?
hallo leute,
danke für eure tipps, haben das geld wieder zurückgeholt.bekamen dann post mit der ,,bitte" um stellungnahme innerhalb von 5 tagen und der überweisung des betrages. die müssen den brief aber erst ca 6 tage nach briefkopfdatum abgeschickt haben. naja mal sehen was da noch kommt.
hab jetzt erst geschrieben, weil ich irgendwie seit tagen nicht mehr auf die hauptseite von fm komme. hab heute mal gleich forum angeklickt, das ging da...
lg an alle.
lelaphf
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Themen
GEZ Meldedatenabgleich Verjährungsfrist für Nebenkosten Festplatte verrät dich: und was du letzten Sommer gemacht hast Keine Rechnung an Privatpersonen? Kleinunternehmerregelung: Ausversehen MwSt. ausgewiesen Kleinunternehmer Steuererklärung - MwSt ans Amt ab Stellung in der Firma Welcher Papierkram kann weg?