Kleinunternehmerregelung: Ausversehen MwSt. ausgewiesen

Hallo zusammen und danke im Voraus für eure Hilfe!!

Ich bin Student und habe seit einigen Jahren ein Kleingewerbe angemeldet.

Nun bin ich gerade dabei die Steuererklärung für 2009 zu machen und da ist mir aufgefallen, dass ich auf zwei Rechnungen die Mwst. ausgewiesen habe. Fragt mich nicht warum!! Einfach dumm!! Es waren nicht die letzten zwei aus 2009, sondern irgendwann mittendrin ...

Was passiert jetzt von Seiten des Finanzamts? Klar ist, dass ich die Mwst. natürlich abführen werde, aber kann ich weiterhin Rechnungen ohne Mwst. ausweisen??
Könnte ich die zwei Auftraggeber aus 2009 kontaktieren und denen z.B. die Mwst zurücküberweisen und eine neue Rechnung schreiben? Wenn ja, auch wenn die ihre Steuererklärung für 2009 schon gemacht haben?

Ich habe die letzten Jahre nie mehr als 6000€ eingenommen, falls das was zur Sache tut. ...

Dank euch!!
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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schreibe bitte über den zitat button, eine nachricht den mods und lasse das in den notfallforum verschieben.
hier findet es ja kaum einer und es ist ja ein notfall. :trösten:

ansonnsten weiß ich darüber nicht bescheid, leider :wub:
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Ruf doch einfach mal bei dem zuständigen finanzamt an und frag nach, was sache ist. Es ist ja nur ein versehen gewesen und du hattest keinen bösen willen bei der sache.
Die sind oft echt nett und hilfsbereit, wenn man ordentlich zerknirscht ist und nen aufrichtigen eindruck macht. :blumen:
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Zitat (gitti2810 @ 23.02.2010 01:08:18)
schreibe bitte über den zitat button, eine nachricht den mods und lasse das in den notfallforum verschieben.
hier findet es ja kaum einer und es ist ja ein notfall. :trösten:

ansonnsten weiß ich darüber nicht bescheid, leider :wub:

@gitti
Du meinst doch sicherlich den "Melden" Button. ;)

Aber mit dem "Zitat" Button kann man das Thema auf jeden Fall hoch schubsen :)
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Schick den Unternehmen, denen du die USt in Rechnung gestellt hattest, berichtigte Rechnungen. Je nach Vereinbarung schreibst du den bisherigen Bruttobetrag als Nettobetrag und es fließt kein Geld mehr oder du musst den Unternehmen die erhaltene USt zurück überweisen. Selbst wenn die ihre Steuererklärung 2009 schon gemacht haben, können sie die Beträge berichtigen. Denk aber dran, dass du unter deine Rechnung schreibst, dass du keine USt ausweist, weil du Kleinunternehmer bist.
Du selbst meldest in deiner Umsatzsteuererklärung 2009 "zu Unrecht ausgewiesene USt" an und zahlst sie. Du kannst sie dir allerdings erst 2010 mit deiner UStErklärung wieder zurückholen. Da gibst du sie dann als Negativbetrag bei "zu Unrecht ausgewiesene USt" an.
Die Kleinunternehmerregelung kannst du weiterhin in Anspruch nehmen, sie wird sowieso für jedes Jahr neu geprüft. Und da du unter den Umsatzgrenzen bleibst, gibt's kein Problem.
Du musst übrigens die falschen Originalrechnungen zurückverlangen oder den Unternehmen mitteilen, dass sie vernichtet werden müssen.

Bearbeitet von ulrike am 25.02.2010 13:01:34
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Zitat (obelix @ 23.02.2010 06:51:59)
@gitti
Du meinst doch sicherlich den "Melden" Button. ;)

Aber mit dem "Zitat" Button kann man das Thema auf jeden Fall hoch schubsen :)

du hast mich wiedermal durchschaut obelix :pfeifen: :D
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