arbeitslos....was jetzt?!

hi zusammen.....
ich habe ein grosses problem und zwar, ich wurde vor 2 monaten fest eingestellt also vollzeit. da aber die aufträge bei uns in der firma nicht so gut laufen wurden jetzt leute entlassen (darunter auch leider ich) .....da ich mir jetzt eine wohnung genommen habe und jetzt ca. 1nen monat erst drin wohne.....habe ich jetzt angst das ich keine hilfe bekomme vom amt bis ich was anderes gefunden habe....da ich mich eh nicht so damit auskenne frag ich einfach mal hier nach^^......also die wohnung ist wohl schon genormt für sowas...ist klein also 50 qm und kostet 350 warm.....denke das ist in ordnung. steht mir arbeitslosengeld zu?
wenn ja wie viel.ca im durchschnitt? (da ich nen auto zu unterhalten habe)
und wie lange dauert es bis der antrag bewilligt wird?

würde mich über ein paar infos und antworten freuen:
lg tanja :)
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir ein Finanzratgeber Buch, da es dir helfen kann, einen Überblick über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie Arbeitslosengeld und andere staatliche Hilfen zu bekommen. Zudem erhältst du wertvolle Tipps zum Umgang mit finanziellen Engpässen und kannst damit besser planen, bis du einen neuen Job findest.

Per Abfindung in den Ruhestand: Ein Finanzratgeber jetzt bei Amazon kaufen für 25,90 €! [Anzeige]

Hier kannst du dich schlau machen! ;)
Gefällt dir dieser Beitrag?
:trösten:
Hallo Tanja,
ich weiß nur, daß Du Dich unverzüglich beim Amt melden mußt, damit Dir keine
Bezüge flöten gehen.
Viel Glück
:trösten: :trösten: :trösten:
Gefällt dir dieser Beitrag?
... meines Wissens nach hat das "Amt" eine Bemesseungtabelle, aber wie die genau aussieht kannst Du nur bei Deinem zuständigen Amt erfragen.

Also nichts wie zum Amt gerannt und nachgefragt, oder ganz schnell wieder eine Arbeit gesucht...

...sorry, aber ich hatte letztens erst ein ähnliches Problemchen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
hi....danke schonmal für die antworten....werde denke ich morgen zum amt gehn und mich dann erkundigen....hoffe nur das die mich nicht einfach nach hause schicken und sagen kommen sie in 3 wochen wieder...hehe....
lg tanja
Gefällt dir dieser Beitrag?
... werden sie nicht, dann arbeitslos melden musst du dich direkt sobald du gekündigt bist - am besten noch am selben Tag. Also morgen gleich hin da...

Und dann drück ich dir die Daumen, dass das alles so klappt mit der Wohnung und dem
Gefällt dir dieser Beitrag?
Du hast MAXIMAL 3 Tage zeit dich dort zu melden... wenn du länger brauchst wird dir schon was am Arbeitslosengeld gekürzt!

Ab zum Amt. Dort erfährst du erstmal wie es weiter geht und was du alles bekommst, bzw was nicht!

Normalerweise wird der Durchschnitt von deinen 3 letzten Monatseinkommen (Netto) genommen und davon bekommst du 60% (67% mit Kind) soweit ich richtig informiert bin.

Zumindest sind das die Prozent-Sätze vom Kurzarbeitergeld und die sind normalerweiße gleich dem Arbeitslosengeld!

Viel Glück für die Arbeitssuche!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Normalerweise ist das so, das du dich melden musst innerhalb der ersten 3 Tage nach entlassung.
Die nehmen deinen Fall auf, also bist du nun Arbeitslos gemeldet.
Ein Mitarbeiter wird sich mit dir in verbindung setzten und das dauerte bei mir 6 Wochen... bei gerade 1500 Arbeitslosen in der Stadt Würzburg.....

Arbeitslosengeld wird ausgerechent.. und meines erachtens dauert das ewig bis du es bekommst... meist so 3-4 wochen später....

Sille
Gefällt dir dieser Beitrag?
... beantrage schnell auch Wohngeld.
Der Tag des Antrages zählt - auch wenn Du vielleicht nur wenig bekommst, jeder Cent hilft. Unseren Sohn hat es auch erwischt.
Ich drücke die Daumen :daumenhoch:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Bei mir war das nicht so lange.

Nagel den "Berater" einfach gleich beim ersten Anruf auf einen Termin fest... auch wenn du eine Zentrale anrufst können die Termine für andere, für dich zuständige, Mitarbeiter ausmachen!
Frag was genau du mitbringen musst und mach gleich einen Termin, z.B. in einer Woche, aus, dann zieht sich das nicht so in die Länge!
Dann hast du etwas Zeit alles zu Organisieren und mitzubringen. Evtl. musst du eine deiner Bewerbungsmappen mitbringen, damit die sehen ob du zu einem Bewerbungsseminar geschickt werden musst.

Auch nach Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (auf Staatskosten) würd ich mich gleich beim ersten Termin erkundigen, das zeigt dass du nicht gewillt bist nur "dumm" zuhause rum zu hocken!

Ich war damals nur 6 Wochen Arbeitslos, hab davon 3 Wochen beim PC-Kurs zugebracht (der war zwar fürn Eimer, aber immerhin hab ich was gemacht) und mein Geld war auch pünktlich da.

Ganz wichtig: Nicht verunsichert auftreten, aber auch nicht überheblich! ... Denn die sitzen (leider) am längeren Hebel!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Sille @ 10.03.2009 20:03:34)
Normalerweise ist das so, das du dich melden musst innerhalb der ersten 3 Tage nach entlassung.
Die nehmen deinen Fall auf, also bist du nun Arbeitslos gemeldet.
Ein Mitarbeiter wird sich mit dir in verbindung setzten und das dauerte bei mir 6 Wochen... bei gerade 1500 Arbeitslosen in der Stadt Würzburg.....

Arbeitslosengeld wird ausgerechent.. und meines erachtens dauert das ewig bis du es bekommst... meist so 3-4 wochen später....

Sille


Normalerweise ist das so, das du dich melden musst innerhalb der ersten 3 Tage nach entlassung. -FALSCH-

Sofort nach Erhalt der Kündigung, spätestens am nächsten Werktag...

Die nehmen deinen Fall auf, also bist du nun Arbeitslos gemeldet. -FALSCH-

Du bist als ARBEITSSUCHEND registriert.

Arbeitslosengeld wird ausgerechent.. und meines erachtens dauert das ewig bis du es bekommst... meist so 3-4 wochen später... -FALSCH-

ALG, welches auch immer, steht Dir zu, somit ist es auch für den entsprechenden Monat (Arbeitsamt berechnet zum Monatsende, ARGE -zum Monatsanfang, solltest Du in ALG2 fallen hast Du den ersten Monat doppelt Geld, was Dir keiner streitig machen kann) auszuzahlen...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Paulchen @ 10.03.2009 20:12:09)
... beantrage schnell auch Wohngeld.
Der Tag des Antrages zählt - auch wenn Du vielleicht nur wenig bekommst, jeder Cent hilft. Unseren Sohn hat es auch erwischt.
Ich drücke die Daumen :daumenhoch:

... ausgleichend ALG2 bringt unter dem Strich mehr (Erfahrungswerte)...
Gefällt dir dieser Beitrag?
@Ludwig, gute Infos die du weiter gibst :daumenhoch:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Nachi @ 10.03.2009 20:31:47)
@Ludwig, gute Infos die du weiter gibst  :daumenhoch:

sorry, aber das sind, schmerzlich gemachte Erfahrungen... :pfeifen: :pfeifen: :pfeifen:

... ich hab´s überwunden...

... Du hilfst doch auch ständig mit Deinen Kenntnissen weiter...

Bearbeitet von Ludwig am 10.03.2009 21:33:58
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich kann nur schreiben wie das hier in S abläuft. Mein Sohn war 1 Monat nach der AUsbildung arbeitslos und musste sich natürlich als Arbeitssuchend melden.

Er hat sich Arbeitssuchend gemeldet und alle Papiere bekommen die er brauchte um ALG zu beantragen. Als er alles zusammen hatte hat er nur angerufen auf dem AA und hat einen Termin bekommen. Bei diesem Termin hat der Sachbearbeiter alle Eingaben gleich am PC gemacht und mein Sohn wusste sofort mit was für Geld er zu rechnen hatte. Pünktlich war es dann auch auf dem Konto. Da gabs keine Wartezeit.

Mit den 6 und mehr Wochen aufs Geld warten kenne ich aber auch aus eigener Erfahrung. Ist zum Glück schon lange her.

Ich wünsche Dir viel Glück!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Habe mich heute beim AA erkundigt. Bin selbst wahrscheinlich ab August arbeitssuchend.
Dort teilte man mir mit, dass ich mich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden muß.
Dies kann auch telefonisch geschehen.
Unterlagen würden mir dann zugeschickt werden.
Spätestens am 1 Tag wo ich keine Arbeit habe, muß ich dort persönlich erscheinen.
War diese Auskunft jetzt falsch? Habe da jetzt nach dem lesen so meine Zweifel bekommen. :wacko:
Aber andererseits habe ich dort ja angerufen.

Achso, mir wurde angeboten, mich auch gleich als arbeitssuchend aufzunehmen, damit ich ggf. mich auch schon bewerben kann.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Wenn du z.B. eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende hast ... wie sollst du dich dann 3 Monate vorher schon dort melden? So ein Schwachfug hab ich schon lange nimmer gehört. :wallbash: :wallbash: :wallbash:

Man muss sich sofort nach erhalt der Kündigung melden. Wenn man sich erst innerhalb von 3 Tagen meldet zieht das Geldmäßig noch keine Konsequensen nach sich, d.h. es wird einem keine Arbeitslosengeld gestrichen!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Schwaller, es bezieht sich auf maximal drei Monate vorher :D Unter dem Aspekt solch einer Kündigungsfrist, des Bekanntwerdens...

Wenn z. B. eine vierwöchige Kündigungsfrist maßgeblich ist, man aber sechs Wochen vorher schon erfährt, dass man gekündigt wird, dann sollte man sich zu dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Arbeitsamt melden. Wer die Kündigung fristgerecht erhält, meldet sich dort innerhalb der Dreitagesfrist als arbeitssuchend und als arbeitslos. Arbeitssuchend kann man sich schon vorher melden, auch wenn noch keine Kündigung vorliegt.

Bearbeitet von Wecker am 11.03.2009 20:56:03
Gefällt dir dieser Beitrag?
Gefällt dir dieser Beitrag?
Genau das ist der Schuh :D
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Schwaller @ 11.03.2009 20:48:36)
Wenn du z.B. eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende hast ... wie sollst du dich dann 3 Monate vorher schon dort melden? So ein Schwachfug hab ich schon lange nimmer gehört. :wallbash: :wallbash: :wallbash:

Man muss sich sofort nach erhalt der Kündigung melden. Wenn man sich erst innerhalb von 3 Tagen meldet zieht das Geldmäßig noch keine Konsequensen nach sich, d.h. es wird einem keine Arbeitslosengeld gestrichen!

Hallo zusammen,

ich muß mal kurz unterbrechen, sorry, aber hier geht es um Arbeitsrecht, nicht um ein Mietobjekt, auch wenn man Leiharbeiter "mieten" kann...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Ludwig @ 11.03.2009 21:09:01)
Hallo zusammen,

ich muß mal kurz unterbrechen, sorry, aber hier geht es um Arbeitsrecht, nicht um ein Mietobjekt, auch wenn man Leiharbeiter "mieten" kann...

Und? Was ist jetzt dein Einwand? Ich komm grad net mit!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Schwaller @ 11.03.2009 21:11:45)
Und? Was ist jetzt dein Einwand? Ich komm grad net mit!

Frage: um welches Recht handelt es sich???

"Der Vertrag kann bis zum dritten Werktag eines Kalendemonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften."
Gefällt dir dieser Beitrag?
Kann ich dir nicht sagen, ich weiß aber, dass in meinen Arbeitsverträgen schon die Abenteuerlichsten Kündigungsfristen gestanden haben.

1 Monat zum Quartalsende
4 Wochen zum Monatsende
6 Wochen zum Monatsende

Also sehe ich nicht, wo der Fehler liegen sollte! :unsure:
Gefällt dir dieser Beitrag?
... die Frage war Mietrecht, zugegeben sehr zweideutig, aber rechtens...

Solche, oder ähnlich geartete Klauseln, Formulierungen etc. muß, nein darf man sich beim Arbeitsrecht keinesfalls gefallen lassen und man sollte sie vor Vertragsunterzeichnung monieren und sofort ändern lassen...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage