hi leutz,
kurz zur sache. ich bin vor kurzem mit einer überweisung von meinem hausarzt zu einem schmerztherapeuten gegangen. nach der eingangsuntersuchung wurde ein weiterer termin mit mir vereinbart. als ich nach 3 wochen wiederkam, hatte der behandelnde arzt plötzlich sämtliche! unterlagen von mir vorliegen. auch sachen, die zur behandlung eigentlich nicht relevant sind.
ich war ziemlich perplex als mich der arzt dann auf "meine krankheitsgeschichte" angesprochen hat. wie bereits gesagt hatte das mit der behandlung meiner schmerzen nichts zu tun. ich frage mich also wieso mein hausarzt einfach meine komplette kartei überstellt hat.
ich kenne das eigentlich so, das ich beim arzt erst eine erklärung zur entbindung der ärztlichen schweigeplicht unterschreiben muss. erst dann kann der arzt die unterlagen anfordern.
ich bin jetzt schon etwas verärgert. für mich ist das ein vertrauensbruch wenn mein hausarzt einfach persönliche dinge die mich betreffen weitergibt. zumal ja meine zustimmung nicht vorlag.
daher nun meine frage. war das ein verstoß gegen die ärztliche schweigepflicht, oder ist der behandelnde arzt berechtigt unterlagen anzufordern wenn er eine überweisung bekommen hat?
aus dem gespräch habe ich herausgehört, das der arzt jetzt auch noch einen bericht von meinem nervenarzt anfordern will. aber auch das geht doch nicht einfach ohne meine zustimmung, oder? schließlich hat der ja nicht mal ne überweisung ausgestellt.
ich bin echt etwas verwirrt. warum muss ich manchmal eine erklärung zur befreiung der ärztlichen schweigepflicht unterschreiben und andere ärzte fordern die einfach so an?
edit. sorry, jetzt erst gesehen. kann mal bitte ein mod verknüpfen? danke^^
https://forum.frag-mutti.de/index.php?showtopic=13810
Bearbeitet von Don Promillo am 17.03.2009 20:16:04
kurz zur sache. ich bin vor kurzem mit einer überweisung von meinem hausarzt zu einem schmerztherapeuten gegangen. nach der eingangsuntersuchung wurde ein weiterer termin mit mir vereinbart. als ich nach 3 wochen wiederkam, hatte der behandelnde arzt plötzlich sämtliche! unterlagen von mir vorliegen. auch sachen, die zur behandlung eigentlich nicht relevant sind.
ich war ziemlich perplex als mich der arzt dann auf "meine krankheitsgeschichte" angesprochen hat. wie bereits gesagt hatte das mit der behandlung meiner schmerzen nichts zu tun. ich frage mich also wieso mein hausarzt einfach meine komplette kartei überstellt hat.
ich kenne das eigentlich so, das ich beim arzt erst eine erklärung zur entbindung der ärztlichen schweigeplicht unterschreiben muss. erst dann kann der arzt die unterlagen anfordern.
ich bin jetzt schon etwas verärgert. für mich ist das ein vertrauensbruch wenn mein hausarzt einfach persönliche dinge die mich betreffen weitergibt. zumal ja meine zustimmung nicht vorlag.
daher nun meine frage. war das ein verstoß gegen die ärztliche schweigepflicht, oder ist der behandelnde arzt berechtigt unterlagen anzufordern wenn er eine überweisung bekommen hat?
aus dem gespräch habe ich herausgehört, das der arzt jetzt auch noch einen bericht von meinem nervenarzt anfordern will. aber auch das geht doch nicht einfach ohne meine zustimmung, oder? schließlich hat der ja nicht mal ne überweisung ausgestellt.
ich bin echt etwas verwirrt. warum muss ich manchmal eine erklärung zur befreiung der ärztlichen schweigepflicht unterschreiben und andere ärzte fordern die einfach so an?
edit. sorry, jetzt erst gesehen. kann mal bitte ein mod verknüpfen? danke^^
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Bearbeitet von Don Promillo am 17.03.2009 20:16:04