Schweigepflicht: verletzt?

hi leutz,

kurz zur sache. ich bin vor kurzem mit einer überweisung von meinem hausarzt zu einem schmerztherapeuten gegangen. nach der eingangsuntersuchung wurde ein weiterer termin mit mir vereinbart. als ich nach 3 wochen wiederkam, hatte der behandelnde arzt plötzlich sämtliche! unterlagen von mir vorliegen. auch sachen, die zur behandlung eigentlich nicht relevant sind.

ich war ziemlich perplex als mich der arzt dann auf "meine krankheitsgeschichte" angesprochen hat. wie bereits gesagt hatte das mit der behandlung meiner schmerzen nichts zu tun. ich frage mich also wieso mein hausarzt einfach meine komplette kartei überstellt hat.

ich kenne das eigentlich so, das ich beim arzt erst eine erklärung zur entbindung der ärztlichen schweigeplicht unterschreiben muss. erst dann kann der arzt die unterlagen anfordern.

ich bin jetzt schon etwas verärgert. für mich ist das ein vertrauensbruch wenn mein hausarzt einfach persönliche dinge die mich betreffen weitergibt. zumal ja meine zustimmung nicht vorlag.

daher nun meine frage. war das ein verstoß gegen die ärztliche schweigepflicht, oder ist der behandelnde arzt berechtigt unterlagen anzufordern wenn er eine überweisung bekommen hat?

aus dem gespräch habe ich herausgehört, das der arzt jetzt auch noch einen bericht von meinem nervenarzt anfordern will. aber auch das geht doch nicht einfach ohne meine zustimmung, oder? schließlich hat der ja nicht mal ne überweisung ausgestellt.

ich bin echt etwas verwirrt. warum muss ich manchmal eine erklärung zur befreiung der ärztlichen schweigepflicht unterschreiben und andere ärzte fordern die einfach so an?

edit. sorry, jetzt erst gesehen. kann mal bitte ein mod verknüpfen? danke^^
https://forum.frag-mutti.de/index.php?showtopic=13810

Bearbeitet von Don Promillo am 17.03.2009 20:16:04
bin zwar schon ne Weile raus aus dem Medicus, aber so wie ich das noch in Erinnerung habe, ist die Schweigepflicht nur dann gebrochen, wenn dein Arzt mit der Putzfrau deiner Nachbarin über deine Gebrechen spricht. Wenn er sich von anderen Ärzten dein Gesamtbild einholt, dann dient es dazu, deine Heilung zu beschleunigen. Also die ein oder anderen Krankheiten mit einzubeziehen oder auszuschließen. Eine Schweigepflichtverletzung unter den Kollegen gibt es da erst mal nicht.

Ich mag ich irren, aber dann bitte ich um Aufklärung von den "Zahnarztfrauen".
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eifel so sehe ich das auch.

don, du bist doch kein arzt.
schau mal, es kann doch sein das alles miteinander zusammen hängt, oder eben ausgeschlossen werden muß.
du hast schmerzen :trösten: und die könten von sehr sehr vielen möglichkeiten kommen.
also muß dieser schmerztherapeut doch alles wissen.
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Hallo,

leider habe ich auch keine genauen Erfahrungen. Ich denke nur, dass "Infoaustausch" unter Kollegen "normal" sind. Die verschiedenen Ärzte kennen sich vielleicht privat und dann wir schon einmal über den ein oder anderen Patienten gesprochen ...
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Die einfachste Möglichkeit wäre es mal bei beiden Ärzten (unabhängig voneinander) nach zu fragen, was es mit dem ganzen auf sich hat.

Ich mein, der Eine muss ja wissen wozu er die Daten braucht und der Andere muss erklären können, warum er ALLE Daten rausgerückt hat und Beide müssen dir erklären können, warum dir nichts davon gesagt wurde!

Fragen kostet doch nix! :blumen:
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Zitat (Claude, 17.03.2009)
Hallo,

leider habe ich auch keine genauen Erfahrungen. Ich denke nur, dass "Infoaustausch" unter Kollegen "normal" sind. Die verschiedenen Ärzte kennen sich vielleicht privat und dann wir schon einmal über den ein oder anderen Patienten gesprochen ...

Zwischen einem (privaten) Gespräch unter Kollegen und der Weitergabe ganzer Akten ist aber immer noch ein kleiner Unterschied...
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Zitat (Schwaller, 17.03.2009)


Fragen kostet doch nix! :blumen:

Aber eine Untersuchung die mehrmals also unnötig gemacht wird ;)
wissen spart Geld und Zeit :P
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Zitat (Schwaller, 17.03.2009)
Die einfachste Möglichkeit wäre es mal bei beiden Ärzten (unabhängig voneinander) nach zu fragen, was es mit dem ganzen auf sich hat.

Ich mein, der Eine muss ja wissen wozu er die Daten braucht und der Andere muss erklären können, warum er ALLE Daten rausgerückt hat und Beide müssen dir erklären können, warum dir nichts davon gesagt wurde!

Fragen kostet doch nix! :blumen:

ja, eigentlich hast du schon recht. aber ich bin eben grad ein bissle sauer dass das alles so gelaufen ist. daher würd ich jetzt erst mal wissen wie das rechtlich aussieht. hab kein bock das ich das nächste mal bei meinem hausarzt sitze und der sich dann einfach rausredet. wäre daher schon von vorteil zu wissen wie die genaue rechtslage aussieht.

trotzdem find ich das alles ein bissle fahrlässig. wenn ich arzt wäre, könnte ich mir doch auch nicht einfach unterlagen von irgendwelchen patienten anfordern - zumindest nicht ohne deren einverständnis.
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Zitat (Claude, 17.03.2009)
Hallo,

leider habe ich auch keine genauen Erfahrungen. Ich denke nur, dass "Infoaustausch" unter Kollegen "normal" sind. Die verschiedenen Ärzte kennen sich vielleicht privat und dann wir schon einmal über den ein oder anderen Patienten gesprochen ...

So einfach ist das nicht. Wenn beide Ärzte beim Golfen sind, und sich über einen Patienten unterhalten, ist das nicht gleich Schweigepflichtverletzung, solange es nicht gilt , den gläsernen Kasten noch gläseren zu machen.

Ärzte schreiben sich untereinander Briefe, aus denen hervorgeht, dass der und der Patient in Behandlung mit der und der Sache ist. Zwecks Fehldiagnostik bittet Arzt A Arzt B um seinen Rat. Mit kollegialen Grüßen Dr. Rasputinus
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Ein Schmerztherapeut muß soviel wie möglich wissen. Die Schmerzen können ja Ursachen haben, da denkt man vielleicht im ersten Moment garnicht dran .Ist doch gut, wenn er sich Mühe gibt. Sehe das ruhig positiv.
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Zitat (Don Promillo, 17.03.2009)
trotzdem find ich das alles ein bissle fahrlässig. wenn ich arzt wäre, könnte ich mir doch auch nicht einfach unterlagen von irgendwelchen patienten anfordern - zumindest nicht ohne deren einverständnis.

Naja, er hat ja nicht "einfach so" Unterlagen von "irgendwelchen" Patienten angefordert, sondern deine Unterlagen, weil du von deinem Hausarzt zu ihm überwiesen wurdest und er ein berechtigtes fachliches Interesse daran hat, zu wissen, welche Untersuchungen dein Hausarzt bereits gemacht hat und um zu wissen, wo er mit seiner Behandlung ansetzen muss... nachdem du ja beim Schmerztherapeut bist, gehe ich davon aus, dass die Ursache deiner Schmerzen eher ungeklärt ist und somit alles in Betracht gezogen werden muss, was du jemals an Zipperleins gehabt hast...?
So würde ich es jedenfalls sehen... (ich kenne natürlich deine Geschichte nicht, und kann nicht sagen, ob wirklich alles relevant ist oder nicht, aber im Zweifelsfall wirds wohl so sein)

Wenn du ins Krankenhaus kommst, z.B. als Notfall (dann kannst du gar kein Einverständnis geben), dann dürfen die ja auch von deinem Hausarzt Infos verlangen, ob du irgendwelche Medikamente nimmst, die evtl. eine Narkose beeinflussen könnten oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten hätten oder ob du irgendwelche Erkrankungen hast. Es kommt halt immer drauf an, ob die Infos für eine korrekte Behandlung gebraucht werden, würde ich sagen.

Wenn er das ohne die Überweisung gemacht hätte, sähe ich das aber auch so wie du.
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meine rede :daumenhoch:
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Zitat (wurst, 17.03.2009)
Aber eine Untersuchung die mehrmals also unnötig gemacht wird ;)
wissen spart Geld und Zeit :P

Richtig!
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ich versteh ehrlich nicht, warum du dich so aufregst. Selbst WENN teile deiner Akte irrelevant sind - dein Hausarzt hat sie doch nicht ins Internet gestellt oder als Flugblatt verteilt. Er hat sie einem anderen Arzt, dem du immerhin genug Vertrauen entgegenbringst, dass er dich behandeln darf, gegeben, vermutlich, damit dir besser und schneller geholfen werden kann. Und jetzt informierst du dich hier über die rechtliche Lage... willst du ihn anzeigen!? Kein wunder, unsere Gerichte sind überlastet und für ernsthafte Vergehen bleibt keine Zeit.
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@ Werschaf:

Ich denke unser Don fühlt sich einfach überrumpelt, weil er nicht informiert, bzw. gefragt wurde, und seine Unterlagen einfach "über seinen Kopf hinweg" weitergereicht wurden.

Ich kann ihn in dem Fall gut verstehen und ich denke, dass er im ersten Moment nicht darüber nachgedacht hat, was der Grund für das Handeln beider Ärzte war, sondern hier seinem Unmut einfach Luft gemacht hat.

Anzeigen wird er den Arzt sicher nicht gleich, schließlich ist dieser bestimmt schon länger sein Hausarzt, aber ihm ins Gewissen reden (sofern das Weitergeben der Akten rechtlich gesehen falsch ist) und vielleicht ein Arztwechsel wäre denkbar... auch wennd er Arzt ihm sicher nichts böses wollt!
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Es ist völlig normal, dass sich der Hausarzt und der behandelnde Facharzt austauschen.
Ebenso ist es normal und auch den Gesetzen entsprechend, dass die beiden Ärzte dafür Patientenakten ausstauschen.

Die ärztliche Schweigepflicht regelt lediglich, dass Ärzte Fakten und Patientendaten und -informationen an unbeteiligte Dritte nicht weitergeben dürfen.

Verstehe deine Aufregung hier absolut nicht.

Grüße

Sven

Bearbeitet von Creative77MA am 17.03.2009 22:18:48
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Zitat (Creative77MA, 17.03.2009)
Es ist völlig normal, dass sich der Hausarzt und der behandelnde Facharzt austauschen.
Ebenso ist es normal und auch den Gesetzen entsprechend, dass die beiden Ärzte dafür Patientenakten ausstauschen.

Die ärztliche Schweigepflicht regelt lediglich, dass Ärzte Fakten und Patientendaten und -informationen an unbeteiligte Dritte nicht weitergeben dürfen.

Verstehe deine Aufregung hier absolut nicht.

Grüße

Sven

Eben genau das hat er halt nicht gewusst... (ich übrigends auch nicht so explizit).

Mir ist das aber auch noch nie aufgefallen. :hirni:
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Wenn das Aktenaustauschen normal ist, wieso muss Don dann manchmal eine Einverständniserklärung (hat er's so genannt?) zum Akten-weitergeben ausstellen, und manchmal nicht?

:huh:
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Zitat (Schwaller, 17.03.2009)
@ Werschaf:

Ich denke unser Don fühlt sich einfach überrumpelt, weil er nicht informiert, bzw. gefragt wurde, und seine Unterlagen einfach "über seinen Kopf hinweg" weitergereicht wurden.

Ich kann ihn in dem Fall gut verstehen und ich denke, dass er im ersten Moment nicht darüber nachgedacht hat, was der Grund für das Handeln beider Ärzte war, sondern hier seinem Unmut einfach Luft gemacht hat.

Anzeigen wird er den Arzt sicher nicht gleich, schließlich ist dieser bestimmt schon länger sein Hausarzt, aber ihm ins Gewissen reden (sofern das Weitergeben der Akten rechtlich gesehen falsch ist) und vielleicht ein Arztwechsel wäre denkbar... auch wennd er Arzt ihm sicher nichts böses wollt!

:ohgrosserbernhard: danke schwaller :blumen:

besser hätte ich es auch nicht schreiben können. :augenzwinkern:

werschaf, man muss nicht gleich zum anwalt rennen und anzeige erstatten nur weil man sich über bestehende gesetzte, rechte und pflichten informiern möchte.
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Die muss man glaub ausstellen, wenn es "Nicht-Ärzte" lesen können sollen... z.B. Versicherungen oder Anwälte oder sowas...
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Zitat (Don Promillo, 17.03.2009)
:ohgrosserbernhard: danke schwaller :blumen:

besser hätte ich es auch nicht schreiben können. :augenzwinkern:

Nix zu danken!
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Zitat (Ribbit, 17.03.2009)
Wenn das Aktenaustauschen normal ist, wieso muss Don dann manchmal eine Einverständniserklärung (hat er's so genannt?) zum Akten-weitergeben ausstellen, und manchmal nicht?

:huh:

ja, das würde mich dann auch mal interessieren. :verwirrt:
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Also,

auf den ärztlichen Überweisungen kann der Hausarzt

"Mit- und Weiterbehandlung"

ankreuzen. Dann hat der Facharzt die Möglichkeit sich über den allgemeinen Krankheitsverlauf zu informieren, bzw. bekommt Ergebnisse gleich mitgeliefert. Somit kann man sich manche Untersuchung einsparen.

Schweigepflichtverletzung ist das nicht. Von Arzt zu Arzt, bzw. von Praxis zu Praxis.
Kann auch als "ärztliches Konzil" bezeichnet werden.

So war es zu meiner Zeit als Arzthelferin. Ich glaube kaum, dass sich das zwischenzeitlich geändert hat.

Um mal eine ganz eigene Meinung von einem Facharzt zu hören, muß man halt nochmals die 10 € Praxisgebühr berappen und nur mit dem Versicherungskärtchen in die Praxis kommen. Natürlich auch mit Anmeldung.
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Zitat (Eifelgold, 17.03.2009)
... aber so wie ich das noch in Erinnerung habe, ist die Schweigepflicht nur dann gebrochen, wenn dein Arzt mit der Putzfrau deiner Nachbarin über deine Gebrechen spricht. ...

Bei den Sachverständigen ist es so:

Ich wurde öffentlich bestellt und vereidigt. Darin enthalten ist eine Schweigepflicht, wie sie auch bei Richtern, Ärzten, etc. abzulegen ist.

In dem Erfahrungsaustausch von Sachverständigen werden Berichte anderer Sachverständigen vorgestellt. Sei es von geleisteten oder noch zu erarbeitenden Gutachten. Darin sind normalerweise alle Namen, etc. geschwärzt. Doch gibt es Situationen wo dieses nicht Möglich ist, so das Rückschlüsse auf tatsächliche Namen oder Gessellschaften zu erkennen sind. Daher werden zu solchen Veranstaltungen ausschließlich Fachkollegen eingeladen, die noch aktiv sind und den Rundstempel als Zeichen Ihrer Vereidigung führen.
Zudem werden mir als Sachverständiger auch immer die kompletten Gerichtsakten zugesandt, wobei ich verpflichtet bin diese komplett durchzulesen. Da werde ich natürlich auch u.U. über Betriebsgeheimnisse informiert, oder um Zahlungsunfähigkeiten von Personen oder Mitbewerbern. Diese Informationen darf ich nichtmal für mich selbst verwenden, geschweige denn anderen zu erzählen.


Die Situation, in der Du überrascht warst, deine Krankenakte vorzufinden ist also meinesempfinden rechtens.
Zumal (sorry wenn ich das jetzt so schreibe) Du als Laie wenig Ahnung hast, was wichtig für deine weitere Behandlung ist oder nicht.

Als Sachverständiger erlebe ich es bei den Ortsterminen immer wieder, das scheinbare Unwichtigkeiten für mich als Fachmann dann doch ungeheuer wichtig sind.
Die Putzhilfe, die einen besonderen Fleck mal eben mit einem Säurehaltigen Reiniger beseitigt hat. Der Handwerker, der zwei Wochen im Dauerregen sein Material hat stehen lassen um es dann sofort einzubauen. Kleinigkeiten halt, aber für mich ungeheuer wichtig.

Also, es ist wichtig, das du nachgefragt hast. Wenn du jedoch Vertrauen hast, dann laß dich auch weiterhin bei ihm behandeln.
Ansonnsten spreche ihn bei Deinem nächsten Besuch einfach mal daraufhin an. Ein guter Arzt wird sich Zeit nehmen und Dir das erklären.

LG
Master of Stone
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Huhu, lieber Donnie! :blumen:


Ich glaube, Dein Doc will nur das allerbeste für Dich! Deswegen hat er Deine Unterlagen weitergegeben. Gerade bei Schmerzpatienten ist es total wichtig, daß der weiterbehandelnde Arzt über alle erdenklichen Umstände informiert ist, weil die Ursache von Schmerzen oftmals in scheinbar irrelevanten Dingen zu finden ist. Da kann das kleinste Detail wichtig sein!

Ich hoffe, Dir geht`s wieder gut!
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§ 203 StGB (Strafgesetzbuch): Verletzung von Privatgeheimnissen

MBO (Muster-Berufsordnung)
unterschiedlich je nach zuständiger Landesärztekammer
bei Google mit Stichwortkombination Berufsordnung, Ärtzekammer, <Bundesland> suchen
z.B. für Baden-Würtemberg
oder Thüringen

noch ein Kommentar zur letztgenannten:
Empfehlung zur ärztlichen Schweigepflicht, ... in der Arztpraxis

Zunächst ist jeder Arzt esrtmal an seine Schweigepflicht, auch gegenüber anderen Ärzten gebunden.
Eindeutig ist es, wenn explizierte Entbindung durch den Patienten erklärt wird.
Implizierte Entbindung durch entsprechende Umstände, hier bewegt es sich oft im grenzwertigen Bereich.

Wenn du die für dich unkontrollierte Weitergabe deiner Krankenakte unterbinden willst, verpflichte deinen Hausarzt zur Verschwiegenheit explizit auch gegenüber Arztkollegen. Für den konkreten Fall erteilst du dann dein Einverständnis zur Weitergabe.
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