Doppelte Haushaltsführung: Fahrtkosten

Hallo,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Betrachtung einer doppelten Haushaltsführung.

Mir ist bekannt, was ich im Prinzip alles angeben kann, damit es steuerlich erstattet werden kann.

Nur eines ist mir nicht ganz klar:

Für die Heimfahrten (die Wochenendheimfahrten also), welche Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort wird betrachtet?

Immer die kürzeste Entfernung oder die kürzeste zumutbare Entfernung oder die schnellste Entfernung?

Gibt es da vielleicht irgendwelche Urteile?

Google war bislang nicht besonders hilfreich.

Es geht NICHT um die Fahrten zur Arbeit!

Danke und Gruß

Highlander
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir Steuersoftware, weil sie dir helfen kann, die steuerlichen Aspekte deiner doppelten Haushaltsführung effizienter zu verwalten. Mit ihrer Unterstützung findest du leichter relevante Informationen sowie geltende Urteile und kannst sicherstellen, dass du alle absetzbaren Kosten korrekt und vollständig angibst.

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Es wird IMMER bei allen Fahrtkosten die kürzeste Entfernung genommen. Sofern jedoch ein Umweg eine erhebliche Fahrtzeitverkürzung bedeuten würde (ist meist nicht der Fall) kann auch dieser Weg genommen werden.
Wieviel KM Unterschied sind es denn bei dir? Ich hoffe wir sprechen nicht von 10 KM?
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Hallo Brinarina,

also, es sind schon 50 km Unterschied je Richtung.
UND: bis zu 2 Stunden Fahrtzeit (wegen Baustellen, man kann nicht Überholen, usw.), normal ca. 1 Stunde mehr.

Gruß

Highlander
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Gib den längeren Weg an und schreib dazu, dass der kürzeste Weg nicht der verkehrsgünstigste und schnellste ist. Wir geben bei unseren Mandanten grundsätzlich die gefahrene Strecke an, auch wenn sie länger ist als die kürzeste lt. Routenplaner.
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Zitat (Brinarina @ 07.04.2009 11:30:25)
Sofern jedoch ein Umweg eine erhebliche Fahrtzeitverkürzung bedeuten würde (ist meist nicht der Fall) kann auch dieser Weg genommen werden.

Bei mir wäre die kürzeste Entfernung von daheim zum Arbeitsplatz lt. Routenplaner 26,3 Km, die Strecke die ich tatsächlich fahre beträgt lt. Routenplaner 35,7 Km (Mein Tageskilometerzähler behauptet nachhaltig, es wären rund 38 Km). Die kürzere Strecke habe ich nun zweimal ausprobiert und benötige dafür je nach Tageszeit mindestens 75 Minuten (viele Ampeln, Berufsverkehr...), über die Autobahn dagegen bin ich in 35 bis 40 Minuten am Arbeitsplatz, das ist eine Zeitersparnis von über einer Stunde täglich. Lohnt es sich da schon, die etwas längere Strecke anzugeben?
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Zitat (Valentine @ 13.04.2009 07:00:53)
Lohnt es sich da schon, die etwas längere Strecke anzugeben?

Auf jeden Fall. Du fährst sie doch auch. Wenn du allerdings keine Begründung in die Steuererklärung rein schreibst, unbedingt im Steuerbescheid drauf achten, ob auch tatsächlich die von dir angegebenen km berücksichtigt wurden. Zumindest hier in BaWü ist die Berechnung der Entfernungspauschale aus dem Steuerbescheid ersichtlich. Von Brandenburg hab ich's auch schon gesehen.
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@ Highländer

bei der Steuererklärung geht es immer auch darum, dem Bearbeiter plausibel zu machen, warum das Kosten waren. Also eine Begründung. - warum nicht die kürzeste Stecke, sondern einen Umweg und warum das Sinn macht.

Ich würde - und so haben wir es gehandhabt - einfach km eintragen. Beispiel von Bonn nach Berlin 662 km. Schaut keiner so genau hin, ob es mehr oder weniger sind.

Trag die km ein, die dein Tacho aufweisen - setzt dich damit auseinander, wenn einer der Finanzbeamten, etwas auszusetzen hat.
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