Hallo,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Betrachtung einer doppelten Haushaltsführung.
Mir ist bekannt, was ich im Prinzip alles angeben kann, damit es steuerlich erstattet werden kann.
Nur eines ist mir nicht ganz klar:
Für die Heimfahrten (die Wochenendheimfahrten also), welche Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort wird betrachtet?
Immer die kürzeste Entfernung oder die kürzeste zumutbare Entfernung oder die schnellste Entfernung?
Gibt es da vielleicht irgendwelche Urteile?
Google war bislang nicht besonders hilfreich.
Es geht NICHT um die Fahrten zur Arbeit!
Danke und Gruß
Highlander
ich habe eine Frage zur steuerlichen Betrachtung einer doppelten Haushaltsführung.
Mir ist bekannt, was ich im Prinzip alles angeben kann, damit es steuerlich erstattet werden kann.
Nur eines ist mir nicht ganz klar:
Für die Heimfahrten (die Wochenendheimfahrten also), welche Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort wird betrachtet?
Immer die kürzeste Entfernung oder die kürzeste zumutbare Entfernung oder die schnellste Entfernung?
Gibt es da vielleicht irgendwelche Urteile?
Google war bislang nicht besonders hilfreich.
Es geht NICHT um die Fahrten zur Arbeit!
Danke und Gruß
Highlander