Ich weiß, es ist schon etwas spät dafür; aber ich habe eine Frage zu meiner (1.) Steuererklärung:
Wie kann ich Fahrtkosten, die über der Pendlerpauschale liegen absetzen? Bzw wie kann (und muss?) ich die mehr gefahrenen KM nachweisen??
Ich habe nämlich absolut keine Ahnung wie das mit der Steuererklärung funktioniert :(
MfG Kamikaze
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ich empfehle dir Steuersoftware, da sie dir eine einfache und verständliche Möglichkeit bietet, deine Steuererklärung selbst zu erstellen und alle relevanten Angaben, wie Fahrtkosten und Pendlerpauschale, korrekt einzugeben. Mit einer guten Steuersoftware erhältst du außerdem Tipps und Unterstützung, um den maximal möglichen Betrag abzusetzen, ohne dich in komplizierte Steuerregelungen vertiefen zu müssen.
Im Normalfall reicht es wenn du die gefahrenen Kilometer angibst, einfache Strecke natürlich. Da du ja die Anschrift deines Arbeitgebers mit eintragen musst brauchst du eigentlich keine Nachweise darüber. Allerdings musst du Krankheits- und Urlaubstage abziehen. Solltest du monatliche Anwesenheitszettel haben, so kannst du diese zwar mit kopieren und abgeben musst es aber nicht.
Ich hab das bis jetzt jedesmal so gemacht und nie hat sich jemand vom Finanzamt beschwert ;)
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nanamanan1.163 Beiträge Dabei seit: 04.01.07
Zitat (Rheingaunerin @ 19.02.2007 08:54:41)
Im Normalfall reicht es wenn du die gefahrenen Kilometer angibst, einfache Strecke natürlich. Da du ja die Anschrift deines Arbeitgebers mit eintragen musst brauchst du eigentlich keine Nachweise darüber. Allerdings musst du Krankheits- und Urlaubstage abziehen. Solltest du monatliche Anwesenheitszettel haben, so kannst du diese zwar mit kopieren und abgeben musst es aber nicht.
Ich hab das bis jetzt jedesmal so gemacht und nie hat sich jemand vom Finanzamt beschwert ;)
So ist es OK!!
Ab nächstem Jahr zählt nur noch ab dem 21. km. Man soll ja aber flexibel sein :wallbash: :wallbash: :wallbash:
Gruß aus der Pfalz rofl
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Bazillus09
Zitat (nanamanan @ 19.02.2007 12:48:50)
Ab nächstem Jahr zählt nur noch ab dem 21. km. Man soll ja aber flexibel sein :wallbash: :wallbash: :wallbash:
Ja, leider, aber gegen diesen Steuerbescheid werde ich dann Einspruch erheben, es könnte nämlich sein, dass das nicht rechtens ist und dann kriegen nur die Kohle zurück, die Einspruch eingelegt haben. Steht schon in meinem Kalender, damit ich es nur ja nicht vergesse. Nur als Tipp von mir. Grüße Bazillus
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Nobody
ich lege seit Jahren Einspruch jeden gegen Bescheid ein. Hatte sogar schon zweimal Glück.
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Kamikaze
Was bedeutet das "Einspruch einlegen" und wie macht man das?
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Bazillus09
Ich hab nie Einspruch eingelegt und mich manches Mal geärgert. Aber jetzt!
Werde das so formulieren, dass ich auf Grund der unklaren Rechtslage zur Kürzung der Pendlerpauschale Einspruch gegen den Steuerbescheid erhebe. Das sollte ja wohl reichen, formlos, knapp und deutlich.
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Gummibaer286 Beiträge Dabei seit: 02.01.05
Kann mir jemand erklären warum die Rechtslage unklar ist?
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Brinarina
Ab 2007 fällt die Pendlerpauschale nicht weg.
Sie wird jedoch nur noch für KM die den Wert von 20 km übersteigen gerechnet.
Die Rechtslage ist nicht unklar, jedoch gibts schon das Problem, das die Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte (einfach) bis 20 km, die ja dann ohne Auswirkung bleiben und auch nicht mehr als Werbungskosten angesetzt werden dürfen, evtl. nicht mit dem Grundgesetz konform sind. (Gleichheitsgrundsatz der Besteuerung).
Mit andern Worten, es liegt dem Bundesverfassungsgericht vor, um zu prüfen ob das überhaupt sein darf.
Für weitere Fragen, steh ich gerne zur Verfügung, da ich quasie selbst vom Fach bin. (Angest. beim Steuerberater)
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Omanate1.169 Beiträge Dabei seit: 21.01.07
vieles ist noch unklar,so auch das Ehegatten-splitting,Kinderfreibetrag,Kinderbetreuung.Unsere Fachberaterin,sagte uns gestern,sie macht alles unter Vorbehalt.Wir lassen uns mal überraschen
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Brinarina
Kinderbetreuung ist neu geregelt, so kann man diverse Kosten neu auch in die Werbungskosten und in die Gewinnermittlung miteinfließen lassen. Aber wann am Besten und wie und warum wäre zu lange zum erklären.
Beim Ehegattensplitting und Kinderfreibetrag gibts momentan nichts unklares. Jedenfalls nicht direkt. Es wird vermutet, das es neu geregelt wird, aber die Gestze hierfür stehen vorerst fest.
Warum deine "Fachberaterin" meint, das sie alles unter Vorbehalt setzt, was auch quatsch ist, denn die Vorläufigkeit reicht vollkommen aus, und dann ist nicht der ganze Bescheid offen, sie setzt es drunter, da die Rentenbeiträge beschränkt abzugsfähig jedoch später voll versteuert, die stpfl. Zinsen aus Kapitalvermögen, und zu guter letzt: Kürzung des anteiligen Vorwegabzugs nach § 10 (3) Nr. 2 EStG. Gemäß der vorliegenden Verfassungsbeschwerde (2 BvR 587 01) ist es nämlich zweifelhaft, ob die Kürzung rechtens ist.
Das sind die wichtigsten Punkte. Es ist vollkommener schwachsinn den ganzen Bescheid offen zu halten und überhaupt nicht notwendig.
Die andern Punkte die anhänigig sind laufen grundsätzlich unter vorläufigkeit (vgl. a. unter Erläuterungen im Letzen Einkommensteuerbescheid). Da steht nämlich nicht nur der Einspruch drin, sondern auch ab und an was zweifelhaft ist und hilft euch auch weiter.
:)
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bine4386
Kann jetzt auch Unterhalt den man an seine Kinder bezahlt steuerlich abgesetzt werden??? Oder hab ich da was falsches gehört. Wie und wo legt man einspruch wegen der Kilometerpauschale ein???
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Brinarina
Einspruch legt man immer gegen den betreffenden Einkommensteuerbescheid ein. Vorher geht nicht.
Kindsunterhalt ist NICHT abzugsfähig, noch nie gewesen und wird auch niemals sein.
Was jedoch geht, freiwillige Unterhaltsleistungen fürs Kind, als sog. außergewöhnliche Belastungen § 33a EStG (Voraussetzungen können im genannten § nachgelesen werden.
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rosalie
Da dieser Steuer-Thread grade aktuell ist, ich hätte da auch mal eine allgemeine Frage an die Fachleute zu den Fristen (sorry, vielleicht blöd, aber ich weiß es echt nicht) :unsure: : bis wann spätestens muss man die Steuererklärung eines Jahres (zum Beispiel für 2005) beim FA abgeben?
Danke schon mal :blumen:
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Brinarina
Die Steuererklärungen sind (sofern Pflichtveranlagt; mehr dazu gleich) bis spätestens 31.05. des darauffolgenden Jahres abzugeben.
Heißt 2005 bis 31.05.2006
Sollte man jedoch Antragsveranlagt sein: 2 Jahre zeit. Beispiel 2005 bis 31.12.2007.
Pflichtveranlagt sind: - verheiratet Steuerklasse 3 und 5
- Personen mit anderen Einnahmen als nur die der Angestelltentätigkeit (Vermietung, Selbständigkeit) wenn diese mehr als 410 Euro betragen.
- Personen die im Jahr teilw. Rentenversicherungsfrei waren
- Wenn man mehrere Arbeitgeber hatte
- Bei der Lohnsteuerklasse 6 auch immer pflichtveranlagt
- wenn ein Freibetrag auf der Lstkarte steht (nicht die Kinder)
Also, da das hier sonst zu lang wird und zu unverständlich, quasie immer dann, wenn du irgendetwas begünstigt erhalten hast, oder etwas das nicht der Lohnsteuer unterlag.
Pflichtveranlagt sind die meisten, weil der Staat Geld zurück bekommt.
Antragsveranlagt sind Arbeitnehmer die nicht pflichtveranlagt werden müssen und die Steuerklassen 1 oder 4 eingetragen haben (denn da bekommt ihr meistens Kohle wieder) :P
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rosalie
@Brinarina: Merci für Deine ausführliche Antwort :blumenstrauss:
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Zonnie1.109 Beiträge Dabei seit: 18.08.06
Wenn ich arbeitslos war, bin ich doch auch pflichtveranlagt oder?
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Miss Parker50 Beiträge Dabei seit: 08.08.06
Guten Morgen!
Wollte mich nur nochmal vergewissern:
Man gibt in der Steuererklärung die km für den einfachen Weg zur Arbeit an, wird das dann auch nur einfach berechnet?
Ich glaube, ich habe bei der Steuererklärung irgendwas falsch gemacht, denn es gab (ich glaube bei WISO online oder so) eine "5-Minuten-Steuererklärung" und demnach hätte da viel mehr bei rauskommen müssen...
Naja, danke schon mal vorab für's Antworten und einen schönen Wochenstart!
Miss Parker
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Brinarina
Die Wege Wohnung Arbeitsstätte werden folgendermaßen berechnet:
Tage x km x 0,30 € = Werbungskosten
Wenn du nich insgesamt über 920 Euro kommst, wars eh egal.
Tage sind bei 5 Tage Woche meist anerkannt 240 Tage. (Wir machen eigentlich immer 230 Tage, da 240 doch schon bissel viel ist, wird aber meist auch anerkannt).
Die Km sollten die einfachen, kürzesten zur Arbeit sein, und natürlich demnach nur eine Strecke, Hin oder Rückfahrt.
Autobahn geht auch, wenn die längere Strecke für eine schnellere, also kürzere Fahrtzeit sorgt.
0,30 € ist der Pauschale KM Satz, enthalten ist alles was das KFz betrifft.
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Miss Parker50 Beiträge Dabei seit: 08.08.06
Ach so, man darf also nur zur Arbeit hin und nicht wieder zurück ^_^ .
In diesem Fall mussten wir die Entfernungspauschale splitten, da der Arbeitsort verlegt wurde und somit eine Strecke 80 km betrug - es waren also locker über 920 €.
Und trotzdem bin ich verwirrt, warum dieser Rechner mir das doppelte an Rückzahlung ausgerechnet hat... Ich schätze, ich muss das noch mal von einem Fachmann überprüfen lassen...
Danke auf jeden Fall,
Miss Parker
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Ostseeperle
Ich muß mich bei der Entfernungspauschale auch mal ganz blöd einmischen :blink:
Tage x km x 0,30€ - eigentlich kapiert
es wird erst ab dem 11km gerechnet. Richtig?
Das heisst, wenn ich 33km fahre werden 23km berechnet. Richtig?
Und wieviel krieg ich von dem, was ich ausgerechnet hab wieder? Alles??
Es ist ja schon einfacher geworden, aber immernoch arg kompliziert :wacko:
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Brinarina
@ Miss Parker
Warum der Rechner dir was anderes ausgerechnet hatte kann ich dir nicht sagen, aber manchmal hilfts sich die Berechnungsliste auszudrucken und einfach mit der Rückseite des Steuerbescheids zu vergleichen. Viell. wurd auch was gestrichen. Km werden gern gestrichen wenn sie zuviele sind, weils denen dann unglaubwürdig erscheint soviel zu fahren. :P
@ Ostseeperle
Gerechnet wird jeder KM wobei natürlich auswirken sich nur der Betrag tut, der insgesamt an Werbungskosten die Pauschale übersteigt. In wie hoch sich der dann auswirkt, was es zurück gibt, ist individuell, da alle Einn. und Ausgaben eine Rolle spielen und die Steuersätze Progressiv ansteigen. Kann man nie so sagen ohne den ganzen "Fall" zu kennen. Regelm. liegt der Satz beim Durschnittsverdiener zwischen 25 und 30%.
Aber das ist nur pauschal gesagt, und gilt nicht für alle, da wie schon erwähnt, auch alles ne Rolle spielt.
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Bazillus09
Habe diese Woche gelesen, dass das Urteil zur Kilometerpauschale erst ab dem 21. Kilometer noch dieses Jahr fallen wird. Dann müßte ja bei der nächsten Steuererklärung klar sein, ob das nun rechtens ist oder nicht.
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Brinarina
Seit dieser Woche ist ein Verfahren angesetzt bzw. Klage eingereicht wegen der Pendlerpauschale.
In der Kanzlei gehen wir davon aus, dass alles gekippt wird.
Also abwarten
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Bazillus09
Schön wär`s... -_-
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lanie2.021 Beiträge Dabei seit: 03.10.05
Hi Ihr ...
mich würde interessieren, lohnt sich so eine Steuererklärung bei jedem ??
Oder sollte man schon paar Sachen zum absetzen haben ?
Soweit ich weiß, gibt es so Standartsachen die man absetzt ?
Ich hab da Null Ahnung von, und alle meinen ich sollt dann doch mal eine machen .. andere sagen dann aber wieder, es lohnt sich eh nicht für mich ?
Was meint ihr dazu ?
:unsure:
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tigermuecke
Vereinfacht gesagt, hast Du stets dann eine reelle Chance auf "Geld zurück", wenn Deine Werbungskosten in ihrer Gesamtsumme über die Werbungskostenpauschale kommen (die müsste bei so etwa 1000 Euro liegen, weiß es nicht genau, weil ich sie immer weit übersteige, früher waren es 2000 DM). Werbungskosten sind vereinfacht gesagt Kosten, die Du für Deinen Beruf aufwendest. Also Fahrten zur Arbeitsstätte (hier wird keineswegs nur der Hinweg bezahlt, die 0,30 € je Entfernungskilometer berücksichtigen bereits Hin- und Rückweg), Kosten für Arbeitsmittel (wenn sich also der Busfahrer NiliQB einen neuen Straßenatlas, Arbeitskleidung etc kauft), Kosten für Verpflegungsmehraufwendungen (wenn Du an einem Arbeitstag beruflich bedingt länger als 8 Stunden von Arbeitsstätte und vom Wohnort abwesend bist, kannst Du pauschal 6 Euro Kosten für Verpflegungsmehraufwand geltend machen, sind es an einem Tag mehr als 14 Stunden, sind es 12 Euro, und für volle 24h Abwesenheit an einem Tag sogar 24 Euro - auf diese Weise "erzeuge" ich persönlich den Großteil meiner Werbungskosten, da Fahrtätigkeit jeden Tag zu einer beruflichen Abwesenheit führt), im Rahmen gewisser Pauschgalen auch Gebühren für die Kontoführung, ich persönlich drucke mir auch jeden Monat von meinem Prepaid-Handy den Einzelverbindungsnachweis aus und streiche die Gespräche an, die ich geschäftlich geführt habe, zwar Kleinvieh, macht aber auch Mist :)
Also: Werbungskosten sammeln, dann steigen die Chancen auf Rückerstattung.
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lanie2.021 Beiträge Dabei seit: 03.10.05
Werbungskosten .. hm, noch nie gehört..
also ich lauf zur Arbeit, brauch sonst keine Arbeitsmittel, wenn dann wird von der Arbeit alles gestellt. Geschäftliche Telefongespräche führe ich nicht ..
Kann jetzt noch nicht raus lesen ob es sich für mich lohnt :D
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erdbeere04334 Beiträge Dabei seit: 23.06.05
Du kannst ja Pauschalen angeben, wie z.B. Arbeitskleidung 109Euro, 16Euro Kontoführungsgebühr (ohne Belege-wenn mehr -dann Belege) Dann die 10Euro-Quittungen von Ärzten, oder andre Quittungen (Massagen o.ä.)
also machen würd ich schon eine. Bekommt man doch immer (meistens)was zurück.
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lanie2.021 Beiträge Dabei seit: 03.10.05
Na ich werd mir ma jemanden suchen, der mir da etwas helfen kann .. :) Vielleicht kann ich dann eine Entscheidung treffen !
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tigermuecke
Zitat (erdbeere04 @ 21.04.2007 10:16:19)
Dann die 10Euro-Quittungen von Ärzten, oder andre Quittungen (Massagen o.ä.)
Achtung, die 10-Euro-Quittungen und die meisten anderen Dinge, die die Gesundheit betreffen, sind keine Werbungskosten (weil sie ja nicht direkt für den Beruf aufgewendet werden). Sie können weiter vorne im "Mantelbogen" der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden und wirken sich daher auch steuermindernd aus, sie helfen aber nicht beim Klimmzug über die Werbungskostenpauschale :)