Im August 2009 laufen die zwei Jahre Bindungsfrist für meinen Vertrag für Telefon und Internet bei 1&1 ab und ich habe vor einer Woche den Vertrag mehr als fristgerecht gekündigt. Eine Bestätigung von 1&1 habe ich noch nicht erhalten.
Zu einem neuen Anbieter muss ich unbedingt meine alte Telefonnummer, eine Festnetznummer mit Vorwahl, mitnehmen. Ich habe heute von einer Privatperson (also nicht vom neuen Anbieter) erfahren, dass es nicht gehen wird, weil es nur geht, wenn der neue Anbieter meinen Vertrag bei 1&1 für mich kündigt. In den kommenden mehr als drei Monaten werde ich meine Telefonnummer noch nutzen, die ist also bis dahin noch da. Warum sollte ein neuer Anbieter diese Telefonnummer nicht später noch portieren können?
Ist es wirklich so, dass man nicht selber kündigen darf, wenn die alte Nummer mit soll? Oder ist das nur bei manchen Anbietern so?
Falls ja, was tun? Die Kündigung rückgängig machen und beim jetzigen Anbieter bleiben?
Wer weiß Rat? Über mehr Informationen zu meinem Problem würde ich mich sehr freuen, über einen guten Rat auch.
Zu einem neuen Anbieter muss ich unbedingt meine alte Telefonnummer, eine Festnetznummer mit Vorwahl, mitnehmen. Ich habe heute von einer Privatperson (also nicht vom neuen Anbieter) erfahren, dass es nicht gehen wird, weil es nur geht, wenn der neue Anbieter meinen Vertrag bei 1&1 für mich kündigt. In den kommenden mehr als drei Monaten werde ich meine Telefonnummer noch nutzen, die ist also bis dahin noch da. Warum sollte ein neuer Anbieter diese Telefonnummer nicht später noch portieren können?
Ist es wirklich so, dass man nicht selber kündigen darf, wenn die alte Nummer mit soll? Oder ist das nur bei manchen Anbietern so?
Falls ja, was tun? Die Kündigung rückgängig machen und beim jetzigen Anbieter bleiben?
Wer weiß Rat? Über mehr Informationen zu meinem Problem würde ich mich sehr freuen, über einen guten Rat auch.