Ist Paketversand immer versichert? wie siehts mit dem Nachweis aus?

hi leutz, ich bestelle oft gern mal was bei ebay.
leider hats mich jetzt auch mal erwischt und ich habe meinen artikel nicht erhalten.

der verkäufer gibt an das paket verschickt zu haben. kann aber leider keinen nachweis erbringen, da er den angeblichen identcode nicht mehr hat.

nun meine frage. wenn bei ebay als versandart "paketversand" angegeben wurde, kann man dann als käufer davon ausgehen dass das paket versichert verschickt wird. hat man dann auch das recht bei nichterhalt einen nachweis zu fordern?

die paketdienste die ich kenne quittieren die eingelieferten sendungen immer. ich kann also das versenden meiner artikel jederzeit nachweisen.

kann man also ein paket auch ohne nachweis verschicken? und haftet der verkäufer jetzt für das "verlorene" paket, oder hab ich einfach pech gehabt?

ich würde das jetzt einfach mal so sehen. da ich für paketversand bezahlt habe und das paket aber nie erhalten habe, müsste mir der verkäufer zumindest das bezahlte geld erstatten. bin ich da rechtilch auf der sicheren seite, oder kann sich der verkäufer doch irgendwie rausreden?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Mit einem Sendungsverfolgungsgerät kannst du sicherstellen, dass deine Pakete immer nachverfolgt werden können, und du hast stets einen gesicherten Nachweis über den Versand und Zustellung. So vermeidest du Streitigkeiten und kannst jederzeit den Status deines Pakets überprüfen.

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Paketversand ist eigentlich immer versichert und es gibt auch einen Nachweis.

Päckchen sind hingegen nicht versichert. Vielleicht wollte der Verkäufer Geld sparen. Ich kenne bei ebay eigentlich nur versicherter Versand oder eben als Päckchen nicht versichert.
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Ich glaub bis zu einem Wert von 500€ ists versichert... aber ich bin mir nicht sicher!
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es geht mir eigentlich nur darum, ob ich jetzt vom verkäufer einen nachweis fordern kann.
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Hm, meine Einschätzung dazu:

wenn du sagst, du hast es nicht bekommen, müsste er doch in der Beweispflicht sein, dass er es abgeschickt hat und somit Pech für ihn, wenn er die Quittung nicht mehr hat. Die Beweispflicht kann ja schlecht bei dir liegen (wie willst du beweisen, dass du kein Paket bekommen hast?!?).

Pakete sind (im Gegensatz zu Päckchen) bei der Post soviel ich weiß immer versichert.

Wieso schreibst du nicht einfach mal unverbindlich an ebay?!? Da kann man doch auch unseriöse Käufer etc. melden, da müssten sie dir doch eigentlich in dem Fall auch weiterhelfen können, wie da die rechtliche Lage genau ist. Und die müssten doch eigentlich dann auch die "tatsächliche" rechtliche Lage kennen.

Aber vielleicht ist hier ja auch jemand, der nicht nur Einschätzungen abgibt, sondern die genaue Rechtslage kennt...

Gruß Steffi
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Habe unter anderem auch Her... Versand in meinem Laden. Also bei diesem Versender ist generell jedes Paket,Tüte usw. bis 500€ versichert.
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Naja, fordern kannst du den Nachweis, dass er es als Paket versandt hat, sicherlich.
Aber was soll der arme Kerl machen? Wenn er den blöden Wisch tatsächlich nicht mehr hat, wird er dir den geforderten Nachweis nicht erbringen können, selbst wenn er wollte.
WILL er dir den Nachweis nicht erbringen, dann kannst du dich auf den Kopf stellen, aber da wird die Forderung nichts bringen.
Höchstens bei ihm auf der Matte stehen, und selbst seine Bude durchsuchen ;) Aber das wär dann shcon wieder Hausfriedensbruch ;)
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naja, genau das ist es ja.
das geld möchte er aber nicht erstatten, da er steif & fest behauptet er hätte es abgeschickt. :wallbash:
naja, dann muss ichs wohl schlucken. ebay macht auf jeden fall nix.
und wegen knapp 35 euro zum anwalt rennen -neee. wer weiß was dabei rauskommt. nachher bleib ich auf den kosten sitzen.
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Du hast jetzt nur noch die Chance zu sagen, Du zeigst ihn wegen Betrug an. Weil die Polizei will Fakten sehen. Wenn er die - in Form des Einlieferungsbelegs - nicht erbringen kann bist Du im Recht, und er muß Dir das Geld erstatten. Eine Anzeige bei der Polizei ist kostenlos. Da musst Du erstmal keinen Anwalt einschalten.
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Zitat (Don Promillo @ 23.07.2009 09:30:06)
naja, genau das ist es ja.
das geld möchte er aber nicht erstatten, da er steif & fest behauptet er hätte es abgeschickt. :wallbash:
naja, dann muss ichs wohl schlucken. ebay macht auf jeden fall nix.
und wegen knapp 35 euro zum anwalt rennen -neee. wer weiß was dabei rauskommt. nachher bleib ich auf den kosten sitzen.

Ich würde die Überweisung zurück buchen lassen, wenn er nicht nachweisen kann, das er es verschickt hat, warum sollst du auf den Kosten sitzen bleiben.
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Zitat (Josi-Julius @ 23.07.2009 10:06:19)
Ich würde die Überweisung zurück buchen lassen, wenn er nicht nachweisen kann, das er es verschickt hat, warum sollst du auf den Kosten sitzen bleiben.

das geht ja nicht. überweisungen können nicht zurück gebucht werden. dann wärs ja einfach.
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Wenn er ein gewerblicher Käufer ist, trägt er laut BGB die Transportverantwortung. Also ist für ihn die Sache sozusagen erst erledigt, wenn das Paket bei dir angekommen ist. Bei Privatverkauf sieht das anders aus.

Davon unabhängig:

Wenn als Paket versichert, kann er den Verlust beim Versandunternehmen geltend machen, die genannten 500€ sind in der Regel versichert, und zuerst auch einmal einen Nachforschungsantrag stellen.
Beides geht natürlich nur, wenn er den Einlieferungsnachweis mit dem Identcode der Sendung hat. Seriöse Verkäufer schicken den i. d. Regel direkt per Mail an den Käufer nach Einlieferung, dann kann der auch im Web den Status der Sendung verfolgen.

Wenn er ihn nicht mehr hat, oder das ganze als Päckchen verschickt hat entgegen eurer Abmachung, sollte ebay sehr wohl etwas machen, weil er dann u. U. gegen den Wortlaut der Auktionsseite mit dem eingestellten Artikel verstoßen hat deswegen sollte man von den Auktionsseiten kurz nach dem Kauf immer einen Screenshot machen oder die Seiten abspeichern.
Wenn da steht: versicherter Versand, dann kann man auch im Verlustfall die Kosten geltend machen, und dann sollte auch ebay einschreiten.

Im Zweifel bleibt dir aber auch wirklich nur über, dem Verkäufer eine (sachliche) negative Bewertung reinzudrücken, in dem du das genau zum Ausdruck bringst (versicherter Versand, will keinen Ersatz leisten bei Verlust.)
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Zitat (Bierle @ 23.07.2009 10:24:56)
Wenn er ein gewerblicher Käufer ist, trägt er laut BGB die Transportverantwortung. Also ist für ihn die Sache sozusagen erst erledigt, wenn das Paket bei dir angekommen ist. Bei Privatverkauf sieht das anders aus.

Davon unabhängig:

Wenn als Paket versichert, kann er den Verlust beim Versandunternehmen geltend machen, die genannten 500€ sind in der Regel versichert, und zuerst auch einmal einen Nachforschungsantrag stellen.
Beides geht natürlich nur, wenn er den Einlieferungsnachweis mit dem Identcode der Sendung hat. Seriöse Verkäufer schicken den i. d. Regel direkt per Mail an den Käufer nach Einlieferung, dann kann der auch im Web den Status der Sendung verfolgen.

Wenn er ihn nicht mehr hat, oder das ganze als Päckchen verschickt hat entgegen eurer Abmachung, sollte ebay sehr wohl etwas machen, weil er dann u. U. gegen den Wortlaut der Auktionsseite mit dem eingestellten Artikel verstoßen hat deswegen sollte man von den Auktionsseiten kurz nach dem Kauf immer einen Screenshot machen oder die Seiten abspeichern.
Wenn da steht: versicherter Versand, dann kann man auch im Verlustfall die Kosten geltend machen, und dann sollte auch ebay einschreiten.

Im Zweifel bleibt dir aber auch wirklich nur über, dem Verkäufer eine (sachliche) negative Bewertung reinzudrücken, in dem du das genau zum Ausdruck bringst (versicherter Versand, will keinen Ersatz leisten bei Verlust.)

1. es war ein privater verkäufer.
2. bei der versandart stand nicht "versicherter versand" sondern lediglich "paketversand"

das macht die sache ja so schwierig.
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Wenn da stand "Paketversand" dann muß er es auch als Paket versenden, ansonsten hätte da stehen müßen "Sonstige" oder "DHL Päckchen" oder sonst irgendein Wortlaut woraus hervorgeht das der Versand unversichert erfolgt.

Ich würd nicht locker lassen und auf jeden Fall ebay einschalten.

Wenn Du über Paypal bezahlt hast dann bekommst du dein Geld auf jeden Fall wieder, aber bitte die Fristen beachten!!
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Zitat (Don Promillo @ 23.07.2009 10:30:46)
1. es war ein privater verkäufer.
2. bei der versandart stand nicht "versicherter versand" sondern lediglich "paketversand"

das macht die sache ja so schwierig.

Hm,
also zuerst: habgerade was einigermassen passendes gefunden, sozusagen aus dem Blickwinkel eines Verkäufers, bei dem der Käufer sich beschwert:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?to...104811&ccheck=1

Dann: Wenn da "Paketversand" steht, dann kannst / musst du als Käufer sozusagen treuglaubend beim Lesen der Artikelbeschreibung davon ausgehen, dass der Versand versichert ist, da Paketversand in Deutschland immer versicherter Versand mit Nachweis ist. Dies ist bei der Post(DHL) so, und erst recht bei den anderen Transportfirmen. Mir wär jetzt auf die schnelle kein Versender bekannt, wo das anders wäre.

Also kannst du durchaus den versicherten Versand geltend machen, allerdings wohl im Zweifel wirklich nur über einen Anwalt.

Ich würd es aber durchaus erst einmal wie im Link oben probieren, du schickst dem Verkäufer einen Brief, setzt ihm eine geeignete Frist (1 Woche oder so) zur Erfüllung des Vertrages oder Erstattung des Kaufpreises inkl Versand, ansonsten drohst du mit einem gerichtlichen Mahnverfahren.
Das kannst du so auch erstmal auch ohne Anwalt losschicken, ich wette, dazu findet man auch Musterschreibebn im Netz. Wenn es ein privater Verkäufer ist, erzeugt das u. U,. schon genug "Druck" ;)

Edit:
Zitat ("Mäusi")
Wenn Du über Paypal bezahlt hast dann bekommst du dein Geld auf jeden Fall wieder, aber bitte die Fristen beachten!!

don hat ja geschrieben, dass er eine Überweisung vorgenommen hat, die kann man nunmal nicht einfach zurückbuchen, es war ja kein einzug.
Klar, mit Paypal hätte er normal nicht so ein Problem, da kann man den Käuferschutz einschalten, obwohl es da auch schon aktenordnerweise Fälle im Netz und in Zeitschriften zu gibt, wo der PayPal Schutz mal völlig versagt, oder sich weigert, irgendetwas zu tun. Die wirren PayPal AGBs machens möglich -_-
PayPal ist also auch nicht der Weisheit letzter Schluß

Bearbeitet von Bierle am 23.07.2009 10:43:48
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danke bierle, das mit der fristsetzung werde ich auf jeden fall probieren.
ich hoffe, ich kann damit genug druck aufbauen, um den verkäufer zum umdenken zu bewegen. mittlerweile reagiert er nämlich leider nicht mehr auf meine mails. :(

ein gerichtliches mahnverfahren selber einleiten??? wie soll das gehen? geht meines erachtens wirklich nur über die amtliche behörde. deswegen heißt es ja auch "gerichtliches"...

klar - ich kann ihm privat mahnungen schicken. nur leider erzielen die eben nicht den erfolg, als wenn da ein blauer brief vom gericht kommt. das zeigt halt schon mehr wirkung. :pfeifen:
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Sorry, ja, das ist so wohl falsch rübergekommen in meinem Beitrag.
ICh meinte, du sollst erst nur einmal drohen mit einem Mahnverfahren, da das Drohen auch ohne Anwalt problemlos möglich ist :D

Das Mahnverfahren an sich kannst du übrigens auch sehr gut OHNE Anwalt lostreten. Formulare dafür gibts online oder in Schreibwarenläden. Mehr zum Ablauf gib es hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Wenn die von dir angemessen gesetzte Frist abgelaufen ist, könnte man sowas auf den weg bringen. Die Antragskosten sind allerdings schon fast so hoch wie bei dir die gesamte Schadenssumme.
Wenn das Mahnverfahren auf den Weg gebracht wäre, und der Empfänger widerspricht nicht rechtzeitig, so hast du im Zweifel nach einiger Zeit einen Vollstreckungstitel, den man mit einem Gerichtsvollzieher durch setzen könnte.

Wie gesagt, die Kosten, die du dann erst einmal vorstrecken müsstest, würden an oder über die Kosten des Artikels reichen, aber als Androhung in einem Schreiben mit Frist deinerseits hilft es evtl :D
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Zitat (Don Promillo @ 22.07.2009 21:27:40)
der verkäufer gibt an das paket verschickt zu haben. kann aber leider keinen nachweis erbringen, da er den angeblichen identcode nicht mehr hat.

Eine Nachforschung nach dem Identcode beim Versanddienstleister müßte möglich sein. Wahrscheinlich mit Kosten verbunden, aber das ist Sache des Absenders, wenn er mit seinen Unterlagen schludert.

Einlieferstelle, Datum, Uhrzeit, Absender- und Empfängerdaten müßten ausreichen, um die Sendung im Archiv zu finden. Mit dem ermittelten Identcode dann anschließend Nachforschungsantrag nach dem Paket. ;)

Absender hat den Nachweis fürs Versenden zu erbringen, egal ob gewerblich oder privat. ;)
Sollte er sich weigern, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Nachweis bzw. zumindest die Glaubwürdigkeit für seinen Versand zu erbringen, besteht begründeter Verdacht auf Betrug.
Fordere von ihm schriftlich die Dokumente auf Papier all seiner Bemühungen. So hast du Unterlagen für eine mögliche Strafanzeige. Läß ihn auch wissen, wofür du nichterbrachte Nachweise verwenden willst. ;)

Hast du deinen Überweisungsauftrag papiergebunden bei der Bank eingereicht, besteht noch eine Chance fürs Rückbuchen. Empfängerbank ist in dem Fall verpflichtet, Empfängername auf dem Überweisungsträger mit den Daten des Empfängerkontoinabers zu vergleichen (i.d.R. spart sich die Bank den Aufwand :(). Bei Unstimmigkeit kannst du dein Geld auf dem Bankweg zurückholen. Name des wahren Kontoinhabers zu Konto.Nr. und BLZ müßtest du bei der Empfängerbank erfragen. ;)
(Interessant ist das vor allem bei Identitätsdiebstahl des Verkäufers, der durch Handel unter falschem Namen seine wahre Identität zu verschleiern versucht.)
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