versandkosten bei rücksendungen

hallo,

aus gegebenem anlass muss ich mal was wissen: ich habe bei einem versandhandel ein paar tops bestellt. nach zwei wochen kam das paket. ich hab alles anprobiert, aber nichts passte, beim besten willen nicht. also hab ich alles wieder zurückgeschickt.
heute bekomme ich eine mahnung über 7,49 €, versandkosten + bearbeitungsgebühr. das finde ich natürlich unschön. ich habe auch zum ersten mal dort bestellt, bin also nicht auf langeweile-bestellungen aus.
die agb des shops sagen:

Paketversandfähige Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenen Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt
die bestellung lag bei 58,94 €, womit das ja wegfällt

oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

heißt das, ich hätte auf jeden fall etwas bezahlen oder anzahlen müssen, um die versandkosten zu umgehen? kennt ihr euch damit aus?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir, auf Einkauf bei Anbietern zu achten, die eine Kostenlose Retoure anbieten. Damit kannst du schmerzfrei Artikel zurücksenden, die dir nicht passen, ohne zusätzliche Gebühren fürchten zu müssen.

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Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber:

das, was Du da zitiert hast, betrifft die Rücksendung, nicht jedoch den ursprünglichen Versand zu Dir. Die Rücksendung ist kostenfrei, den ursprünglichen Versand mußt Du in jedem Fall bezahlen. egal ob Du die bestellte Ware behälst oder zurückschickst.
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Ich habe früher auch bei einem Versender gearbeitet und bei uns war das so:
bei kompletter Rücksendung der Ware wurde das Porto ausgebucht und der Kunde mußte nix zahlen.

Ich habe kürzlich auch eine komplette Lieferung zu HS. .. zurück geschickt, dafür zahle ich keine Portokosten.

Bei manchen Versendern muss man wenn man per Eilservice bestellt, den dann auch bezahlen, sollte das Paket zurückgehen.

An deiner Stelle würde ich dort anrufen und nochmals nachfragen. Du kannst ja sagen, du bist Neukunde und die Sachen passen nicht. Normalerweise kommen einem die Call-Center-Leute entgegen und buchen das aus. Schließlich gibt es Versender wie Sand am Meer und jeder ist auf seinen Profit aus. Kundenservice wurde bei uns ganz groß geschrieben und lieber einmal mehr als zu wenig ausgebucht.
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ich habe schon sehr viel bestellt und auch schon alles zurückgeschickt.
aber ich muste noch nie dann die portokosten bezahlen.

ich kann mir nur vorstellen,
1. da du noch nie dort bestellt hast sind die vorsichtig.

2. das es jetzt eben so ist,
weil viele sich sachen schicken lassen,
zu einer gelegenheit tragen und dann zurück schicken.
das alles für nichts.
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seh ich jetzt erst, unten auf der mahnung steht:

wir stellen fest, dass sie die versandkosten bisher nicht ausgeglichen haben. bitte beachten sie, dass auch bei einer komplettrückgabe der ware, die nicht durch uns verursacht wurde, diese kundenbeteiligung zur zahlung offen bleibt.

das deckt sich aber nicht ganz mit den agb, oder?
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Zitat (Col @ 08.07.2009 21:01:36)
das deckt sich aber nicht ganz mit den agb, oder?

Keine Ahnung, du hast nur einen Teil eingestellt und da ging es nur um die kostenlose Rücksendung. Wenn du möchtest kannst du mir einmal per PM sagen um welches Unternehmen es geht.

Tatsächlich ist es so das einige Versandhäuser die Versandkosten verlangen, auch bei Rücksendung. Ist auch irgendwie verständlich.
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Zitat (Col @ 08.07.2009 21:01:36)
das deckt sich aber nicht ganz mit den agb, oder?

doch, bei bestellung der ware hast du die versandkosten akzeptiert.
der versnadhändler hat die ware an dich verschickt und somit seinen teil des vertrages erfüllt.
das rücksenden der ware entbindet dich von deiner pflicht diese zu bezahlen. und diese rücksendung ist ja auch kostenfrei, da die gesetzlich geregelten 40 euro überschritten sind.

merke: die versandkosten, bzw. die versandkostenpauschale sind grundsätzlich vom besteller zu tragen. viele versandhäuser sehen bei komplettretouren von deren berechnung ab. das ist jedoch lediglich eine kulanzentscheidung der betreffenden händler - einen rechtsanspruch hast du darauf nicht.

Bearbeitet von Don Promillo am 09.07.2009 05:20:06
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Hallo Col,

danke für deine PM.
Also dein Versandhändler hat in etwa die gleichen AGB´s, wie die meisten anderen Versandhändler auch. Direkt wird nicht auf die Versandkosten eingegangen.
Aber es dürfte so sein, wie Don schon schrieb.

Das ganze Thema ist strittig, siehe auch hier

Einen Rechtsstreit möchtest du bestimmt nicht wegen 7,49€.

Versuche dort anzurufen, ob Sie so kulant wären.....
Wenn Sie es dir dann erlassen - gut - wenn nicht zahlst die 7,49€, sonst kann es noch erheblich mehr werden.

LG

Sparfuchs
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ich hab mal ne andere frage zu den versnadkosten.
ich habe ein gerät, bei dem ein teil defekt ist.

der händler sagte, ich solle ihm das teil auf meine kosten zuschicken und rückporto beilegen. er würde es dann erstzen.

muss ich die kosten für den versand (hin&zurück) etwa alleine tragen? der kaufpreis lag weit über 100 euro.

also wie siehts aus mit dem porto bei einem garantiefall?
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Zitat (Don Promillo @ 09.07.2009 11:29:00)
also wie siehts aus mit dem porto bei einem garantiefall?

Wenn es denn wirklich ein Garantiefall ist (auch da gibts noch mal Unterschiede, fällt das noch unter Händlergewährleistung oder ist es schon die Herstellergarantie (dann muss der Händler theoretisch nichts mehr dran machen))...

Dann hilft dir das BGB weiter: §439, Absatz 2:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Zitat
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


Wie gesgat, aber nur, wenn dein Fall auch wirklich unter die Pflicht der Nacherfüllung des Herstellers fällt. Wenn er das nur aus Kulanz macht, also etwa das Gerät schon älter ist, als er die Verkäufergewährleistung bieten muss, oder der Defekt nicht unter die Gewährleistung fällt (Stichwort: "aus der Hand gefallen" ;), dann gilt das nicht.

Bearbeitet von Bierle am 09.07.2009 11:53:54
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nein, hat nix mit der herstellergarantie zu tun.
es handelt sich um ein gebrauchtgerät auf welches der händler eine garantie von 12 monaten gibt.

folgendes hab ich jetzt in seinen agbs gefunden (bildanhang).

da der kauf vor 3 wochen war, muss ich die rücksendung also schon mal nicht bezahlen. ich lege also kein rückporto bei.
wenn die 6 wochen rum sind, muss ich die kosten wohl leider selber tragen. so stehts zumindest in bierles bgb.

ok, danke :gestatten:
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danke für eure hilfe. ich werd da mal anrufen, mal sehen, was sie mir erzählen!
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hallo zusammen,

wollte euch kurz den ausgang meiner geschichte hier erzählen.
ich hab eine email an den kundenservice geschrieben, da mich ein anruf dorthin über 1,50 € pro minute gekostet hätte :blink:
ich habe also geschrieben, dass mir diese kosten nicht ganz nachvollziehbar seien und dass ich aus den agb nichts konkretes herauslese. ich bat um rechtliche hintergrundinformation.
gerade bekam ich die antwort, dass es sehr wohl in den agb erläutert wäre, dass sie einem das in rechnung stellen. aus kulanzgründen buchen sie meine forderung nun aus, ich solle mich allerdings in zukunft an die lieferbedingungen gewöhnen und halten :huh: da fehlte nur noch der pädagogische zeigefinger :D

nun ja - thema also erledigt. danke für eure hilfe!
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Bei dem Versandhaus wo ich öfters bestelle muss ich auch bei vollständiger Rücksendung den Versand bezahlen,ich habe erst letzte Woche ein Packet mit 2 Hosen zurückgeschickt .....die 5,95 für den Versand muss ich löhnen ob ich was behalten habe oder nicht ist egal.
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Zitat (fenjala @ 22.07.2009 12:26:22)
Bei dem Versandhaus wo ich öfters  bestelle muss ich auch bei vollständiger Rücksendung den Versand bezahlen,ich habe erst letzte Woche ein Packet mit 2 Hosen zurückgeschickt .....die 5,95 für den Versand muss ich löhnen ob ich was behalten habe oder nicht ist egal.

echt :o

Ich bestelle zwar äußerst selten etwas und 90% geht auch zurück, aber bezahlt habe ich da noch nie etwas.

Würde mich jetzt echt mal interessieren wo das so ist, kannst du mir ja ne PN schicken fenjala.
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Sorry Tante Ju hab's gerade erst gelesen,
ich bestelle öfters bei Otto ,
ich wusste zuerst auch nicht das man die Versandkosten trotzdem trägt :blink: bis ich ein Kontoauszug zugeschickt bekam....ihr Konto ist mit folgendem Betrag belastet.
Hab gleich nachgefragt wie die Summe zusammen gekommen sein soll da ich alles sofort Online überweise.
Da sagte mir die Dame am Telefon ich hätte in der letzten Zeit einige Packete zurückgeschickt und die Versandkosten nicht bezahlt....das hat sich dann summiert <_<
Klar das Bestellen war immer eine bequeme Sache da ich nicht so der Shoping Typ bin aber so langsam vergeht mir dann doch die Lust .
5,95 euro dafür das ich nix gekauft habe ist schon ärgerlich aber auf der anderen Seite wurde mir die Ware zugeschickt also muss ich den Versand tragen ob ich was behalte oder nicht ist dem Versandhaus egal.
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Danke fenjala :blumen:

Bei Otto habe ich noch nie bestellt.

Sind bei mir eher kleinere Versanhäuser:
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Zitat (fenjala @ 24.07.2009 23:02:23)
5,95 euro dafür das ich nix gekauft habe ist schon ärgerlich aber auf der anderen Seite wurde mir die Ware zugeschickt also muss ich den Versand tragen ob ich was behalte oder nicht ist dem Versandhaus egal.

Mit der Bahn/dem
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Zitat (Schwaller @ 25.07.2009 14:51:45)
Mit der Bahn/dem Auto ins nächste Kaufhaus ist evtl. (Hin- und Rückfahrt) auch nicht billiger... und dort findet man manchmal auch nix... also, warum vermießt dir das die Lust am Online-Shopping???

Ist bei mir deutlich teurer wie 5,95 Euro.

Aber ich kann dort vor Ort die Sachen anprobieren und habe die Aus- und Einpackerei nicht. Bei kleineren Versendern werde ich auch mal so beraten, dass ich gar nicht erst bestellen brauche, weil ich mit meiner Größe meist Probleme habe. :)
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Zitat (Schwaller @ 25.07.2009 14:51:45)
Mit der Bahn/dem Auto ins nächste Kaufhaus ist evtl. (Hin- und Rückfahrt) auch nicht billiger... und dort findet man manchmal auch nix... also, warum vermießt dir das die Lust am Online-Shopping???

Hab dein Beitrag jetzt erst gesehen...sorry!

Also ich habe diese Woche erst wieder ein Reinfall gehabt.
Bestelle 2 T-Shirt's ...echt tolle Dinger ,am Telefon wurde mir gesagt alles innerhalb 3-4 Werkstage lieferbar.
Was kommt an?? :angry:
Zwei völlig andere T-Shirt's und ein Schreiben....
tut uns leid aber die von Ihnen bestellte Ware ist leider doch nicht mehr lieferbar,anbei 2 ähnliche Artikel.....geht's noch???
Ich wollte die Ware nicht behalten und so wurde sie zurückgeschickt...wieder lauferei für mich und die Rücksendung habe ich extra nicht bezahlt...mal sehen was jetzt als Reaktion kommt.
Eigendlich wollte ich für die Jungs für Weihnachten paar Pullis und T-Shirts bestellen aber da gehe ich dann doch lieber mit GG in die Stadt bummeln und suche dort die Sachen aus. -_-

Jaaaa....ich kaufe schon Weihnactsgeschenke ein

*schäm*
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Zitat (fenjala @ 15.08.2009 10:57:59)
Was kommt an?? :angry:
Zwei völlig andere T-Shirt's und ein Schreiben....
tut uns leid aber die von Ihnen bestellte Ware ist leider doch nicht mehr lieferbar,anbei 2 ähnliche Artikel.....geht's noch???
Ich wollte die Ware nicht behalten und so wurde sie zurückgeschickt...wieder lauferei für mich und die Rücksendung habe ich extra nicht bezahlt...mal sehen was jetzt als Reaktion kommt.

diese versandkosten dürfen sie dir nicht berechnen.
werden sie wohl auch nicht, da es sich um eine ersatzlieferung handelte.
wenn sie dir die doch berechnen wollen, dann schreib denen ganz einfach, dass die geschickte ware nicht der bestellten entsprach.
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Hallihallo,
ich muss das Thema hier nochmal hochschubsen. Mir ist so, als ob ich mal gelesen hätte, dass die Versandkosten in Anpassung an das EU-Recht sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand vom Verkäufer zu tragen sind (wenn der Wert 40,00 € übersteigt). Leider finde ich im Netz nur widersprüchliche Gerichtsurteile. Kennt sich hier jemand von euch damit aus?
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:heul: Hat wirklich noch keiner von euch dieses Problem gehabt?
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das Deutsche Recht ist in § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB geklärt, das dick geschriebene in die Suchmaschine eingeben und du wirst fündig...
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hallo,

das problem kenne ich auch.
viele versender stellen sichsehr kompliziert an. am besten man schaut sich vorher das kleingedruckte an.
z.B. bei einem Möbelhaus*:
Zitat aus geschäftbedingungen:
"Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben." ist doch ein klare aussage, oder?
unter welchen umständen man zurückschicken darf. meistens muss mindesten 1 anruf/email erfolgen und eine freigabe.
ich habe schon erlebt, das versender wie z. B. ein Versand für Putzmittel u.a. * bei einem warenwert unter 50 € die waren garnicht mehr haben wollten und mir sofort das produkt ersetzt haben. (der aufwand der rücksendung ist einfach zu hoch).
lg

---
* Firmennamen editiert, da irrelevant.
Danke für's beachten.
W.


Bearbeitet von Wecker am 22.08.2011 14:42:53
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