Unmögliche Arbeitszeiten: wer ist zuständig?

Hallo,

Wenn eine Firma die unmöglichsten Arbeitszeiten vorschreibt (6-7 Tage die Woche 16-18 Stunden am Tag), ohne die Möglichkeit, Überstunden abzubauen oder auszahlen zu lassen, wenn laut Vertrag 40 Stunden vereinbart sind - kann man sich da irgendwo beschweren (außer beim Chef)? Dienstaufsichtsbehörde oder so?

Liebe Grüße
Tara
Gibt es einen Betriebsrat in Deiner Firma?
Dann wende Dich erstmal dorthin und besprich mit denen das weitere Vorgehen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
6 x 16 Stunden... das wären ja mehr als doppelt so viele Stunden wöchentlich wie der Arbeitsvertrag vorsieht... ist das auf Dauer, oder nur mal gelegentlich ein Tag? Wie auch immer, das ist arbeitsrechtlich nicht OK, auch die Versicherungsfrage sollte mal geklärt werden (seid ihr auf dem Heimweg auch versichert? Fahrt ihr überhaupt heim, oder schlaft ihr auf dem Schreibtisch??).

Ansonsten: Betriebsrat und/oder Gewerkschaft mal fragen, was die dazu sagen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Es geht nicht um mich, ich studiere noch...

Es gibt keinen Betriebsrat, die Firma ist jung und hat nur 8 Mitarbeiter bisher.

Es ist keine Ausnahme mit den Arbeitszeiten, das ist der Normalfall... 9 oder 10 morgens anfangen und dann durchgehend bis nachts um 1, 2 oder länger arbeiten. Ein freier Tag die Woche ist normal, selten gibts 2. Noch seltener 2 am Stück.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Grüß dich,

Gewerkschaft, Betriebsrat würde ich fragen, falls vorhanden. Ist der Betrieb einer Kammer angeschlossen, z. B. IHK, Handwerkskammer? Dort würde ich ebenfalls nachfragen, wie die Sache zu behandeln wäre.

Ansonsten sollte sich der Arbeitgeber schon an vertragliche Veinbarungen halten. Sicherlich gibt es Ausnahmen und Regelungen, die im Tarifvertrag stehen (sofern vorhanden), aber auch bzgl. Überstunden gibt es Regelungen. Meines Wissens nach sind es 10 oder 12 Stunden in der Woche, die als "Mehrarbeit" deklariert und ohne Ausgleich festgelegt werden können.

Ständig Überstunden leisten und das in dem von dir beschriebenen Umfang und kaum Abgeltung in welcher Form auch immer... das haut nicht hin.

Irgendwo im Netz schlummert das Arbeitszeitengesetz.

Um welche Branche handelt es sich denn?

Grüßle :blumen:
Gefällt dir dieser Beitrag?
in welcher branche, wo wird denn so gearbeitet?

ich arbeite ja im gaststättengewerbe, daher ist es für mich schon normal, in der spargelsaison.

edit wecker hatte es schon richtig. :D

Bearbeitet von gitti2810 am 30.10.2009 12:42:15
Gefällt dir dieser Beitrag?
Mal ne andere Frage wird das ganze wenigstens Gut bezahlt? ;)
Gefällt dir dieser Beitrag?
IT-Branche im weitesten Sinne und das ganze wird so bezahlt, dass die betroffene Person kaum davon leben kann. Aber einen anderen Vollzeitjob muss man halt erstmal finden... mit den Arbeitszeiten ist es nicht einfach, Bewerbungen zu schreiben, zu Vorstellungsgesprächen zu gehn und so
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (wurst @ 30.10.2009 12:41:48)
Mal ne andere Frage wird das ganze wenigstens Gut bezahlt? ;)

das wäre jetzt auch meine Frage gewesen...
Gefällt dir dieser Beitrag?
dann würde ich auch schon mal beim rechtsanwalt reinschauen. :o
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich würde bei der IHK anrufen und die Sache schildern. Die kümmern sich darum; schriftlich und notfalls auch persönlich.

Beim Anwalt (oder beim Rechtspfleger beim Amts-/Arbeitsgericht) würde ich mich schlau machen, was die Abgeltung der Überstunden betrifft... ;)

Bearbeitet von Wecker am 30.10.2009 12:48:47
Gefällt dir dieser Beitrag?
Rechtsanwalt und andere Maßnahmen, die Geld kosten, sind finanziell nicht drin. Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden :(
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hat der/die Betreffende denn einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem irgendwas zur Zeit und zur Vergütung von Mehrzeiten geregelt ist? (ist jetzt nicht als blöde Frage gedacht, ich kenne genug Leute, die nie einen schriftlichgen Vertrag bekommen haben - mich selbst eingeschlossen). Natürklich sind mündliche Verträge genauso wirksam wie schriftliche, es ist halt nur im Streitfall sehr schwer, eine Einzelheit zu beweisen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (tigermuecke @ 30.10.2009 12:50:19)
Hat der/die Betreffende denn einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem irgendwas zur Zeit und zur Vergütung von Mehrzeiten geregelt ist?

Schriftlicher Vertrag ist vorhanden, aber es steht nichts über Mehrarbeit drin. Da steht nur halt drin, dass es in Notfällen vorkommen kann, dass die Arbeitszeiten sich ändern. Das darf doch aber nicht Dauerzustand sein.

Meine eigentliche Frage wäre nach wie vor: gibt es irgendeine Behörde, denen man da vielleicht (anonym) einen Hinweis geben könnte, damit die mal aufn Deckel kriegen?

danke für die vielen Antworten schonmal.
Gefällt dir dieser Beitrag?

Diese Arbeitszeiten sind Gesetzeswiederig... ein Anwalt ist dringend zu empfehlen (Rechtsschutz vorrausgesetzt) oder die Gewerkschaft einschalten!

Es gibt ein Arbeitszeitgesetz wobei ich mir hier den §3 besonders anschauen würde...

Zitat
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


Zu beachten: Die im Gesetz mit Werktagen bezeichenten Tage sind Montag bis Samstag! Also wären kurzzeitig bis zu 60 Stunden (6 Werktage a 10 Stunden) pro Woche möglich... es muss aber ein Ausgleich erfolgen!

Alle Angeben wie immer ohne Gewähr!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Schwaller @ 30.10.2009 12:53:44)
Es gibt ein Arbeitszeitgesetz wobei ich mir hier den §3 besonders anschauen würde...

Oder §5 :pfeifen:

Wurde die Arbeit vom Arbeitsamt oder einer Zeitarbeitsfirma vermittelt?

Dann könnte sich die Person dorthin wenden.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (wurst @ 30.10.2009 13:17:09)
Oder §5 :pfeifen:

Wurde die Arbeit vom Arbeitsamt oder einer Zeitarbeitsfirma vermittelt?

Dann könnte sich die Person dorthin wenden.

Nein weder noch.. er ist da über einen Kollegen rangekommen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Wie sieht es aus mit dem Amt für Arbeitsschutz. Gewerbeaufsicht.?

Und zu einem Vorstellungsgespräch hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer freizugeben. Er darf seinen Angestellten keine "Steine" in den Weg legen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
leider ist es der Politik nicht möglich, oder man ist garnicht daran interessiert, der "Ausbeutung" der Bevölkerung entgegenzutreten ...........
Die Grundlagen hat hierzu ja die Schröder-Regierung gelegt !
Aber das hat alles nichts mit der konkreten Frage zu tun.

Alle nötigen Aufsichtsbehörden wurden ja schon genannt.

Wenn mit offenem Visier gegen solche Typen etwas unternommen wird, ist der Job weg.
Also bleibt wirklich nur die Anonym-Variante. Mal einen Tip an die Bildzeitung,
aber auch das wird nichts nutzen .......
Ich habe natürlich leicht reden; aber solche Leute gehören an die Öffentlichkeit gezerrt und aus dem Verkehr gezogen. Ohne Rücksicht auf eigene Verluste.
Diese Ausbeuter haben nur eine Chance, wenn sich ein anderer ausbeuten läßt.

Die letzte Option, die jeder Arbeitssuchende hat, ist der Bereich "Sicherheit".
Da kommt jeder unter, da auch unmögliche Arbeitszeiten und auch schlecht bezahlt. Aber dafür jede Stunde !
Könnte da einiges erzählen .......
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Schwaller @ 30.10.2009 12:53:44)
...Es gibt ein Arbeitszeitgesetz...

Ich glaube, mein Chef ist auch kein Mitglied in diesem Gesetz :D

Wir haben Regelzeit 55h je Woche, und eine Woche ohne Überstunden hatte ich auch schon ein paar Jahre nicht mehr - allerdings ist die Bezahlung - na ja, nicht gerade üppig, aber branchenüblich, und Überstunden werden vollständig bezahlt.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat
Je mehr er arbeitet, um so weniger Lohn erhält er, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil er in demselben Maß seinen Mitarbeitern Konkurrenz macht, sich daher ebensoviel Konkurrenten aus seinen Mitarbeitern macht, die sich zu ebenso schlechten Bedingungen anbieten wie er selbst, weil er also in letzter Instanz sich selbst Konkurrenz macht, sich selbst als Mitglied der Arbeiterklasse.

Karl Marx, Zitat aus Lohnarbeit und Kapital
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (supermann @ 30.10.2009 21:14:21)
...
Die Grundlagen hat hierzu ja die Schröder-Regierung gelegt !
Aber das hat alles nichts mit der konkreten Frage zu tun.
...
Diese Ausbeuter haben nur eine Chance, wenn sich ein anderer ausbeuten läßt.
...

Die Grundlagen hat kein Schröder oder sonstwer gelegt, die Grundlagen liegen im Kapitalismus an sich. Die Grundlage des Kapitalismus ist die bedingungslose Profitmaximierung, und zwar um jeden Preis bis zum Untergang.

»Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit, oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 30 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuss; 300 Prozent und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens.«
Quelle: Mein Stabühefter Klasse 11/12, 1883/84
Primärquelle: Natürlich: Das Kapital, Band 1

Bearbeitet von SCHNAUF am 31.10.2009 10:51:35
Gefällt dir dieser Beitrag?
genau ist auch von Karl Marx, eine Fußnote zum Kapital... ;)
Gefällt dir dieser Beitrag?
Tja, das alles hilft Werschaf nicht weiter.
Ich würde sagen: Anruf beim Gewerbeaufsichtsamt, denn wie hier schon richtig geschrieben, werden die korrekten Arbeitgeber geschädigt.
Sie können bei den Kostenvoranschlägen von einem Billiganbieter nicht mithalten. Und billig kann der Jetztige anbieten, da er kaum Lohn zahlt. Er zahlt eigentlich die Hälfte, da man doppelt arbeiten muß. Ist menschenverachtend und das Selbstbewußtsein leidet ebenfalls.
Ein Anruf bei der Gewerkschaft wäre auch nicht schlecht.

LOHNDRÜCKERN KEINE CHANCE!!!
Gefällt dir dieser Beitrag?
@Rumburak,

mein Zitat geht darum das der Arbeitnehmer selbst an seiner Situation schuld ist... denn mit Füßen und Mund kann solch einem Treiben wie es dieser Arbeitgeber macht entgegengewirkt werden... denn die Frage heißt ja: "Unmögliche Arbeitszeiten, wer ist zuständig?" und da ist in erster Reihe derjenige der so etwas mit seiner Arbeitskraft machen lässt... und da es genügend Leute in der Firma sind würde ich sofort einen Betriebsrat gründen um diesem Ausbeuter die Füße zu stellen...

Bearbeitet von Nachi am 31.10.2009 11:44:55
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ja Nachi, Du hast schon recht. Der AN ist in solchen Firmen das schwächste Glied in der Kette.
Ich habe eine Freundin, der geht es ähnlich. Aufmucken oder Harz4. Sie hat noch nichtmal für August den Lohn und ist alleinstehend.
Die Lohndrückerei wird noch schlimmer werden.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Rumbaruk, das ist beschämend, wenn eine Firma keine Löhne
mehr auszahlt, jedoch eiskalt weiterarbeiten lässt. Was haben die
Unternehmen mit den Geldern gemacht das verdient wurde als
die Wirtschaft noch gelaufen ist? Man fragt sich das stets. Da wird
gejammert, auch in guten Zeiten hat man nie "gelobt". Das Budget
wurde immer höher angesetzt. Man war auch damals nie zufrieden.
Aber Leute arbeiten lassen ohne Lohn ist ja wohl das Letzte
Eigennutz!! Schönes WE risiko *schäm*
Gefällt dir dieser Beitrag?
Kleine Anmerkungen zum Ursprungsthema:

So ein kleiner Betrieb im IT-Bereich mit nur acht Nasen ist obligatorisch Mitglied in der IHK, und zwar zum Mindestbeitrag.

Um einen Betriebsrat zu gründen, muss ein Betrieb mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigen. Und wie im konkret vorliegenden Fall die Arbeit eines Betriebsrats unter dem Aspekt einer solch immensen Workload auch noch erledigt werden soll, das ist illusorisch. Dass der Chefe so etwas gar nicht mag und entsprechend reagieren könnte, muss in Betracht gezogen werden.

Jeder Betrieb, der Arbeitnehmer beschäftigt, ist aber auch grundsätzlich Mitglied in der Berufsgenossenschaft (BG). Die tritt bei Arbeitsunfällen ein und ist beitragsmäßig nicht gerade billig. Es wäre nicht auszudenken, wenn einem Mitarbeiter während der Arbeitszeit aufgrund der regelmäßig mehr als zehn täglichen Arbeitsstunden ein Unfall passiert. Die BG prüft dann nämlich die Umstände und sieht so lange Einsatzzeiten gar nicht gerne. Das kann für den Chefe richtig teuer werden.

Wie gesagt, nur ein paar kleine Anmerkungen.

Grüßle,

ilwedritscheline

Bearbeitet von ilwedritscheline am 01.11.2009 11:20:16
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (ilwedritscheline @ 01.11.2009 11:15:53)
Kleine Anmerkungen zum Ursprungsthema:

Um einen Betriebsrat zu gründen, muss ein Betrieb mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigen.

Mindestens 5 Mitarbeiter, meines Wissens nach.

Also ran an die Urne.

Bearbeitet von Jeanette am 01.11.2009 13:42:41
Gefällt dir dieser Beitrag?
Stimmt 5 und 3 davon können sich wählen lassen :yes:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Es muss ne krumme Zahl sein, damit überhaupt eine Meinung geltend gemacht werden kann.

Wenn 6 Leute im BR wären und drei wären dafür und drei dagegen, hätte man keine Einigung....
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hast Recht, Eifel. Meine Infos waren da wohl veraltet. Sorry. Der Rest meiner Anmerkungen ist jedoch korrekt.

Grüßle,

ilwedritscheline

Bearbeitet von ilwedritscheline am 01.11.2009 15:33:27
Gefällt dir dieser Beitrag?
Das war meines Wissens nach.

Den Rest fand ich auch ok
Gefällt dir dieser Beitrag?
Das Arbeitszeitgesetz regelt, wann Arbeitszeiten nicht zulässig sind ArbZG. Gibt es keinen Tarifvertrag und keine Vertriebsvereinbarung, ist das für den Arbeitgeber bindend. Widerspricht der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder auch der individuelle Arbeitsvertrag den Vorschriften, sind diese Passagen des jeweiligen Vertragswerks nichtig. Gibt es in dem fraglichen Betrieb eingentlich ein Zeiterfassungssystem? Das könnte im Streitfall wichtig sein, wegen der Beweisbarkeit der Verstöße.

Wenn ich das deutsche Arbeitsrecht als Nichtjurist richtig verstehe, können Ansprüche bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht (z.B. Arbeitszeitgesetz) nur auf der Ebene des individuellen Arbeitsvertrags geltend gemacht werden. Der Schutz des Arbeitnehmers wird auf die Ebene seines Arbeitsvertrages heruntergebrochen greift dort aber. Im Falle der Kündigung (Abfindung) oder eines Unfalls (Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaft) kann das für den Arbeitgeber dann richtig teuer werden.

Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag sind dann Sache der Tarifparteien. Aber Genaueres wissen natürlich die Arbeitsrechtler. Ich bitte auch um Berichtigung, wenn Letzteres sachlich nicht zutrifft, mit entsprechenden Rechtsquellen. Wie gesagt, bin kein Jurist.

Bearbeitet von KeinPlanvonNix am 12.11.2009 18:16:00
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich war jetzt nicht im Link,
aber um ehrlich zu sein, weiß ich es auch nicht so genau.
Wichtig ist aber das Zeiterfassungssystem, welches du erwähnt hast.

Leider befürchte ich, dass ein Zeiterfasser oder Stempeluhr in diesem Betrieb NICHT an der Wand hängt.
Es sei denn, sie haben es über den PC geschaltet. So ne Art Zeitmesser im Web.
Will hier jetzt keine Namen nennen, derer gibt es 1000e.

Wir haben so ein Ding in unserer Firma.
Jedes Jahr am 2. Januar lasse ich mir meine Stunden vom 01.01 bis zum 31.12 vom Vorjahr anzeigen und speicher mir das in einem Ordner.
Der Sicherheit halber schicke ich es mir noch nach Hause.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich kenn das. Hab mal als Bereichsleiter gearbeitet im Lebensmitteleinzelhandel. Da ists noch viel schlimmer. 90-Stunden-Woche ist da nicht die Ausnahme sondern Regel. Aber ewig muss man sich sowas nicht antun, selbst nicht bei einem extrem hohen Verdienst. Wenn man den auf die Stunde umrechnet, entspricht das wahrscheinlich nichtmal dem Gehalt einer Putzfrau. Na ja bin jetzt selbständig im Internetbereich tätig. Da gibts es genügend Möglichkeiten zu verdienen wenn man Will. Man muss nur googeln. Wer sich das natürlich weiterhin freiwillig antun lässt ist selber schuld. Das ist eigentlich keine richtige Arbeit sondern man kanns sozusagen als Arbeitslosigkeit sehen. Denn man lernt dort fast überhaupt nichts. Nur permanent den ganzen Tag einfache Sachen Dutzende Male machen und machen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Pilz @ 14.01.2010 12:32:07)
90-Stunden-Woche ist da nicht die Ausnahme sondern Regel.

Wenn man mal annimmt, dass Sonntags nicht gearbeitet wird und du 6 Tage pro Woche immer gleich gearbeitet hast, dann hast du pro Tag 15 Stunden gearbeitet, plus Pause von sagen wir mal einer Stunde, plus sagen wir mal 1 Stunde An- und Abfahrt, dann warst du wenn's hoch kommt 7 Stunden täglich zu Hause... lohnt es sich überhaupt, dafür eine Wohnung anzumieten? Billiger wäre es, ein Schlafsofa ins Büro zu stellen und den Sonntag in einem Hotel zu verbringen...
Gefällt dir dieser Beitrag?
@Valtentine: wieso sontags in´s Hotel? Da tut´s doch auch noch mal die Couch im Büro :ph34r: .

Sorry, wollte nix verhunzen. Manche Arbeitszeiten ... kann nur mit dem Kopf schütteln.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Valentine @ 14.01.2010 13:45:30)
Wenn man mal annimmt, dass Sonntags nicht gearbeitet wird und du 6 Tage pro Woche immer gleich gearbeitet hast, dann hast du pro Tag 15 Stunden gearbeitet, plus Pause von sagen wir mal einer Stunde, plus sagen wir mal 1 Stunde An- und Abfahrt, dann warst du wenn's hoch kommt 7 Stunden täglich zu Hause... lohnt es sich überhaupt, dafür eine Wohnung anzumieten? Billiger wäre es, ein Schlafsofa ins Büro zu stellen und den Sonntag in einem Hotel zu verbringen...

Ja in der Tat. Uns wurde oft ein Hotel zur Verfügung gestellt. Aber Geld allein nützt ja nichts wenn dus nicht ausgeben kannst.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Tipps
Pony - selber schneiden
9 8
Wasser, das länger in der Leitung gestanden hat, nicht trinken!
Wasser, das länger in der Leitung gestanden hat, nicht trinken!
10 7
Coronavirus - Tipps fürs Home Office und Kinderbetreuung
Coronavirus - Tipps fürs Home Office und Kinderbetreuung
17 4
Einschlafhilfe für unruhige Babys
7 10
Plan für Helfer für weihnachtliche Arbeiten erstellen
5 3
Hübsche Deko für die Küche
Hübsche Deko für die Küche
21 3
Ständig müde - Was hilft gegen Müdigkeit?
Ständig müde - Was hilft gegen Müdigkeit?
29 26