Krankenkassen verlangen Zusatzbeiträge

Ich versuche gerade, das im Juraforum zu klären.
Bisher habe ich allerdings noch keine verwertbare Antwort erhalten.
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Zitat (Kartoffelfritz @ 03.02.2010 21:49:40)
Hallo Oppicker,

na dann könnte man ja eine Sammelklage anstrengen oder ?

In Deutschland sind Sammelklagen nicht zulässig, alternativ sind Musterklagen möglich.
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Zitat
In Deutschland sind Sammelklagen nicht zulässig, alternativ sind Musterklagen möglich.

Das ist mir allerdings neu. Ich dachte immer, wir 27 Franchisenehmer einer großen Optikerkette hätten 6 Jahre lang eine Sammelklage wegen Veruntreuung geführt (und gewonnen).
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Das Problem an der ganzen Misere, es wird nicht an der Wurzel angepackt. Es soll nur den Arbeitgeber entlasten, was aber nicht gelingen dürfte. Denn für den Verbraucher zählt letztendlich nur das Geld das er in der Tasche hat und nicht das was auf einem Stück Papier steht. Man hätte die Krankenversicherungen bei ihren Beitragssätzen belassen sollen und wenn ein Kasse dann Insolvent geht, müssen die Mitglieder eben wechseln. Außerdem sollte man der Pharmaindustrie mal auf die Füße treten. Trotz Krise über 5% Mehrausgaben. Dann die Ärzte sollten besser mit ihrem Rezeptblock umgehen. Ich würde es auch nicht zulassen, das ein Patient sich innerhalb von 1 Monat, nein sogar einer Woche von 3 Ärzten die gleich Diagnose geben lässt und dann doch nicht handelt, obwohl nicht schwerkrank.
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Zitat
Das Problem an der ganzen Misere, es wird nicht an der Wurzel angepackt.

Das finde ich allerdings auch!
Bietet man aber in die Tiefe gehende Lösungsvorschläge an, ist man gleich ein Umstürzler oder Kommunist.
Ich stelle fest, dass es viel mehr Leute gibt, für die der Strom aus der Steckdose kommt, als ich es mir habe träumen lassen. Und eine Art von Kadavergehorsam gegenüber einer scheinbar übermächtigen Obrigkeit. Vielleicht auch Frustrierte..
Ja es wird sogar das marode System für egoistische Zwecke genutzt, wenn man z.B. den zuhause gepflegten Opa während des Urlaubes ins Krankenhaus abschiebt, wenn Senioren/-innen aus unterbesetzten privaten Altersheime in Kliniken eingewiesen werden.

Derlei Beispiele gibt es zuhauf.
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Zitat (Oppicker @ 04.02.2010 07:54:03)
Das ist mir allerdings neu. Ich dachte immer, wir 27 Franchisenehmer einer großen Optikerkette hätten 6 Jahre lang eine Sammelklage wegen Veruntreuung geführt (und gewonnen).

Ihr hattet da sicherlich eine Streitgenossenschaft ist aber etwas anderes als eine Sammelklage.
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Zitat
Ihr hattet da sicherlich eine Streitgenossenschaft ist aber etwas anderes als eine Sammelklage.


Na gut, das sind halt die Termini von Laien. Aber es ist durchgeklungen, was gemeint ist.

Also das Feedback im Juraforum lässt zu wünschen übrig.

Einer steht auf dem Standpunkt, dass die Zusatzbeiträge durch die Kassenwahlfreiheit gerechtfertigt seien....., schließlich unterschieden sich die Kassen bzgl. (Extra-)Leistungen wie Präventionsmaßnahmen und wenn einem das zu teuer würde, könne man ja wechseln.

Ich halte diesen Standpunkt nicht für schlüssig, denn ich als Unternehmer würde erst einmal bei freiwilligen Leistungen zu sparen anfangen, bevor ich in einen schwierigen Markt mit unüblich hohen Preisen ginge und mir einen Wettbewerbsnachteil einhandelte..
Aber vielleicht sitzen bei den Kassen gar keine Unternehmer!?
Wettbewerb? Unter Krankenkassen? Bei verpflichtend gleichen Beitragssätzen? Bei KndöR?

Es ist ein unbeschreiblicher Sumpf..
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Hallo mwh, danke für die Schlaumachung meinerseits, schade eigentlich, dass es die in Deutschland nicht gibt, es machte vieles einfacher :pfeifen:
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