Versicherungsschaden ? ... mir ist etwas ganz blödes passiert

^_^ ... bei mir wurden die Heiz- und Wasserzähler diese Woche abgelesen und gleichzeitig der Wasserzähler gewechselt. Mein Wasserzulauf wurde nicht wieder aufgedreht und ich habe dies dummerweise nicht kontrolliert bevor ich meine Spülmaschine und Waschmaschine anstellte habe ~ beide Maschine funktionieren nicht mehr :heul:
Ist meine Hausratversicherung dafür zuständig, oder?? :o
Kann mir dazu Jemand einen Rat geben?
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Dieses Produkt könnte dir helfen, da es sicherstellt, dass deine Wasserleitungen nach Wartungsarbeiten vollständig geöffnet sind und die Wasserqualität aufrechterhalten wird. Indem du einen Wasserfilter verwendest, kannst du sicherstellen, dass deine Geräte nicht nur funktionieren, sondern auch vor Verunreinigungen geschützt sind.

umorismo 2 Stück Universal-Wasserhahnanschluss für Mischbatterie,Schlauchadapter jetzt bei Amazon kaufen für 4,99 € (statt 5,29 €, -6 %)! [Anzeige]

Ich fürchte mal eher, dass das unter eigene Dusseligkeit zu verbuchen ist.

Bearbeitet von Ela1971 am 26.01.2010 13:34:18
Gefällt dir dieser Beitrag?
Eigentlich wäre das wieder Aufdrehen des Wassers nicht Dein Job gewesen, wenn das Zudrehen auch nicht Deiner war. Dann nämlich wäre die Firma die die Zähler getauscht hat in der Pflicht.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Normal funktionieren Waschmaschinen und Co. ohne Wasserzulauf gar nicht ;)

Schau mal im Zulauf der Maschinen nach da ist ein Sieb das sich gerne nach dem Abstellen verstopft :pfeifen:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich würde mich an Deiner Stelle an den örtlichen Energieversorger wenden, denn wenn der zum Zähleraustausch das Wasser abstellen muß, dann ist er auch dazu verpflichtet, die Versorgung anschließend wieder herzustellen.
Aus eigener - ähnlicher - Erfahrung weiß ich allerdings, daß der Energieversorger versuchen wird, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Zur Sicherheit sprich trotzdem mit Deiner Hausratversicherung, wie das mit der Haftung in einem möglichen Schadenfall aussieht. Ansonsten empfehle ich Dir einen Anwalt, falls der Energieversorger für einen entstandenen Schaden haften muß. Die Versorger sind bei Kommunalversicherungen versichert und diese werden alles erdenkliche versuchen, nicht für einen eventuellen Schaden aufkommen zu müssen.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist ein Anwalt für diese Angelegenheit kein Problem.

Murmeltier

Bearbeitet von Murmeltier am 26.01.2010 14:09:50
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Struwwwelhex @ 26.01.2010 10:25:29)
^_^  ... bei mir wurden die Heiz- und Wasserzähler

Hier gehts wohl nicht um die Zähler vom Hausanschluß sondern in der Wohneinheit verbaute für Aufteilung des (Warm)Wasser- und Heizenergieverbrauchs.
I.d.R. besteht dafür ein Vertrag mit einer privaten Firma, die diese Meßgeräte stellt, Ablesung und Kostenaufteilung übernimmt.

Letztendlich müssen etwaige Schadensansprüche an diese Firma gestellt werden.
Es kommt darauf an, wie du vertragstechnisch zu dieser Firma gestellt bist.
Als Mieter hast du meist keinen direkten Vertrag mit der Firma. Müßtest dich in dem Fall an deinen Vermieter wenden, um die Ansprüche weiterreichen zu lassen.

Normalerweise braucht zum Wechseln dieser Wasseruhren das Wasser nicht abgestellt zu werden. ;)
Da schließt ein eingebautes Ventil dahinter beim Ausdrehen den Wasserdurchfluß selbsttätig. -_-
Gefällt dir dieser Beitrag?
hatte nicht gerade sich ein versicherungsmann an gemeldet bei uns?

ich schau, der wird sich ja besser auskennen als wir alle zusammen. :wub:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hallo,

was ich nicht verstehe, ist, dass nach dem Aufdrehen des Wassers immer noch nichts funktioniert.

Ich habe auch schon öfters versucht, meine Waschmaschine mit geschlossenem Hahn in Betrieb zu nehmen. Hat natürlich nicht funktioniert.
Nach dem Aufdrehen des Hahnes hat die Maschine sofort ihre Arbeit aufgenommen.

Ratlose Grüße

Highlander
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ne Luftblase in den Rohren könnte zu ner Verstopfung der selben führen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage