Versicherungsschaden ? ... mir ist etwas ganz blödes passiert

happy.gif ... bei mir wurden die Heiz- und Wasserzähler diese Woche abgelesen und gleichzeitig der Wasserzähler gewechselt. Mein Wasserzulauf wurde nicht wieder aufgedreht und ich habe dies dummerweise nicht kontrolliert bevor ich meine Spülmaschine und Waschmaschine anstellte habe ~ beide Maschine funktionieren nicht mehr cry_1.gif
Ist meine Hausratversicherung dafür zuständig, oder?? ohmy.gif
Kann mir dazu Jemand einen Rat geben?
Ich fürchte mal eher, dass das unter eigene Dusseligkeit zu verbuchen ist.

Bearbeitet von Ela1971 am 26.01.2010 13:34:18
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Eigentlich wäre das wieder Aufdrehen des Wassers nicht Dein Job gewesen, wenn das Zudrehen auch nicht Deiner war. Dann nämlich wäre die Firma die die Zähler getauscht hat in der Pflicht.
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Normal funktionieren Waschmaschinen und Co. ohne Wasserzulauf gar nicht wink.gif

Schau mal im Zulauf der Maschinen nach da ist ein Sieb das sich gerne nach dem Abstellen verstopft whistling.gif
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Ich würde mich an Deiner Stelle an den örtlichen Energieversorger wenden, denn wenn der zum Zähleraustausch das Wasser abstellen muß, dann ist er auch dazu verpflichtet, die Versorgung anschließend wieder herzustellen.
Aus eigener - ähnlicher - Erfahrung weiß ich allerdings, daß der Energieversorger versuchen wird, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Zur Sicherheit sprich trotzdem mit Deiner Hausratversicherung, wie das mit der Haftung in einem möglichen Schadenfall aussieht. Ansonsten empfehle ich Dir einen Anwalt, falls der Energieversorger für einen entstandenen Schaden haften muß. Die Versorger sind bei Kommunalversicherungen versichert und diese werden alles erdenkliche versuchen, nicht für einen eventuellen Schaden aufkommen zu müssen.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist ein Anwalt für diese Angelegenheit kein Problem.


Murmeltier

Bearbeitet von Murmeltier am 26.01.2010 14:09:50
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Zitat (Struwwwelhex, 26.01.2010)
happy.gif  ... bei mir wurden die Heiz- und Wasserzähler

Hier gehts wohl nicht um die Zähler vom Hausanschluß sondern in der Wohneinheit verbaute für Aufteilung des (Warm)Wasser- und Heizenergieverbrauchs.
I.d.R. besteht dafür ein Vertrag mit einer privaten Firma, die diese Meßgeräte stellt, Ablesung und Kostenaufteilung übernimmt.

Letztendlich müssen etwaige Schadensansprüche an diese Firma gestellt werden.
Es kommt darauf an, wie du vertragstechnisch zu dieser Firma gestellt bist.
Als Mieter hast du meist keinen direkten Vertrag mit der Firma. Müßtest dich in dem Fall an deinen Vermieter wenden, um die Ansprüche weiterreichen zu lassen.

Normalerweise braucht zum Wechseln dieser Wasseruhren das Wasser nicht abgestellt zu werden. wink.gif
Da schließt ein eingebautes Ventil dahinter beim Ausdrehen den Wasserdurchfluß selbsttätig. sleep.gif
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hatte nicht gerade sich ein versicherungsmann an gemeldet bei uns?

ich schau, der wird sich ja besser auskennen als wir alle zusammen. wub.gif
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Hallo,

was ich nicht verstehe, ist, dass nach dem Aufdrehen des Wassers immer noch nichts funktioniert.

Ich habe auch schon öfters versucht, meine Waschmaschine mit geschlossenem Hahn in Betrieb zu nehmen. Hat natürlich nicht funktioniert.
Nach dem Aufdrehen des Hahnes hat die Maschine sofort ihre Arbeit aufgenommen.

Ratlose Grüße

Highlander
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Ne Luftblase in den Rohren könnte zu ner Verstopfung der selben führen.
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