Frage zu Steuerklassen bei Ehepaaren + Elterngeld

Hallo ihr Lieben,

ich habe letztes Jahr geheiratet. Die ganze Zeit hatten wir in etwa das gleiche Einkommen (Differenz etwa 400 €), und hatten daher Steuerklasse 4 für beide. Jetzt verdient mein Mann wesentlich mehr als ich. Wir sind daher am überlegen die Steuerklassen zu ändern, wie es ja empfohlen wird.

Dazu habe ich zwei Fragen:
- Eigtl. würde er ja die bessere Klasse bekommen. Wir planen aber in näherer Zukunft, Kinder zu bekommen. Dann würde ich vermutlich in Elternzeit gehen, da ich meine Promotion auch nebenbei machen kann und auch Teilzeit in meinem derzeitigen Job weiterarbeiten könnte. Dann wäre es aber ja sinnvoll, wenn ich die bessere Klasse nehme, da das Elterngeld anhand des Nettoeinkommens berechnet wird, oder?

_ entstehen uns durch diese Regelung irgendwelche Verluste? Wir würden dann ja erstmal ziemlich viel Steuern bezahlen, diese dann aber im Rahmen der Steuererklärung wieder bekommen, oder?

Noch was ganz anderes:
Wir führen eine Fernehe über 350 km. Man kann sich irgendwie Freibeträge dafür in die Steuerkarte eintragen lassen. Macht dies Sinn? Ich habe nur Angst davor, dass wir nachher was nachzahlen müssen, das möchte ich unbedingt vermeiden.

So, ich hoffe, ich habe alles gut erklärt.
Vielen lieben Dank schonmal für eure Hilfe! :blumen:

Lilly

Bearbeitet von lilien-lilly am 02.03.2010 22:26:25
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hallo,

wieso bekommst Du die "bessere Klasse"? Wer von Euch beiden die "bessere Klasse" bekommt, entscheidet Ihr. Zumal es sicherlich sinnvoller erscheint, dass der Arbeitnehmer mit dem wesentlich höheren Gehalt, die "bessere Steuerklasse" nutzt.

Suche im Internet nach einem "brutto-netto-Rechner" und probiere selbst, anhand Eures Verdienstes, welche Steuerklasse für wen am sinnvollsten ist. Wenn Ihr Euch zu einer Steuerklassenänderung entscheidet, werden die Mitarbeiter bei der Stadt/ beim Kreis Euch evtl. beraten. Oder ruft einfach mal beim zuständigen Finanzamt ein. Allerdings denke ich, dass Dir die Berechnung (wie oben beschrieben) auch schon hilft.

Meines Wissens kann man die Steuerklassen aber nicht begrenzt häufig im Jahr wechseln, also überlegt Euch etwaige Änderungen gut.
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Hallo Rayka,
danke für die Antwort! Ich meinte mit "bekommen" die Aufteilung zwischen uns. Da er mehr verdient, würden wir für ihn die bessere Klasse eintragen lassen. Da ich aber irgendwann das Elterngeld bekomme, welches sich am Nettogehalt der letzten 12 Monate bemisst, müsste ich eigtl. die "bessere" Klasse nehmen, um ein möglichst hohes Nettogehalt zu erzielen. Daher gerade meine Bedenken, ob dadurch orgendwelche anderen Nachteile entstehen können. Wir würden ja dadurch im Moment eine höhere Steuerbelastung haben, oder nicht?

LG
Lilly
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Huhu nochmal,

ich habe Dir ne PN geschickt....

Ok, jetzt habe ich verstanden was Du meinst. Clever gedacht, so weit war ich noch gar nicht (Elterngeld gab es in dieser Form zur Zeit der Geburt meines Sohnes noch nicht). Allerdings gehe ich davon aus, dass auch dann das Finanzamt entsprechend die Jahressumme zählt, wer von Euch beiden das meiste Geld in den "
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Mal nach oben schieb :wacko:

Hat nicht noch jemand eine Meinung dazu? Ein "Erfahrungsbericht " wäre hilfreich.

Danke! :wub:
Lilly
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es ist steuerlich egal, wer welche steuerklasse wählt, da ihr ja zum schluß eine gemeinsame erklärung abgebt und dann alles "in einem topf" ist.

es ist nach höchstrichterlicher rechtsprechung erlaubt, dass du, obwohl du geringer verdienst, nur für das elterngeld steuerklasse 3 nimmst und dein mann 5.

wenn ihr mit dem dadurch erst mal geringerem monatlichen netto klarkommt, bis das kind da ist, dann macht das. jeder monat hilft mit, das durchschnittsnetto der letzten 12 monate vor der elternzeit anzuheben. (ob das netto ausreicht, könnt ihr mit dem angesprochenen brutto-netto-rechner (google ;) ) ausrechnen.

du kannst dir dann auch einen freibetrag wegen der erhöhten werbungskosten (wegen der doppelten haushaltsführung) eintragen lassen. am besten ist es, wenn du dazu mal zur "sprechstunde" des für euch zuständigen finanzamtes gehst und dort nachfragst, oder ihr sucht euch einen lohnsteuerhilfeverein, der euch dabei hilft.

ich entbinde in knapp 2 monaten, und wir haben, da uns das niedrigere netto nicht gereicht hätte, keine lohnsteuerklassenänderung vorgenommen. wir ändern diese erst, wenn ich wieder arbeiten gehe (direkt nach dem mutterschutz, mein mann geht in elternzeit), dann nehm ich die 3 und mein mann die 5.

eine steuernachzahlung müßt ihr wohl nicht befürchten, wenn du die 3 wählst, da dein mann mit dem höheren gehalt ja sehr viel mehr zahlen wird bei 5, als er müßte. es kann eher passieren, dass ihr dann noch einiges wiederbekommt.
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Redhairedangel,

danke für die ausführliche Antwort! :blumen:

Das hat mir sehr weitergeholfen. Ich werde einfach mal ausrechnen, was für Auswirkungen es hätte, wenn wir die Steuerklassen wechseln würden. Wichtig war mir halt, dass wir keinen reellen Verlust erleiden. Aber wenn am Jahresende eh alles zusammengerechnet wird, kann da ja nichts passieren.

Liebe Grüße
Lilly
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