Hallo, ich habe da mal eine Frage. Ist es möglich, wenn man immer schleppend bezahlt wird und nun schon seit 2 Monaten kein Gehalt bekommen hat, selbst zu kündigen,ohne eine Sperre von der Agentur zu bekommen?
Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht, oder ist vielleicht vom dem Fach und kann mir weiter helfen. Beim AA ist es mir leider telefonisch noch nicht gelungen -Warteshleife-
Danke schon mal.
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ein Arbeitsrecht Ratgeber wäre für dich hilfreich, da du dich mit den rechtlichen Aspekten und Möglichkeiten im Falle von Gehaltsverzug und Eigenkündigung auseinandersetzen kannst. So kannst du gut informiert Entscheidungen treffen und mögliche negative Konsequenzen vermeiden.
Also ich hatte das auch, monatelang kein Gehalt -oder nur schleppend- gezahlt, keiner hat sich getraut, der Firma den Konkurs anzumelden. Ich bin dann zum Chef gegangen und ihn gebeten, mir zu kündigen. Damit konnte ich die Sperre umgehen.
Viel Glück !!!
Gefällt dir dieser Beitrag?
selito
Ich würde das im Vorfeld beim Arbeitsamt abklären. Nimm Dir einen Tag frei, kriegst ja eh nix bezahlt. Erkläre denen die Sachlage. Wünsche Dir viel Glück! :trösten:
Ach und kläre im Vorfeld ab, ob die wenigstens die Sozialversicherungen zahlen. Meine wegen: Rente, Krankenversicherung etc.! Das werden sie vermutlich auch nicht tun!
Solche Arbeitgeber sind mir die Liebsten.... :labern:
Gefällt dir dieser Beitrag?
yolanda1.736 Beiträge Dabei seit: 27.12.05
Dein erster Gang sollte wirklich schnellstens die ARGE sein aber auch hier steht Hilfreiches.
YO
Gefällt dir dieser Beitrag?
Kekkilein24 Beiträge Dabei seit: 04.09.07
Danke für Eure schnellen Antworten. Da werde ich wohl morgen mal zur Agentur für Arbeit gehen.
K.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Koenich
Zitat (selito @ 24.03.2010 09:53:53)
Ach und kläre im Vorfeld ab, ob die wenigstens die Sozialversicherungen zahlen. Meine wegen: Rente, Krankenversicherung etc.! Das werden sie vermutlich auch nicht tun!
Solche Arbeitgeber sind mir die Liebsten.... :labern:
In dem Fall stünde der AG jetzt schon mit einem Bein im Knast. Ebenso wie wenn er die Lohnsteuer nicht fristgerecht abführt. Wäre insofern interessant für die Verhandlungsposition gegenüber Cheffe. Sollte der AG das tatsächlich in nem Anfall von doofwiehupe bestätigen, wäre der näxte Gang zum SV-Träger. Man soll sich wundern, wie schnell so ein Unternehmen dann abgewickelt werden kann.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ele71469 Beiträge Dabei seit: 17.02.10
Zitat (Koenich @ 24.03.2010 14:27:26)
In dem Fall stünde der AG jetzt schon mit einem Bein im Knast. Ebenso wie wenn er die Lohnsteuer nicht fristgerecht abführt.
Mein Exchef sitzt nicht mit einem Bein im Knast, sondern liegt mit zwei Beinen unter einer Palme.... Der ist nämlich einfach abgehauen....
Gefällt dir dieser Beitrag?
Kekkilein24 Beiträge Dabei seit: 04.09.07
Leider weiß ich , daß auch die KK und Lohnsteuer nicht bezahlt wurden.
Gefällt dir dieser Beitrag?
gitti28109.259 Beiträge Dabei seit: 15.07.08
gehe zum amt, du bekommst mit unter von dehnen auch eine geld unterstützung, in solchen fällen. :trösten: habe ich jedenfalls mal gehört. :wub:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Cambria10.547 Beiträge Dabei seit: 27.11.06
Zitat (Kekkilein @ 24.03.2010 09:25:46)
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Ist es möglich, wenn man immer schleppend bezahlt wird und nun schon seit 2 Monaten kein Gehalt bekommen hat, selbst zu kündigen,ohne eine Sperre von der Agentur zu bekommen?
Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht, oder ist vielleicht vom dem Fach und kann mir weiter helfen. Beim AA ist es mir leider telefonisch noch nicht gelungen -Warteshleife-
Danke schon mal.
Von einer eigenkündigung würde ich erstmal die finger lassen. Die führt soweit ich weiß unabhängig von den gründen für die kündigung zu einer sperre. Aber das amt dürfte sich brennend dafür interessieren, dass du keinen lohn kriegst. Besprich das mal mit deinen sachbearbeitertern. So kannst du eventuell einen lohnvorschuss kriegen und das weitere vorgehen mit ihnen abstimmen. Parallel dazu würde ich mich an deiner stelle mal anwaltlich beraten lassen. Denn dass dein ag nicht zahlt ist ungefähr so, als würdest du zwei wochen lang unentschuldigt nicht zur arbeit kommen. In diesem fall hätte er dir schon lang nen anwalt auf den hals gehetzt. Davor solltest du im zweifelsfall auch nicht zurückschrecken. Wenn du in einer gewerkschaft bist, kannst du auch dort hilfe holen. Viel erfolg!
Ps: übrigens ist das nichtabführen des ag-anteils eine schwere straftat. Ich würde an deiner stelle mal bei deiner kk anrufen und fragen, ob das auswirkungen auf derinen kk-scchutz hat, wenn der ag seinen anteil nicht zahlt.
Bearbeitet von Cambria am 24.03.2010 17:49:34
Gefällt dir dieser Beitrag?
Valentine
Zitat (Kekkilein @ 24.03.2010 16:39:37)
Leider weiß ich , daß auch die KK und Lohnsteuer nicht bezahlt wurden.
Weia... dann weißt du ja, was gleich morgen früh auf dem Plan steht:
- Krankenkasse anrufen - Arbeitsamt anrufen oder besser gleich aufsuchen - Rechtsschutzsversicherung checken ob da auch Arbeitsrecht mit dabei ist. Wenn ja: Anwalt einschalten. Der soll sich dann mal gleich um Sozialversicherungen etc. kümmern.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Rayka637 Beiträge Dabei seit: 31.12.05
Grundsätzlich muss niemand ohne Lohn arbeiten. Bleiben die Gehaltszahlungen länger als zwei Monate aus, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Eine Sperre bei der Arbeitsagentur gibt es dann nicht (allerdings ist es sinnvoll, vorzeitig ein Gespräch m. einem Vermittler zu führen). Eine andere Möglichkeit ist es, selbst Konsequenzen einzuleiten. Arbeitnehmer, die ihr Gehalt nicht bekommen, sind Gläubiger. Auch sie können einen Insolvenzantrag (bei der zuständigen Arbeitsagentur) formlos stellen. Davon jedoch würde ich abraten (hat irgendwie nen pelzigen Nachgeschmack...).
Sinnvoll ist die Kontaktaufnahme mit den Sozialträgern, insbesondere der Krankenkasse. Denn wird kein Lohn ausgezahlt, werden zumeist auch keine Sozialabgaben abgeführt. Auch die Krankenkasse ist also ein Gläubiger. Kassen werden in dieser Situation meist sehr schnell aktiv und stellen einen Insolvenzantrag f. d. Säumigen.
Sicherlich ist es für Dich schwierig ohne Gehalt Deine laufenden Kosten zu zahlen: Miete, Gas/ Wasser/ Strom, ... Lebensmittel pp. In diesem Fall könnte man eine sogenannte Überbrückungsbeihilfe (früher Sozialamt, jetzt evtl. d. Arge) beantragen. Ob es diese Möglichkeit noch gibt, ... da bin ich mir aber unsicher. Diese Unterstützung ist zurückzuzahlen, jedoch wird dies nach Erhalt der ausstehenden Gehälter ja kein Problem sein. Die Arbeitsagentur berät Schritt für Schritt (haben ja schließlich die Abtl. Insolvenzgeld/ früher Konkursausfallgeld) über die rechtl. Lage und wie der Arbeitnehmer sich verhalten sollte.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Nachi20.191 Beiträge Dabei seit: 04.09.07
ich würde von meiner Seite sehen das bei deinem AG eine Insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit vor liegt da das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten in einem vertretbaren Zeitraum ausgleichen zu können. Hier würde ich selbst ein Insolvenzverfahren auslösen.
Bearbeitet von Nachi am 24.03.2010 21:13:27
Gefällt dir dieser Beitrag?
Schwaller2.114 Beiträge Dabei seit: 03.01.09
Mein Tipp... und ich hab genau das ende letzten Jahres erlebt:
Sag deinem Chef, dass es nur 3 Monate Insovlenzausfallgeld gibt und er gefälligst Insolvenz anmelden soll. Da er sonst wegen Insolvenzverschleppung dran kommen könnte. Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, dann sprich mit der und deinem Anwalt. Klär alle Schritte im Vorfeld ab. Frag bei deiner Krankenversicherung nach, ob die Beiträge bezahlt wurden. Frag beim Arbeitsamt nach, ob du selber Insolvenzausfallgeld beantragen kannst... da werden die sicherlich sehr schnell hellhörig.
Bedenke das Direktversicherungen auch nicht mehr bezahlt werden, evtl. erlischt der Versicherungsschutz.
Und jetzt das Wichtigste überhaupt: Schreib deinem Chef eine Mahnung und lass dir den Empfang bestätigen. In die Mahnung gehört unbedingt rein: - den genauen Brutto-Lohn den du einforderst und für welchen Zeitraum du den einforderst - ein Zahlungsziel... zahlbar bis spätestens (Datum) - Einfordern der Zinsen laut §288 BGB
Meine sah so aus:
Mahnung wegen Lohnverzug
Sehr geehrter Herr ******,
wie schon mehrfach mündlich erwähnt stehen zurzeit noch die Lohnzahlungen vom
Juli 2009 - XXXX € und August 2009 – XXXXX€
aus. Ich fordere sie daher auf, die ausstehenden Löhne (zusammen Brutto: XXXXX€) bis zum 16.09.2009 zu begleichen.
Sollten sie der Aufforderung nicht nachkommen, bestehe ich auf den mir laut §288 BGB zustehenden Verzugszins.
Des Weiteren behalte ich mir vor, neben weiteren rechtlichen Schritten, meine Arbeitsleistung bis zur Zahlung der Ausstände zurück zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Schwaller
Ich hoffe das hilft dir weiter... ach ja, die vom AA haben wie mein Anwalt auch gesagt, das man unter diesen Umständen keine Sperre bekomt... mein Anwalt hat aber auch gesagt dass die beste Chance an sein Geld zu kommen keine Kündigung ist... sollte es zur Insolvenz kommen wäre es sonst automatisch Insolvenzmasse und dann biste mit 2 Monatslöhnen nur ein kleines Licht bei den Gläubigern...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Schwaller2.114 Beiträge Dabei seit: 03.01.09
Zitat (Nachi @ 24.03.2010 20:57:52)
ich würde von meiner Seite sehen das bei deinem AG eine Insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit vor liegt da das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten in einem vertretbaren Zeitraum ausgleichen zu können. Hier würde ich selbst ein Insolvenzverfahren auslösen.
Das war auch unser weg, aber die Mahnung sollte vorher beim Arbeitgeber sein... also nur eine kurze Frist setzen (5 Tage) und dann die Insolvenz auslösen wenn nix geht!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Kekkilein24 Beiträge Dabei seit: 04.09.07
Also erst mal ganz lieben Dank an alle die mir so hilfreiche Tipps gegeben haben. Heute morgen war ich beim Amt und habe es angemeldet, von dort bekomme ich einen Anruf von der Leistungsabteilung,wie ich mich verhalten soll. Die Abmahnung auf Grund der fehlenden Gehälter habe ich eben auch gleich geschrieben. Nun muß ich noch bei der KK mal nachfragen und bei der Rechtsschutzversicherung, denn es wird ja auf eine Klage hinaus laufen. Also noch mal vielen vielen Dank. K.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Cambria10.547 Beiträge Dabei seit: 27.11.06
Kekkilein, selbst wenn du für das Arbeitsrecht nicht rechtsschutzversichert bist (was häufig der Fall ist...), dann würde ich an deiner Stelle nicht vor einer Klage zurückschrecken. So teuer ist das oft nicht und vor den Arbeitsgerichten muss man sich nicht zwangsläufig von einem Anwalt vertreten lassen. Gewerkschaften helfen da gerne weiter, sofern du in einer bist *werbungwerbungwerbung* ;)