Geldgeschenke auf der ARGE angeben?

Hallo!!!

Eine Freundin von mir hatte geburtstag und hat von ihren lieben Verwanten Geld bekommen. Muss sie dieses Geld auf der ARGE angeben oder nicht?
Sie will es bar ins Sparschwein stecken, ist ja nicht verboten.
Muss sie trotzdem angeben das sie das Geld bekommen hat?

Normalerweise würde das kein Mensch merken, solange sie das Geld nicht auf ihr Konto überweist?
Würdet ihr das geschenkte Geld angeben?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Eine Diskrete Spardose wäre hilfreich in dieser Situation, da sie ermöglicht, das Geld sicher zu verwahren, ohne es auf ein Bankkonto einzuzahlen. So kann deine Freundin das Geschenk diskret behalten und gleichzeitig den Überblick über ihre Ersparnisse behalten.

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Nöö,so viel wird es nicht sein ;) auserdem ist es kein Einkommen.
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Wenn es sich nicht um (hundert-)(zehn-) tausend(e) EURO handelt, würde ich mir da keine Sorgen machen.

YO
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Also echt jetzt... sowas würde ich nicht angeben. Soll sie sich einen schönen Tag davon machen ohne schlechtes Gewissen, fertig B)
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Ich würde es persönlich auch nicht angeben. warum auch?
Ich bin auch nicht wegen jeden 20 euro schein den meine Eltern mir geben haben zur ARGE gerannt.
Mich interessiert es nur wie es rechtlich mit sowas aussieht.
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Hallo,
Ich hab erst vor kurzem gelesen das man alles ab 50 Euro angeben muss.
Da hat wohl eine Oma den Kindern 100 Euro überwiesen und das wurde dann auf den Hartz 4 Satz angerechnet.50 Euro wären wohl frei.Ich bin mir aber nicht 100% sicher.
Wer Bargeschenke angibt ist Dumm.
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Ich bin grade nicht GANZ SICHER:Aber das Problem ist, WENN die ARGE dahinter kommt, (wie auch immer), dann bekommt man sicherlich Probleme, sprich, es wird angerechnet, da es ab einem bestimmten Betrag als Einkommen gilt, bzw. wenn man "Einkommen" nicht angibt, dann ist es wohl eine "Ordnungswidrigkeit". Es kommt aber sicher auch auf die die örtliche ARGE und auf die Höhe des Betrages an. Wie gesagt, ich weiss es nicht genau...

LG Letti

Bearbeitet von Letrina am 16.04.2010 12:24:13
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Warum nicht einfach anrufen und fragen? (Mußt ja keinen Namen angeben)

YO
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Zitat (schwarzesschaf @ 16.04.2010 10:00:48)
Hallo!!!

Eine Freundin von mir hatte geburtstag und hat von ihren lieben Verwanten Geld bekommen. Muss sie dieses Geld auf der ARGE angeben oder nicht?
Sie will es bar ins Sparschwein stecken, ist ja nicht verboten.
Muss sie trotzdem angeben das sie das Geld bekommen hat?

Normalerweise würde das kein Mensch merken, solange sie das Geld nicht auf ihr Konto überweist?
Würdet ihr das geschenkte Geld angeben?

Um allen Vermutungen mal aus dem Wege zu gehen - es gibt ein Forum, in welchem man kompetente Hilfe und Antworten bekommt:

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/for...=vbcmsarea_home

Es wäre das Neueste was ich höre, dass man Geburtstagsgeschenke bei der Arge melden muss. Die Arge prüft Kontoauszüge, das weiß man wohl. Aber was hat die Arge mit Geburtstagen zu tun?
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Zitat (yolanda @ 16.04.2010 12:45:11)
Warum nicht einfach anrufen und fragen? (Mußt ja keinen Namen angeben)

YO

Das würde ich jetzt auf keinen Fall machen, mit etwas Pech erkennen sie dich an der Stimme.

Nutzt doch mal den Link von Hilla. Ich war da auch mal, nur mir konnte nicht geholfen werden, vielleicht war aber da die Problematik zu speziell. ;)
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Das mit dem Sparstrumpf ist aber auch so eine Sache.... will niemandem etwas unterstellen, aber sowas zieht Gerichtsvollzieher "magisch" an. Und da ALGler deren Hauptklientel sind tät ich mir dann für de Sparbüchse ein sehr gutes Versteck aussuchen.
Allerdings kann von der Arge keiner sehen ob der Fuffi (oder Hunni) zusammengespart ist, oder geschenkt oder gefunden oder sonstwas. Kommt halt immer auf die Höhe des Betrages an!
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Zitat (tante ju @ 16.04.2010 13:06:13)
Das würde ich jetzt auf keinen Fall machen, mit etwas Pech erkennen sie dich an der Stimme.

Mann muss ja nicht bei seiner Arge anrufen... reicht auch beim Nachbarbezirk... nur im gleichen Land sollte es sein.

Ach ja, viel wichtiger wäre es eine Telefonzelle zu nutzrn oder zumindest die Nummer zu unterdrücken... das wird schneller identifiziert als die Stimme!
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meine Spardose hieß Mama. Meiner Mama hab ich mein geld immer gegeben und sie hat es aufbewahrt und wenn ich was gebraucht hatte. Hat sie es mir geben.
Da ich es soger fertig gebracht habe von meinen ALGII noch jeden Monat zu sparen. Nicht viel aber immerhin, war ich nie im minus.
Von den geld hab ich eigentlich immer ganz gut gelebt, es ist zwar nicht viel aber es reicht um meine Tierarztkosten zu decken.

Ich finde Sparstrümpfe nicht schlimm, sowas braucht man auch ab und an.

Mit gerichtsvollziehern kenn ich mich nicht aus. Bei mir war noch keiner auf Besuch, ich glaub das wertvollste was ich besitze von Materialwert her, Ist mein Hund. Ansonsten haben wir noch einen Röhrenfernsehr usw... .

Bearbeitet von schwarzesschaf am 16.04.2010 14:16:39
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Dann kann man dich nur beglückwünschen... leider schaffen es nicht alle ihre Finanzsituation so unter Kontrolle zu haben. Sparstrümpfe sind nichts schlimes... ganz im Gegenteil! Ich weiß halt von einem Gerichtsvollzieher aus meinem Bekanntenkreis, dass viele denken die Sparbüchse wär nicht interessant für ihn... und dann doof guggen wenn er sie einpackt. Und davor wolt ich eben warnen. War nicht direkt auf dich bezogen! :blumen:
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dass die arge ein interesse daran hat, von geldgeschenken zu erfahren, kann ich mir schon vorstellen. Wenn man nen tausender zum geburtstag bekommt, könnte man von dem geld ja schon recht lange leben, ohne auf die amtskohle angewiesen zu sein. (sehr theoretischer fall :))
Aber dass die wegen nem zwanziger oder nem fuffi einen aufstand machen, glaube ich nicht. Man darf sich ja auch zb iim rahmen eines 1eurojobs etwas dazu verdienen. Wieso sollte dann ein einmaliges kleineres geldgeschenk zum problem werden?
Zur sicherheit würde ich aber mal anrufen und fragen. Man kann ja auch für die freundin anrufen und fragen, so nach dem motto 'guten tag, mein name ist blablabla, wenn ich einem freund 20 eu zum gebutstag schenke, wird ihm das abgezogen oder muss er das melden?'.
So kriegt die arge nicht raus, wer das geld kriegt und du hast eine verbindliche info.
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Naja was brauch man den schon groß wenn man alleine ist?
Luxus hatte ich nie wirklich, bis auf Kosmetik und sowas. halt auf Klamotten hab ich extrem viel wert gelegt, auch in ALGII Zeiten.
Essen hab ich mir von de Tafel geholt und auch sonst immer alle Vergünstigungen wargenommen.
Die Disco und weggeh Maus war ich noch nie.
Vorstellungngsgespräche hab ich Grundsätzlich immer auf Freitags gelegt oder Montags gelegt, weil ich immer zum Wochenende nach hause gefahren bin.
So hatte ich nie zusätzlich Kosten, was das betrifft. Von der ARGE gabs ja die Kosten immer zurück... . halt fleißig Bewerbungen geschierben, wegen den 5 Euro. ich hatte im Monat gut zusätzlich immer 100 Euro Bewerbungskosten zurück bekommen.
Einen Nebenjob hatte ich auch, also wenn man sich bemüht und sich bissel gescheidt anstellt kommt man klar.

Einen 1 Euro Job hatte ich auch noch, also ich konnte nie klagen, fast nie, was das Geld angeht.

Ich glaub auch nicht das die ARGE wegen 50 Euro einen Aufstand macht, bei 1000 Euro wäre das was anders glaube ich.

Bearbeitet von schwarzesschaf am 16.04.2010 14:34:54
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Ich glaube, angeben "müssen" muss sie es eigentlich schon.
Wenn ich mich richtig erinnere, fragt die ARGE auch Barvermögen ab.

Ich selbst würde es aber trotzdem nicht angeben B) :P
(also kommt jetzt auf die Höhe an. Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier nicht um tausende von Euro handelt. Dann wäre es natürlich schon fair, dies anzugeben).

So lange es keine Kontobewegungen gibt, wie soll die ARGE da drauf kommen?
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Über 50 Euro muss man rechtlich gesehen angeben, unabhängig davon, ob man es zu Weihnachten, zum Geburtstag oder nur so bekommen hat. Und nach meinem Wissensstand gelten diese 50 Euro pro Jahr. Meine Cousine hatte da schon Ärger wegen, weil sie zu Weihnachten mehr Geld bekommen hatte und das ihr dann abgezogen wurde.
Eigentlich muss man sogar Sachgeschenke angeben, wegen deren Wert. Das finde ich allerdings wirklich total unfaiur, denn im Grunde kann ich dann meinem ALG2-beziehenden schlimmsten Feind einfach was Teures schenken, was er nicht mehr verkauft kriegt (z.B. Flugtickets für ein unbeliebtes Ausflugsziel außerhalb der Saison) und dann die Arge davon wissen lassen, und schon hab ich ihn so richtig reingeritten. Nee, find ich nicht gut, sowas.

Bearbeitet von fnü am 16.04.2010 16:02:58
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Zitat (fnü @ 16.04.2010 15:58:58)
Über 50 Euro muss man rechtlich gesehen angeben, unabhängig davon, ob man es zu Weihnachten, zum Geburtstag oder nur so bekommen hat. Und nach meinem Wissensstand gelten diese 50 Euro pro Jahr. Meine Cousine hatte da schon Ärger wegen, weil sie zu Weihnachten mehr Geld bekommen hatte und das ihr dann abgezogen wurde.
Eigentlich muss man sogar Sachgeschenke angeben, wegen deren Wert. Das finde ich allerdings wirklich total unfaiur, denn im Grunde kann ich dann meinem ALG2-beziehenden schlimmsten Feind einfach was Teures schenken, was er nicht mehr verkauft kriegt (z.B. Flugtickets für ein unbeliebtes Ausflugsziel außerhalb der Saison) und dann die Arge davon wissen lassen, und schon hab ich ihn so richtig reingeritten. Nee, find ich nicht gut, sowas.


Rein rechtlich kenne ich das auch so.
Aber ehrlich, angeben würde ich es auch nicht, wenn es sich nicht gerade um nen Hundi handelt.

Anrufen bei der Arge? :hmm:
Ich würde doch keine schlafenden Hunde wecken.
Geld nehmen, was schönes gönnen und gut ist.
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Zitat (Schwaller @ 16.04.2010 13:43:19)
Mann muss ja nicht bei seiner Arge anrufen... reicht auch beim Nachbarbezirk... nur im gleichen Land sollte es sein.


Schwaller im nächsten Arge-Bezirk können vielleicht schon wieder andere Richtlinien gelten. Das ist von Kommune zu Kommune verschieden wie sie es händeln.
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Zitat (tante ju @ 16.04.2010 20:39:17)
Schwaller im nächsten Arge-Bezirk können vielleicht schon wieder andere Richtlinien gelten. Das ist von Kommune zu Kommune verschieden wie sie es händeln.

Das dacht ich mir schon irgendwie... aber so ne gewisse Richtlinie kann man sicher raushören... dacht ich zumindest...

Aber ich find den Anrufvorschlag von Cambria nicht schlecht... :blumen:
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Zitat (Schwaller @ 16.04.2010 13:43:19)
Mann muss ja nicht bei seiner Arge anrufen... reicht auch beim Nachbarbezirk... nur im gleichen Land sollte es sein.

Ach ja, viel wichtiger wäre es eine Telefonzelle zu nutzrn oder zumindest die Nummer zu unterdrücken... das wird schneller identifiziert als die Stimme!

Die haben aber eine bundesweit einheitliche Servicenummer. Ich krieg also immer den Ort, von dem ich gerade anrufe. Und nicht jede ARGE gibt an die Kunden die Nummern der Kundenbetreuer raus.

Ich würds in die Spardose stecken und gut ist. Es handelt sich wohl nicht um Tausender. Zudem gibt es einen Vermögensfreibetrag, also dürfen auch ALGII-Empfänger etwas besitzen.
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