Ich will hier raus -: - und zwar nicht erst in 6 Monaten!

In: Wohnen
Hallo ihr Lieben,

wir haben unsere Traumwohnung gefunden, bezugsfertig ab 1. November 2005.
Freihalten könnte man sie uns vielleicht bis 1. Januar 2006.

Dummerweise wohnen wir in unserer jetzigen Wohnung jetzt 5 Jahre, und trotz der neuen Regelung der Kündigungsfristen fallen wir noch unter die Altmietverträge, wo eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zulässig ist. Mist!

Hat irgendjemand Ideen, wie ich trotzdem hier rauskomme?
Den einzigen Mangel, den die Wohnung zumindest im Sinne von "nicht mehr tragbar" aufweist, sind nicht funktionierende Heizungen. Auch wenn ich Zweifel daran habe, dass sie das Problem in den Griff bekommen, muss ich den Vermieter ja erstmal unter Fristsetzung auffordern, diesen Zustand zu ändern, bislang erfolgte das nur telefonisch.

Ist das Heizungsproblem denn ein Grund für eine fristlose Kündigung?
Einen Nachmieter zu finden, ist in der Kürze der Zeit recht schwer...

Händeringende Grüße
Minikeks
Hi Keksi smile.gif

Hmmm... ist es nicht so, dass der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1.6.2005 festgelegt hat, dass die 3-monatige Kündigunsgfrist nun auch für Altverträge gilt?
Bin mir da gerade ein bissl unsicher unsure.gif Aber wenn es an dem ist, dann hättet ihr freie Bahn, bzw. einen Monat zu überbrücken, wenn es mit der 3-Monatsfrist hinhaut smile.gif

Nicht funktionierende Heizungen sind kein Grund für eine fristlose Kündigung, wohl aber für eine Mietminderung, sofern der Vermieter den Zustand nicht beseitigt.

Grüßi
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Nachmieter suchen?
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Frag mal bei deinem Mieterbund e.V. in deiner Nähe nach (telefonisch), die geben eine Kurzauskunft auch für Nichtmitglieder!!!! Oder Ruf mal sofern vorhanden bei deiner Rechtsschutzversicherung ph34r.gif an, die haben Juristen, die sich den ganzen Tag mit nichts anderem beschäftigen...!

Hoffe es hilft dir.

Ist glaub ich in dieser Hinsicht wirlich besser, wenn du gleich jemand zu Rate ziehst der Ahnung davon hat, als wenn du dir unnötig ärger einhandelst. wub.gif
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Ich würde auch auch Nachmieter suchen empfehlen !
Wenn sie drei Nachmieter abschlägt kannst raus,
so ist eigentlich die Regelung.

Wir haben nun acuh ne Super WOhnung gefunden,, und mussten hier noch drei Monaten bleiben, weil uns die Vermieterin nicht früher gehen lassen wollte sad.gif

Gruss lanie
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Zitat (lanie, 09.10.2005)
Ich würde auch auch Nachmieter suchen empfehlen !
Wenn sie drei Nachmieter abschlägt kannst raus,
so ist eigentlich die Regelung.


Leider ist das ein Gerücht, es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür. sleep.gif
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Oder wenn irgendwie machbar als letzte Lösung für die Übergangszeit 2 Mieten zahlen. Ist fies aber wenn es nicht anders geht. Hat einen Vorteil: Du hast massig Zeit zum renovieren und umziehen, Du kannst gemütlich die neue Wohnung in Schuss bringen udn alles dorthin schaffen, brauchst keinen LKW für den Umzug weil Du ja iommer mit kleinen Mengen fahren kannst udn kannst in der neuen Wohnung am Tag X einziehen, die andere leer stehen lassen und für diese zeit auch gleich z.B. Strom und Wasser abziehen lassen bei deinen Kosten, weil Du sie nicht mehr nutzt.

ich weiss das ist finanziell ein echtes Problem, aber falls es machbar ist und als letzte Lösung... sad.gif

Murphy
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Zitat
Kündigungsfristen fallen wir noch unter die Altmietverträge, wo eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zulässig ist. Mist!


ich denk nicht dass dieser vertrag noch gilt. in unserem in der alten wohnung
stand auch eine 4 monatige k'frist. da diese fristen aber geändert wurden kantonal
waren wir schwupps...nach 3 monaten draussen laugh.gif laugh.gif laugh.gif frag doch mal nach...
ich selbst hab das vor zwei jahren nicht mal mitbekommen und hab auf 4 monate gekündigt. der vermieter selbst machte mich darauf aufmerksam, ich glaub der war froh dass er uns los war nach 35 jahren, so konnte er die wohnung teurer wiedervermieten laugh.gif laugh.gif laugh.gif was er auch getan hat tongue.gif tongue.gif
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Ihr Lieben,

ich danke euch erstmal für eure schnellen Antworten!

Wenn inzwischen tatsächlich gilt, dass die Altverträge in dieser Hinsicht nicht mehr gelten, wäre das natürlich prima. Da werde ich nochmal intensiv nach googlen, bislang hat er mir nur anderslautende Entscheidungen ausgespuckt. sad.gif

Ansonsten haben wir natürlich an einen Nachmieter gedacht. So kurzfristig ist das allerdings schwer - den Mietvertrag müssten wir alsbald unterschreiben, und auf gut Glück ist zu riskant.

Eine doppelte Mietzahlung ist uns nicht möglich, da fällt die Hälfte unserer Einnahmen weg. sad.gif Und da wir uns teilweise neu einrichten wollen, brauchen wir jeden Cent.

Aber mal schauen. Ich rufe morgen erstmal den Vermieter an, vielleicht ist der ja auch kulant oder kennt einen Interessenten. Und jetzt google ich mich durch den §§dschungel. wink.gif

Danke euch nochmals! wub.gif
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Zitat (Wecker, 09.10.2005)
Hmmm... ist es nicht so, dass der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1.6.2005 festgelegt hat, dass die 3-monatige Kündigunsgfrist nun auch für Altverträge gilt?

Ja, die Weckerin hat völlig recht - seit 1.4.2005 gilt vierteljährliche Kündigungsfrist für ALLE Mietverträge, auch die alten... habe mich neulich beim Rechtsanwalt danach erkundigt, da wir schon über 10 Jahre hier wohnen und wahrscheinlich im nächsten Jahr ausziehen werden - wenn der Vermieter quiekt, gleich von einem Anwalt einen entsprechenden Brief aufsetzen lassen.

Bearbeitet von fiona123 am 09.10.2005 21:29:31
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Ihr Schatzis, ihr! Ich habs gefunden! *glücklichstrahl*
Hoffentlich reicht der 1. März für diese Wohnung!
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fiona hat recht. Hab's Dir hier nochmals rauskopiert.


Außerdem sind Kündigungsfristen einzuhalten. Bei der Vermieterkündigung kommt es auf die Wohndauer an: drei Monate Kündigungsfrist, wenn der Mieter bis zu fünf Jahren in der Wohnung gelebt hat, sechs Monate bei mehr als fünf Jahren und neun Monate bei mehr als acht Jahren Wohndauer. Will der Mieter ausziehen, kann er immer mit dreimonatiger Frist kündigen, egal, wie lange er in der Wohnung gewohnt hat.
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Ihr Lieben,

es hat leider trotzdem nicht gereicht. Der Vermieter hat jemanden gefunden, der sofort reinzieht. *näschenschnäuz*

Naja. Andere Vermieter haben auch hübsche Wohnungen. *such*
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Genau das Problem hatte ich auch... Ich hatte auch einen 15 Jahre alten Mietvertrag- und da gilt immer noch die alte Regekung.
Es hängt aber davon ab, wie der Mietvertrag formuliert ist - Stehen im Mietvertrag explizit die alten Regelungen drin (also ungefähr so : nach 6 Jahren 12 Monate Kündigungsfrist), dann gilt das noch bis zum 1. Juni 2005. Steht nur noch drin: "nach den gesetzlichen Kündigungsfristen" ohne Aufführung der genauen Mietdauer), dann nicht..
Ich z.B. habe im Oktober 2004 meinen Mietvertrag zum 31.1.05 gekündigt..das ging nicht...ich bin verpflichtet, ein Jahr lang weiter Miete zubezahlen, wenn ich keinen Nachmieter finde, den er akzeptiert...
Und ich hab bis Juni doppelte Miete bezahlt (das ging auch nur, weil ich eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen habe), danach hatte ich kein Geld mehr und habe auch nicht weiter bezahlt... Es kam weder eine Beschwerde noch eine Mahnung von ihm - was mich doch sehr verwundert hat...
Nun ja, einer nackten Frau kann man auch nicht in die Tasche greifen...
Und er hat bis heute noch keinen Nachmieter gefunden!

Bearbeitet von Chaosweib am 13.10.2005 22:28:41
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Zitat (Minikeks, 13.10.2005)
Ihr Lieben,

es hat leider trotzdem nicht gereicht. Der Vermieter hat jemanden gefunden, der sofort reinzieht. *näschenschnäuz*

Naja. Andere Vermieter haben auch hübsche Wohnungen. *such*

console.gif console.gif console.gif
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Minikeks das tut mir sehr leid, hätte mich für Dich wirklich gefreut console.gif console.gif

Aber DU findest wieder was schönes, bestimmt.
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meine Freundin hat auch einen alten Vertrag und eigentlich noch 2 Jahre Restlaufzeit ( 15 Jahre ).
Nun hat ihr Mann eine Neue und sie will so schnell wie möglich raus.
Er will die 2 Jahre noch mit ihr gemeinsam dort wohnen!!
Laut Mieterverein haben sie jetzt ein Kündigungsrecht von 3 Monaten.


Don.
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