Ärger mit den Arbeitgeber wegen Katze

In: Tiere
Hallo

Ein Arbeitakollege meines Freundes hat eine Katze auf den Weg zur Arbeit angefahren. Unabsichtlich wohl bemerkt.
Er ist sofort mit ihr zum Tierarzt gefahren und hat auf der Arbeit angerufen und erklärt was passiert ist.
Der Katze geht es den Umständen entsprechend wieder ganz gut, aber dafür hat er einen Haufen Äger auf der Arbeit.
Der Chef droht ihm jetzt mit einer fristlosen Kündigung, weil er wegen einen unwichtigen Grund zu spät auf der Arbeit erschienen ist.Halt nur wegen einer angefahrenen Katze

meine frage ist die, darf der Arbeitgeber das?
ich dachte es gibt immer noch das Tierschutztgesetzt an das man sich halten sollte?

Die Katze wäre ohne Hilfe gestorben, hat der Tierarzt gesagt.
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Ich denke mal, das ist nicht rechtens von Seiten des Arbeitgebers..

Würde es in diesem Fall nicht ebenso wie beim Menschen als unterlassene Hilfeleistung zählen, wenn man das Tier einfach so sterben läßt?? Ich meine, ja! Außerdem gibt es ein Tierschutzgesetz.

Naja, der Chef hätte auch mal 5 grade sein lassen können. Aber heutzutage geht es meist nur noch ums Geld und der Mensch zählt nicht mehr - leider!
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Ich kann mir nicht vorstellen,das der Arbeitgeber deshalb kündigen darf,
wenn man einmal zu spät zur Arbeit kommt,egal aus welchem Grund.
Ich finde die Person hat richtig gehandelt.
Ich würde noch mal ein ruhiges Gespräch mit dem Arbeitgeber führen,
vielleicht hat er überreagiert und sieht es auch ein.
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Also für ne Fristlose Kündigung ist es meiner Meinung nach auch zu wenig Grund... aber rein Rechtlich gesehen ist das eine ganz andere Sache... soweit ich weiß wird ein Tier eher als Sache gehandelt denn als Mensch... genau genommen wärs also Sachbeschädigung... oder bin ich da aufm falschen Dampfer?
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da gab es mal einen Fall vor ein paar Jahren, da hat jemand seinen Hund früh fast tot im Körbchen gefunden. Der Mann hat zuerst den Tierarzt aufgesucht und den AG erst nachdem der Hund in Ärztlicher Obhut war angerufen. Der Mann durfte gekündigt werden. Er hätte nach Auffassung des Gerichts erst den AG informieren müssen und dann das Tier retten dürfen. Hier hat es die Reihenfolge seiner Handlungen gemacht.
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Eine Kündigung allein aus diesem Grund ist wohl nicht möglich,er kann
als erstes eine Abmahnung erteilen nach mehrmaligen Aussprechen dieser kann es
zur Kündigung kommen.Aber ob dafür die Katze ausreichend als Kündigungsgrund ist
wage ich zu bezweifeln.

LG
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ich finde es schlimm, das er Äger hat. Was hätte er machen sollen? Die katze sterben lassen?
ich hätte es auch nicht anders gemacht, muss ich ehrlich sagen und auch eine Abmahnung in kauf genommen.
Selbst wenn ich zur Arbeit müsste und einer meiner ratten würde es sehr schlecht gehen, würde ich auch zu erst zum Tierarzt gehen und ann zu Arbeit,

Mache Chefs sehen nur den Arbeitsausfall, schlimm ist die Welt.
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Zitat (Nachi @ 20.04.2010 21:21:01)
da gab es mal einen Fall vor ein paar Jahren, da hat jemand seinen Hund früh fast tot im Körbchen gefunden. Der Mann hat zuerst den Tierarzt aufgesucht und den AG erst nachdem der Hund in Ärztlicher Obhut war angerufen. Der Mann durfte gekündigt werden. Er hätte nach Auffassung des Gerichts erst den AG informieren müssen und dann das Tier retten dürfen. Hier hat es die Reihenfolge seiner Handlungen gemacht.

Es ist wohl wie im drastischsten Falle beim Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit: ERST in der Arbeit anrufen ("Sorry, Leute, verdammt - ich komme später, hab 'nen Hirsch in der Kühlerhaube hängen -
Arbeit geht immer vor Katastrophe... und vor dem Gesetz ist ein Tier nach wie vor nur eine Sache, so traurig das ist. :(

Eine Kündigung würde das Verhalten (der Fahrer hat die Katze nicht einfach liegengelassen, sondern sich gekümmert, außerdem ist ihm die Situation nicht alltäglich, er war vielleicht unter Schock) sicher nicht rechtfertigen, aber mit einer Abmahnung wird er ggf. rechnen müssen (hat nicht sofort zuerst in der Arbeit Bescheid gegeben).
Vorsicht: ist der Kollege vielleicht wegen anderer Sachen "unter Wind" beim Vorgesetzten und man sucht nach Gründen, ihn loszuwerden? ;) Da käme sowas sicher nicht ungelegen...
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Zitat (schwarzesschaf @ 20.04.2010 21:24:32)
Mache Chefs sehen nur den Arbeitsausfall, schlimm ist die Welt.

Willkommen in der Arbeitswelt - das ist alltäglich. Und fast alle Chefs sehen das inzwischen so.

Es gibt sogar solch tolle Vorgesetzte, denen das Hinscheiden Deiner allernächsten menschlichen Familienangehörigen (Vater, Mutter) völlig am A... lang geht, und Du kriegst als Antwort auf die Frage, einen Tag deswegen frei haben zu wollen, um dich verabschieden fahren zu können: "Wieso?! Der Olle da drüben stirbt doch auch ohne dich. Wir haben Aktion, kriegen Ware..." :ph34r:
Selbsterlebt. :ph34r:

Das war der einzige Job, den ich von heute auf morgen genau deswegen geschmissen habe - um bessere Arbeit zu bekommen. Es war mehr als richtig so.

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 21.04.2010 03:40:08
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Zum Glück gibt's auch andere Vorgesetzte. Als mich vor 20 Jahren meine Schwester in der Mittagspause anrief dass es ihr nicht gut ginge, meinte meine damalige Vorgesetzte nur sinngemäß "verschwinde hier und hilf ihr, du hast genügend Überstunden. Gute Besserung für sie!". Und ihre Nachfolgerin ist ihr sehr ähnlich...
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Hallo schwarzesschaf,

das ist eine rechtliche Frage und da sind wir eigendlich nicht die richtigen Ansprechpartner.

Wenn der Laden, bei dem Deine Freundin arbeitet, einen Betriebsrat hat, sollte sie mal dahin gehen.

Wenn eine Rechtschutzversicherung existiert, die anrufen.

Ansonsten: bei Arbeitsamt mal anfragen.

Gruß

Highlander
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http://www.verkehrsrechtsforum.de/verkehrs...allmithund.html
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p..._hildesheim/rss

Bei dem zweiten Link wäre ja interessant zu wissen, warum die Polizei sucht? Weil der TA Geld will?

Ich würde mich im Zweifelsfall an einen Anwalt wenden. Ich persönlich denke nicht, dass der Arbeitgeber damit einfach so durch kommt. Mit ner Kündigung schon gar nicht, Abmahnung auch fraglich.
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Was mir noch dazu einfällt: Ist denn der Besitzer der Katze bekannt?

Ansonsten bleibt dein Bekannter auch noch auf den Tierarztkosten hängen.

Ein ähnlicher Fall -betr. Kosten, nicht Kündigung - stand hier mal in der Zeitung.
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Was gibt es doch für herzlose Menschen und wenn sie dazu noch Arbeitgeber sind ! Diese müssten mit guten Beispiel voran gehen. Auch eine Katze ist ein Lebewesen den auch ein Tier fühlt genauso den Schmerz wie Du und ich.
Nur gut das es noch solche Menschen gibt welche die Katze zum Arzt gefahren haben ,alle Achtung.
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Zitat (Sunday @ 21.04.2010 19:14:49)
Was mir noch dazu einfällt: Ist denn der Besitzer der Katze bekannt?

Ansonsten bleibt dein Bekannter auch noch auf den Tierarztkosten hängen.

Ein ähnlicher Fall -betr. Kosten, nicht Kündigung - stand hier mal in der Zeitung.

in solch einem fall sowie so.
soll heißen wenn du nicht aufgepasst hast, bezahlst du dan dr.

denn wenn ich ein tier an/überfahre, bin meistens ich schuld.( gut manche tiere auch)
außer ich muss einem menschen deshalb überfahren, dann muß ich das kleinere übel nehmen, das tier.

meine beiden sind versichert, auch für die nachsorge des unfalls. :D

und natürlich auch haftpflicht, wenn ich oder sie schuldig sind. :wub:

wobei wenn ich tiere finde, bezahle ich bei meinem tierarzt keine müde mark/€ :P
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Hallo

Der Arbewitskollege meinen Freundes, ist gekündigt wurden. Da er nur Zeitarbeiter war und von heute auf morgen vor die Tür gesetzt werden kann.

Soweit ich weiß hat ihn seine Zeitarbeitsfirma in einen neuen Betrieb untergebracht.

Mehr weiß ich leider nicht und mein Freund auch nicht.
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