Mietkaution bei Auszug: Mitkaution

In: Wohnen
Hallo Experten,
es geht um die Mitkaution die ich meinen Mietern bei der Wohnungsübergabe aushändigen soll,

vor weg kann ich sagen das die Miete bis zum Auszug und auch die Nebenkostenabrechnung für 2009 komplett gezahlt wurde,
auch bei der Besichtigung der Wohnung wird es keine Schäden oder anderen Beanstandungen geben,
denn das sind echt Mieter die fremdes Eigentum genauso behandeln als würde es Ihnen gehören.

meine Frage hier zu wäre:
wie lange darf ich die Mitkaution ein behalten,
wenn ja die ganze Summe oder nur anteil mäsieg bis die Nebenkostenabrechnung 2010 gezahlt wurde ?

die Nebenkostenabrechnung für dieses Jahr werde ich erst mitte nächstes Jahres erstellen können,
weil ich die nötigen Unterlagen erst zu diesem Zeitpunkt von der Hausverwaltung bekomme

Vielen Dank fürs Antworten
Gruss Tobi
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Wie hoch sind denn die noch offenen Nebenkosten, die der Mieter zu zahlen hat, so in etwa kannst du das doch einschätzen nach bisheriger Erfahrung? Vielleicht lässt er sich ja auf einen Deal ein: Du behältst die Kaution, und er muss die Nebenkosten nicht mehr zahlen. Ist je eh nur anteilmäßig für die Zeit bis zum Auszug.
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Wenn ich richtig informiert bin, kannst du die Kaution 6 Monate einbehalten, danach könnte dein Mieter sie einfordern bzw. klagen. Die Nebenkostenabrechnung für 2010 muss dem Mieter bis September 2011 vorliegen.

Edit: Hier steht, dass du einen bestimmten Betrag zur Auslage der Nebenkosten einbehalten kannst Klick!
Ich sehe gerade, da scheint sich ein bisschen was getan zu haben. Vorlage der Nebenkostenabrechnung:
"Gemäß § 556 Abs.3 S.2 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden."
http://www.anwalt-mietrecht.de

Bearbeitet von keke am 14.05.2010 00:54:35
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so zirka 250 Euro hat der Mieter noch für das Jahr 2010 zu bezahlen
und die Kaution beträgt inklusiv Zinsen ca. 1000 Euro

wenn ich einen Teil der Mitkaution,
von sagen wir mal 400 Euro einbehalte,
und den Rest von ca. 600 Euro vom Sparbuch dem Mieter überweise müsste es doch passen,
oder bedarf es noch eine extra Einwilligung des Mieters ?
reicht mir der Überweisungsbeleg mit dem Vermerk, Kautions Rückzahlung aus,
oder muss ich mir das noch extra bestätigen lassen ?
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Ich würde mit ihm reden und fragen, ob er damit einverstanden ist. Ist natürlich ein diffiziles Problem, er könnte sich auch auf den Schlips getreten fühlen. Aber ich denke mal, eine Frage ist schließlich keine Klage. Schließlich geht ihm das Geld ja nicht verloren, er bekommt evtl. zuviel gezahltes mit einer ordentlichen Abrechnung ja zurück.

Bearbeitet von SCHNAUF am 14.05.2010 03:14:29
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Wenn du was mit deinem Mieter ausmachst, mach es schriftlich.

Nur ein gut gemeinter Rat, ich bin auch Vermieter und spreche aus Erfahrung.
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Zitat (Tobimann @ 14.05.2010 00:18:20)
es geht um die Mitkaution die ich meinen Mietern bei der Wohnungsübergabe aushändigen soll,

Bei der Wohnungsübergabe musst du die Kaution noch nicht aushändigen.

Zitat
vor weg kann ich sagen das die Miete bis zum Auszug und auch die Nebenkostenabrechnung für 2009 komplett gezahlt wurde,
auch bei der Besichtigung der Wohnung wird es keine Schäden oder anderen Beanstandungen geben,
denn das sind echt Mieter die fremdes Eigentum genauso behandeln als würde es Ihnen gehören.


Dass die Mieter immer pünktlich gezahlt haben, ist löblich, und dass du keine Schäden oder Beanstandungen erwartest, ist ja auch ganz nett- aber ich würd mich davon erst mal überzeugen. Wenn du die Kaution erst mal ausgehändigt hast, kannst du keine Forderungen mehr stellen, wenn du dann später feststellst dass z. B. die Badewannenarmatur kaputt ist... du darfst die Kaution drei bis sechs Monate komplett zurückhalten. Dann musst du allerdings zurückzahlen- abzüglich eventueller Forderungen und abzüglich des Betrags, der voraussichtlich noch für die Nebenkostenabrechnung 2010 erforderlich sein wird. Die NK-Abrechnung muss dann bis Ende 2011 vorliegen, und dann musst du mit der einbehaltenen Summe verrechnen und den Rest ausbezahlen.
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mit meinen Mietern komme ich sehr gut klar, dennoch war mir hier mal eine erste Einschätzung sehr wichtig,

bei der Wohnungsübergabe werde ich meinen Mieter vorschlagen das ich 50 % der Kaution behalten möchte
und werde dies mit den noch anfallende Betriebskosten, begründen.
auch bei der Auszahlung der Kaution werde ich ein paar Zeilen auf setzen damit ich auf der sicheren Seite bin.
mal sehen was draus wird
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Vertrauen ist gut- Kontrolle ist besser... ich hab auch mal gedacht, eine supertolle Mieterin gehabt zu haben. Beim Auszug hab ich erst mal nur oberflächlich alles angesehen, aber als es dann an's Renovieren ging, hab ich so dies und das noch entdecken müssen, was dann doch defekt war. Also schau dir lieber genau an, ob nicht doch z. B. was an den Armaturen abgebrochen ist oder dergleichen mehr...
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Mein Vermieter hatte bei meinem damaligen Auszug aus der Wohnung 1/3 der Mietkaution (von 1.500,-- DM = 500,-- DM) vorab einbehalten, bis er die End-Abrechnung erteilen konnte. Das war in meinem Fall etwa 2 Monate nach meinem Auszug. Mit den zurückbehaltenen 500,-- DM wurde die Endabrechnung der Nebenkosten verrechnet und ich erhielt ohne besondere Aufforderung den restlichen Differenzbetrag vom Vermieter zurück. Beanstandungen an der Mietsache gab es nicht. Der Differenzbetrag wurde mir persönlich vom Vermieter gebracht mit einem Dankeschön für die absolut ordentlich und einwandfrei zurückgegebene Mietsache.

Murmeltier
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Bedanke mich recht herzlich bei allen die mir mit nützlichen tips weitergeholfen haben
Gruss Tobi
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