Hallo Experten,
es geht um die Mitkaution die ich meinen Mietern bei der Wohnungsübergabe aushändigen soll,
vor weg kann ich sagen das die Miete bis zum Auszug und auch die Nebenkostenabrechnung für 2009 komplett gezahlt wurde,
auch bei der Besichtigung der Wohnung wird es keine Schäden oder anderen Beanstandungen geben,
denn das sind echt Mieter die fremdes Eigentum genauso behandeln als würde es Ihnen gehören.
meine Frage hier zu wäre:
wie lange darf ich die Mitkaution ein behalten,
wenn ja die ganze Summe oder nur anteil mäsieg bis die Nebenkostenabrechnung 2010 gezahlt wurde ?
die Nebenkostenabrechnung für dieses Jahr werde ich erst mitte nächstes Jahres erstellen können,
weil ich die nötigen Unterlagen erst zu diesem Zeitpunkt von der Hausverwaltung bekomme
Vielen Dank fürs Antworten
Gruss Tobi
es geht um die Mitkaution die ich meinen Mietern bei der Wohnungsübergabe aushändigen soll,
vor weg kann ich sagen das die Miete bis zum Auszug und auch die Nebenkostenabrechnung für 2009 komplett gezahlt wurde,
auch bei der Besichtigung der Wohnung wird es keine Schäden oder anderen Beanstandungen geben,
denn das sind echt Mieter die fremdes Eigentum genauso behandeln als würde es Ihnen gehören.
meine Frage hier zu wäre:
wie lange darf ich die Mitkaution ein behalten,
wenn ja die ganze Summe oder nur anteil mäsieg bis die Nebenkostenabrechnung 2010 gezahlt wurde ?
die Nebenkostenabrechnung für dieses Jahr werde ich erst mitte nächstes Jahres erstellen können,
weil ich die nötigen Unterlagen erst zu diesem Zeitpunkt von der Hausverwaltung bekomme
Vielen Dank fürs Antworten
Gruss Tobi