Sozialhilfe oder Hartz 4: Steht mir eins von beiden zu?

Hallo,

ich habe ein etwas größeres Problem, das mich schon den ganzen Tag an Google fesselt.

Wir haben ab dem nächsten Monat kein Geld mehr zum leben.

Mein Man ist selbstständig im Rosenanbau. Nun hat unser Verpächter im letzten Jahr den Acker mit etwas gespritzt, das die Wildlinge nicht vertragen haben, sprich sie sind alle kaputt und wir klagen nun den Verdienstausfall ein. Leider liegt die Sache noch bei Gericht.

Zu allem Unglück hat mein Mann auch noch eine Bürgschaft für seine Mutter unterschrieben. Damit bürgt er mit dem Haus.
Das Haus war seit 5 Jahren vermietet und die Mieteinnahme war unser Lebensunterhalt.
Da meine liebe Schwiegermutter nun seit letztem Jahr August keine Rate mehr gezahlt hat, müssen wir das Haus verkaufen. Ein Makler ist auch seit Februar beauftragt. Leider sind die Mieter sauer, weil sie ausziehen mußten und machen uns nun Schwierigkeiten mit Besichtigung und so.
Ab 1.6. gehört uns dann das Haus wieder und dann legen wir richtig los.

Nun meine Frage: haben wir Anspruch auf Unterstützung vom Staat? Wir wollen auch alles zurückzahlen.
Unsere Bank haben wir auch schon gefragt, aber die geben keine Kredite, um den Lebensunterhalt zu bestreiten

Vielen Dank für eure Antworten und Gruß manneela
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Finanzratgeber könnte dir helfen, einen besseren Überblick über mögliche staatliche Hilfen und finanzielle Strategien zu erhalten. Solche Bücher bieten oft umfassende Informationen und Tipps zur Bewältigung finanzieller Notlagen und könnten bei der Suche nach Unterstützungsoptionen eine wertvolle Hilfe sein.

Per Abfindung in den Ruhestand: Ein Finanzratgeber direkt bei Amazon entdecken für 25,90 €! [Anzeige]

Das beste wird sein, wenn ihr euch mal direkt ans Amt wendet, da bekommt ihr eine Auskunft, auf die ihr euch dann auch verlassen könnt.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Wenn Ihr jetzt "Mittellos" seid und Euch z.Zt. keine Einkommen zufließen - später aber schon, könnt Ihr meiner Meinung nach den Regelbedarf und die Kosten der Unterkunft darlehensweise beim JobCenter/ARGE beantragen. Ihr dürft dabei ein geschontes Vermögen (ich glaube: 3.000,00 €) behalten. Das "Zauberwort" ist "mittellos". Da dürftet Ihr eigentlich nicht abgewiesen werden.
Aber vielleicht laßt Ihr Euch vorher bei einer Bürgerberatung schlau machen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Tipps
Hartz 4 und die Rente - Rentenbeitrag der Arge
Hartz 4 und die Rente - Rentenbeitrag der Arge
47 125
Gewinn aus Glücksspiel und Gewinn aus Leistung
Gewinn aus Glücksspiel und Gewinn aus Leistung
13 13
Übernahme von Mietschulden bei Hartz IV
Übernahme von Mietschulden bei Hartz IV
1 0
Sparen für Hartz IV-Empfänger: Die Tafeln
Sparen für Hartz IV-Empfänger: Die Tafeln
93 79
Eismaschinen im Test und Vergleich
Eismaschinen im Test und Vergleich
11 10
Sportübungen auf dem Stuhl
Sportübungen auf dem Stuhl
27 12