sicher hat der Eine oder Andere von Euch schon mal von der "Gewerbeauskunft-Zentrale" gehört bzw. ist darauf reingefallen. In einer anderen Fragestellung hier auf gutefrage.net habe ich sehr unschöne Sachen über diese Zentrale gelesen.
Ich bin in einer Institution tätig, die für Kinder arbeitet. Und nicht einmal DAVOR macht die "Gewerbeauskunft-Zentrale" Halt: Wir haben einen Brief bekommen, der ausgefüllt zurückgeschickt werden muss! Dort wurde schon (seitens der Zentrale) unsere Rechtsform angegeben, der Name der Institution, Adresse und Telefonnummer! Wir sollen noch Branche, Mail und Internetadresse eintragen!
Was meint Ihr: Sollen wir den Brief einfach ignorieren oder juristisch vorgehen?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten und verbleibe
mfG
Ricardo!
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ein Schredder ermöglicht es dir, sensible Dokumente wie den Brief von der "Gewerbeauskunft-Zentrale" sicher zu entsorgen, um potenziellem Betrug vorzubeugen. So kannst du sicherstellen, dass keine vertraulichen Informationen in falsche Hände geraten.
Bonsaii Aktenvernichter jetzt bei Amazon kaufen für 34,99 € (statt 38,99 €, -10 %)! [Anzeige]
Teilen auf:
Hilla
Das hier habe ich gefunden, indem ich einfach Gewerbeauskunft-Zentrale bei google eingegeben habe: http://www.mindenerblatt.de/regionales/101...adt-beauftragt-
Ich bin halt auf diesen Link gegangen, weil da eine Bemerkung stand, dass es sich nicht um Betrug handelt. Ganz unten steht dieser Satz:
Nach polizeilichen Angaben sei dieses Vorgehen kein Betrug, da alle Angaben in dem Schreiben korrekt - wenn auch nicht auf den ersten Blick sichtbar - enthalten seien.
Quelle: Mindener Blatt 15.Juni 2010
Gefällt dir dieser Beitrag?
Jeanette9.106 Beiträge Dabei seit: 31.03.05
aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen , das alle Briefe die auf so einer Art Recycling Papier gedruckt sind , getrost in die Tonne können ... meistens steht dann im Kleingedruckten eine ganz "nette" Preisangabe und das zahlst du dann für die nächsten 2 Jahre , eher kommst du da meist nicht raus
Gefällt dir dieser Beitrag?
ilwedritscheline
Moin Riki,
die geschilderte Situation erinnert mich sehr an eine Angelegenheit, die ich auch schon im Büro erlebt habe. Da flattert Dir ein offiziell aussehendes Schreiben auf den Schreibtisch, das eigentlich harmlos aussieht und wenn Du dann blauäugig die Angaben ergänzt und mit Unterschrift versiehst, haste einen Vertrag an der Backe, aus dem Du so leicht nicht mehr rauskommst. Schau mal ins Kleingedruckte. In dem Fall, den ich erlebt habe und der sehr ähnlich gelagert war, musste mit juristischen Schritten gedroht werden und die Verbraucherschutzzentrale eingeschaltet werden. Das ist eine uralte Abzocker-Masche. Mein Rat: Finger weg und die Geschichte an die Verbraucherschützer weiterleiten.
Wenn Du die Sache auf die Spitze treiben willst, dann ruf doch mal dort an und frage unschuldig nach, ob Du den Hintergrund für dieses Schreiben erfahren dürftest. Oder bitte um Auskunft darüber, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden. Und frage nach, in welcher Form die Daten veröffentlicht werden sollen bzw. ob Du ein Belegexemplar oder eine Druckfahne zur Korrektur haben kannst. Ich würde mit Dir wetten, dass Du unter der angegebenen Telefonnummer (falls es eine gibt) keinen erreichst - außer vielleicht einem Anrufbeantworter - und bei schriftlichen Rückfragen keine Antwort erhältst. Nochmals: Finger weg und entweder in die Ablage Rund (Papierkorb) versenken oder als Beweismaterial an die Verbraucherschutzzentrale weitergeben.
Seriöse Werbung gibts in den Gelben Seiten schon seit Jahrzehnten für umme. In so ein ominöses Portal wie eine "Gewerbeauskunft-Zentrale" schaut ohnehin kein Schwein rein.
Grüßle,
Ilwedritscheline
Bearbeitet von ilwedritscheline am 15.06.2010 15:50:11
Gefällt dir dieser Beitrag?
roygenis7 Beiträge Dabei seit: 16.06.10
Hallo! Ich habe leider den Zettel dieser Gewerbeauskunft-Zentrale ausgefüllt, weil ich es für ein offizielles Schreiben einer Behörde hielt. Dann bekam ich aus heiterem Himmel eine Rechnung über 569 €. Ich schickte denen ein Anfechtungsschreiben. (arglistige Täuschung BGB §123, Irrtum BGB §119) Ich habe gerade eine halbe Stunde Telefonterror mit denen hinter mir. Die haben mir telefonisch erst einen 30%-, dann einen 50%-Rabatt angeboten. Ich lehnte ab, da die Sache ohnehin sinnlos für mich ist. Jetzt wollen die mich vor Gericht zerren. Weiter haben die so Sachen ge- sagt, daß sie vor Gericht ohnehin gewinnen werden und das ich dann noch viel mehr bezahlen müsse usw. usw.
Hat hier jemand vielleicht tiefergehende Erfahrungen mit dieser obskuren Firma? Ich weiß jetzt echt nicht, wie ich mich weiter am besten Verhalte, außer daß ich überall (z. B. IHK, Verbraucherschutz usw.) Beschwerde einlege und andere warne.
Gruß, Roy!
Gefällt dir dieser Beitrag?
ilwedritscheline
Moin Roygenis,
lass Dich nicht bange machen. Die Leute von der Gewerbeauskunft-Zentrale wissen durchaus, dass sie hart an der Grenze des Legalen hantieren. Deshalb auch die Vorschläge mit erheblichen Rabatten. Und die Drohungen, dass ein Gerichtsverfahren teuer werden könnte. Alles Einschüchterungsmanöver. Die IHK und die Verbraucherschützer einzuschalten, ist ein guter Weg. Nur so kann solchen obskuren Firmen das Handwerk gelegt werden. Ich wünsche Dir gute Nerven.
In dem bereits erwähnten Fall war meiner Vorgängerin ein solches Schreiben einer vergleichbaren Abzocker-Firma durchgerutscht und mir war es dann gelungen, mithilfe der Verbraucherschützer, denen der Vorgang bekannt war, aus dem Vertrag rauszukommen. Das dauerte allerdings viele Wochen, bis die Geschichte geklärt war.
Du machst das schon richtig. Es mag zwar aufwändig sein, die Machenschaften der Firma aufzuzeigen, doch Hauptsache ist doch, dass Du ohne Zahlungen zu leisten da wieder rauskommst. Also: ran ans Telefon, die IHK anrufen und die Verbraucherschutzzentrale informieren. Die Verbraucherschützer sind nach meiner Erfahrung immer dankbar, wenn sie von Betroffenen Infos über neue Abzocker-Firmen nach Uralt-Muster erhalten. Damit haben sie etwas in der Hand, das sie verwenden können.
Grüßle,
Ilwedritscheline
P.S.: Die Widerrufsfrist ist ja sicher schon abgelaufen, oder? Das wäre die einfachste Möglichkeit gewesen.
Bearbeitet von ilwedritscheline am 16.06.2010 15:12:30
Gefällt dir dieser Beitrag?
roygenis7 Beiträge Dabei seit: 16.06.10
Gerade hat mir meine IHK mitgeteilt, daß noch kein Fall bekannt wäre, in dem die Gewerbeauskunft-Zentrale auf einen gerichtlichen Mahnbescheid zurückgegriffen hätte. Also werde ich erst mal abwarten.
Gruß, Roy!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Thomas661 Beitrag Dabei seit: 23.09.10
Hallo Roy, wie sieht es bei Dir mit der Gewerbeauskunft Zentrale aus? Wie ist es ausgegangen? Ich bin auch drauf reingefallen und habe auch nichts unternommen. Nur heute ist ein Brief vom Anwalt gekommen und hat mir dem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht! Jetzt bin doch schon ein wenig unsicher! Wäre schön, wenn Du mir schreiben würdest, Gruß Thomas
Gefällt dir dieser Beitrag?
SissyJo2.585 Beiträge Dabei seit: 23.03.07
Zitat (Thomas66 @ 20.12.2010 18:10:09)
Nur heute ist ein Brief vom Anwalt gekommen und hat mir dem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht!
Anwalt oder Inkassobüro?
Google mal den Anwalt oder das Inkassobüro. Ich denke mal, Du wirst da auch fündig.
Gefällt dir dieser Beitrag?
roygenis7 Beiträge Dabei seit: 16.06.10
Ich habe jetzt schon einige Monate nichts mehr von denen gehört. Offenbar haben die jetzt schon wieder den Anwalt gewechselt. Zuerst kamen die Mahnungen von einem Andreas Schwering aus Hannover, dann von einem Björn Nordmann (ebenfalls Hannover) und jetzt neuerdings bekommen die Opfer dieser Abzockerfirma Mahnschreiben von einer Anwältin Namens Funda Yilniz aus Braunschweig. Während offenbar RA Nordmann noch irgendwie für die tätig ist, hört man von dem RA Schwering nichts mehr. Möglicherweise hat der sein Mandat gegenüber dieser Abzockerfirma niedergelegt. Jedenfalls melden sich immer noch weitere Opfer bei mir, denen ich die Musterschreiben für die Anfechtung schicke usw. Aber offenbar hat noch kein Opfer einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Und wir hoffen auch alle, daß das so bleibt. Gruß, Roy!
Gefällt dir dieser Beitrag?
CookingMama
Zitat (roygenis @ 27.12.2010 13:45:58)
Ich habe jetzt schon einige Monate nichts mehr von denen gehört. Offenbar haben die jetzt schon wieder den Anwalt gewechselt. Zuerst kamen die Mahnungen von einem Andreas Schwering aus Hannover, dann von einem Björn Nordmann (ebenfalls Hannover) und jetzt neuerdings bekommen die Opfer dieser Abzockerfirma Mahnschreiben von einer Anwältin Namens Funda Yilniz aus Braunschweig. Während offenbar RA Nordmann noch irgendwie für die tätig ist, hört man von dem RA Schwering nichts mehr. Möglicherweise hat der sein Mandat gegenüber dieser Abzockerfirma niedergelegt. Jedenfalls melden sich immer noch weitere Opfer bei mir, denen ich die Musterschreiben für die Anfechtung schicke usw. Aber offenbar hat noch kein Opfer einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Und wir hoffen auch alle, daß das so bleibt. Gruß, Roy!
Genau das selbe wie bei mir :P gut das du den thread hier eröffnet hast, damit wird bestimmt vielen geholfen :)!! Zwangsläufig kann man sich ja auch einen RA nehmen oder sich dort informieren. z.b. Rechtsanwalt Hannover kann ich empfehlen!
Nichtsdestotrotz liebes Muttis da draußen, ihr seid nicht alleine, einfach ignorieren und gut ist ;)
Liebe Grüße
Gefällt dir dieser Beitrag?
roygenis7 Beiträge Dabei seit: 16.06.10
Aktueller Stand zur Gewerbeauskunft-Zentrale: Offenbar haben die schon wieder einen neuen Anwalt. Das ist jetzt schon der vierte oder fünfte. Richtig vor Gericht gezerrt haben die offenbar noch keinen. Das wollen die offenbar nicht riskieren. Mir ist nicht bekannt, daß ein Opfer schon einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten hat. Es gab zwar Ende 2010 ein Urteil zugunsten der Abzocker, aber soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, wurde das in Abwesenheit der Parteien gefällt und der Betroffene hat sich wohl nicht zur Wehr gesetzt. Neuerdings gab es sogar ein paar Einzelfälle, in denen Opfer von der Abzockerfirma Geld zurück erhalten haben bzw. ihre Anwaltskosten erstattet bekamen. Also: Wer betroffen ist, sollte ein anständiges Anfechtungsschreiben an die schicken und nichts bezahlen. Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, braucht man dann erst einmal nichts zu unternehmen. Gruß, Roy Genis!
Gefällt dir dieser Beitrag?
veetina254 Beiträge Dabei seit: 30.03.11
Wir haben dieses Schreiben auch bekommen und haben uns erstmal bei der DeHoGa schlau gemacht. Die hat uns gewarnt, da nur einen Finger zu rühren. Und seit dem liegt das Schreiben in der Ecke und seit dem 24.03.2011 nichts weiter von denen gehört :pfeifen: Mein Mann hatte es aber auch in einer Gastrozeitschrift gelesen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Discobay7771 Beitrag Dabei seit: 24.05.11
... ich bin im Stress der Neugründung drauf reingefallen - dachte es wäre, wie so viele andere Briefe zur Zeit, eine Nachfrage der Behörden ...
oh nein!
Hat jemand ein Musterschreiben???
Hilfe!!!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Duddel51 Beitrag Dabei seit: 13.07.11
Wir haben jetzt eine Mahnung bekommen, nachdem wir lange Zeit nichts gehört haben. Wie sollen wir uns verhalten? Man hat uns ein Urteil vom Amtsgericht Köln geschickt. Danach hat die Gewerbeauskunft-Zentrale einen Anspruch und wir müssen bezahlen.
An Amtsgerichten wird viel entschieden, wenn der Tag lang ist... wenn sie mit einem Urteil eines Oberlandesgerichts oder sogar des BGH um die Ecke gekommen wären, dann würd ich mir mal anfangen, Gedanken zu machen. Aber so?
Zitat
Danach hat die Gewerbeauskunft-Zentrale einen Anspruch und wir müssen bezahlen.
Nein, das heißt es nicht. Es heißt höchstens, dass die Gewerbeuaskunftszentrale einen Anspruch gegen denjenigen hat, gegen den das Urteil gerichtet ist. Dass ihr zahlen müsst, heißt das noch lange nicht.
Die AG-Urteile sind oft so sehr einzelfallbezogen, dass sie keine Allgemeingültigkeit entfalten und dass sie zwar auf den ersten Blick, aber letztlich dann doch nicht auf den eigenen Fall 1:1 übertragbar sind. Deshalb würde ein Urteil vom AG Köln bei einem Fall, der zum Beispiel in München verhandelt wird, auch keine Bindungswirkung für den münchner Richter entfalten. Anders ist das bei Urteilen des OLGs in dessen Bezirk sich das Gericht befindet oder deutschlandweit mit BGH-Urteilen.
Außerdem ist das Urteil noch taufrisch - kann sein, dass es noch garnicht rechtskräftig geworden ist (sprich: Dass gerade eine Berufungs- oder Revisionsverhandlung beim jeweiligen höheren Gericht stattfindet).
Aber ich würde jetzt nicht in Panik verfallen, wenn mir so eine windige Klitsche wie die Gewerbeauskunftszentrale mit einem Urteil vor der Nase rumwedelt.
Wenn du sicher gehen willst, lass dich anwaltlich beraten. Mit so einem Fall dürfte eigentlich jede/r Anwalt/Anwältin zurande kommen, der ein bisschen Zivilrecht (also: Vertragsrecht, Verbraucherschutzrecht, ect...) kann.
Bearbeitet von Cambria am 14.07.2011 10:41:47
Gefällt dir dieser Beitrag?
Murmeltier
Wenn man so ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale erhält, kann man nur eines damit tun: AB IN DIE TONNE DAMIT!! Kein einziger Gewerbetreibender, egal ob Großbetrieb oder kleiner Laden, ist verpflichtet, sich in der Gwerbeauskunft-Zentrale registrieren zu lassen. Das ist dreiste und unverschämte Abzocke! Hauptsächlich werden ja Neu-Selbständige angeschrieben, welche ohnehin jede Menge Behörden-, Versicherungs-, Berufsgenossenschafts usw. -schreiben erhalten und auch beantworten bzw. erledigen müssen. Es wird bei der Gewerbeauskunft-Zentrale davon ausgegangen, daß der Gewerbetreibende auf Grund der vielen wichtigen Schreiben auch das ihrige einfach mit Datum und Unterschrift versieht, so wie die anderen Schreiben eben auch. Und schon sitzt der papierkramüberforderte Neuselbständige in der Falle! Schaut man sich mal die Internet-Seiten dieser Abzockzentrale an, so kann man feststellen, daß jeder Eintrag in den Gelben Seiten, im Telefonbuch oder auf der eigenen Homepage effektiver und aussagekräftiger und auch noch entschieden billiger ist, als die pure Adress- und Tel.-Nr.-Angabe durch diesen Betrugsverein.