Frage bzgl. Lohnsteuer bei 2 Jobs: 2 Jobs à 400€ als Studentin

Hallo liebes Forum,

ich war sehr lange abwesend und es ist mir schon fast unangenehm mich gleich mit einem, für mich wichtigen Thema, zurück zu melden.
Ich möchte schnell beschreiben um was es geht. Vorab, ich habe lange über das Thema gegoogelt und bin leider zu keiner befriedigenden Erkenntnis gekommen. sad.gif Hoffe ihr wisst mehr. War auch schon vor Ort im Rathaus und im Finanzamt. Beides Fehlanzeige.

Ich arbeite als Werkstudentin auf 400€ Basis bei einer Firma. Seit April. Nun schreibe ich seit Juni meine Diplomarbeit in einem anderen Unternehmen und bekomme da auch 400€/Monat. Sprich Lohnsteuerkarte 1 und 6.

Nun würde ich ja den Betrag überschreiten und ich müsste ja theoretisch Lohnsteuer zahlen. Ist das richtig?
Ich würde diese durch die Lohnsteuererklärung wieder zurück bekommen.
Ein befreundeter Steuerberater meinte allerdings, dass hier keine Lohnsteuer fällig wird!?

Weil wenn Lohnsteuer fällig werden würde, dann könnte ich ja auf den Lohnsteuerfreibetrag zurück greifen. Allerdings müsste man den ja auf die Lohnsteuerkarte I eintragen lassen. Wie man diesen Betrag berechnet bleibt mir nach wie vor rätselhaft, da auch diverse Programme hierfür einfach zu kompliziert sind und ich nicht weiß, was ich wo eintragen muss.

Ich würde mich sehr sehr seeeeehr über Eure Hilfe freuen. Ich finde mich in diesem Wirrwarr einfach nicht zurecht!

Liebe Grüße,

Mirantara flowers_2.gif
Minijobzentrale - hier findest du eigentlich alle Infos, die man so braucht. Auch was mehrere Minijobs, deren Besteuerung ect angeht. Und wenn du dort nichts findest, ist dort auch eine Hotline angegeben, bei der man freundlich, kompetent und verbindlich eine Auskunft kriegt.

Edit: Hier dürfte deine Frage beantwortet werden...

Bearbeitet von Cambria am 28.07.2010 21:21:30
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In die Lohnsteuertabelle sind für Steuerklasse I viele Freibeträge eingearbeitet, die in der Steuerklasse VI nicht vorhanden sind. Die Folge ist, dass du bei St.kl. I bis zu einem relativ hohen Betrag keine Steuer zahlst, bei St.klasse VI aber ab dem ersten Cent. Du gehst deshalb mit deinen beiden Steuerkarten auf das Finanzamt und sagst, du möchtest auf der Karte mit St.kl. VI einen Freibetrag von monatlich EUR 400,-- eingetragen haben. Dann zieht dein Arbeitgeber vor der Berechnung der Lohnsteuer von deinem Monatslohn EUR 400,-- ab.
Im Gegenzug bekommst du aber auf der LSt-Karte mit St.Kl. I einen Hinzurechnungsbetrag von EUR 400,-- eingetragen. Hier erhöht dein Arbeitgeber also deinen Monatslohn um EUR 400,-- und liest die Lohnsteuer bei einem Lohn von z.B. EUR 800,-- ab. Bei EUR 800,--/Monat fällt allerdings bei St.kl. I noch keine Lohnsteuer an.
Du musst aber daran denken, dass die Eintragung eines Steuerfreibetrags/Hinzurechnungsbetrags dazu führt, dass du verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr abzugeben.
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Vielen Dank für Eure bisherigen Beiträge. Bei dem I-net Link steht, dass man beide Gehälter über das Jahr zusammenrechnet und dann durch 12 teilt --> =<400€ --> 400€ Job.
Rechne ich hierzu auch die 2 Monate meines 1. Jobs? Zu dem Zeitpkt. hatte ich nur diesen einen 400€ Job. Wenn man das nämlich dazu rechnen würde, dann würde ich drüber kommen.

@Ulrike: Das geht so einfach, dass ich sag ich hätte gern den Freibetrag? Hast du dafür vll. auch eine Quelle, damit ich das nochmals nachlesen kann? smile.gif Das wäre großartig. Und der Arbeitgeber macht das so mit?

Sorry, ich bin leider wirklich sehr verwirrt. smile.gif So viele Regelungen usw. Puuuh.

Liebe Grüße,
Mirantara
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Zitat (Mirantara, 29.07.2010)
Vielen Dank für Eure bisherigen Beiträge. Bei dem I-net Link steht, dass man beide Gehälter über das Jahr zusammenrechnet und dann durch 12 teilt --> =<400€ --> 400€ Job.
Rechne ich hierzu auch die 2 Monate meines 1. Jobs? Zu dem Zeitpkt. hatte ich nur diesen einen 400€ Job. Wenn man das nämlich dazu rechnen würde, dann würde ich drüber kommen.

Ich verstehe leider nicht ganz genau, was du mit diesen zwei Monaten deines 1. Jobs meinst. Den April und den Mai mit jeweils EUR 400,--? Die sind außen vor, abgerechnet und erledigt. Und der Juni mit St.Kl. VI ist ebenfalls bereits abgerechnet und Juli wohl auch. Für die zwei Monate würde ich in den sauren Apfel beißen und die Lohnsteuer über die Einkommensteuererklärung holen. Ach ja, du bist übrigens durch die Steuerkarte mit Klasse VI generell verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, nicht nur, wenn du den Freibetrag eintragen lässt.

"Und der Arbeitgeber macht das so mit?"

Es bleibt ihm gar nichts andres übrig. Was du jetzt machen musst, ist deine LSt-Karten bei den Arbeitgebern zu holen und dir entweder ein Formular für den Antrag auf Eintragung eines Freibetrages zu holen oder - finde ich am sinnvollsten, falls möglich - du gehst mit deinen beiden Karten aufs Finanzamt, sagst, dass du den Freibetrag/Hinzurechnungsbetrag eingetragen haben möchtest und die helfen dir beim Ausfüllen und müssten dir die Eintragungen auch sofort vornehmen. Die Berücksichtigung ist übrigens erst ab dem Monat möglich, in dem der Eintrag vorgenommen wurde. Du könntest dir zwar die zwei mit VI abgerechneten Monate mit hineinrechnen in den Jahresbetrag (Auswirkung evtl. mit Dezemberabrechnung), würde ich aber nicht machen, weil sonst möglicherweise bei St.kl. I Steuer rauskommt.

Näheres findest du in § 39a EStG sowie in den LStR (Lohnsteuer-Richtlinien). Für "verständlichere" Erläuterungen kann ich dir leider keine Quelle bieten. Als Steuerfachgehilfin arbeite ich mit den "unverständlichen" Gesetzestexten.
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