Sozialversicherungsbeiträge als Praktikantin: Muss ich die zahlen?

Hallo ihr lieben!

Mal eine Frage. Muss ich als Praktikantin Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?

Ein paar Fakten zu mir
- bin eingeschriebene Studentin, das Praktikum ist ein *freiwilliges* Praktikum
- habe 2009 2 Wochen als Werkstudentin gearbeitet und knapp 2200€ Brutto verdient
- bekomme jetzt als Praktikantin 500€ brutto im Monat, das Praktikum geht vom 20.4. bis 20.6.
- jetzt im Praktikum bekomme ich für April und Juni ein anteiliges Gehalt gezahlt, weil ich ja nicht den vollen Monat arbeite (jeweils 1/3 bzw. 2/3).

Insgesamt also 3200€... auf 12 Monate verteilt sind das aber weniger als 400€ im Monat, d.h. Lohnsteuer und so weiter muss ich nicht zahlen, bzw. bekomme ich Anfang 2010 zurück...

Beim Blick auf meine Gehaltsabrechnung für April und Mai bin ich aber fast vom Stuhl gefallen:
Von 166,66€ (April) muss ich knapp 24€ Steuern zahlen und von 500€(Mai) rund 73€?

Kann das sein?
Telefoniere gleich mit der Sachbearbeiterin, die für meine Abrechnung zuständig ist, habe aber gehört dass die wohl nicht so freundlich ist was Werkstudenten und Praktikanten angeht, und suche daher nach ein paar Meinungen zu dem Thema (muss ja argumentieren könnten smile.gif )

Danke im Voraus für eure Hilfe...

lg
pippi
Wenn deine Praktikumsstelle dusselig genug war, um dich nicht als geringfügig beschäfitgte Minijobberin anzustellen, wirst du wohl zahlen müssen...

Ruf die Sachbearbeiterin an und klär das mit ihr ab. Wir können dir hier eh keine verbindlichen Angaben machen...
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Äh-... kleine Ergänzung... habe nicht 2 Wochen sondern 2 MONATE als Werkstudentin gearbeitet xD....
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Möchtest du jetzt wissen, ob du Sozialversicherung zahlen musst oder Steuern? Du schreibst nämlich nur vom Steuerabzug.
Steuern: du nimmst dein "Jahres"gehalt, teilst es durch 12 und sagst, ich verdiene unter EUR 400,--/Monat. Stimmt so leider nicht, du musst nämlich tatsächlich pro Monat unter EUR 400,01 bleiben. Die einbehaltene Steuer, die auf deiner Lohnsteuerkarte bzw. -bescheinigung bescheinigt wird, kannst du dir mit der Antragsveranlagung wieder holen. Kann höchstens sein, dass es als kurzfristige Beschäftigung laufen kann.
In puncto Sozialversicherung ist die Rechtslage schwieriger. Da kommt es u.a. darauf an, ob das Praktikum in der Studienordnung vorgeschrieben ist, ob es nebenher läuft, du weiterhin ordentliche Studentin bist, was für Tätigkeiten du genau hast etc. Bekommst du Sozialversicherung abgezogen, würde ich die Sachbearbeiterin fragen, weshalb du sozialversicherungspflichtig bist. Falls sie das nicht weiß oder dir nicht beantworten will, würde ich bei der Krankenkasse nachfragen.
Vielleicht findest du auch hier was: http://www.minijob-anzeigen.de/pages.php?page=19

Bearbeitet von ulrike am 03.06.2009 21:43:56
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Hallo,

deine monatliche Gehaltsabrechnung wird erst mal so besteuert, als würdest du jeden Monat soviel verdienen (das FA und dein jetziger AG wissen ja nicht, was du den Rest des Jahres noch machst). Am Ende des Jahres kannst du dann über deine Steuererklärung nachweisen, dass du aufs Jahr gerechnet unter der Grenze geblieben bist und bekommst dann eine Rückerstattung.

Sozialversicherungsfrei ist ein Job neben dem Studium - glaube ich - auch nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, weil dann davon ausgegangen wird, dass du hauptsächlich Arbeitnehmer bist und nicht hauptsächlich Student (man darf als Student während der Vorlesungszeit auch nur max. 20h / Woche arbeiten - ausnahme Praxissemester - , da das Studium Vorrang haben muss). Ansonsten bist du ja normal (bis 27) über deine Eltern mitversichert, darüber musst du dem AG halt evtl einen Nachweis bringen, aber das sollte ja kein Problem sein.

Gruß
Spooky

Kleiner Edit: Also, Sozialversicherungsbefreit bist du auch als Student normal nicht, man muss nur unterscheiden, ob du bei deinen Eltern familienversichert bleiben kannst oder dich selbst versichern musst, das ist damit gemeint.

Bearbeitet von SpookyAngie am 04.06.2009 12:51:36
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@ Spooky Angie
Hmm, das mit den 20h trifft nur auf einen Job als "Werkstudent" zu... allerdings bin ich Praktikantin und bin nur eingeschrieben, studiere aber nicht.
Komisch und vor allem viel zu kompliziert das Ganze...
Meinst du also, wenn ich ne Bescheinigung erbringe, dass mein Vater (über den ich ja nunma lversichert bin) schon meine KV bezahlt, dass ich das nicht mehr bezahlen muss?

Hab mal den Chef von der Gehaltsabrechnungsabteilung angerufen und der kümmert sich nächste Woche mal drum xD... Der meinte auch er glaubt nicht dass ich das zahlen muss aber er kannte die Details auch noch nicht....
Also ein bisschen Hoffnung ist noch biggrin.gif
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Ja, das mit den 20h hab ich ja so geschrieben, wenn du dein Praxissemester ableistest gilt das natürlich nicht, aber das ist ja auch vorlesungsfreie Zeit, oder?

Also, bei meinen Ferienjobs hab es damals gereicht, eine Immatrikulationsbescheinigung bzw. eine Schulbesuchsbestätigung zu bringen, das bedeutet ja dann im Normalfall, dass du bei deinen Eltern versichert bist.

Aber das gilt nur für die SV-Beiträge. Nicht für die Steuern! Da musst du am Ende des Jahres deine Steuererklärung machen. Ob man sich hier vorab befreien lassen kann, bezweifle ich, und wäre auch nicht klug, denn sonst müsstest du unter Umständen am Jahresende nachzahlen und so kannst du die Steuern zurückfordern. Mir wäre es so jedenfalls lieber ;-)

Du hast leider noch nicht genau geschrieben, ob dir nun SV-Beitrage abgezogen wurden, oder Steuern (du schreibst im ersten Beitrag mal das eine, mal das andere, da ist aber ein Unterschied!).
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Nein, wie aus dem Threadnamen hervorgeht, meine ich die SV Beitraege... hab mich da nur verschrieben.

Dass ich die Steuern zurueck bekomme, wenn ueberhaupt mal welche abgezogen werden, weiss ich...

Danke schonmal fuer deine Hilfe!
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Zu den Sozialversicherungsbeiträgen möchte ich noch bemerken, dass es in erster Linie gar nicht um die Krankenversicherung geht. Die schwierigste Beurteilung ergibt sich bezüglich der Rentenversicherung. Selbst wenn du familienversichert bist, betrifft das nur die Kranken- und die Pflegeversicherung. Die Renten- und evtl. die Arbeitslosenversicherung haben damit gar nichts zu tun.
Aber wenn der Chef der Gehaltsabteilung sich darum kümmert, würde ich einfach mal dessen Antwort abwarten und davon ausgehen, dass die die Sache auf jeden Fall abgeklärt haben. Kommt dir die Antwort komisch vor, würde ich bei der Kranken- oder der Rentenversicherung nachfragen. Da müssen so viele einzelne Punkte beachtet werden, dass das hier meiner Meinung nach gar nicht abschließend geklärt werden kann.

Bearbeitet von ulrike am 07.06.2009 12:53:24
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Ja, Arbeitslosenversicherung hat man da keine, aber da man Student ist, ist man ja auch erst mal nicht direkt von Arbeitslosigkeit bedroht - es sei denn man bricht das Studium ab, aber da ist man dann selber schuld und hat erst mal keine Ansprüche bzw. hat man sowieso keine Ansprüche, solange man nicht mind. 12 Monate in den vergangenen zwei Jahren "richtig" gearbeitet hat (also nicht neben dem Studium). Freiwillig versichern geht hier übrigens nur unter bestimmten Voraussetzungen, wenn ich das richtig im Kopf habe.

Für die Rentenversicherung werden die Studienjahre angerechnet, obwohl man keine Beiträge bezahlt, da bekommt man normal auch eine Bescheinigung von der Uni über die Studiendauer, dass die Zeiten für die Rente anerkannt werden (ähnlich wenn man im Mutterschutz/Erziehungsurlaub ist). Wies genau läuft, weiß ich nicht - habe noch keine Rente beantragt tongue.gif Aber das sollte das geringere Problem sein.

Bearbeitet von SpookyAngie am 15.06.2009 14:40:27
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