Wie neugierig darf jemand sein ? Wie weise ich denjenigen höflich zurück

Hallo
Darüber rege ich mich auf. Zum zweiten Mal hat mich die Tochter der Vermieterin gefragt ob ich denn die Miete noch bezahlen kann. Ich empfinde das als eine Unverschämtheit.
Dort wort wohne ich schon mehr als 20 Jahre und die Miete beträgt warm nur 320 € . Ja, ich bin seit Anfang des Jahres arbeitslos und habe nur einen 450 € Job. Zusammen sind das gerade mal 720 € die ich habe. Ich komme damit aus weil ich genügend gespartes habe. Ich wisst ja, Hartz4 bekommt man nicht wenn man zuviel gespart hat , man muß erst davon leben. Soll ich denen, die ganze Familie ist so neugierig, etwa meine Konten, Sparbriefe und Lebensversicherung zeigen (Ironie) ? Den Job hatte ich nach 5 Monaten Arbeitslosenzeit, vorher war es ganz schön knapp.
Das geht denen doch nichts an, 3mal verflixt noch mal icon_mauer.gif icon_mauer.gif
Wenn die Arbeitslosenzeit vorbei ist werde ich wohl ohnehin in Rente geschickt weil ich dieses Jahr 62 Jahre werde. . Es kann aber auch sein das meine Arbeitszeit aufgestockt wird und ich wieder ohne Stütze leben kann. Aber diese Leute gehen mir voll auf den Keks. Leider bin ich zu gutmütig und antworte immer. Ich möchte Abstand haben.

Doris
Nabend,

Ich weiß ja nicht wie alt die Tochter ist..aber ich würde genau so frech zurückfragen: Na sag doch erst mal von was lebst du denn überhaupt ?...

Gehe doch einfach an ihr vorbei, ohne einen Gruß dl.gif

Bearbeitet von GEMINI-22 am 27.10.2016 22:04:49
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"Lieb, dass du so viel Anteil nimmst und dich für mich interessierst! Aber sowas möchte ich nur mit deinen Eltern besprechen. Das sind ja schließlich meine Vermieter." die freundliche Variante.

"Das geht dich nichts an." die barsche Variante

"Ja. Kann ich. Tschö!" Klar, kalt, knapp.
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Meine vermieterin ist über 90 , die Tochter entsprechend alt. Sowas vergesse ich immer anzugeben.
Diese Tochter wohnt über mir, hat das ganze Dachgeschoß, eine große Wohnung. Miete bezalht sie nicht , nur die Unkosten. ( Kann sein das sich das geändert hat, aber so neugierig bin ich eben nicht) Die Mutter hat mir das erzählt.
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Die Tochter macht eine ähnliche Arbeit wie ich nur mit mehr Stunden.
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"Bisher kam die Miete jeden Monat pünktlich, oder? Abgesehen davon, wenn ich Sie irgendwann nicht mehr zahlen kann, melde ich mich..." So würde ich das wahrscheinlich machen...

Bearbeitet von Letrina am 27.10.2016 22:26:03
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Oh, ja. Wenn ich die nicht mehr bezahlen kann melde ich mich. Das gefällt mir.
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Zitat (Schnalle, 27.10.2016)
Wenn ich die nicht mehr bezahlen kann melde ich mich.

Gute Idee! smile.gif
Statt "wenn" (zeitlich) würde ich aber "falls" (= eher unwahrscheinlich) vorschlagen.
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Und pass bloß auf, dass du nicht heimlich einen Teil ihrer Nebenkosten aufgebrummt bekommst. Das wäre wohl auch noch drin.
Nee, ignorieren oder so wie Jeannie vorschlägt.
Es geht die nun wahrhaftig nichts an.
Oder ist sie gesetzlicher Vormund für ihre Mutter?- Dann soll sie dir diese Vollmacht mal zeigen - und du brauchst trotzdem keine Auskunft zu geben. tongue.gif

Hat sie einen Grund, da jetzt mit anzufangen?

Ich würde überhaupt keine Gespräche mehr mit ihr führen, auch wenn es noch so nett anfängt.
Kurzen Gruß und das wars dann.
Oder kommt sie zu dir an die Wohnngstür?
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Zitat (Jeannie, 27.10.2016)
Gute Idee! smile.gif
Statt "wenn" (zeitlich) würde ich aber "falls" (= eher unwahrscheinlich) vorschlagen.

thumbup.gif
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Ich würde mich mal in der Wohnung umsehen und nach allem suchen, was so ein Vermieter zu reparieren / sanieren usw. hat.
Den Zettel würde ich der Tochter zeigen und fragen, ob die sich die Reparaturen leisten können. Insbesondere Sachen, die eigendlich ohne Meldung vom Mieter durchgeführt werden müssten.
Schliesslich sind die Reparaturen bislang nicht erledigt worden....

Gruß

Highlander
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Ich würde überhaupt nicht sagen "Falls ich die Miete nicht mehr bezahlen kann..."
Seit 20 Jahren ging die Zahlung pünktlich ein. Und fertig. Alles andere geht sie nichts an.
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Das Problem ist doch, dass @Schnalle höflich darauf reagieren möchte.,

Schminke dir das ab, Mädchen. Solch aufdringlichen Fragen kann man nur knapp und deutl.ich, bloß nicht höflich begegnen. ph34r.gif
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Na ja, ich würde mit dem honigsüßesten Lächeln, das ich aufbringen kann, nachfragen, ob die Tochter denn schon einen Nachmieter für mich ausgeguckt hätte oder wegen Eigenbedarf Interesse hätte ...

Das ist zwar nicht höflich, sondern genauso unverschämt wie die Frage der Tochter.

Grüßle,

Egeria
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Würde mit höflicher Miene ein knappes "Ja" zur Antwort geben und (je nach Situation) noch fragen, ob sie, nach bereits zweimaliger Nachfrage, einen Eigenbedarf o.ä. anmelden möchte. whistling.gif
Falls sie bejaht, ergibt sich wohl ein längeres Gespräch. Ansonsten: Guten Tag wünschen, höflich freundlich bleiben und basta..
body-builder.gif
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Die Tochter wohnt über mir, Eigenbedarf besteht deshalb nicht. Das Haus ist so alt ,von Anfang an wurde mir gesagt das das Haus abgerissen wird wenn die Hausbesitzerin stirbt. Lohnt sich nicht für größere Umbaumaßnahmen Geld reinzustecken. Alles nötige zum reparieren wird aber immer gemacht, ist keine Bruchbude. Ist nur ein kleines Haus mit sehr großem Grundstück und einer Erbengemeinschaft würde nichts anderes bleiben als verkaufen. Weiter geht mich das nichts an.
Ja, nach 2maliger Anfrage müßte die das endlich geschnallt haben , ich glaube das nächste Mal frage ich ob sie Alzheimer hat wenn sie immer wieder fragt. Kann wie ein Scherz klingen, meine Antwort.
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Klasse!
Darauf muss man erst man kommen. thumbup.gif
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Zitat (Schnalle, 29.10.2016)
... Eigenbedarf besteht deshalb nicht. ...

Eben deshalb habe ich vorgschlagen, dies explizit nachzufragen. Das schriebst Du ja auch schon im Eingangspost. Denn es ist von der Natur genauso unverschämt wie die Frage der Tochter, ob Du weiterhin solvent wärest.

Ansonsten gefällt mir der Vorschlag von @Moirita sehr gut, einfach nur knapp mit JA zu antworten. Damit vermeidest Du Zickenkrieg, falls diese Gefahr besteht.

Zum Einen ist es eine "geschlossene Frage", auf die man nur mit "ja" oder "nein" antworten kann. Weitere Erklärungen erübrigen sich. Die bist Du ohnehin nicht schuldig.

Zum Anderen zieht jede Aktion eine Reaktion nach sich. Es muss nicht sein, dass sich die Situation unnötig hochschaukelt. Das kannst Du im Moment so nötig gebrauchen wie einen Kropf.

Also lasse die Aktion der Tochter doch einfach ins Leere laufen, indem Du Dich nicht erklärst oder rechtfertigst, sondern lediglich knapp die Frage beantwortest.

Grüßle,

Egeria
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Oder demonstrativ zu einem Fenster gehen, nach draussen schauen und sagen "Abrissbagger stehen nicht vorm Haus. Also muss Ihre Mutter noch leben."
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Ich würde überhaupt nicht reagieren. Nur grüssen und weiter gehen. Basta.
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Von meiner Großmutter habe ich das Prinzip übernommen:...."sei freundlicher, es ärgert mehr...!"
Ich würde der Tochter der Vermieterin anbieten, ihr die Antwort auf ihre Frage schriftlich zu geben. Damit hätte sie nicht immer die Mühe, Dich persönlich abzufangen und zu fragen, sondern könne jederzeit auf Dein schriftliches Statement schauen.
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Wenn die - wie Du erwähnst- selber keine Miete, sondern nur die Nebemkosten zahlt, würde ich antworten : " also, ICH kann mir eine Miete leisten-wer kann das heute schon stets von sich behaupten....?"

Vielleicht versteht sie dann den Wink mit der Blockhütte.
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Zitat (Stoppelbart, 30.10.2016)
... " also, ICH kann mir eine Miete leisten-wer kann das heute schon stets von sich behaupten....?" ...

Damit wäre ich vorsichtig. Denn: Möglicherweise haben die Tochter und der Vermieter ein Arrangement, demzufolge sie sich um die Altvorderen kümmert und daher nur die Nebenkosten selbst zahlen muss. Einen ähnlichen Fall kenne ich aus meinem Bekanntenkreis.

ABER: Wenn das so ist, dann hat die Tochter durch die Mietfreiheit einen geldwerten Vorteil. Solche Sachen müssen meines Wissens nach versteuert werden. Wer also im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. Das Finanzamt ist nämlich ziemlich humorlos. whistling.gif

Grüßle,

Egeria
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Zitat (Egeria, 30.10.2016)
,

ABER: Wenn das so ist, dann hat die Tochter durch die Mietfreiheit einen geldwerten Vorteil. Solche Sachen müssen meines Wissens nach versteuert werden. Wer also im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. Das Finanzamt ist nämlich ziemlich humorlos. whistling.gif

Grüßle,

Egeria

Der geldwerte Vorteil liegt aber nicht auf der Seite der Tochter, denn Mietausgaben, gleichgültig ob in bar bezahlt oder in Form von erbrachten Pflegeleistungen, sind nicht versteuerungspflichtig/ -fähig.
Den Vorteil hat derjenige, der die Mieteinnahmen bekommt, auch, wenn sie als Pflegeleistung erbracht werden, der müsste theoretisch Steuern dafür bezahlen.
Als Elternteil kann mir außerdem keiner verwehren, meinem Kind eine Wohnung kostenfrei zu überlassen, noch nicht mal das Finanzamt, sofern aus den mangelnden Mieteinnahmen und Ausgaben für eine überlassene Wohnung nicht Steuerrückzahlungen beansprucht werden.
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Ich weiß nicht, warum so viel gesucht wird, was man antworten könnte. Ich würde nur freundlich antworten "Ja, selbstverständlich" , noch mal freundlich nicken und weitergehen. Fertig. Warum soll man eine Antwort mit Beiwerk schmücken, was evtl. später einen faden Beigeschmack bekommen könnte.
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Vielleicht ist die Frage garnicht böse gemeint?
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Aber @Schnalle fühlt sich irgendwie angegriffen; die Tochter rückt ihr zu nahe auf die Pelle mit dieser wirklich blöden Frage, und sie möchte wissen, wie sie damit umgehen soll.
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Da hat sie ja nun wirklich viele Vorschläge hier bekommen. @Schnalle, für was entscheidest du dich, wie gehst du damit um?
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Oh, bin noch nicht lange von der Arbeit heimgekommen.

Ihr anzubieten die Antwort schriftlich zu geben hat jedenfalls auch was. Dann kann sie sich die immer und immer wieder ansehen. Bei dieser Tochter habe ich schon oft das Gefühl gehabt das sie neidisch ist, mit dem Schwager scheint sie nicht gut auszukommen und lässt öfters hämische Wörter fallen. Vielleicht ist sie auch neidisch auf mich, keine Ahnung. Oben hatte ich geschrieben das ich nur wenig Arbeitslosengeld erhalte, ich hatte so wenig verdient. Trotzdem war ich in der Lage gut zu sparen. Ich habe aber auch nie ein
Ich käme mir blöd vor solche Fragen zu stellen. Wenns bei mir eng wäre würde ich als erstes im Amt einen Antrag für Mietzuschuß ausfüllen.
Genaugenommen ist diese Frage eine Frechheit. Hätte ich mein gespartes nicht hätte ich Hartz4 bekommen, da braucht man als Vermieter ,jedenfalls bei mir, keine Bange haben das kein Geld kommt. Sie hat auch nicht verstanden das ich zwar ab jetzt mehr Stunden arbeite, also etwas mehr Geld verdiene, aber das Arbeitsamt mir trotzdem nur 165 € davon lässt.
Das liegt wohl daran weil sie und auch andere in der Familie nicht ganz ehrlich in Steuerdingen sind. Sieht man an ihrer fast kostenlosen Wohnung. Die anderen der Familie meinten die ganze Zeit , (die anderen wohnen auf der anderen Gartenseite, eigenes Haus) ich könnte doch mein gespartes unterm Tisch fallen lassen (machen doch alle so) Von sowas halte ich nichts und wie soll das gehen wenn alles bei der Sparkasse festgelegt ist? Das würde nur jemand seeehr Dummes versuchen. Ich mag es auch nicht wenn man mir was einreden will.
Es ist großer Mist wenn eine Familie ,ein Clan um einen herum wohnt.
Versteht ihr ? Im Großen und Ganzen bin ich mit der Wohnung und allem zufrieden. Seit ich dort wohne ist die Miete nicht gestiegen.
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Ich zitiere dich mal:
"Genaugenommen ist diese Frage eine Frechheit."
Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen.
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Ich versteh nicht, wie Leute so unhöflich und neugierig sein können. Wenn die Tochter selbst nichts zahlt, und schon so alt ist, sagt das das doch auch einiges über ihren Lebensstil und die Erfahrungen, die sie (nicht) hat, aus!
Ich würde mir an deiner Stelle keinen Kopf machen! Du lebst so, wie du willst!
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Das mit dem Geld untern Tisch fallen lassen, solltest du dir aber für die Zukunft merken. Auch wenn es vielleicht nicht ganz legal ist.
Da es bei dir auf der Bank fest liegt, geht es im Moment sowieso nicht anders.
Aber du siehst doch: dein gesparter, hart erarbeiteter geringer Lohn wird dir nun auch noch weggenommen, das ist auch nicht fair, schließlich hast du dafür Arbeitslosenversicherung bezahlt
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@ Schnalle: aus Deinen bisherigen Beiträgen geht hervor, dass Du mit Mitteilungen über Deine persönlichen/finanziellen Verhältnisse gegenüber dem Clan, der da um Dich herum wohnt, nicht gerade sparsam gewesen bist. Woher sollten die Tochter Deiner Vermieterin oder die anderen Verwandten sonst wissen, dass Du Erspartes hast und nicht bereit, das gegenüber bestimmten Ämtern zu verschweigen? Ob dieses Mitteilungsbedürfnis Deinem Wunsch entspringt, nicht unhöflich sein zu wollen, oder aus einer gewissen Unfähigkeit, jemandem Einhalt gebieten zu können, kann ich nicht beurteilen, Fakt ist, Du hast denen gegenüber bereits viel zu viel über Dich preisgegeben, ohne, dass dafür eine Notwendigkeit bestand.

Ich will diese Familie und besonders die neugierigeTochter der Vermieterin nicht in Schutz nehmen, aber, wenn Du selbst dafür sorgst, dass Du persönliche Dinge (z.B. Deine Finanzen) freiwillig und offen preisgibst, dann musst Du Dich nicht wundern, dass andere danach fragen. Die Grenzen dessen, was man gegenüber einem anderen zu respektieren hat, hast Du selbst mit Deiner Mitteilsamkeit beseitigt - dass die Vermietertochter Deine plötzliche Empfindsamkeit nicht erahnen kann, ist gedanklich nachvollziehbar.
Es gibt nun mal Menschen, die über wenig Feingefühl verfügen, diesem Mangel muss man aber nicht noch Futter geben, indem man als Betroffener vor sich selbst rechtfertigt, dass ein deutliches "Stopp, mit mir nicht!" als unhöflich/unfreundlich ankommen könnte.
Wer sich nicht wehrt, wird untergebuttert von solchen Leuten, die kennen nämlich keine Bedenken, als unhöflich angesehen zu werden.

Bei der nächste dummen Frage, ob Du die Miete bezahlen kannst, antworte doch einfach, dass die Fragestellerin Dich mit Ihrer Frage gerade aus den aktuellen Überlegungen gebracht hätte, wie Du die nächste Miete zusammenkratzen könntest, und dass Du jetzt von Vorne anfangen müsstest zu überlegen, was die Mietzahlungen zeitlich verzögern könnte. Dafür müsse sie Verständnis haben, schließlich sei sie mit ihrer Fragerei schuld an der Verzögerung.
Keine Angst, aufgrund solcher Äußerungen kann niemandem gekündigt werden, schon gar nicht, wenn Du langjährige Mieterin bist! Und eine gute Freundin verlierst Du in der Vermietertochter ja wohl durch Deine Antwort auch nicht, oder?
Du musst Dir darüber Gedanken machen, was Dir lieber ist: dass die Tochter Deines Vermieters glücklich ist, weil Du ihre Neugier befriedigt hast (oder, weil sie es geschafft hat, Dich mal wieder zu ärgern), oder ob Du glücklich bist, weil Dir Respekt erwiesen wird, indem man Dich mit sehr persönlichen Fragen verschont. Friede, Freude, Eierkuchen geht nicht für beide Parteien gleichzeitig, da wäre mir persönlich mein Friede, Freude, Eierkuchen wichtiger, als der der neugierigen und unverschämten Vermieterstochter.

Rosa Luxemburg hat einmal sinngemäß gesagt, dass persönliche Freiheit da aufhört, wo die der anderen beginnt. Gebe ich von meiner Freiheit freiwillig immer mehr auf, so darf ich mich nicht wundern, wenn andere sich daran bedienen und sich mir gegenüber immer mehr herausnehmen (im wahrsten Sinne des Wortes).
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Zitat (Arjenjoris, 31.10.2016)
Das mit dem Geld untern Tisch fallen lassen, solltest du dir aber für die Zukunft merken. Auch wenn es vielleicht nicht ganz legal ist.
Da es bei dir auf der Bank fest liegt, geht es im Moment sowieso nicht anders.
Aber du siehst doch: dein gesparter, hart erarbeiteter geringer Lohn wird dir nun auch noch weggenommen, das ist auch nicht fair, schließlich hast du dafür Arbeitslosenversicherung bezahlt

Ich finde es indiskutabel, dass hier Anregungen und Befürwortungen abgegeben werden, was ungesetzliche/strafbare Handlungen betrifft.
Mal abgesehen davon, dass solches Verschweigen von vorhandenen Finanzen auch unsozial ist, da öffentliche Gelder betroffen sind, die letztlich im Notfall uns allen zugute kommen sollen.
Was ist das für eine Einstellung: "Was meins ist, ist meins, geht niemanden was an, aber, was Gemeinschaftsgut ist, soll auch für mich zahlen!" ???

Die Bemerkung, dass hier etwas weggenommen wird, ist sachlich nicht korrekt: die Höhe der gesetzlichen Rente berechnet sich nach dem, was ein Arbeitnehmer an Sozialbeiträgen während seiner Berufstätigkeit eingezahlt hat. Diese setzen sich zusammen aus Dauer der Beschäftigung und Höhe des Einkommens.
Man kann geteilter Meinung sein, ob diese Berechnung der Rente gerecht ist oder nicht, eine Berechtigung zum Betrug erwächst aber daraus auf keinen Fall. Zusatzrenten werden nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet.
Ansprüche auf Sozialhilfe bei noch nicht erreichtem Rentenalter berechnen sich aus dem, was der Gesetzgeber an persönlichem Bedarf für nötig erachtet, abzüglich dem, was der Betroffene an eigenem Vermögen besitzt. Und da in unserem Staat alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, muss der arbeitslos gewordene VW-Manager mit seinem angesparten Millionenvermögen genauso einstehen, wie die Reinigungsfrau, die von ihrem mageren Einkommen ein paar Kröten gespart hat.
Würde keiner mit seinem Vermögen einstehen müssen und dürfte seinen Lebensbedarf rein aus öffentlichen Kassen bestreiten, wäre das vermutlich noch ungerechter, als es so schon ist.
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Ich sehe das Ganze locker. dm.gif

Wenn die Neugier nicht wär, müsste ich nicht mehr wandern.
Kein Kolumbus führ´ mehr von ´ner Küste zur andern,
und die Tante Nanett, trüge dann keine Brille,
und die Mädchen im Bett lägen traumlos und stille.
Wären fast ohne Sünd´ und ohne Kind,
wenn die Neugier nicht wär…
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@whirlwind: hast schon Recht.
aber ich bin eben der Meinung, das der Selbstbehalt bei ALG 2 nicht besonders hoch ist, und wenn man dann als Geringverdiener vielleicht noch 1000-2000€ (nur Beispiel) mehr angespart hat, muss man das erst noch ausgeben,
für Alleinstehende ist das ne Menge Geld, und die 750€ für Anschaffungen sind ein Witz

und den VW-Manager mit der Reinigungsfrau zu vergleichen geht gar nicht, vorm Gesetz sind die vielleicht gleich, aber die Realität ist ne andere

mal angenommen du findest ne Arbeit und brauchst ein Auto, von was soll das dann bezahlt werden und schon geht der Teufelskreis wieder los
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@ Schnalle : hast Du schon mal die Überlegung gehabt,einen Antrag für Wohngeld oder Grundsicherung zu stellen? Mehr als ablehnen können die nicht.
Mit neugierigen Menschen habe ich auch lange zu tun gehabt : meine Ex-Schwie-Mu.
LG
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[/QUOTE]@ Schnalle : hast Du schon mal die Überlegung gehabt,einen Antrag für Wohngeld oder Grundsicherung zu stellen? Mehr als ablehnen können die nicht.
Ja, ich habe mir das Online angesehen, ja ich würde etwas bekommen. Ich hampel damit rum weil ich selten glatte 450 € bekomme, es ist meistens weniger weil weniger Stunden gemacht. Die wollen beim Wohnungsamt wissen wenn es Veränderungen gibt und ich rätsel bei mir ob ich jedesmal da was angeben muß. . Im Amt selbst war ich noch nicht. Die Abrechnung der Nebenkosten vom vorigen Jahr war verschwunden und wegen diesen neugierigen Leuten der Verwandtschaft hatte ich keine Lust nach einer Kopie zu fragen.

Von Harzt4 bin ich glücklicherweise weit entfernt. Es reicht mir so schon, alle Gehaltsabrechnungen wollen die beim Arbeitamt haben.
Mit jedem Lebensjahr darf sich das gesparte steigern, weiß jetzt nicht genau wieviel. Ich war ja bei der Arge und habe mich erkundigt.
Ich muß auch sagen das ich überall bei den Ämtern höflich behandelt wurde, ich habe schon oft ganz anderes gelesen.
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Zitat (Arjenjoris, 31.10.2016)
,
und den VW-Manager mit der Reinigungsfrau zu vergleichen geht gar nicht, vorm Gesetz sind die vielleicht gleich, aber die Realität ist ne andere

mal angenommen du findest ne Arbeit und brauchst ein Auto, von was soll das dann bezahlt werden und schon geht der Teufelskreis wieder los

Hallo,
ich habe nicht behauptet, dass das alles gerecht ist. Aber es ist Recht! Dass Recht und Gerechtigkeit in unserem Staat weit auseinanderklaffen, ist mir auch klar, dennoch empfiehlt es sich nicht, gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Ich denke schon, dass man, was die Bedingungen zum Empfang von öffentlichen Geldern zum Lebensunterhalt betrifft, VW-Manager und Putzfrau gleichsetzen kann, sogar muss. Dank unserer Gesetze ist ersterer nämlich gezwungen, zunächst von seinem Vermögen zu leben, er kann solange keine Gelder aus öffentlicher Hand beanspruchen, wie er noch eigenes Vermögen besitzt. Die Reinigungskraft, die ihr Leben lang für wenig Geld gearbeitet hat, hat möglicherweise nicht sehr viel ansparen können, sie hat aufgrund der entsprechenden Gesetze daher viel eher einen Anspruch auf Gelder aus öffentlicher Hand (wie die auch immer benannt werden).
In welcher Vermögenshöhe soll man eine gerechte (!) Grenze setzen, unterhalb derer nicht mehr angerechnet wird? Der Ex-VW-Manager wird diese Frage anders beantworten als die Reinigungskraft, beide sind verschiedene Lebensführungen und -Standards gewohnt. Was dem Manager für eine Woche ausreicht, wird der Putzfrau u.U. für ein ganzes Jahr genügen.

Als Ungerechtigkeit zu rechnen ist allerdings, dass Gut- und Bestverdienende meist bessere Möglichkeiten haben, ihr Vermögen so zu verteilen, zu verschleiern etc., dass die Behörden keinen Einblick haben. Leider ist unserer Regierung immer weniger daran gelegen, daran in Richtung größere soziale Gerechtigkeit zu arbeiten. Geld muss ´reinkommen - wo geht es einfacher, als das von Bürgern zu holen/einzusparen, die sich aufgrund ihrer Bildung und finanziellen Situation nicht zu wehren wissen? So nimmt die soziale Ungerechtigkeit zu.
Unsere Politikhanseln sind nur noch auf Profilierung ihrer eigenen Person bedacht, Frau Merkel macht es sich bevorzugt in Enddärmen von Industriellen und Konzernen bequem und schweigt. Was die Bevölkerung denkt und bewegt, interessiert die doch überhaupt nicht! Das könnte man bei den nächsten Wahlen ändern, ich warne aber vor brauner Soße!

Bearbeitet von whirlwind am 01.11.2016 13:44:43
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Zitat (Schnalle, 01.11.2016)
Ja, ich habe mir das Online angesehen, ja ich würde etwas bekommen. Ich hampel damit rum weil ich selten glatte 450 € bekomme, es ist meistens weniger weil weniger Stunden gemacht. Die wollen beim Wohnungsamt wissen wenn es Veränderungen gibt und ich rätsel bei mir ob ich jedesmal da was angeben muß. .

Wenn dir was zu steht, dann versuch es. Und wenn du auf die neue Nebenkostenabrechnung wartest.
Das Wohngeldamt will zwar Veränderungen von Einkommen und Miethöhe wissen, aber nur wenn es 15%
höher oder tiefer geht. Genau weiß ich es nicht. Auf keinen Fall würde ich Geld verschenken.
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