Will aus einer Jugendeinrichtung ausziehen-: wer ist finanziell für mich zuständig?

Hallo
Ichwohne derzeit in einer jugendhilfe einrichtung und will (muss) mit 18 Ausziehen. Die arge erklärte mir das sie nicht für meinen Lebensunterhalt aufkömmen müssen, das Jugendamt weigert sich auch. ich gehe aber noch zur schule und mache grade meinen Abschluss. Muss ich jetzt die schule abbrechen um mir einen Job zusuchen damit ich mir eine Wohnung suchen kann oder gibt es eine möglichkeit meine Schule zu beenden und trotzdem auszuziehen ?
Ich bin für alle Tipps und Hilfen Dankbar denn ich hab keine ahnung was ich jetzt machen soll!

Danke :heul:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir, einen Ratgeber zu Sozialleistungen zu erwerben, da er dir wertvolle Informationen zu den möglichen finanziellen Unterstützungen bietet, die dir zustehen könnten, während du weiterhin deinen Schulabschluss verfolgst. Ein solcher Ratgeber kann dir helfen, dich besser in der Bürokratie zurechtzufinden und die richtigen Schritte zu unternehmen, um deine Ausbildung ohne finanzielle Sorgen fortzuführen.

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Hallo!

Zuallererst ein ganz wichtiger Tipp hier für's Forum: schreib einen passenden Betreff. "Hilfe!" ist ein bisschen sehr vage...

Arbeitsamt und Jugendamt sehen sich also beide nicht zuständig... klar, das Jugendamt ist mit deinem 18. Geburtstag "aus dem Schneider", aber irgendwoher musst du ja Unterhalt bekommen bis deine Ausbildung abgeschlossen ist (längstens bis zum 25. Geburtstag). Du wohnst in so einer Jugendeinrichtung- weil du mit den Eltern nicht klarkommst oder weil du keine Eltern hast? Wenn ersteres, dann wende dich an sie, sie sind zuständig!!

Ansonsten wende dich mal an die Caritas oder ähnliche Vereine, die können dir sicher mit Rat und Tat zur Seite stehen.
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Wenn du in einer Jugendeinrichtung wohnst müssten doch genug Leute vor Ort sein, die sich mit dir gemeinsam um deinen weiteren Lebensweg kümmern? Die setzen dich doch an deinem Geburtstag nicht einfach vor die Tür.
Hast du keinen Bezugsbetreuer oder ähnliches?
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Hast Du in der Einrichtung wo Du wohnst das Problem schon mal angesprochen? Ich kann nicht glauben, das dir da keiner helfen kann. Da wird es ja wohl mal des öfteren Leute geben die 18 werde und ausziehen. Wie haben die das denn gemacht?
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Beim Jugendamt gibt es Sozialarbeiter. Die sollten Dir helfen können.
Sicherlich gibt es doch sogar welche, die für die Einrichtung, in der Du noch wohnst, zuständig sind.
Die können / müssen Dir helfen!
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Es gibt auch sowas wie Schüler-Bafög, allerdings weiß ich die genauen Bedingungen dafür nicht. Klick dich mal hier durch, da findest du schonmal einiges an Informationen. Du solltest auf keinen Fall die Schule abbrechen!! Es ist die Grundlage für dein weiteres Leben.
Wie auch schon einige vor mir gepostet haben, ist es wirklich das Beste, wenn du dir im Jugendamt Rat suchst, sie werden dich an die richtige Stelle weisen, auch wenn sie sich nicht mehr zuständig fühlen oder sind. Du könntest dich auch ans Sozialamt wenden, die sollten auch mit Informationen weiterhelfen können.
Viel Erfolg :blumen:
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Hallo,

meine Informationen sind schon ein paar Tage her - ich will nicht ausschließen, dass sich bzgl. dem ein oder anderen Punkt mittlerweile ein bisschen was geändert hat oder es Regionsunterschiede gibt.
Aber evtl. hilft dir der ein oder andere Punkt, dich zu orientieren.

Also zum ersten stellt sich die Frage ob du tatsächlich ausziehen willst oder ob du das musst.
Die zweite Frage ist: gibt es Eltern und wenn ja, haben die das Sorgerecht für dich an das Jungendamt abgetreten.
Solltest du mit 18 ausziehen müssen (was unwahrscheinlich ist) und das Sorgerecht obliegt dem Jungendamt, müsste bis zum Abschluss der 1. Ausbildung bzw. bis zum 25. Lebensjahr das Jugendamt für dich zuständig sein. Das Jungendamt holt sich - soweit möglich einen guten Teil der Kosten für dich bei deinen Eltern wieder.

Bist du unter 25 ohne abgeschlossene Ausbildung und finanziell nicht in der Lage dich eigenständig zu versorgen hast du zumindest nach hier gültigem Recht keinen Anspruch auf öffentliche Gelder für einen eigenen Haushalt.

Im Übrigen gefällt mir der Tip mit deinem Betreuer zu sprechen am besten.
Wenn begründet ist, dass du ausziehen musst, haben diese oftmals noch Möglichkeiten dich trotz zweifelhaftem Anspruch in einer eigenen Wohnung unterzubringen - im Regelfall bekommmst du dann übrigens erstmal weiterhin einen Betreuer gestellt, der dich bei deinen ersten eigenen Gehversuchen begleitet.
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Zitat (Helfe-Elfe @ 07.09.2010 21:28:55)

Bist du unter 25 ohne abgeschlossene Ausbildung und finanziell nicht in der Lage dich eigenständig zu versorgen hast du zumindest nach hier gültigem Recht keinen Anspruch auf öffentliche Gelder für einen eigenen Haushalt.


Heißt das jetzt das sie in dem Fall unter der Brücke schlafen müsste? Ich glaub ich verstehe da was falsch. *schäm*
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Zitat (Ela1971 @ 07.09.2010 21:36:30)
Heißt das jetzt das sie in dem Fall unter der Brücke schlafen müsste? Ich glaub ich verstehe da was falsch. *schäm*

Es stellt sich eben die Frage ob sie ausziehen muss oder nicht.
Bei Personen die sich bis zum 25. nicht selbst versorgen können sagt man im Regelfall, dass diese zu Hause gut aufgehoben sind (Auszug daher nur mit finanzieller Unterstützung und nicht mit öffentlichen geldern möglich).
Ist das zu Hause nicht das Elternhaus sondern eine Jugendeinrichtung, wird diese dann als Elternpaar betrachtet.

Manchmal gibt es zu wenig Plätze für Jugendliche die zu Hause raus müssen oder Betreuer empfehlen (z. B. wegen der Reife des Betreuten) Jugendlichen eine eigene Wohnung zu finanzieren...dann wird auch vorab eine Kostenübernahme stattfinden (manchmal auch vor dem 18. Geburtstag). Ohne einen triftigen Grund (wie z. B. vorgenannte) werden jedoch keine Steuergelder freigegeben um Jugendliche die einfach "nur" alleine wohnen wollen zu finanzieren.
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Honeyy92

Schau Dir mal das SGB VIII an
Vierter Abschnitt
Vierter Unterabschnitt

§ 41 - Hilfe für junge Volljährige

(Habe es eben gegoogelt)

Sprich mit Deinem Betreuer / Sozialarbeiter und berufe Dich darauf.

Weiterhin kannst Du auch mit dem Sachbearbeiter, der mtl. Deine Kosten, die in der Einrichtung entstehen, überweist, darüber sprechen und weiterführende Hilfen beantragen.
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Edit:
SGB III sagt Altersbegrenzung ist (mittlerweile!?) das 21. Lebensjahr.

@123stpo
Super Hinweis! ...

Ich wag zu bezweifeln, dass sich aus dem zitierten § ein Anspruch auf selbstständiges Wohnen und Kostenübernahem hierfür ableiten lässt, lerne aber immer gerne dazu.

Mich würde interessieren: hast du (hierzu) aktuelle Erfahrung - ob in Wunschfällen der Selbständigkeit junger Menschen mittlerweile ein Rechtsanspruch auf Unterstützung beim Auszug, Kostentragung usw. besteht?

Bearbeitet von Helfe-Elfe am 07.09.2010 22:39:20
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Zitat (Helfe-Elfe @ 07.09.2010 22:33:55)
Edit:
SGB III sagt Altersbegrenzung ist (mittlerweile!?) das 21. Lebensjahr.

@123stpo
Super Hinweis! ...

Ich wag zu bezweifeln, dass sich aus dem zitierten § ein Anspruch auf selbstständiges Wohnen und Kostenübernahem hierfür ableiten lässt, lerne aber immer gerne dazu.

Mich würde interessieren: hast du (hierzu) aktuelle Erfahrung - ob in Wunschfällen der Selbständigkeit junger Menschen mittlerweile ein Rechtsanspruch auf Unterstützung beim Auszug, Kostentragung usw. besteht?

Leider habe ich keine aktuellen Erfahrungen, sonst hätte ich mich detaillierter geäußert.
Außerdem hatte ich mit dem BSHG und nicht mit dem Jugendhilfegesetz gearbeitet.

Da es doch aber sicherlich einen Grund hat, warum Honey in einer Jugendeinrichtung wohnt, wird man sie sicher nicht zu ihren Eltern zurückschicken.

Sie sollte auf jeden Fall einen der bereits genannten Ansprechpartner aufsuchen und unter Hinweis auf das SGB VIII um weiterführende Hilfe bitten.
Evtl. gibt es ja in ihrem Wohnort auch Wohngemeinschaften für junge Erwachsene, die vom Jugendamt gefördert werden.

Hilfreich wäre, wenn Honey ihre Situation etwas genauer schildern würde.

Wenn jedenfalls - ohne triftigen Grund -lediglich der Wunsch nach Selbständigkeit besteht, klappt das nicht. Bis zum Ende der ersten Ausbildung - längstens bis 27, sind die Eltern zuständig.

Bei Honey liegt ja aber die Notwendigkeit vor, dass sie mit einer Unterbringung und finanzieller Unterstützung versorgt werden muß Daher gehe ich davon aus, dass ihr geholfen wird.
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Vllt meldet Honey sich ja noch mal und berichtet genauer. Ist doch alles zur Zeit nur spekulativ.
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Zitat (123stpo456 @ 07.09.2010 23:11:39)
Wenn jedenfalls - ohne triftigen Grund -lediglich der Wunsch nach Selbständigkeit besteht, klappt das nicht. Bis zum Ende der ersten Ausbildung - längstens bis 27, sind die Eltern zuständig.

Genau- allerdings hat sich diese Grenze inzwischen etwas verschoben: dies gilt nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bis dahin gibt's ggf. auch Kindergeld, z. B. wenn die Nachkommen studieren.
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Hey
also ich muss mit 18 ausziehen da das Jugendamt keinen pädagogisch Wertvollen sinn mehr sieht.
Ich muss also ausziehen, da ich nicht zurück zu meiner Mutter will und kann muss ich mich also um eine eigene Wohnung kümmern. Das Problem ist dabei bloß immer noch das keiner Zahlen will. Alle erzählen mir das sie nich zuständig für mich sind. Die arge sagt mir das das Jugendamt zuständig ist und das Jugendamt bestreitet das und behauptet das die arge für mich zuständig sein... :unsure:
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Hallo, Honey92,

wie ich gesehen habe, wohnst Du in Lüneburg. Es muss doch möglich sein, dass Du Dich bei der Stadtverwaltung zu einem Sozialarbeiter - evtl. Sozialpädagogischer Dienst - durchfragst.
Dort schilderst Du dann Deine Situation, weist darauf hin, dass Du nicht zu Deiner Mutter kannst/willst - aber unbedingt Deinen Abschluss machen willst, um anschließend eine vernünftige Aussicht auf einen Ausbildungsplatz zu haben.
Weise dabei auf das bereits erwähnte SGB VIII hin und bitte um Hilfe.

Außerdem empfehle ich, Anträge bei der ARGE oder dem Jugendamt immer schriftlich zu stellen, mit dem abschließenden Satz "Ich bitte um einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid". Für einen schriftlichen Bescheid müssen sie sich schon mal auf jeden Fall mehr Mühe geben als für so eine "wurschtige" Antwort zwischen Tür und Angel.

Wenn Du 18 bist, kannst Du auch einen Anwalt beauftragen, Deine Interessen zu vertreten. Da Du kein Einkommen hast, wird er dann für Dich Prozesskostenbeihilfe beantragen, so dass Dir keine Kosten entstehen.
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Sag mal Honey, dir wurde hier jetzt schon so oft geraten, dass Du dich an einen Mitarbeiter deiner Einrichtung wenden sollst, hast Du das schon mal gemacht? Das Niemand zuständig ist kann ja nu nicht sein. Wenn das Jugendamt keinen Sinn im wohnen in der Einrichtung sieht, dann muss doch einer zuständig sein eine andere Möglichkeit mit dir zu suchen.
Finde das alles doch recht verworren.
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Zitat (Ela1971 @ 09.09.2010 05:57:47)
Finde das alles doch recht verworren.

Das finde ich mittlereile auch.

Zumal Honey ja nicht die Erste ein dürfte, die in dieser Einrichtung volljährig wird.
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