Zitat (DerDirk @ 26.04.2006 - 07:37:58) |
Nächster Punkt wäre das der Arbeitgeber zum 15ten. des Folgemonats den Lohn gezahlt hätte. Das Amt aber vom Tag der Arbeitsaufnahme nicht mehr gezahlt hätte. Folglich hätten wir mit dem letzten Geld vom Amt statt 30 Tage nun 45 Tage auskommen müssen. Für die 15 Extratage hätte das Amt pauschal 15,-€ !!!! für uns gezahlt (wie gesagt 2 Erw. 1 Kind) |
Das Problem hat man doch immer, wenn man einen neuen Job aus der Arbeitslosigkeit heraus annimmt!
Das der Arbeitgeber bereits zum 15ten des Folgemonats zahlt, geht doch fast noch. Ich hatte schon desöfteren Stellen, wo das Geld erst am Ende des Folgemonats gezahlt wurde. Habe für die Überbrückung nix vom Amt bekommen (bin alleinstehend ohne Kind), sondern habe immer mit dem Arbeitgeber 'n Abschlagzahlung vereinbart, das war auch von deren Seite aus nie ein Problem. Doof war natürlich trotzdem, dass man sich da erstmal super einschränken musste; konnte aber bei einigen laufenden immerwiederkehrenden Rechnungen mit den entsprechenden Leuten reden und dann einen kleinen Aufschub bekommen; die haben ja mein Problem auch verstanden, und bekamen das Geld dann halt 'n bisschen später, oder ich habe ihnen wenigstens schon mal 'n bisschen was überwiesen.
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