Messevertrag - kein 14-tägiges Rückgaberecht! Gekaufte Ware auf Messen

Vorsicht, wenn Ihr was auf einer Messe kauft! Der Messevertrag ist kein normaler Kaufvertrag und beinhaltet daher kein Rückgaberecht!

Meine Mutter hat sich ein neues

Hinterher erfuhren wir, dass hier andere Rückgabemodalitäten gelten. Darauf wird man nicht hingewiesen (warum auch).

Aber man geht ja immer von einem Rückgaberecht aus°!
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir einen Vertragsratgeber zum Thema Verbraucherrecht, denn dieser kann dir helfen, die Unterschiede zwischen verschiedenen Vertragsarten zu verstehen und dich auf mögliche Fallstricke hinzuweisen, insbesondere wenn es um Verträge auf Messen geht. Damit bist du besser informiert und kannst dich vor ungewollten Verpflichtungen schützen.

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Danke für den Hinweis, das wusste ich auch noch nicht.
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Ich kann euch mal die Faustregel sagen... alles wo ihr aktiv hingeht um einen Kaufvertrag zu machen hat kein Widerspruchsrecht...
heißt z.B. du gehst in den in einen Elektromarkt, dort steht ein Händler der dir ein Handy anbietet mit Vertrag, du hast kein Widerrufsrecht.
Du machst das selbe an der Haustür, wirst auf der Straße angesprochen oder du machst das im Internet, dann habt ihr Widerrufsrecht.
Bei dem Beispiel auf einer Messe ist derjenige auf der Messe und weiß das er einen Vertrag annimmt, darum kann hier kein 14 Tage Recht vom Rücktritt gelten...
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