14 tägiges Rückgaberecht für Stuhl?

In: Wohnen
Hallo,

wir hatten uns am Samstag 6 Rattanstühle für unser Eßzimmer gekauft.Einer davon wckelt ziemlich weil ein Stuhlbein etwas zu kurz ist.Alle anderen sind o.k. tongue.gif

Als wir jetzt im Möbelhaus anriefen weil wir den Stuhl umgetaucht haben wollten,meinter der Chef dort er müsste eine Reklamation schreiben und den Stuhl neu bestellen.
Wir fragten ihn ob wir kein 14 tägiges Rückgaberecht hätten.Unseren Stuhl hin und einen neuen(denn sie haben den Stuhl ja am Lager) wacko.gif mitnehmen,meinter das es in der Möbelbranche kein 14 tägiges Rückgaberecht gäbe..........

Könnt ihr mir vielleicht sagen ob das echt so stimmt?Habt ihr Erfahrungen dazu?

Ich meine bei einem großen möbelstück verstehe ich das ja aber bei einem Stuhl??? whistling.gif
Und warum muss er den Stuhl bestellen............und wir sollen den "alten" solang behalten.
Wenn ich den Stuhl jetzt regulär im Laden kaufe kann ich ihn gleich mitnehmen und wir sollen auf den "bestellten"warten...... wink.gif

Na ja,finde ich komisch icon_mauer.gif

Grüßlies
14 tägiges rückgaberecht gibt es nur bei online und katalog bestellungen.
da man dort die ware nicht sieht.

kaputte sachen kann man immer umtauschen.

alles andere ist kulanz des verkäufers.
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Danke Pouco,

somit wäre das geklärt. biggrin.gif
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Umtausch ist Kulanz des Verkäufers.

Normalerweise mußt Du dem Hersteller 3x die Möglichkeit einer Nachbesserung, innerhalb der Garantie, geben.
Das würde heißen,
Du gibst den Stuhl dem Verkäufer zurück,
dieser gibt ihn an den Hersteller zurück,
der schaut sich den Stuhl an und
entscheidet über eine Reparatur bzw. über einen Austausch.

So läuft es jedenfalls bei uns im Geschäft mit den Elektro-Geräten.
Ich drücke Dir die Daumen für ein baldiges Ergebnis.
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Zitat (Chucko, 07.03.2008)
Normalerweise mußt Du dem Hersteller 3x die Möglichkeit einer Nachbesserung, innerhalb der Garantie, geben.

Fast, - stimmt so nicht ganz. Es sind nur 2 mal die der Händler zur Nachbesserung nutzen kann. Danach kommt es zur Wandlung und der Händler muss die defekte Ware, dessen Fehler nach 2-maligem Reparaturversuch nicht behoben werden konnte zurücknehmen.

Soll heißen, beim 3-ten Mal bekommst Du also entweder neue Ware, oder der Kaufpreis wird erstattet.



Edit: Hmm, ich versuch es noch einmal besser zu erklären. Habs oben bissle blöd geschrieben.

Also:

Das Gerät ist das 1. Mal defekt ---> Möglichkeit zur (ersten) Nachbesserung.
Das Gerät ist das 2. Mal defekt ---> erneute Möglichkeit zur (zweiten) Nachbesserung.
Das Gerät ist das 3. Mal defekt ---> Wandlung!

Das hast Du wohl mit den 3 x gemeint.

Bearbeitet von Don Promillo am 07.03.2008 10:19:23
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hallo damit würde ich mich nicht abfinden.

schau mal in diesen hier nach da sind noch andere sachen sehr interesant.
beim runterskrollen habe ich die anderen sachen noch gefunden.
den würd ichs zeigen, so nicht.
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Zitat (gitti2810, 07.03.2008)
... würd ichs zeigen, so nicht.

"zeigen" oder nicht...

rechtlich ist der händler auf der richtigen seite...
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