wie lange dauert es bis man schmerzensgeld bekommt

Hallo zusammen ich hatte am 4.9.10 einen unverschuldeten auto unfall.
mir ist einen auf der bundesstraße, wo eigt. nur 80 erlaubt ist, mit 200km/H volle kanne drauf gefahren.
der unfall verursacher hatte außerdem 2,7 % also 100%ige schuld. auto totalschaden
wir haben prellungen, blutergüße, schleudertraume und eine kleine platzwunde am wangenknochen.

Wie lang dauert es bis ich mein schmerzensgeld bekommen?
LG
Da fragst du am besten mal deinen Anwalt...

Was sollen die 2,7 Prozent, wovon, wofür, von was? Möglicherweise geht die ganze Sache erst noch zu Gericht.
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Wahrscheinlich 2,7 Promille, aber das kann uns nur Knomily sicher sagen.
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Valentine ich glaube er hatte 2,7 % promille.
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Zitat (Valentine, 10.10.2010)
Da fragst du am besten mal deinen Anwalt...

Was sollen die 2,7 Prozent, wovon, wofür, von was? Möglicherweise geht die ganze Sache erst noch zu Gericht.

ich glaube das sollten promille werden..

edit la-dolcelzza war schneller ^^

Bearbeitet von schatzibobbes am 10.10.2010 13:40:30
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Ich denke seine Versicherung zahlt, ja schon mal nicht.

Dann ist wohl die Frage ob er Vermögen hat.

Um seine Schuld zu bezahlen.
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Wahrscheinlich sind hier 2,7 Promille gemeint.
Schmerzensgeld muss man im Schadenprotokoll der Haftpflichtversicherung anzeigen, entsprechende Atteste v. Ärzten müssen vorliegen (über die gesamte Dauer der Behandlungen, kann u.U. Wochen/ Monate dauern). Dies ist jetzt mal die Kurzfassung.

Bearbeitet von Rayka am 10.10.2010 13:45:51
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@ trulla wieso sollte die Versicherung nicht zahlen?? Also das SChmerzensgeld bestimmt nicht aber die Sachschäden auf jedenfall
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im Forum für Unfallopfer gibts Antworten auf viele Fragen und hilfreiche Infos.
Und falls Du noch keinen Anwalt hast, such Dir schnellstmöglich einen, der Dich und Deine Interessen vertritt!!
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Da er unter Alkohol gefahren ist.
Dadurch war seine "Tat" doch vorsätzlich.

Und bei Vorsatz zahlen Versicherungen doch nicht.

Oder liege ich da falsch????
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Die Höhe wird vor Gericht festgelegt,und bis zur Verhandlung das kann dauern und wenn er dann noch in Berufung geht... whistling.gif

Bearbeitet von wurst am 10.10.2010 14:04:55
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Zitat (Truller, 10.10.2010)
Da er unter Alkohol gefahren ist.
Dadurch war seine "Tat" doch vorsätzlich.

Und bei Vorsatz zahlen Versicherungen doch nicht.

Oder liege ich da falsch????

naja... die Versicherung wird vielleicht schon erstmal zahlen, was genau im Falle Vorsatz, ob nur materielle Schäden und/oder auch Schmerzensgeld, weiß ich jetzt nicht... allerdings wird sie sich in diesem Fall die Kohle von Ihrem Versicherungsnehmer, also dem Verursacher, dann ziemlich sicher per Regress wieder zurückholen... aber das kann dem Unfallopfer ja egal sein
Grundsätzlich: Versicherungen verschenken NICHTS und versuchen sich zu drücken, wo es nur geht mad.gif Als Laie hat man da keine Chance... deshalb mein Rat: unbedingt einen (guten!) Anwalt nehmen
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Zitat (compensare, 10.10.2010)
naja... die Versicherung wird vielleicht schon erstmal zahlen, was genau im Falle Vorsatz, ob nur materielle Schäden und/oder auch Schmerzensgeld, weiß ich jetzt nicht... allerdings wird sie sich in diesem Fall die Kohle von Ihrem Versicherungsnehmer, also dem Verursacher, dann ziemlich sicher per Regress wieder zurückholen... aber das kann dem Unfallopfer ja egal sein
Grundsätzlich: Versicherungen verschenken NICHTS und versuchen sich zu drücken, wo es nur geht mad.gif Als Laie hat man da keine Chance... deshalb mein Rat: unbedingt einen (guten!) Anwalt nehmen

Hoffen wir für für Knomily das beste.
Ich denke einen Anwalt braucht er/sie auf jedenfall
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Ich dachte eigentlich immer dass die Versicherung für den entstandenen Schaden und die Instandsetzung aufkommen muss... beim

Und für die (von mir oben genannten) Schäden zahlt die Versicherung und holt sich gegebenenfalls bei ihrem Versicherten das Geld zurück. Aber in Vorleistung gehen die immer!
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den Schaden an den Unfallgegner auch an Dritte übernimmt die VS auf jeden Fall.

Was die VS mit Sicherheit nicht übernehmen wird, sind die Schäden die am Fahrzeug des Unfallverurscher entstanden sind, wenn er dann alkoholisiert war.

Schmerzengeld muss meines Wissen eingeklagt werden. Vor Gericht wird dann auch die Höhe festgelegt.
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Ich hatte dieses Jahr einen unverschuldeten Auffahrunfall. Die Instandsetzung meines Autos hat die gegnerische Versicherung übernommen, wollen aber jetzt eine Bestätigung von meiner Autoversicherung das mein Wagen noch in meinem Besitz ist.

Schmerzensgeld - 250 € für ein leichtes Schleudertrauma- haben sie mir nach ca. 10 Wochen überwiesen. Wäre ich damit nicht einverstanden gewesen, wäre ich zu unserem Anwalt gegangen. Bei gravierenderen Verletzungen weiß ich nicht wie das gehandhabt wird.

Ein Anwalt wäre in so einem Fall empfehlenswert.
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