Umzug: Fragen

In: Wohnen
Hallo,

Ich hätte da mal eine frage, und zwar sucht meine Freundin eine Whg in meiner Umgebung, bei der ARGE sagte man ihr das sie nur bis 230 Kaltmiete gehen darf. Und nun meine Frage sind die Angaben richtig oder ist die Kaltmiete zu unrecht ? Das problem ist, das wir hier keine geeignete Whg in diesem Rahmen finden und zusahlen dürfte sie selber nicht..
Aus welcher Stadt kommt ihr denn?
Welche Leistung bezieht sie (Hart IV) ?
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Ja Harz 4 wird bezogen
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Bei Hartz VI ist nicht nur die Miete für die Wohnung begrenzt, sondern auch die Quadratmeterzahl. Das wird schon richtig sein console.gif
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also 45qm ist schon richtig aber es gibt auch whg die zwar mehr qm haben, aber dafür im Rahmen passen.. Nur sind 230Kaltmiete nicht zu wenig?
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Das kommt drauf an wo man wohnt.
Meine Studibude hat 155€ kalt gekostet wink.gif
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du darfst dabei nicht vergessen das sie ja auch noch Heizung bezahlt bekommt. console.gif
hierbei handelt es sich doch nur um die Kaltmiete. wub.gif
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deswegen wollte ich ja wissen ob die 230kaltmiete berechtigt sind und wieviel 1 person an miete haben darf
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@shady,

das ist von Wohnort zu Wohnort unterschiedlich.
Die Arge vor Ort wird die Ortssätze sicher kennen.

230 € zu wenig?
Wie heißt es so schön: einem geschenkten Gaul...

Je nach Ort gibt es Wohnungen mit den unterschiedlichsten Förderungen, die man als Berechtigter Haushalt dann auch günstig anmieten kann. Geförderter Wohnraum liegt für gewöhnlich mietpreistechnisch im ARGE-Rahmen.
Am besten auch hierzu mal bei der Gemeindeverwaltung oder wenn vorhanden: dem Wohnungsamt nachfragen.
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Wie mir bekannt ist, wird aber nicht nach der Kaltmiete, sondern Warmmiete gegangen.
Es ist auch in jeder Gegend anders.

ABER, wenn keine Wohnungen in dem Rahmen zu haben sind, dann zahlt das Amt auch höhere Mieten.

Bzw. man kann jeder Zeit zuzahlen, dass dies nicht erlaubt ist, ist Quatsch. Ist nur die Frage ob man es sich selbst leisten kann, von dem wenigem Geld auch noch Miete abzuzweigen.
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