Renovierung bei Auszug: Renovierungspflicht

Wir sind im März 2008 in eine renovierte Wohnung gezogen und werden zum 31.10.2010 ausziehen, nun verlangt der Vermieter das wir alles frisch gestrichen übergeben. Im Mietvertrag wurde nichts schriftlich festgehalten, es steht nur drin das der Mieter für Schönheitsreparaturen zuständig ist, aber es sind kene Fristen dafür angegeben. Wir sind jetzt etwas ratlos ob wir streichen müssen oder nicht. Wer kann uns helfen???
Wie habt ihr denn die Wohnung übernommen, und wie sieht es jetzt aus? War die Wohnung ursprünglich frisch gestrichen, und sehen die Wände jetzt "verwohnt" aus? Z. B. Ränder von Bilderrahmen, Gelbstich vom Rauchen oder dergleichen?

Starre Fristen sind meines Wissens in einem Mietvertrag nicht mehr erlaubt. Es darf also nicht vorgeschrieben werden, dass die Küche grundsätzlich alle zwei Jahre zu streichen ist. Es darf aber durchaus darin stehen, dass die Mieter auch für's Streichen "in angemessenen Zeitabständen" zuständig sind.
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Wie Wohnungen übergeben werden, steht eigentlich im Mietvertrag. Das ist unterschiedlich.

Bzw. es gibt bei jedem Vermieter festgelegte Bedingungen (die sind dann aber schon allgemein bekannt, wo schriftlich festgehalten, kann man nachlesen) wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist.

Meist hat man die Wohnung dann auch so als Mieter übernommen. Daran kann man sich auch orientieren.

In der Wohnung, wo ich jetzt wohne, muss ich bei Auszug die Wohnung mit weißer Rauhfasertapete übergeben. Diese muss auch bei Auszug neu (nur weiß) gestrichen werden. Weiter muss ich mit Badewanne übergeben.
Und auch die Fließen in Bad und Küche (Farbton wie ich sie übernommen habe) muss sein.

Was ich der Zeit wo ich selbst in der Wohnung wohne mit meinen Wänden mache, und ob ich die Wanne entferne, nur Dusche rein, ist mir überlassen. Nur bei Auszug muss es wieder so sein, wie ich es angemietet hatte. Und wie gschrieben, auch der Farbton muss stimmen.

In einer früheren Wohnung hatte ich (das war bei diesem Vermieter so für alle seine Wohnungen üblich) die Wohnung mit kahlen Wänden,(ohne Tapete und ohne Wandfließen angemietet.

Genau so musste ich die Wohnung bei Auszug wieder übergeben. Also ohne Tapeten und Fließen.
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in meiner vorigen Wohnung stand im Mietvertrag, dass die Wände beim Auszug weiß gestrichen werden mussten,
steht nichts im Vertrag, dann muss die Wohnung besenrein verlassen werden,
eine Renovierung ist nicht nötig,
und was heißt denn überhaupt Schönheitsreparaturen?
wenn ihr irgendetwas beschädigt habt, dann müsst ihr es reparieren, ansonsten geht euch das nichts an
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Die meisten Kommentare stimmen hier nur so halb.
Ein Satz der Art "die Wohnung muss bei Auszug weiß gestrichen werden" ist unwirksam.

Sinnvoll wäre es folgende Passagen aus dem Mietvertrag zu posten:
Schönheitsreparatur/Renovierung, Kündigung, Wohnungsübernahme/-rückgabe, Beendigung des Mietverhältnisses (heißt ja je nach Vertrag auch mal etwas anders).

Steht wirklich ausschließlich im MV, dass der Mieter für die Schönheitsreparaturen verantworlich ist (und nichts weiter), müsst ihr sehr wahrscheinlich nicht renovieren (abhängig von jetzigem Zustand und Übernahmeder Wohnung).
Die gängigen Fristen für Renovierungen sind jedenfalls nicht verstrichen. Unübliche Farbgestaltung usw. ist allerdings meist zu beseitigen.

An der Stelle möchte ich auch mal an die Fairness und Ehre aller Vermieter und Mieter appellieren.
Es ist sehr unschön, wenn sich einer am anderen bereichert (sei es durch kostenlose Komplettrenovierung oder Ingebrauchnahme, Abnutzung, Verlassen). Wenn ich etwas beschädige oder abnutze, ersetze ich es, ob ich rechtlich gesehen muss oder nicht, für mich gehört sich das einfach so.
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Da kann ich dir zum Teil zustimmen,Helfe - Elfe was das gegenseitige bereichern betrifft.
Bei mir hat der Vermieter vergessen im Mietvertrag diese Passage einzutragen.Es steht
nichts zu den Schönheitsreparaturen und ähnlichem drin.Besagte Zeile ist im Mietvertrag leer.
Laut Mieterverein heißt das,dass ich für keinerlei Renovierung aufkommen muss.
Ich muss weder Tapete noch Farbe noch sonst irgendetwas bezahlen.
Ich hab bisher davon noch keinen Gebrauch gemacht.Da ich mir nicht noch Farbe und Tapeten von
ihm vorschreiben lassen will.
Aber ansonsten kommt er für alle Reparaturen auf.
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Wenn nichts im Mietvertrag steht, dann so übergeben wie Du sie bekommen hast. So war das jedenfalls bei mir immer bei einem Umzug.
Ausnahme ist, wenn es im Mietvertrag anders festgehalten ist. In meiner letzten Wohnung stand beispielsweise "besenrein". Also Durchfegen und gut ist wink.gif
Meistens lohnt sich auch ein Gespräch mit dem Vermieter.

Grüße Hubert
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