Veröffentlichung von Fotos im Netz: ...

Hallo....

Ich und Zahnlückli haben uns gemeinsam beim Fotografen fotografieren lassen. Angenommen, ich möchte diese Fotos im Netz zeigen (z.B. bei meinvz oder ähnliches), dann müsste ich mir doch eigentlich die Genehmigung vom Fotografen holen, oder? Denn er hat die Bilder ja gemacht, bzw. ich kann auch Bilder bei ihm nachbestellen. Meiner Meinung nach hat er die Rechte. Oder könnte ich auch ohne Einverständnis des Fotografen hochladen, weil es ja "meine" Fotos sind, ich habe sie ja bezahlt....?

LG Letti
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Es kann sein, das der, der die Nagative hat, der Besitzer der Fotos ist.
Muß ehrlich sagen, das das aber allerhand wäre, denn Du hast sie ja bezahlt.
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Nein, du darfst sie ohne Erlaubnis des Fotografen nicht veröffentlichen.
Die Rechte am "Werk" gehören ihm.
Andererseits dürfte er die Bilder ohne deine Erlaubnis aber auch nicht veröffentlichen, weil er damit dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen würde.

Im Klartext:
Er darf die Bilder in seinem Archiv horten und du kannst sie bei ihm für den Privatgebrauch kaufen.
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Das habe ich mir gedacht. Danke, Jeannie....
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Zitat (Jeannie @ 21.10.2010 20:50:18)
Nein, du darfst sie ohne Erlaubnis des Fotografen nicht veröffentlichen.

Glaube ich nicht :P

Er hat das Bild von dir gemacht,ist dafür bezahlt worden und fertig.

Es gilt immer noch das Recht am eigenen Bild.
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Zitat (wurst @ 21.10.2010 21:30:59)
Glaube ich nicht :P


Hast du dafür eine belastbare Quelle?
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Zitat (Jeannie @ 21.10.2010 21:38:59)
Hast du dafür eine belastbare Quelle?

Klick :pfeifen:
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Zitat (wurst @ 21.10.2010 21:43:07)
Klick :pfeifen:

Deine Quelle mal sichtbar gemacht:
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten...

Quelle: siehe Beitrag von Wurst

Das besagt aber doch nur, dass der Fotograf die Bilder nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen darf.
Nichts anderes hatte ich vorhin auch schon erklärt.

Die Frage war allerdings, ob Letti ihrerseits die Bilder, von denen sie ja nur die Abzüge erworben hat, ins Netz stellen darf.
Und das darf sie nicht!

Oder bringst du den Gegenbweis?
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Zitat (Jeannie @ 21.10.2010 21:50:37)
Die Frage war allerdings, ob Letti ihrerseits die Bilder, von denen sie ja nur die Abzüge erworben hat, ins Netz stellen darf.
Und das darf sie nicht!


So ist es, die Urheberrechte hat der Fotograf, es sei denn es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
Streng genommen darf man nicht mal vom Fotografenbild ein Bild vom Bild Abzug beim Discounter machen lassen. Sie kann aber ihren Fotografen um Erlaubnis fragen, der meist nichts dagegen hat, wenn unter dem Bild sein Name steht ;)

Lies auch hier

Bearbeitet von Sparfuchs am 21.10.2010 21:55:34
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Normalerweise kauft man beim Fotografen verschiedene Nutzungsrechte, meist ja immer das gedruckte Bild, zusätzlich kann man dann noch das Recht am digitalen Foto erwerben, ob dass dann nur für den privaten Gebrauch ist, ist unterschiedlich je nach Fotograf. Das private Veröffentlichen in einem Community-Netzwerk fällt grundsätzlich erst einmal nicht unter kommerzielle Nutzung o.ä, und sollte bei einem Erwerb der digitalen Kopie im Normalfall abgedeckt sein.
Problematisch ist, und nun kommt der Haken, dass man bei eigentlich allen Netzwerken bei der Veröffentlichung des Fotos dem Netzwerkbetreiber das unbeschränkte Recht am Bild abtritt, dieser kann damit machen, was er will. Und da dürften die meisten Fotografen etwas dagegen haben ( und die Fotografierten eigentlich auch)

Bearbeitet von Bierle am 22.10.2010 00:09:17
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Zitat

Problematisch ist, und nun kommt der Haken, dass man bei eigentlich allen Netzwerken bei der Veröffentlichung des Fotos dem Netzwerkbetreiber das unbeschränkte Recht am Bild abtritt, dieser kann damit machen, was er will.


Das hätte ich jetzt nicht gewusst... :angry:

Zitat
(und die Fotografierten eigentlich auch)


:yes:

Ich danke euch... :blumen: :blumen:
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das kann ich mir garnicht vorstellen...ich habe mir gerade bilder beim
fotografen für meinen neuen perso machen lassen....die dürfte ich dann
demnach :pfeifen: auch nicht benutzen...denn die sind damit ja auch öffentlich...
und eigentlich muß es genau anders herum sein. meine bezahlten fotos
darf der fotograf ohne meine zustimmung niemals veröffentlichen.
und die negative kaufe ich immer mit. das war schon immer so. und das was er
auf der festplatte speichert von mir, ist somit eigentlich auch mein
eigentum.
wenn man die ganzen gerichtsurteile von klagen prominenter mal liest,
steht da so etwas ähnliches...
durch den status, den ein promi hat, ist er öffentlich, aber bilder
aus seinem privaten bereich kann er verbieten lassen....:wub:
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Moment mal Leute.
ich kann doch einem Handwerker, sagen das er mir meine lange Leitung repariert. :D
wenn ich die dann von euch mit nutzen lasse, :pfeifen: kann der doch nix sagen.
ich habe ihm den Auftrag erteilt und diesen Service auch bezahlt, danach gehört sie (nach wie vor) mir!

oder etwa nicht????? :o

Bearbeitet von gitti2810 am 22.10.2010 16:28:15
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Ich würde mir vom Fotografen die Rechte für die Bilder geben lassen, ansonsten hätte der das letzte Foto von mir gemacht!
ich bezahle ihn ja für das Fotografieren!

Es gab tatsächlich einen Fall, da hat der Fotograf einen seiner Kunden teuer abmahnen lassen, weil dieser "sein" Foto veröffentlicht hat.
Denke und hoffe mal, dass der Typ wegen mangelnder Kunden seine Bude dann schliessen musste, sowas wird heute sehr schnell boykottiertt.
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Zitat (gitti2810 @ 22.10.2010 16:25:01)
Moment mal Leute.
ich kann doch einem Handwerker, sagen das er mir meine lange Leitung repariert. :D
wenn ich die dann von euch mit nutzen lasse, :pfeifen: kann der doch nix sagen.
ich habe ihm den Auftrag erteilt und diesen Service auch bezahlt, danach gehört sie (nach wie vor) mir!

oder etwa nicht????? :o

Das ist etwas anderes, fotografieren ist eine Art Kunst und da gibt es eben diese Gesetze.
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@Sparfuchs,
und wie ist das wenn ich einen Maler beauftrage von mir ein Bild zu malen? ich kenne keinen Maler der dann böse ist wenn sein Bild bekannt wird...
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Danke für die Antworten... aber viel klüger bin ich trotzdem nicht... ;) Was denn jetzt?
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Zitat (Letrina @ 26.10.2010 20:05:59)
Danke für die Antworten... aber viel klüger bin ich trotzdem nicht... ;) Was denn jetzt?

Ganz einfach, frag den Fotografen, meist haben die nichts dagegen, wenn du unters Bild noch den Namen des Fotografen setzt.

Nachi, ich habe nur die rechtliche Seite gezeigt, steht oft genug im Netz.
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Zitat (Sparfuchs @ 26.10.2010 20:15:55)
Nachi, ich habe nur die rechtliche Seite gezeigt, steht oft genug im Netz.

ich weiß... :trösten: ich wollte doch nur ein wenig würzen den Fred ;)
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aaaha
ist ja mal sehr interessant :hmm:
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