Erbschaft und Hartz IV - geht das?

Hallo !

Ich hab mal eine Frage, die mir hier bestimmt jemand beantworten kann.

In meinem Verwandtschaftskreis gibt es jemand, die Harz IV bezieht. Sie ist schwerbehindert, konnte nie arbeiten und wird es auch nie können. Vor einem halbem Jahr hat sie ihr Mann verlassen, der sie immer "versorgt" hat.
Sie musste Hartz IV beantragen...

Nun hat sie kürzlich auch ihre Mutter verloren, die ihr ein kleines Erbe hinterlassen hat.

Wir haben uns vor Kurzem darüber unterhalten, ob sie das Erbe behalten kann oder ob es angerechnet wird.
Ich meine ja...

Und wenn ja, gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, dass sie z.B. ihr Erbe ablehnt, so dass ihre Schwester ihren Anteil bekommt?
Mensch, die tut mir echt Leid, es trifft immer die Falschen im Leben, nicht?
Sie könnte das Geld wirklich gut gebrauchen.

Wäre schön, wenn ihr mehr wisst... sad.gif

Bearbeitet von Dobby am 27.11.2010 15:34:15
Es gibt einen Vermögensfreibetrag, der kurz über 3.000,00 € liegt. Das kann sie auf jeden Fall behalten. Der Rest muss für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Wenn Du jetzt nicht googeln möchtest (ich habe gerade auch keine Lust dazu), schaue ich Montag im Dienst nach und kann Dir die Höhe des Freibetrages abends genau sagen.
LG
123
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500 Euro pro Lebensjahr, darf man haben, soviel ich weiß.
Das Erbe kann sie ablehnen, hat dann aber kein Anrecht mehr.

Neuerdings darf man auch sein Haus behalten.
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Es gibt einen Ratgeber von der Verbraucherzentrale, der sich mit Hartz4 beschäftigt.
Klick
Ich weiß nicht, ob da dieser sehr spezielle Fall auch behandelt wird, aber er liefert deiner Freundin bestimmt viele nützliche Tipps.

Ansonsten würde ich raten, einfach mal in einer Arbeits- und Erwerbsloseninitiative vorbeizuschauen, die kennen sich aus. Solche Initiativen gibt es eigentlich in jeder größeren Stadt.
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...Hier wirst Du sicher auch Hilfe finden...
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Vielen Dank für eure Antworten!

In Anbetracht der Uhrzeit habe ich mir die Links mal gespeichert und gucke morgen nach...

@123stpo456 - ja, geht es denn da nicht um Vermögen, das man bei Eintritt in Hartz IV mitbringt? Ich dachte, es wäre anderes, wenn so ein Erbe später dazukommt...

Wäre super, wenn du im Dienst mal nachschauen könntest.
Wir haben schon gegoogelt, aber da ist alles so verwirrend.

@Angelina - Erbe ablehnen - gibt es da nicht auch Fristen?


Vielen Dank für eure Antworten!!!
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Also, Dobby, ich habe eine Kollegin gefragt, die in der Abteilung Grundsicherung arbeitet.
Sie sagte, dass
1. ein Erbe nicht ausgeschlagen werden darf, wenn man Grundsicherung bezieht

2. es für Bezieher von Grundsicherung einen Freibetrag von 2.600,00 € gibt - also alles was darüber liegt, muss eingesetzt werden - 2.600,00 kann Deine Bekannte behalten.

Ich hoffe, das hilft Euch weiter

LG
123 flowers_2.gif
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Zitat (123stpo456, 29.11.2010)
Also, Dobby, ich habe eine Kollegin gefragt, die in der Abteilung Grundsicherung arbeitet.
Sie sagte, dass
1. ein Erbe nicht ausgeschlagen werden darf, wenn man Grundsicherung bezieht

2. es für Bezieher von Grundsicherung einen Freibetrag von 2.600,00 € gibt - also alles was darüber liegt, muss eingesetzt werden - 2.600,00 kann Deine Bekannte behalten.

Ich hoffe, das hilft Euch weiter

LG
123 flowers_2.gif

Hallo und guten Abend (wenn auch schon was spät...)

Vielen, vielen Dank @123, dass du dir wirklich die Mühe gemacht hast und nachgefragt hast!

Gestern hatten wir in Advents-Groß-Familientreffen und alle sagten, dass die Erbschaft angerechnet wird.
Deine Info gibt ja wieder Hoffnung!

Aber irgendwie kann man/sie nur abwarten und sehen, was unterm Strich rauskommt.
Das mit dem Ausschlagen des Erbes - ich dachte mir schon, dass es nicht geht...

2600 € behalten zu dürfen wäre für unsere Cousine mehr als sie zur Zeit erhofft, man sagte ihr zuletzt sie dürfe nur 30 € monatlich einbehalten...


Nochmals Danke! flowers_2.gif

Bearbeitet von Dobby am 30.11.2010 00:47:04
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Hallo,

http://hartz.info/

Das ist ein super gutes Forum mit ganz viel Informationen rund um Hartz IV.
Klick dort mal unter Ratgeber, gehe auf Seite 3 und scrolle ganz nach unten. Da findest du dann den "Erben als ALG II Empfänger"!

Winke
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