Darf ein Patient in die Akte reinschauen?

Mich würde mal interessieren, ob man als Patient das Recht hat seine Akte zu lesen, Mal höre ich ja mal nein. Was stimmt denn nun?

Dürfte ich jetzt einfach dem Arzt die Akte wegreißen und lesen? wink.gif Oder nur Blutwerte und so weiter? Oder auch die Anmerkungen vom Arzt?

Danke für eure Antworten.
schlaubi.gif Reinschauen schon,aber nicht Lesen. tongue.gif














Aber natürlich darf Mann /Frau das wink.gif

Edit.
Zitat (neuankoemmling)
Oder auch die Anmerkungen vom Arzt?


Die nicht whistling.gif

Bearbeitet von wurst am 30.11.2010 20:07:55
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Selbstverständlich hast Du das Recht, Deine Krankenakte / -Karte zu lesen.

Du sagst einfach: Ich möchte jetzt mal meine Akte lesen.
Ich glaube nur, Du musst das "vor Ort" tun - also darfst sie nicht mitnehmen.
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Die Originalakte darf der Arzt nicht herausgeben, lesen kannst du vor Ort oder um eine kostenpflichtige Kopie bitten. Allerdings dürften die wenigsten das Geschriebene wirklich verstehen biggrin.gif
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Zitat (neuankoemmling, 30.11.2010)
Mich würde mal interessieren, ob man als Patient das Recht hat seine Akte zu lesen

grundsätzlich JA, wenn auch mit möglichen umfänglichen Einschränkungen!
eine Patientenakte ist immer Eigentum des Arztes/der Klinik, deshalb muss die Einsicht immer vor Ort erfolgen.
Hier gibt es eine informative Zusammenfassung zum Thema flowers_2.gif
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Bekomme die Seie nicht auf. Die Frage hatte mich einfach mal interessiert. Aber ich bin ja noch siebzehn, also minderjährig. Hat dann meine Mutter nur das Recht? Obwohl die ja eigentlich nichts von dem wissen darf. Der Arzt hat ja wiederum Schweigepflicht.
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hallo neuankoemmling,

versuch es mal mit diesem Link und klicke dann die entsprechende Datei Recht auf Einsicht in die eigenen Patientenakten (führt zu einem .pdf-Dokument) an. Hier ein Auszug aus diesem Dokument zum Thema minderjährig:

"Aus der abwehrrechtlichen Ausprägung (status negativus) des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung wiederum folgt, dass der behandelnde Arzt bzw. Psychologe grundsätzlich nur dem Patienten selbst Akteneinsicht gewähren darf. Dem entspricht auch die seit jeher bestehende Schweigepflicht des Arztes bzw. Psychologen. Dennoch gibt es Fälle, in denen andere Personen anstelle des Patienten ein Akteneinsichtsrecht wahrnehmen können. Zum einen kann der Patient selbst andere Personen hierzu bevollmächtigen. Zum anderen kann auch das Gesetz anderen eine entsprechende Vertretungsmacht einräumen. Ein wichtiger Fall eines solchen gesetzlichen Vertreters sind die Eltern minderjähriger Kinder: Sie können im Rahmen der sogenannten elterlichen Sorge gemäß § 1626 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Rechte ihrer minderjährigen Kinder – also auch deren Einsichtsrecht – wahrnehmen. Bei einer ärztlichen oder psychologischen Behandlung Minderjähriger werden die Eltern auch den Behandlungsvertrag geschlossen haben, so dass das vertragliche Einsichtsrecht ihnen zusteht."
Quelle

Bearbeitet von compensare am 01.12.2010 19:05:00
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Okay danke. Hat mich irgendwie interessiert. Letztens habe ich Sohn und Vater in einer Praxis streiten gesehen. Der Vater wollte unbedingt in die Akte von dem Sohn gucken und er wollte nicht.

Was macht man in so einem Fall? Wenn es sich um normale vertrauliche Gespräche handelt muss der Arzt doch schweigen, oder?
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Wenn der Sohn volljährig ist, darf der Arzt dem Vater die Krankenakte seines Sohnes nicht zeigen.

Ausnahme: Der Sohn entbindet den Arzt schriftlich von seiner Schweigepflicht.
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Der war bestimmt noch nicht volljährig.
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Ich schaue generell rein...warum auch nicht!
Geht ja um mich und nicht um den Arzt!
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ich guck da auch immer rein, aber das gekrakel konnte ich noch nie entziffern. Medirezepte übrigens auch nicht. *respektvorapothekerhab* huldigen.gif
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