Zitat (murphy @ 02.11.2005 - 14:21:22) |
Nee, Jaren, schon ok, ich mache mir auch nicht wirklich Hoffnungen :(
Kann mir jemand sagen worauf ich achten muss beim Aussuchen ? Wie sind die Stundenlöhne ? etc. ? Kenne mich ja nicht aus... |
Stundenlohn bezahle ich max. 9€ netto + Anmeldung damit sie bei der Berufsgenossenschaft versichert sind, wenn sie aus dem Fenster fallen, insges. ca. 10,30 €.
Bis drei Stunden Arbeit / Tag keine Pause.
Ab 3 Stunden 10 Min.
ab 4 Stunden 15 Min.
Ab 5 Stunden 20 Min.
8 Stunden ich glaube 45 Min.
Mach bloß einen Arbeitsvertrag. Wie oft in der Woche und welche Tage. Außerdem den Arbeitsbeginn eintragen - das heißt, die haben dann nicht erst zu klingeln.
Frühstück haben sie selbst mitzubringen, außer Du bist kulant. Ihr könnt aber auch absprechen, dass das Teil des Vertrages ist, dann bekommt sie einen geringeren Stundenlohn und diese Frühstückszeit wird extra zu der Arbeitszeit hinzu gezogen. Dann kriegt sie aber nicht noch extra eine Min. Pause wie oben - außer bei Vollzeitbeschäftigung.
Im Kalender nachsehen, wie das mit den Feiertagen ist. Wenn Du z. B. jemanden für Mo. und Do. haben willst: 2006 haben wir 6 Montage Feiertag. Absprechen, entweder sie kommt am Feiertag ohne Zuschlag oder sie kommt den Di darauf.
Urlaub. sie haben Anspruch auf drei Wochen bezahlten Urlaub. Wenn Du z. B. Mo und Do hast, dann kommt sie drei Wochen lang Mo und Do nicht, wird aber für diese Zeit bezahlt.
Krankheit. 16 wochenfrist. So lange mußt Du sie bezahlen.
Immer, für jeden Tag den sie fehlt, ein Atest vorlegen lassen, da sie ja nur je 1 Tag arbeitet. Im Arbeitsvertrag festmachen.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach gutdüncken. Mache ich je nachdem wie gut die Leute arbeiten. Auf Einkommensgrenzen achten und mit ihr absprechen, damit sie nicht zuviel verdient und dann evt. Steuern bezahlen muss
Bestätigung geben lassen, dass Du der einzige Arbeitgeber bist. Sonst mußt Du Steuern bezahlen. Ob das stimmt oder nicht, ist das Problem des Arbeitnehmers. Wenn sie dann einen weiteren Job annimmt, ihr eindeutig sagen, dass sie das mit dem zweiten Arbeitgeber abzumachen hat.
Du kannst einen Arbeitsvertrag zeitbefristet machen. Z.B. über 2 Jahre. Innerhalb der zwei Jahre kann er 3 Mal verlängert werden. Also machst Du den ersten Teil über 6 Monate einschl. 3 Monate Probezeit, in der Du Dich von ihr jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Tagen ohne Begründung trennen kannst. Dann mußt Du weiter sehen, wie gut sie ist. Dann machst Du z. B. über ein Jahr oder ein halbes und dann gibst Du ihr den letzten, bis die 2 Jahre voll sind.
Wenn Sie 2 Jahre dabei ist, gibt es keinen Zeitvertrag mehr, sondern es tritt automatich ein Festvertrag in Kraft. Oder Du mußt Dich von ihr mind. 6 Monate trennen. Dann kannst Du ihr wieder einen Zeitvertrag geben.
Auch bei Schwangerschaft treten die normalen gesetzlichen Regelungen in Kraft, dann darf sie nicht mehr heben, auch wenn sie das zu Hause immer macht etc.
Das ganze hört sich sehr hart an. Aber vergiß nicht. Du bist keine Sozialstation, Du bist ein Arbeitgeber. Das vergessen die Haushaltshilfen gerne. Ich kann heute nicht, meine mama ist krank, ich habe Prüfung etc. Das müssen die alle vorher sagen und Du entscheidest, ob das geht oder nicht. Wobei es hier eine Einschränkung gibt. Es gibt eine EU-Richtlinie ich glaube 9653 ? nach der jeder Arbeitnehmer das Recht auf Weiterbildung hat.
Bis auf die Schwangerschaft :lol: gilt das alles auch für männliche Haushaltshilfen. Ich rede nur dauernd von der Haushaltshilfe, also die (Haushaltshilfe)
Bearbeitet von Jaren am 02.11.2005 14:59:27