Forderung des Vermieters nach Auszug: Beschädigung am Waschbecken

In: Wohnen
Hallo und Guten Abend,

am 29.12.2010 sind wir umgezogen. Am 2.1.2011 war Begehung der Wohnung, Schlüsselübergabe und Aushändigung der Kaution an uns. In der Wohnung wurde nichts beanstandet. Wir wohnten 11 Jahre in dieser Wohnung. Damals beim Einzug (die Wohnung war alt und vergammelt) haben wir Laminat gelegt, Holzdecken mit integrierten Lichtern angebracht. Vor vier Jahren die Toilette kompett gefließt. Alles auf unsere Kosten (außer Laminat, Material hat Vermieter gezahlt). Wie ich hier schon berichtet habe wurde uns wegen Eigenbedarf gekündigt. Nun hat der Vermieter angerufen, das Waschbecken hätte einen Haarriß. Er möchte es ersetzt haben. Wenn ich überlege, was wir in die Wohnung an Geld gesteckt haben und dann rausgeschmissen wurden, er n a c h der Begehung noch wer weiß was für Ansprüche an uns stellt, ist meine Frage: kann er das? Wir haben ihm vorgerechnet, was wir alles in seine Wohnung reingesteckt haben, von ihm kam die Antwort: "in 11 Jahren ist alles abgewohnt". Ich denke das gilt auch für uns. Oder?
Gibt es von der Wohnungsübergabe ein Protokoll?
Das wäre der Idealfall, wenn beide unterschrieben hätten, dass es keine Beanstandungen gab.

Wobei ein Haarriss in einem Waschbecken nach 11 Jahren Benutzung.... also bitte!

Abgewohnt ... ich meine, was erwartet der? Genau dafür habt Ihr ihm doch auch eine entsprechende
Miete bezahlt.

Lass Dich da auf nichts mehr ein. Sonst fällt dem noch mehr ein.
Übergabe - keine Beanstandungen - Ende.

Viel Erfolg!
Not Your Darling flowers_2.gif
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Hallo Baby,

habt ihr bei der Begehung ein Protokoll gemacht? Und habt ihr eure Kaution schon?

Wenn beides "JA" dann hat er keine Forderungen mehr zu stellen denke ich. Wie will er den nachweisen, dass der Haarriss schon vorher da war, wenn er z.b. noch renoviert, kann ihm doch etwas ins Becken gefallen sein. Ihr habt ja schließlich auch die Begehung gemacht um eventuelle Schäden festzuhalten.

Würde aber sicherheitshalber mal noch im Mietvertrag schauen und auch beim Mieterbund fragen.

Habt ihr evtl. noch einen Restbetrag von der Kaution bei ihm liegen, für noch nicht abgerechnete Nebenkosten, die hätte er noch einbehalten dürfen.

Hoffe für dich du hast ein Protokoll....

LG
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Es gibt nunmal Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen bei einer Mietsache. Besonders nach 11 Jahren! Der Vermieter kann nicht erwarten, daß Du ihm die Mietsache so übergibst, wie bei Mietbeginn. Ein Haarriss im Waschbecken? Kommt wohl auf die Grösse an.
Ist das Becken kurz davor, zu zerbrechen??? Denk ich mal nicht. Und eine mutwillige Beschädigung eurerseits war´s wohl auch nicht.
Lass mal ein wenig Zeit ins Land gehen und sprich dann nochmal mit Deinem Vermieter, ganz sachlich und freundlich. (Hatte neulich ähnliche Sache wg. TK-Fach-Tür im
Eigentlich sollte euer Vermieter euch für die Aufwertung der Wohnung (grosser Eigeneinsatz) dankbar sein. Da kann er doch über einen Haarriss hinwegsehen.
Ist meine Meinung. Rechtlich hab ich wenig Ahnung diesbezüglich. Was steht denn im Mietvertrag?
Kleine Waschbeckenhaarrisse kann man auch gut selbst kaschieren, wenn sie nicht allzu gross sind. Gibt da was im Baumarkt. Kommt echt auf die Länge/Grösse und Stabilität an.
lg,moirita
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Zitat
Am 2.1.2011 war Begehung der Wohnung, Schlüsselübergabe und Aushändigung der Kaution an uns. In der Wohnung wurde nichts beanstandet.


So wie ich das sehe, wurde die Wohnung ohne Mängel zurückgegeben, sonst hätte er die Kaution nicht ausgezahlt. Damit sollte die Sache erledigt sein
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Zitat (Sparfuchs, 04.01.2011)

So wie ich das sehe, wurde die Wohnung ohne Mängel zurückgegeben, sonst hätte er die Kaution nicht ausgezahlt. Damit sollte die Sache erledigt sein

Genau, so sehe ich das auch!

Wir hatten einmal ein ähnliches Problem, und zwar hatten wir erst nach der Wohnungsübergabe und der Überweisung der Kaution festgestellt, dass unser Mieter in der Dusche einige Beschädigungen (etwas größere Abplatzer) hinterlassen hatte.

Daraufhin baten wir ihn, sich noch einmal mit uns in Verbindung zu setzen zwecks Klärung. Aber der gute Mann meinte, dass wir - sobald er die Kaution von uns als Vermieter zurückbekommen habe - keine Ansprüche mehr geltend machen könnten (dafür gäbe es ja das Übergabeprotokoll). Er habe sich beim Mieterbund o.ä. erkundigt und sei im Recht.

Wir haben die Sache dann auf sich beruhen lassen, denn es war ja unsere Schuld, da wir die Beschädigung übersehen hatten.

Ich denke, dass man nach einer so langen Mietzeit von 11 Jahren sicherlich von normalen Abnutzungsspuren ausgehen kann.

Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit, den "Schaden" über die Haftpflichtversicherung zu begleichen, falls der Vermieter doch im Recht sein sollte. Ich kenne mich da leider nicht so aus - aber Recht haben und Recht bekommen ist ja leider oft nicht immer dasselbe!
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Zitat (Skorpion1958, 04.01.2011)
Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit, den "Schaden" über die Haftpflichtversicherung zu begleichen, falls der Vermieter doch im Recht sein sollte.

Wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, kann man die Forderung des Vermieters an diese weiterleiten mit Kommentar und Begründung, daß diese aus Mietersicht ungerechfertigt erfolgt. Die Versicherung wird sich dann darum kümmern und dem Vermieter die Leviten lesen. Haftpflichtversiocherung ist in gewisser Weise auch eine beschränkte Rechtschutzversicherung. aufmbodenliegenundlachen.gif
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Zitat (ContraBass, 24.01.2011)
Wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, kann man die Forderung des Vermieters an diese weiterleiten mit Kommentar und Begründung, daß diese aus Mietersicht ungerechfertigt erfolgt. Die Versicherung wird sich dann darum kümmern und dem Vermieter die Leviten lesen. Haftpflichtversiocherung ist in gewisser Weise auch eine beschränkte Rechtschutzversicherung. aufmbodenliegenundlachen.gif

Die Haftpflicht übernimmt aber auch nur Schäden an Mietsachen, wenn diese Art Schäden nicht ausgeschlossen sind.
Das ist nämlich Vertragsabhängig. Dies sollte man im Fall des Falles vorher erst einmal nachgucken bzw. mit seinem Versicherungsvertreter abklären.
Wenn die Schäden ausgeschlossen sind, kann man sich den ganzen Quark nämlich sparen.
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