Hallo und Guten Abend,
am 29.12.2010 sind wir umgezogen. Am 2.1.2011 war Begehung der Wohnung, Schlüsselübergabe und Aushändigung der Kaution an uns. In der Wohnung wurde nichts beanstandet. Wir wohnten 11 Jahre in dieser Wohnung. Damals beim Einzug (die Wohnung war alt und vergammelt) haben wir Laminat gelegt, Holzdecken mit integrierten Lichtern angebracht. Vor vier Jahren die Toilette kompett gefließt. Alles auf unsere Kosten (außer Laminat, Material hat Vermieter gezahlt). Wie ich hier schon berichtet habe wurde uns wegen Eigenbedarf gekündigt. Nun hat der Vermieter angerufen, das Waschbecken hätte einen Haarriß. Er möchte es ersetzt haben. Wenn ich überlege, was wir in die Wohnung an Geld gesteckt haben und dann rausgeschmissen wurden, er n a c h der Begehung noch wer weiß was für Ansprüche an uns stellt, ist meine Frage: kann er das? Wir haben ihm vorgerechnet, was wir alles in seine Wohnung reingesteckt haben, von ihm kam die Antwort: "in 11 Jahren ist alles abgewohnt". Ich denke das gilt auch für uns. Oder?
am 29.12.2010 sind wir umgezogen. Am 2.1.2011 war Begehung der Wohnung, Schlüsselübergabe und Aushändigung der Kaution an uns. In der Wohnung wurde nichts beanstandet. Wir wohnten 11 Jahre in dieser Wohnung. Damals beim Einzug (die Wohnung war alt und vergammelt) haben wir Laminat gelegt, Holzdecken mit integrierten Lichtern angebracht. Vor vier Jahren die Toilette kompett gefließt. Alles auf unsere Kosten (außer Laminat, Material hat Vermieter gezahlt). Wie ich hier schon berichtet habe wurde uns wegen Eigenbedarf gekündigt. Nun hat der Vermieter angerufen, das Waschbecken hätte einen Haarriß. Er möchte es ersetzt haben. Wenn ich überlege, was wir in die Wohnung an Geld gesteckt haben und dann rausgeschmissen wurden, er n a c h der Begehung noch wer weiß was für Ansprüche an uns stellt, ist meine Frage: kann er das? Wir haben ihm vorgerechnet, was wir alles in seine Wohnung reingesteckt haben, von ihm kam die Antwort: "in 11 Jahren ist alles abgewohnt". Ich denke das gilt auch für uns. Oder?