bekomme keine auskunft bei der Arge

weil ich kein gültigen ausweis habe bekomme ich keine auskunft beim arbeitsamt.da ich kein geld erhalten habe wollte ich wissen warum
-Warum hast Du denn keinen gültigen Ausweis?
-Wie hast Du denn bisher Geld bekommen?
-Was sagt dein Sachbearbeiter?
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Hallo elfe65,
hilfreich ist in so einem Fall zunächst einen neuen Bundespersonalausweis zu beantragen (bei der Stadt/ Gemeinde), im selben Zug kannst Du einen vorläufig geltenden Pass beantragen (bekommst Du umgehend ausgehändigt). Oder hast Du noch einen gültigen Reisepass den Du bei Verlangen vorlegen kannst.

Evtl. kannst Du auch telefonisch bei der Agentur für Arbeit (oder Arge/ Jobcenter ++Arbeitsamt gibt´s schon Jahre nicht mehr++) nach dem Grund der Nichtüberweisung einer Leistung fragen. Am Telefon genügt Deine Kunden-Nr. und dass Du Fragen bezügl. Deiner Person beantwortest, dann könnte sich der Sachverhalt evtl. schon aufklären (ich weiß nicht wie auskunftsfreudig die Mitarbeiter telefonisch sind).

Ich drücke Dir die Daumen, halte uns mal auf dem Laufenden.

Grüße v. Rayka
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Hi, Rayka,
die Mitarbeiter von der Agentur für Arbeit kann man überhaupt nicht mehr telefonisch erreichen. Alle "dort" eingehenden Telefonate landen bei Callcentern. Dort fragt man natürlich auch die Kundennummer und evtl. persönliche Daten ab, aber zu einem direkten Mitarbeiter der Agentur wirst Du niemals verbunden. Die Callcenter-Mitarbeiter sagen Dir allenfalls, daß Du zu Deiner zuständigen Agentur gehen mußt, um Dir dort einen Gesprächstermin mit Deinem "Fallmanager" (was für ein bescheuertes Wort) abzuholen. Bei diesem Gespräch kannst Du dann alle Fragen persönlich klären.
Ich habe diese Erfahrung selbst einige Male gemacht, als ich mich während meiner krankheitsbedingten Arbeitslosenzeit (während derer ich auch Leistungen bekam), regelmäßig alle drei Monate telefonisch melden mußte. Als ich keine Leistungen mehr erhielt (22 Monate Arbeitslosenzeit waren abgelaufen, Hartz 4 wg. zu hohen Einkünften von Ehemann und Privatvermögen nicht in Anspruch genommen und zu alt für Vermittlung), mußte ich mich nur noch alle 6 Monate dort telefonisch melden, damit mein Status auch regelmäßig an die Rentenversicherung gemeldet wurde. Nachdem dies trotz meiner pünktlichen Anrufe 3 mal nicht geschehen ist, wollte ich auch einen Agentur-Mitarbeiter sprechen. Dies war jedoch nur möglich, daß ich persönlich zur Agentur trabte und mich sodann dort beschweren konnte.

Murmeltier
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Das ist natürlich schwierig. Jeder Bundesbürger ist Ausweispflichtig. Der Personalausweis dient zur eindeutigen Identifizierung der Person - folglich kein gültiger Ausweis, dann kann Dich der Sachbearbeiter auch nicht identifizieren - somit auch keine Auskunft. Übrigens keinen gültigen Ausweis besitzen ist auch eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

So jetzt hab ich aber für den Feiertag genug kluggescheissert unsure.gif

Ich hätte noch die Idee, dass Du beim Rathaus eine Meldebestätigung holst (sag bitte dazu, dass es fürs Arbeitsamt ist, dann ist die normalerweise gebührenfrei) und Dich dann mit dem abgelaufenen Ausweis und der Meldebestätigung beim Arbeitsamt ausweist.

Liebe Grüße
Petra
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Hallo Murmeltier,

dass man mit einem Vermittler/ persönlichen Ansprechpartner/ einer Fachkraft für Arbeitsförderung/ Integrationsfachkraft (oder wie auch immer die heißen) der AA nicht direkt sprechen kann, hatte ich mir schon fast gedacht. Allerdings habe ich bisher meine Fragen bereits von einem dieser Callcenter-MA beantwortet bekommen.

Es kann allerdings auch sein, dass elfe65 gar nicht das Arbeitsamt sprechen möchte... das gibt es nämlich schon seit Jahren nicht mehr. Entweder sie meint die Bundesagentur für Arbeit (AlG I-Bezieherin) oder sie erhält Leistungen nach Regeln des Hartz IV-Gesetzes (keine HartzIV-Empfängerin!). Dann meint sie vielleicht auch eine Arge oder ein Jobcenter oder wie auch immer die sich in dem Ort "schimpfen". In unserer Umgebung ist es nämlich so, dass man einen Agentur-MA nicht erreichen kann (dafür Call-Center), die MA der Argen oder Jobcenter kann man anrufen und persönlich sprechen.

Evtl. ist einfach die Dauer der Leistung (AlG I) erschöpft und sie muss nun einen neuen Antrag stellen (AlG II)? Oder, oder oder ... einfach zu wenig input.

Wie auch immer, einen vorläufigen Perso kann sie sich umgehend ausstellen lassen, wenn der Telefonanruf scheitert und es sonst keine Alternative gibt.

Liebe Grüße von Rayka
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Hallo, Elfe,
erstmal herzlich willkommen bei den Muttis und viel Spaß, aber auch Hilfe/Unterstützung hier!

Jaaa, es klingt ja, als beiße sich bei Dir die Katze in den Schwanz: ohne Ausweis kein Geld (bzw. keine Auskunft, weshalb das Geld nicht gekommen ist) und ohne Geld kein neuer Ausweis - der kostet ja seit letztem Nov. rd. 28 Euro (ob AlG-/oder Hartz IV-Empfänger von den Kosten befreit werden können, weiß ich nicht). Was waren das noch für Zeiten, als es die "alten" Arbeitsämter gab mit Sachbearbeitern, festen Ansprechpartnern, Durchwahlnummern u.s.w. Zumindest die Argen und Jobcenter haben bis heute nicht verstanden, daß sie schlicht und einfach die Sozialämter von heute sind...

Was Tipps betrifft, kann ich jetzt nur spekulieren: also, falls Du bereits in der Vergangenheit Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Hartz IV - bekommen hast, hast Du möglicherweise keinen Folgeantrag gestellt. Von Bekannten weiß ich, daß die Argen keine Schreiben mit Hinweisen auf Folgeanträge mehr versenden... Man muß heutzutage also diesen wichtigen Termin selbst nachhalten - sonst: kein Geld.

Noch eine Möglichkeit: hast Du auf Anschreiben/Einladungen/was-auch-immer möglicherweise nicht reagiert?

Mein Rat ist: hast Du bei Dir vor Ort oder in der Nähe einen "Arbeitslosenhilfeverein"? (Doch, trotz Hartz VI heißen die hier immer noch so). Dort arbeiten "Betroffene" für Betroffene, und die haben sicherlich erst mal Antworten für Dich und wenn es hart auf hart kommen sollte, auch Adressen für sachkundige Anwälte.

Halte uns doch auf dem Laufenden, wie deine Sache mit der Arbeitsagentur oder Arge ausgegangen ist!
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Hallo Elfe,
erkundige dich bei der Beantragung des Personalausweises gleich, ob für Bedürftige die Gebühren ermäßigt oder evtl. sogar erlassen werden. Das machen einige Städte/Gemeinden.
§ 1 (6) PAuswGebV: "Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist."


LG, von der lio
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man kann sich auch einen vorläufigen perso oder pass ausstellen lassen, das ist deutlich günstiger als ein 'endgültiger'.
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gelöscht

Trifft auf mich nicht zu, da ich keine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit habe.

Kann es mir jetzt aber nicht verkneifen zu schreiben, dass ich es nicht gut finde, wenn den Betroffenen nur kostenpflichtige Hotlines zur Verfügung stehen. sad.gif

Bearbeitet von tante ju am 06.01.2011 21:16:07
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@tante ju
Das stimmt. Zumal es sehr wohl Ortsdurchwahlen gibt, die einen in die gleiche Zentrale schleusen.
Aber die hat man halt nicht, wenn man nicht grade bei nem Bildungsträger arbeitet.
Ich habs nämlich auch nicht eingesehen, ne 01805er Nummer vom Handy aus anzurufen.
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@gift:

Die normalen Festnetznummern bekommt man auch, wenn man nicht bei einem Bildungsträger arbeitet. Ich bin auch nur ehrenamtlich tätig.

Nur die Betroffenen nicht und denen darf man die Nummer auch nicht weitergeben.
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Zitat (petranaskowski, 06.01.2011)
Übrigens keinen gültigen Ausweis besitzen ist auch eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.


Soweit ich weiß, trifft das mit dem Bußgeld und der Ordnungswidrigkeit nicht zu, das hatten wir hier schon mal an anderer Stelle.

Was meinst Du mit "kein gültiger Ausweis"? Ist der Perso abgelaufen?
Mit einem abgelaufenen Perso kannst/darfst Du Dich weiterhin ausweisen.
Das weiß ich, weil ich die letzten 2 1/2 Jahre oder so mit einem abgelaufenen Perso rumgelaufen bin, hab es ewig nicht auf die Reihe bekommen, mir einen neuen ausstellen zu lassen. Und mit dem abgelaufenen Teil konnte ich mich trotzdem ausweisen.
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Zitat (tante ju, 06.01.2011)
Kann es mir jetzt aber nicht verkneifen zu schreiben, dass ich es nicht gut finde, wenn den Betroffenen nur kostenpflichtige Hotlines zur Verfügung stehen. sad.gif

@tante ju: genauso ist es aber! Selbst ich als (mittlerweile ehemalige) Mitarbeiterin einer Stadtverwaltung bekam Durchwahlnummern - wenn es ganz super lief, sogar eine ganze Liste mit Durchwahlnummern - nur über Vitamin B smile.gif . Wenn ich niemanden kannte, mußte ich selbst für dienstliche Arbeit zum Wohle meiner Kundschaft die 0 180er-Nummer wählen - und landete bei einem Call-Center, das allenfalls allgemeine Antworten geben konnte.

Wie ich schon sagte, die Agenturen für Arbeit und die Argen sind so ein Völkchen für sich mad.gif
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@ madreselva:
Klugscheiß Anfang:
Ausweispflicht

**Da der Beitrag nur kopiert wurde und keine gültige Quelle angegeben wurde , habe ich diesen entfernt ! Die hier geltenden Forumsregeln sind Bitte einzuhalten

J. **


Klugscheiß Ende

Bitte nicht böse sein, aber das konnt ich mir nicht verkneifen console.gif

Bearbeitet von Jeanette am 09.01.2011 17:13:51
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Zitat (petranaskowski, 09.01.2011)
Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Klar steht da, dass man einen Personalausweis besitzen und nach Verlangen auch vorgelegt werden muss, aber wo steht denn, dass der Perso auch gültig sein muss?
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Zitat (Zonnie, 09.01.2011)
... aber wo steht denn, dass der Perso auch gültig sein muss?

... vorn auf dem PA, unter Gültig bis...
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Ich meinte im Gesetz wink.gif

Wo steht dass man sich nur durch einen gültigen Ausweis ausweisen darf???
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Zitat (Zonnie, 09.01.2011)
Ich meinte im Gesetz wink.gif

Wo steht dass man sich nur durch einen gültigen Ausweis ausweisen darf???

... im Personalausweisgesetz ...
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Deshab muß man jetzt den Staatsbediensteten ordentlich einheizen, wenn die trotz rechzeitiger Beantragung, nicht fähig sind den neuen Personalausweis zu beschaffen. tongue.gif Man begeht sonst eine Ordnungswidrigkeit. huh.gif
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