Hallo ihr lieben vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Bin dabei mir eine Wohnung zu suchen da ich mich von meinen Mann getrennt habe.
Ich darf von der Arge aus eine Wohnung anmieten die eine Kaltmiete bis zu 309,00€ hat und da ich mit mein 2 Jährigen Sohn zusammen ausziehe darf die Wohnung 60m² betragen.
Nun habe ich aber ein Besichtigungstermin bei einer Wohnung die 307,72 €
Kalt kostet also unter dem Satz aber die Wohnung ist 62,80 m² groß also 2,80m² über dem Satz.
Würde die Arge der Wohnung trotzdem zustimmen.Oder werden sie sich Querstellen?habe sonst immer mit meinem mann oder damals bei meinen eltern gewohnt und kenne mich also nicht mit der rechtslage aus.
Desweiteren habe ich noch eine weitere besichtigung einer anderen Wohnung.
Dort stimmt beides überein mit den Vorgaben. Nur in der Wohnung ist keine Küche drine die aber bei einen Monatlichen aufpreis von 25€ eingebaut werden kann .Würde das amt auch sowas übernehmen oder müste ich dieses selber zahlen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen
Danke im vorraus. Sammybien
Bin dabei mir eine Wohnung zu suchen da ich mich von meinen Mann getrennt habe.
Ich darf von der Arge aus eine Wohnung anmieten die eine Kaltmiete bis zu 309,00€ hat und da ich mit mein 2 Jährigen Sohn zusammen ausziehe darf die Wohnung 60m² betragen.
Nun habe ich aber ein Besichtigungstermin bei einer Wohnung die 307,72 €
Kalt kostet also unter dem Satz aber die Wohnung ist 62,80 m² groß also 2,80m² über dem Satz.
Würde die Arge der Wohnung trotzdem zustimmen.Oder werden sie sich Querstellen?habe sonst immer mit meinem mann oder damals bei meinen eltern gewohnt und kenne mich also nicht mit der rechtslage aus.
Desweiteren habe ich noch eine weitere besichtigung einer anderen Wohnung.
Dort stimmt beides überein mit den Vorgaben. Nur in der Wohnung ist keine Küche drine die aber bei einen Monatlichen aufpreis von 25€ eingebaut werden kann .Würde das amt auch sowas übernehmen oder müste ich dieses selber zahlen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen
Danke im vorraus. Sammybien