Mietkostenübernahme nach Trennung: Mietobergrenze

In: Wohnen
Hallo ihr lieben vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Bin dabei mir eine Wohnung zu suchen da ich mich von meinen Mann getrennt habe.
Ich darf von der Arge aus eine Wohnung anmieten die eine Kaltmiete bis zu 309,00€ hat und da ich mit mein 2 Jährigen Sohn zusammen ausziehe darf die Wohnung 60m² betragen.
Nun habe ich aber ein Besichtigungstermin bei einer Wohnung die 307,72 €
Kalt kostet also unter dem Satz aber die Wohnung ist 62,80 m² groß also 2,80m² über dem Satz.
Würde die Arge der Wohnung trotzdem zustimmen.Oder werden sie sich Querstellen?habe sonst immer mit meinem mann oder damals bei meinen eltern gewohnt und kenne mich also nicht mit der rechtslage aus.

Desweiteren habe ich noch eine weitere besichtigung einer anderen Wohnung.
Dort stimmt beides überein mit den Vorgaben. Nur in der Wohnung ist keine Küche drine die aber bei einen Monatlichen aufpreis von 25€ eingebaut werden kann .Würde das amt auch sowas übernehmen oder müste ich dieses selber zahlen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen
Danke im vorraus. Sammybien
Da kann man dir eigentlich nur eins sagen: Frag bei der ARGE direkt nach, ruf also deiner Sachbearbeiterin, oder der Hotline an. Da gibt es nämlich durchaus Ermessensspielraum, den die Sachbearbeiter ausschöpfen können, nur ist das halt überall anders, wenn dir da jemand was aus Süddeutschland zu sagt, wie das bei denen gewöhnlich gehandhabt wird, und du wohnst in Norddeutschland, dann hilft dir die Info eher weniger.

Also einfach direkt nachfragen, so was hören die täglich, da reißt dir keiner den Kopf ab wegen. wink.gif
Wenn du wirklich Bedenken hast, dann ruf anonym bei der lokalen Hotline an.

Bearbeitet von Bierle am 02.05.2011 12:58:29
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Hallo,

wie Bierle schon sagte, dass kann nur die zuständige ARGE sagen, da meiner Meinung nach die starren Grenzen diesbezüglich gelockert wurden.

Gruß

Highlander
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@sammybien: in dem Bereich, wo Du lebst, beträgt die von der ARGE genehmigte Kaltmiete pro m² = 5,15 € (309 € geteilt durch 60 m²). Bei einer Wohnungsgröße von 62,8 m² und einer Kaltmiete von 307,72 € liegst Du doch noch unter dieser Vorgabe (m² = 4,90 €).

Insoweit dürfte die ARGE eigentlich nichts einzuwenden haben, frag aber auf alle Fälle nach! Viel Glück.
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