Falsche Straßenseite

Hallo,

gestern bin ich zusammen mit meiner Freundin auf der falschen Straßenseite gefahren, dabei wurden wir von der Polizei angehalten.
Jetzt ist meine Frage, da die unsere Personalien aufgenommen haben, wie teuer das überhaupt bin. Kurz zu meiner Person, ich bin 14 Jahre alt.
Müssen meine Eltern den was bezahlen, wenn ja wie viel?

Danke! (:
Die Polizei kann bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot in folgenden Situationen bis 80,-€ Bußgeld verhängen:

- bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

- auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert
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Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor wink.gif

Kuckst du hier whistling.gif
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Aber meine Gute, mit was biste denn gefahren???

gruebel.gif
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Zitat (GEMINI-22, 11.01.2011)
Aber meine Gute, mit was biste denn gefahren???

Auto, Fahrrad, Motorroller? gruebel.gif

Fahrrad.
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Zitat
Befahren eines Radwegs in der nicht zugelassenen Richtung 15 €, mit Behinderung 20 €, mit Gefährdung 25 €, mit Unfall 30 €. Frech- und Ungezogenheiten kosten nix, solange sie nicht beleidigend sind.


Zitatantwort aus einem anderen Forum.
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das ist eine ordnungswidrigkeit, die außer ca. 15,- bußgeld und ein 'dududu' nichts nachsich zieht. Wahrscheinlich kriegst du selbst post (mit 14 ist man strafmündig, also kann es gut sein, dass man auch für seine owis grade stehen muss) oder eben deine eltern.
Die sollte man aber auf keinen fall ignorieren oder ungeöffnet wegwerfen, ne?

Und in zukunft einfach die richtige seite zum radfahren nutzen smile.gif
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Zahlen musst DU eigentlich, aber dem Ordnungsamt ist es egal wer zahlt; Haußtsache das Geld wird mit der entsprechenden Kennnummer aufs richtige Konto überwiesen. biggrin.gif Könnttest sogar Deinen Opa drum bitten... laugh.gif
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Zitat (wurst, 11.01.2011)
Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor  wink.gif

...und mit 14 hat sie genau dieses vollendet. Den Fehler machen nämlich immer noch viele: Das Lebensjahr ist immer das Alter minus eins. Man ist nämlich nicht schon ein Jahr alt, wenn man geboren wird. Das erste Lebensjahr geht genau von der Geburt bis einen Tag vor den ersten Geburtstag (man ist also in seinem ersten Lebensjahr praktisch null Jahre alt) und das nächste Lebensjahr beginnt jeweils am nächsten Gebutstag. Ergo hat man mit 14 Jahren bereits 14 Jahre gelebt und somit das vierzehnte Lebensjahr abgeschlossen.

Bearbeitet von fnü am 12.01.2011 01:01:09
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Zitat (fnü, 12.01.2011)
Ergo hat man mit 14 Jahren bereits 14 Jahre gelebt und somit das vierzehnte Lebensjahr abgeschlossen.


Hinzu kommt, dass es sich hierbei nicht um einen Straftatbestand handelt, sondern wie oben schon erwähnt um eine Ordnungswidrigkeit. wink.gif
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Ich vermisse unsere Silver-Surferin. Magst Du nicht mehr antworten oder sind alle Deine Fragen beantwortet???

Edit: vergessen, ich bin mir absolut sicher, daß die Polizei auch bei einer "schlichten Ordnungswidrigkeit" darüber informiert, wie hoch die "Geldstrafe" ausfallen wird whistling.gif .

Bearbeitet von Gabybambi am 12.01.2011 01:43:18
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Muß nicht sein, daß da jetzt ein Bußgeldbescheid kommt.
Vielleicht gibts ersatzweise eine Vorladung für ein oder zwei Pflichtstunden Verkehrserziehung. wink.gif
Wäre jedenfalls zielführender, den Jugendlichen die Zusammenhänge zu erklären, damit sie zukünftig selbst sinnvoller entscheiden lernen.
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Es gibt ein Urteil, daß man die andere Seite benutzen darf, wenn auf der eigenen Seite kein Radweg verläuft oder dieser aus bestimmten Gründen nicht befahren werden kann.
Ging durch die Medien, ist auch noch nicht sooo lange her.

War aber hier wohl nicht der Fall, weil sie ja angehalten wurde...
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Zitat (Nightingale, 11.01.2011)
Die Polizei kann bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot in folgenden Situationen bis 80,-€ Bußgeld verhängen:

- bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

- auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert

Hier geht's sicher um das Fahren mit dem Fahrrad.
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Zitat (Gabybambi, 12.01.2011)
Ich vermisse unsere Silver-Surferin. Magst Du nicht mehr antworten oder sind alle Deine Fragen beantwortet???

Edit: vergessen, ich bin mir absolut sicher, daß die Polizei auch bei einer "schlichten Ordnungswidrigkeit" darüber informiert, wie hoch die "Geldstrafe" ausfallen wird whistling.gif .

(:

die haben nichts über ein Busgeld gesagt, die haben nur etwas über eine verwarnung gesprochen ;D
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Wenn die nicht gleich über Tarife gesprochen haben, dann war das einfach nur eine Verwarnung- im Wiederholungsfall kannst du allerdings schon mal damit rechnen, dass das was kostet.
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@fnü: thumbup.gif , genauso ist es!

@Silver-Surferin: wir hier bei FM waren alle nicht dabei. Was hat die Polizei denn nun tatsächlich gesagt?
- Deine Eltern sollen Dir künftig Bus-Geld mitgeben, damit Du die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst?
- Du hast ein Bußgeld zu erwarten?
- sie sprechen Dir eine mündliche Verwarnung aus?
- es wird eine schriftliche Verwarnung wg. der Ordnungswidrigkeit folgen?

Erzähle am besten Deinen Eltern jetzt schon mal von dem Vorfall, damit sie nicht irgendwann aus allen Wolken fallen. Gibt zwar vermutlich etwas Ärger, aber da mußt Du jetzt durch. Der Fehler, auf der falschen Straßenseite zu fahren, wird Dir schätzungsweise nie wieder passieren rolleyes.gif
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Unsere silver-surferin ist wohl eingelocht worden... aufmbodenliegenundlachen.gif

Oder sie darf zur Strafe nicht mehr an den PC um uns zu antworten... whistling.gif
Denn sie meldet sich ja nicht mehr... cry_1.gif
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Ähm... ihre letzte Antwort war zur Zeit deines Beitrages keine zwölf Stunden her. Ist es wirklich so schlimm, wenn jemand nur einmal am Tag (abends) den Computer anmacht? wink.gif
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Rööööschtisch, Fnü. Unsere Silver-Surferin ist 14 und damit schulpflichtig. Ihrer Rechtschreibung nach zu urteilen ist sie eine gute Schülerin, die nicht schwänzt sowie brav ihre Hausaufgaben macht. Vermutlich darf sie erst an den Compi, wenn sie alle schulischen Verpflichtungen erfüllt hat. Ich denke, dass sie heute abend wieder da ist.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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