Gasanbieter erhöht die Preise ohne Info: Sonderkündigungsrecht verwirkt?

Liebe Muttis,

boah ich bin so wütend icon_mauer.gif

Ich hoffe ihr könnt mir helfen:

Ich habe gestern meine Gasabrechnung erhalten. Dieser konnte ich entnehmen, dass ab 01.12.10 die Preise erheblich erhöht wurden. Laut meinem Vertrag habe ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, dieses hätte ich allerdings bis zum 30.11.10 aussprechen müssen. Aber zu diesem Zeitpunkt habe ich ja noch gar nicht davon gewusst!

Jetzt habe ich bei der Hotline angerufen. Dort behauptet man nun, alle Kunden wären schriftlich informiert worden. Bin ich aber nicht! Ich hab keine Info erhalten. Natürlich behaupten die jetzt das Gegenteil.

Ich bin so sauer, jetzt kann ich angeblich erst regulär im November kündigen.

Kann man denn da gar nichts machen?
Ohne in den Vertrag gesehen zu haben, werden wir dir hier leider nicht helfen... frag doch mal deine Verbraucherzentrale.
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Regionale Städtische Energieanbieter sind nicht mal verpflichtet dich persönlich zu informieren. Sie können solche Erhöhungen auch in den sogenannten "Amtsblättern" bekannt geben.
Und wenn der Energielieferant alle anderen per Post informiert hat und dich nicht, wird es für dich schwierig.
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Och Menno cry_1.gif trotzdem danke für eure Antworten. flowers_2.gif
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Ich hatte das gleiche Problem letztes Jahr mit meiner Krankenkasse. Hatte vom Zusatzbeitrag erst durch die Mahnung erfahren. Leider nix zu machen, aber wenn Du diesen Sesselpupsern mal mit stumpfen Gegenständen sehr wehtun willst, schließ ich mich gern an.
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Zitat (Koenich, 21.01.2011)
aber wenn Du diesen Sesselpupsern mal mit stumpfen Gegenständen sehr wehtun willst, schließ ich mich gern an.

aufmbodenliegenundlachen.gif Okay, hast du nen Plan? wink.gif
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Zitat (Nachi, 20.01.2011)
Regionale Städtische Energieanbieter sind nicht mal verpflichtet dich persönlich zu informieren. Sie können solche Erhöhungen auch in den sogenannten "Amtsblättern" bekannt geben.

Das war mal so, ist aber nicht mehr aktuell.

In den für alle Elektrizitätsversorger verbindlichen Rahmenbedingungen Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich)
steht in Abs. 2 § 5 StromGVV:

Zitat
(2) Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
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Für Versorgung mit Gas gibts eine ganz analoge Regelung:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
Die maßgebliche Vorschrift Abs. 2 § 5 GasGVV hat genau den gleichen Wortlaut wie oben für Stromversorgung schon zitiert.

Sorry, hab erst hinterher bemerkt, daß es bei dem konkreten Problem hier um Versorgung mit Gas geht. sleep.gif
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